Hallo,
seit heute kenne ich meinen Scheidungstermin.
Es ist der 15.06.2005.
Ich möchte vor diesem Termin auf jeden Fall, daß es schriftlich festgehalten ist, daß wir beide auf Ehegattenunterhalt verzichten.
Was ist dabei zu beachten.
Die Anwältin meiner Frau sagte mir mal, solch eine Klausel würde es nicht mehr geben, sie sei jederzeit anfechtbar.
Stimmt das?
Gruß
bocuse
Es ist wichtig, daß der Richter den Verzicht im Scheidungsurteil aufnimmt. Damit habt Ihr eine Sicherheit.
Klar sollte auch sein, daß trotzdem Unterhalt zu zahlen ist, sollte einer der Geschiedenen ein Sozialfall werden. Das hat der Staat so eingerichtet, daß der Ex-Partner dann für aufkommen muß und das nicht zu Lasten der Allgemeinheit geht.
Gruß
Melly
Bis wann muß man es dem Richter mitgeteilt haben, daß der Verzicht im Scheidungsurteil erscheint?
Gruß
und
Danke für die schnelle Antwort
bocuse
möchte mich da mal kurz mit einer Frage einmischen:
ich bin seit Juni 03 geschieden. In einer späteren Vereinbarung im September 03 vor dem Notar haben mein Ex und ich übereinstimmend erklärt, auf gegenseitigen Unterhalt selbst im Fall von Arbeitslosigkeit/Arbeitsunfähigkeit zu verzichten.
Da man ja aber nun im Falle der Arbeitslosigkeit zweifelsohne der Allgemeinheit zur Last fallen würde, wäre dann diese Vereinbarung null und nichtig?
Wenn ja, wozu macht man das dann?
Das kann man direkt bei der Scheidung sagen. Wenn Ihr Euch einig seit und mit 2 Anwälten hingeht, könnt Ihr auch auf Rechtsmittel verzichten, heißt also, Ihr geht aus dem Gericht raus und seit geschiedene Leute.
Die Anwälte oder die Anwältin soll das gleich beim Richter vortragen, daß Ihr auf Unterhalt verzichtet, er nimmt das dann schriftlich auf und wird das auch im Urteil vermerken.
Gruß
Melly
@Zara: es steht allgemein beschrieben, daß das Sozialamt auf den Ex-Partner zurückgreifen kann, auch wenn ein Unterhaltsverzicht unterschrieben ist. Es ist irgendwie ein Witz, daß man sowas auch notariell macht, und am Ende doch nicht unbedingt vor Zahlungen schützt.
Der Staat will zb vermeiden, daß im Vorfeld schon jede Unterhaltszahlung auch in der Not ausgeschlossen ist.
Bitter für Menschen, die sich sicher fühlen, eine neue Familie gründen und dann mit dem Sozialamt streiten müssen 🙁
Gruß
Melly
Eigentlich wollte ich auf einen Anwalt verzichten, weil ich in den wichtigsten Dingen mit meiner Frau einig bin.
Sie verzichtet ja auch, aber eben nur mündlich, auf Ehegattenunterhalt.
Gruß
bocuse
Also, wenn Ihr nur einen Anwalt habt, dann soll der bei Gericht vortragen, daß die Frau auf Unterhalt verzichtet und Du auch. Der Richter wird es mit im Urteil aufnehmen. Wenn Ihr REchtsmittelverzicht wollt, dann fragt mal bei der Anwältin Deiner Frau nach, ob sie nen Kollegen kennt, der da mal schnell ins Gericht hüpft und für Dich auf REchtsmittel verzichtet. Die verlangen oft ne Gebühr für...100 Euro oder so.
Danach seit Ihr Euch aber sicher, daß das Urteil nicht wieder angefochten werden kann.
Die Sache hätte sich dann für Euch erledigt.
Ohne REchtsmittelverzicht dauert es noch ne Zeit, bis Ihr rechtskräftig geschieden seit. Man sagt, ca 4-6 Wochen ab Zustellung des Urteils.
Gruß
Melly
