Hallo,
ich wende mich heute wieder einmal Rat suchend an euch.
Mein Mann war bereits ein Mal verheiratet und hat in erster Ehe 2 Kinder (15j / 17 J).
Nun muss der KU neu berechnet werden, da wie auch 2 Kinder haben (1 J/ 3 J).
Für uns wirft sich die Frage auf, warum nicht berücksichtig wird das mein Mann in der CH lebt (also sein Grundbedarf in der CH) aber bei der KU Berechnung das CH Einkommen zu Grunde gelegt wird.
Folgende Daten kann ich euch geben und wenn euch was auffällt, was hier fehlt, was noch berücksichtigt werden Muss, dann wäre ich äusserst dankbar für einen Rat.
Ach so - mein Mann arbeitet im Schichtbetrieb, es gibt keinen öffendlichen Verkehr vor Ort und dieser führe auch nicht um die Zeit, zu der mein Mann an der Arbeit sein muss, bz. er käme nach der Spätschicht nicht mehr nach Hause. Ein PKW ist also unabdingbar.
Ehegatten/Partner
S*****
Einkommen von S . . . . . . . 0,00 Euro
Vater
Einkommen vom Vater . . . . . 3.710,00 Euro
abzüglich pauschaler berufsbedingter Aufwendungen -150,00 Euro
Schulden, Belastungen
Krankenkasse . . . . . 203,32 Euro
Lebensversicherung . . . . 39,52 Euro
Autokredit . . . . . 302,39 Euro
Kredit Visa . . . . . 162,00 Euro
Inkasso . . . . . . 243,01 Euro
Steuer . . . . . . . 249,76 Euro
––––––––––––––
insgesamt: . . . . . 1.200,00 Euro
Schulden, Belastungen . . . . . . . . -1.200,00 Euro
––––––––––––––––––
unterhaltsrechtliches Einkommen . . . . . 2.360,00 Euro
Kinder
D. (17)
Geburtsdatum von D. . . . . . 27. 12. 1995
Alter . . . . . . . . . . . . . . 17 Jahre
D. lebt bei dem anderen Elternteil.
Der andere Elternteil erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung.
Der andere Elternteil erhält das Kindergeld von
. . . . . . . . . . 184,00 Euro
R.
Geburtsdatum von R. . . . . . . 14. 02. 1998
Alter . . . . . . . . . . . . . . 15 Jahre
R. lebt bei dem anderen Elternteil.
Der andere Elternteil erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung.
Der andere Elternteil erhält das Kindergeld von
. . . . . . . . . . 184,00 Euro
T.
Geburtsdatum von T. . . . . . 26. 07. 2010
Alter . . . . . . . . . . . . . . 3 Jahre
Vater erhält das Kindergeld von . . . . . . . . . . 184,00 Euro <<<< Das ist schon Mal falsch, denn das KG bekomme ich.
I.
Geburtsdatum von I. . . . . . 14. 09. 2012
Alter . . . . . . . . . . . . . . 1 Jahre
Vater erhält das Kindergeld von . . . . . . . . . . 184,00 Euro <<<< Das ist schon Mal falsch, denn das KG bekomme ich.
Berechnung des Kindesunterhalts
Kindesunterhalt
Eingruppierung nach beiderseitigem Einkommen
Bedarf von T. nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern von
. . . . . . . . . . . . . . 2.360,00 Euro
nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 11
Gruppe 4: 2301-2700
Tabellenunterhalt DT 4/1 . . . . . . . . . 365,00 Euro
Abzug des halben Kindergelds . . . . . . . -92,00 Euro
––––––––––––––––––
Restbedarf . . . . . . . . . . . . 273,00 Euro
Bedarf von I. nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern von
. . . . . . . . . . . . . . 2.360,00 Euro
nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 11
Gruppe 4: 2301-2700
Tabellenunterhalt DT 4/1 . . . . . . . . . 365,00 Euro
Abzug des halben Kindergelds . . . . . . . -92,00 Euro
––––––––––––––––––
Restbedarf . . . . . . . . . . . . 273,00 Euro
Unterhaltspflichten vor etwaiger Aufteilung
Unterhaltspflichten vom Vater aus dem Einkommen von Vom in Höhe von
. . . . . . . . . . 2.360,00 Euro
ergibt sich
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 11
Gruppe 4: 2301-2700, Abschlag/Zuschlag -3 > Gruppe 1: -1500
gegenüber D.
