Hallo folks,
nu hab ich wat in der hand - und doch net.
unter beibehaltung der höhe soll ich befristet bis dezember 2011 den wohl noch immer höchstrechtlich unsicheren "gebrechlichkeitsurteil" zahlen, so der richter. das ist nochma eine vierstellige summe, :exclam: erneute verhandlung anfang september.
d.h. ex würde dann vollends algII bekommen, und die frage ist, ob die stadt mitspielt. naja, noch 16 monate - nach über 7 jahren ... bei einer ehezeit von grad ma 4 jahren, unser kind (9) lebt seit über 5 jahren bei mir 😉 - isses mal ne perspektive 😉
andererseits klingt es mal "endlich" - und ich könnte mich damit abfinden. 🙂 oder sollte man eine stufenweise reduzierung in den restmonaten rein strategisch anstreben?
es geht voran - warten wirs ab
lg
rick
Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung
andererseits klingt es mal "endlich" - und ich könnte mich damit abfinden. 🙂 oder sollte man eine stufenweise reduzierung in den restmonaten rein strategisch anstreben?
Moin rick,
endlich mal eine Perspektive für Dich! Ich weiß nicht, wieviel Kondition Du noch hast. Ich würde die 4-stellige Summe ausbuchen und die Ruhe geniessen.
Mich haben die unzähligen Prozesse (auf die ich nur wenig Einfluss hatte) die Gesundheit gekostet!
Wäge es für Dich ab.
Liebe Grüße,
Uli
hab heute Post vom Familiengericht bekommen.
Zitat:" ... schlägt das Gericht vor, eine Begrenzung vorzunehmen bis einschließlich Dezember 2011" - Zitat Ende . Endlich hab ich dann Ex von der Backe, wird noch locker 4-stellig, aber was solls.
Weiter im Text: " ... Danach soll der Antragsteller nicht mehr verpflichtet sein, Unterhaltsleistungen gegenüber der Antragsgegnerin zu erbringen (§1578b BGB)" (...).
jetzt hätte ich nur allzugern das Gesicht von Ex gesehen. hihi. Die ist mit ihrer kleinen Armee erschienen:" für die Antragsgenerin die Antragsgegnerin persönlich sowie als Betreuerin Frau XY und als Vertreter Herr Rechtsanwalt YX - für den Antragsteller (mich also) Herr Rechtsanwalt Herr K".
Leuts, dat gibt ne Party, allerdings ist Anfang September noch ein Termin angesetzt - wird aber wohl schiefgehen. Nach 7 Jahren Unterhaltempfang muss die arme Exe selbst zusehen, wo se bleibt 8o ooooooooooh, die Arme naja, mein Mitleid hält sich in Grenzen, echt jetzt.
LG Rick
Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung