Hallo Ihr Lieben,
ich habe ein Kind aus einer unehelichen Beziehung. Meine Ex hat dann beim JA die Beistandschaft beantragt. Die Ex hat sodann gleich den nächsten verewigt, sprich geheiratet. Ist nach einer Heirat die Beistandschaft überhaupt noch zulässig ist?
Gruß Marco
Hallo Marad,
die Beistandschaft ist in den §§ 1712 bis 1717 BGB.
Solange sie allein Sorgeberechtigt ist oder ihr gemeinsame Sorge hab, aber das Kind bei ihr lebt, kann sie die Beistandschaft beantragen.
So wie ich es verstehe, ist es egal, ob sie da mit einem anderen verheiratet ist oder nicht.
Der Beistand ist ja auch nur unterstützend da.
Liebe Grüße
Moin,
der Beistand kümmert sich lediglich um die Umsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes gegen Dich. Diese Ansprüche sind unberührt von ihrer Eheschließung. Lediglich Unterhaltsvorschuss darf sie dann nicht mehr beziehen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke Euch beiden für die Erleuchtung.
Gruß Marco