Tabellenunterhalt DT 1/3 . . . 426,00 Euro
abzüglich Kindergeld . . . . -92,00 Euro
––––––––––––––––––
. . . . . . . . . . . . . . . 334,00 Euro
gegenüber R.
Tabellenunterhalt DT 1/3 . . . 426,00 Euro
abzüglich Kindergeld . . . . -92,00 Euro
––––––––––––––––––
. . . . . . . . . . . . . . . 334,00 Euro
gegenüber T.
fiktiv bei alleiniger Unterhaltspflicht
Tabellenunterhalt DT 1/1 . . . 317,00 Euro
abzüglich Kindergeld . . . . -92,00 Euro
––––––––––––––––––
. . . . . . . . . 225,00 Euro
Restbedarf des Kindes nach beiderseitigem Einkommen 273,00 Euro
dazu Auskehrung des Kindergelds von 92,00 Euro
gegenüber I.
fiktiv bei alleiniger Unterhaltspflicht
Tabellenunterhalt DT 1/1 . . . 317,00 Euro
abzüglich Kindergeld . . . . -92,00 Euro
––––––––––––––––––
. . . . . . . . . 225,00 Euro
Restbedarf des Kindes nach beiderseitigem Einkommen 273,00 Euro
dazu Auskehrung des Kindergelds von 92,00 Euro
––––––––––––––––––
insgesamt . . . . . . . . . . . . 1.214,00 Euro
Unterhaltspflichten von Mir
gegenüber T.
fiktiv bei alleiniger Unterhaltspflicht
Tabellenunterhalt DT 1/1 . . . 317,00 Euro
abzüglich Kindergeld . . . . -92,00 Euro
––––––––––––––––––
. . . . . . . . . 225,00 Euro
Restbedarf des Kindes nach beiderseitigem Einkommen 273,00 Euro
gegenüber I.
fiktiv bei alleiniger Unterhaltspflicht
Tabellenunterhalt DT 1/1 . . . 317,00 Euro
abzüglich Kindergeld . . . . -92,00 Euro
––––––––––––––––––
. . . . . . . . . 225,00 Euro
Restbedarf des Kindes nach beiderseitigem Einkommen 273,00 Euro
––––––––––––––––––
insgesamt . . . . . . . . . . . . . 546,00 Euro
Aufteilung gemeinsamer Unterhaltspflichten
T.
Bedarf des Kindes
Vater und Mutter gemeinsam für den Unterhalt von T.
. . . . . . . . . . . . . . . 273,00 Euro
Ich kann zum Unterhalt nichts beitragen.
Beim Vater verbleibt eine Unterhaltspflicht von 225,00 Euro
I.
Bedarf des Kindes
Vater und Mutter haften gemeinsam für den Unterhalt von I.
. . . . . . . . . . . . . . . 273,00 Euro
Ich kann zum Unterhalt nichts beitragen.
