Beistandschaft
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Beistandschaft

 
(@marad)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein Kind aus einer unehelichen Beziehung. Meine Ex hat dann beim JA die Beistandschaft beantragt. Die Ex hat sodann gleich den nächsten verewigt, sprich geheiratet. Ist nach einer Heirat die Beistandschaft überhaupt noch zulässig ist?

Gruß Marco


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2010 21:45
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Marad,

die Beistandschaft ist in den §§ 1712 bis 1717 BGB.
Solange sie allein Sorgeberechtigt ist oder ihr gemeinsame Sorge hab, aber das Kind bei ihr lebt, kann sie die Beistandschaft beantragen.
So wie ich es verstehe, ist es egal, ob sie da mit einem anderen verheiratet ist oder nicht.

Der Beistand ist ja auch nur unterstützend da.

Liebe Grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2010 21:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der Beistand kümmert sich lediglich um die Umsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes gegen Dich. Diese Ansprüche sind unberührt von ihrer Eheschließung. Lediglich Unterhaltsvorschuss darf sie dann nicht mehr beziehen.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2010 22:05
(@marad)
Schon was gesagt Registriert

Danke Euch beiden für die Erleuchtung.

Gruß Marco


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2010 22:08