Beim Vater verbleibt eine Unterhaltspflicht von 225,00 Euro
Berechnung des Gatten/Partnerunterhalts
Anspruch von mir gegen Ehemann
Einkommen von Ehemann . . . . . 2.360,00 Euro
abzüglich Kindesunterhalt . . . . . . . -1.214,00 Euro
zuzüglich Kindesunterhaltszahlungen von mir 0,00 Euro
––––––––––––––––––
bleibt . . . . . . . . . . . . . 1.146,00 Euro
Gattenunterhalt: 1146 * 3/7 . . . . . . . . 491,00 Euro
Prüfung auf Leistungsfähigkeit
Vater
Vater bleibt 2360 - 334 - 334 - 225 - 225 - 491 = 751,00 Euro
Das ist weniger als der Ehegattenselbstbehalt von 1.050,00 Euro
Das Defizit beträgt: 1050 - 751 = . . . . . . 299,00 Euro
Unterhalt von Partnern nach § 1609 Nr.2 BGB . . . 491,00 Euro
Verfügbar ist: 491 - 299 . . . . . . . . . 192,00 Euro
Die Mangelquote beträgt: 192/491*100 = . . . . 39,104%
Mutter erhält nun: 491 * 39,104% = . . . . 192,00 Euro
Vater bleibt 751 + 299 = . . . . 1.050,00 Euro
Verteilungsergebnis
Vater . . . . . . . . . . 1.142,00 Euro
davon Kindergeld . . . . . 92,00 Euro
Mutter . . . . . . . . . . . . 284,00 Euro
davon Kindergeld . . . . . 92,00 Euro
D. . . . . . . . . . . . . 426,00 Euro
davon Kindergeld . . . . . 92,00 Euro
R. . . . . . . . . . . . . . . 426,00 Euro
davon Kindergeld . . . . . 92,00 Euro
T. . . . . . . . . . . . . . 317,00 Euro
davon Kindergeld . . . . . 92,00 Euro
I. . . . . . . . . . . . . . 317,00 Euro
davon Kindergeld . . . . . 92,00 Euro
––––––––––––––––––
insgesamt . . . . . . . . . . . . 2.912,00 Euro
Zahlungspflichten
Vater zahlt an
(Ehefrau: 192,00 Euro)
D. . . . . . . . . . . . . . 334,00 Euro
R.. . . . . . . . . . . . . . 334,00 Euro
(T.: 225,00 Euro) (dazu das Kindergeld von: 92,00 Euro) (I.: 225,00 Euro) (dazu das Kindergeld von: 92,00 Euro)
––––––––––––––––––
. . . . . . . . . . . . . . . 668,00 Euro
(im Haushalt: 826,00 Euro)
Ich hoffe ihr steigt bei der Aufstellung durch. Hab natürlich die Namen rausgenommen.... 😉
Liebe Grüsse
Simi
**edit: Realname enfernt.
Liebe Grüsse
Simi
Moin,
Ich hoffe ihr steigt bei der Aufstellung durch. Hab natürlich die Namen rausgenommen.... 😉
Jo, alle anderen, nur Deinen eigen nicht!!! 😉
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Ups.... ist aber nicht tragisch, denn sie scheint weder meinen Mädchennamen richtig gelesen zu haben und mein Familienname nach der Heirat ist es eh nicht.... Nun weisst du nur sicher, das ich Simone heisse. 😉
Liebe Grüsse
Simi
Moin Simi,
wenn euch was auffällt, was hier fehlt, was noch berücksichtigt werden Muss
Mir fallen so spontan zwei Sachen auf:
1. Es wurde keine Kaufkraftbereinigung des unterhaltsrelevanten Einkommens vorgenommen.
2. Beiträge zur Altersvorsorge (Rentenversicherung) fehlen. Oder sind diese bereits im Einkommen von 3.710,00 Euro berücksichtigt?
Gruß
Brainstormer
Moin Simi,
in diesem Faden von Engelherz haben wir uns jüngst über Kaufkraftanpassungen unterhalten (analog Brainstormer´s Hinweis).
Ich befürchte aber, da es in Eurem Fall um den Mindestunterhalt geht (und hier so einiges angerechnet wurde, was im Mangelfalle üblicherweise ignoriert wird), wird es - wenn es hart auf hart kommt - eher schwierig mit weniger davon zu kommen ...
Von wem stammt die Berechnung ?
Gruß
United
Hallo Brainstormer,
danke für deinen Hinweis.
Die Gehaltsangaben sind schon nach Abzug AHV, ALV, Nichtberufsunfallversich., Krankentagegeldversich., Pensionskasse; ASM-Abzug.
In der Tat, die Kaufkraftbereinigung des unterhaltsrelevanten Einkommens ist da nicht mit drin. Gibt es dazu irgendeine Seite, wo ich Daten hierzu finden kann und die ich der RAin an die Hand geben kann? Weisst du das?
Könnte man hier auch noch die Selbstbeteiligung der KV mit anrechnen (1000 CHF/Jahr) und die PrivatHaftpflicht und Hausrat Versicherung? Die muss man(n) in der CH ja auch haben.
Liebe Grüsse
Simi
Liebe Grüsse
Simi
Hallo United,
die Berechnung ist von der Rain aufgestellt worden.
Vielleicht ist es noch sinnvoll zu erwähnen das ich mit den Kindern z. Z. noch in Dt. lebe. Wir werden im kommenden Jahr in die CH nachziehen. Bin in einem Arbeitsverhältnis in Dt. aber gerade in Elternzeit.
Deinen Hinweis mit Informationen zur Kaufkraftbereinigung schaue ich mir gleich Mal an.
Auch dir schon Mal danke. 🙂
Liebe Grüsse
Simi
Liebe Grüsse
Simi
Hallo,
so, nun habe ich mir das mit der Kaufkraftbereinigung angesehen und stehe wie der Ochs vorm Berg. :knockout:
Kann mir jemand helfen und sagen was das in Zahlen genau bedeutet für der Unterhaltsrelevante Einkommen, das die Rain im Augenblick zu Grunde legt?
Ich danke euch.
Liebe Grüsse
Simi
Liebe Grüsse
Simi
Kann mir jemand helfen und sagen was das in Zahlen genau bedeutet für der Unterhaltsrelevante Einkommen, das die Rain im Augenblick zu Grunde legt?
Ohne Gewähr (ansonsten möge man mich verbessern):
Laut OECD hat die Schweiz einen Faktor von 1,53 SFR/Dollar, was nach dem aktuellen Umrechnungskurs 1,24 €/Dollar bedeuten würde; Deutschland hat einen Faktor von 0,79 €/Dollar. Damit ergibt sich ein Preisindex von = 0,79/1,24 = 0,637. Die Berechnung wäre also: 0,637 * 3710 € = 2363 €
Gruß
Brainstormer
3710 € = 2363 €
Soll ich das einloggen?
Oder möchtest du noch jemanden anrufen?
🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Soll ich das einloggen?
Oder möchtest du noch jemanden anrufen?
🙂
Ich frage das Publikum. 🙂
kleine Korrektur - ich meine natürlich, das man das Einkommen nimmt, nach Abzug aller Beiträge, die der Arbeitgeber schon abzieht, und dann umrechnen. Anschliessen werden noch KV, LV, Autokredit ect abgezogen und was dann noch bleibt ist der Betrag anhand der KU berechnet wird. Richtig?
Liebe Grüsse
Simi
Hallo,
in der Hoffnung, das ich heute von euch noch Feedback bekommen (muss der RAin heute, spätestens morgen Früh noch was schicken), brauch ich noch einmal euren Rat.
Folgendes würde ich der RAin gerne schreiben, auch auf die Gefahr hin das sie im Dreieck springt, weil ich ihr jetzt erkläre wie sie den KU berechnen muss und meine Meinung nicht teile, die sie mir heute zur Kenntnis gegeben hat.
Wichtig ist, das die Angaben zur Kufkraftbereinigung, so wie ich es nun schreiben würde, korrekt sind.
"Sehr geehrte Frau Rain xxx,
ich nehme Bezug auf unser Telefonat vom 14.11.2013.
Gerne gebe ich Ihnen noch Auskunft über die Höhe der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung, welche in der CH Pflich sind.
Monatlich 21,58 EUR
Ebenfalls erläutere ich noch einmal den Bedarf eines PKWs.
Mein Mann arbeitet im Schichtbetrieb. Die Frühschicht beginnt um 4:00 Uhr. Vor Ort gibt es keinen öffentlichen Nahverkehr. Eine Bahnverbindung im Nachbarort ist erst ab 5:26 Uhr verfügbar. Die Spätschicht endet teilweise erst um 23:00 Uhr. Die letzte Bahnverbindung ist um 23:02 Uhr. Somit wäre ohne eigenen PKW weder der pünktliche Arbeitsbeginn noch die Heimfahrt möglich.
Auf Grund des PKW's fallen natürlich auch KFZ-Steuern an, welche sich auf 45,38 EUR/ Monat belaufen, zudem eine KFZ Versicherung (112,52 EUR/Monat).
Hinsichtlich der Krankenversicherung haben wir noch eine Frage. Die Selbstbeteiligung für Arztbesuche/Medikamente/Spitalaufenthalte beläuft sich auf 801,04 EUR/Jahr. Wird diese berücksichtigt?
Zwei Punkte unseres Gespräches greife ich nochmals auf und hoffe, das Sie diesen Anmerkungen Beachtung schenken.
Ihre Auffassung, das es völlig irrelavant ist, das xxx in der CH lebt, teile ich nicht. Diesem Umstand wird nämlich dann Rechnung getragen, wenn Sie bei der Berechnung des Kindsunterhalts die Kaufkraftbereinigung auf sein Einkommen vornehmen, wie es in den Fällen, in denen der Unterhaltsgläubiger im Ausland lebt, notwendig ist. Diese Berechnung erfolgt auf Grundlage der OECD/ EUROStat und sehen momentan wie folgt aus (gem. OECD).
Einkommen xxx nach Abzug AHV, ALV, Nichtberufsunfallversich., Krankentagegeldversich., Pensionskasse; ASM-Abzug (wird vom Arbeitgeber direkt in Abzug gebracht) ....... 3.710 EUR (lt. Ihrer Aufstellung)
Laut OECD hat die Schweiz einen Faktor von 1,53 SFR/Dollar, was nach dem aktuellen Umrechnungskurs 1,24 EUR/Dollar bedeuten würde. Deutschland hat einen Faktor von 0,79 EUR/Dollar. Damit ergibt sich ein Preisindex von 0,79/1,24 = 0,637. Die Berechnung wäre also: 0,637 * 3710 EUR = 2363.27 EUR.
Anschliessend erfogen die Abzüge (Krankenversicherung, Steuern, Lebensversicherung, ect.) und es ergibtsich der Betrag, welcher zur Berechnung des Unterhalts relevant ist.
Keineswegs ist es so, und das möchte ich auch stellvertrettend für meinen Mann richtig stellen, das er sich um seine Verpflichtung „drücken“ möchte. Hier sollte jedoch auch der Grundsatz gelten, das nicht nur die Bedarfssicherung der Kinder, sondern auch die des Unterhaltsschuldners berücksichtigt werden. Der Unterhaltsschuldner sollte nicht dermassen belastet werden, dass er selber zum Bedarfsfall wird. Damit ist keinem der Beteiligten gediehnt."
Ich danke euch.
Liebe Grüsse
Simi
Moin Simi,
wenn man logisch herangeht, müsste eigentlich erst die übliche Bereinigung erfolgen und dann die Kaufkraftbereinigung des verbleibenden Einkommens durchgeführt werden, also 2360 € * 0,637 = 1503 €. Wenn man dann davon den Selbstbehalt von 1000 € abzieht, verbleiben knapp 500 € Verteilmasse für 4 Kinder.
Ob diese Herangehensweise korrekt ist, entscheidet nicht die RA, sondern ein Richter, wenn die KM eine gerichtliche Prüfung veranlasst. Hier gilt es auch den Hinweis von @United zu beachten:
Ich befürchte aber, da es in Eurem Fall um den Mindestunterhalt geht (und hier so einiges angerechnet wurde, was im Mangelfalle üblicherweise ignoriert wird), wird es - wenn es hart auf hart kommt - eher schwierig mit weniger davon zu kommen ...
Gruß
Brainstormer
Moin zusammen
da ich selber im Ausland wohne, kenne ich das Thema Kaufkraftbereinigung sehr gut. Die Anpassung wird an deinem Nettoeinkommen (bereinigten) Nettoeinkommen vorgenommen. Dann wird umgewandelt in Euro und die D Tabelle angewendet. Die Anpassung ist auch vom BGH abgedeckt und auch in meinem Verfahren vom Senat als gegeben dargestellt worden.
Zahlen findet du bei der OECD oder Eurostat. Am einfachsten beziehst du die dich auf das Urteil vom OLG Oldenburg Beschluss vom 19.10.2012, 11 UF 55/12.
http://openjur.de/u/573831.html
Denn da geht es um einen Schweizer Fall und die haben das Thema sehr gründlich und ausführlich berechnet. Hausnummer sind 30% Anpassung.
Einiges zum Thema ist auch hier.
http://www.kindesunterhalt.homepage.eu/auslandsberuehrung_77589643.html
In meinem Fall wurden vor dem OLG Hamm auch alle SB Kosten der PKV anerkannt sowie mein Sparvertrag im Rahmen der Altersvorsorge.
Wichtig: Findet eine Mangelfallberechnung statt und gibt es für eure Kinder in der Schweiz kein Kindergeld oder ähnliche Leistungen, wird für diese der Tabellenwert der D-Tabelle herangezogen. Ein Abzug von 92 EUR findet dann nicht statt.
Auch der SB von deinem Mann wird im Rahmen der Kaufkraftberechnung nach oben angepasst!
Wenn noch Fragen sind, melde dich.
Gruss
Hallo Brainstormer, Hallo Dakika35,
ich danke euch.
Es ist echt ganz schön kompliziert, wenn es um Berechnung des KU geht, wenn der Vater im Ausland lebt.
Alle Kinder meines Mannes, also auch unsere, leben in Dt., wobei wir im kommenden Jahr nachziehen wollen (in die CH).
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann muss das bereinigte Nettoeikommen in CHF gerechnet werden, dann dann die Umrechnung in EUR erfolgen un dann die Kaufkraftbereinigung erfolgen.
Da mein Mann ja ein Auto braucht, sollte das mit anerkannt werden, die berufsbedingten Ausgaben steigen. Die Haftpflicht/Hauratversicherung wohl nicht (scheint doch nicht obligatorisch im Kanton BE zu sein, wie es im Urteil des OLG Oldenburg steht).
Also muss die RAin bei ihrer Berechnung auch mit berücksichtigen, das das Leben in der CH, die Ausgaben für den Lebensbedarf nicht 1:1 mit Dt. gesetzt werden können? Im Grunde kann sie einige Sachen angeben, versuchen ob es durchgeht und wenn der Richter/die Richterin einen guten Tag hat, dann haben wir/mein Mann vielleicht Glück und es wird nicht noch mehr KU.
Liebe Grüsse
Simi
Hi
folge einfach der Rechnung des OLG:
Zitat: Daraus folgt, dass sich der Unterhaltsbedarf der Antragsteller für das Jahr 2010 nach einem Einkommen des Antragsgegners i.H.v. € 3.635,05 (CHF 5.141,52 x 0,707) und ab Januar 2011 nach einem solchem Einkommen i.H.v. € 3.285,43 (CHF 5.141,52 x 0,639) bemisst.
1.Bestimmung des bereinigten Einkommens
2. Bestimmung der Anpassung Einkommen CHF*(PPP Deutschland€/PPP Schweiz CHF). Dabei erfolgt dann auch die Umrechnung in EUR.
3. Das Ergebnis ist dann das bereinigte Einkommen für Deutschland
Wie in meinem Fall, wird die Gegenseite natürlich versuchen gegen dich zu rechnen, du machst das genau umgekehrt. Am Ende kann dann nur ein Richter entscheiden, aber eine Anpassung würde auf jeden Fall erfolgen, da das auf BGH Ebene der aktuelle Stand der Rechtsprechung ist.
Die Frage wird im Falle eines Rechtsstreits sein, wie hoch die Anpassung ausfällt. Denn das kann der Richter gemäß §287 ZPO schätzen, wobei er sich in der Regel an anderen Urteilen orientiert.
Vielleicht hilft das:
Schließlich ist zugunsten des Antragsgegners zu berücksichtigen, dass sein Gehalt im Vergleich zu den Lebenshaltungskosten in Deutschland in einem anderen Verhältnis steht.
Bei Fällen mit Auslandsberührung ist eine Betrachtung der wirtschaftlichen Situation des auswärtigen Beteiligten mit den inländischen Lebensverhältnissen anzustellen. Lebt und arbeitet der Unterhaltsverpflichtete im Ausland, muss sein dort erzieltes Einkommen im Hin-blick auf unterschiedliche Lebenshaltungskosten korrigiert werden. Dieser Kaufkraftunter-schied ist nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 1987, 682, 683) bei der Festsetzung des Unterhalts zu berücksichtigen.
Dies wird in der Literatur bestätigt. Wendl/ Dose, a.a.O., § 7, Rz. 22 ff. führen dazu aus:
“Eine etwaige Kaufkraftbereinigung ist zu erfolgen. Dabei ist der Bedarf des Unterhaltsberechtigten je nach Aufenthaltsort auch des Verpflichteten im Ausland zu korrigieren.“
Ich würde dann auf das Urteil vom OLG Oldenburg verweisen.
Gruss
Hallo Dakika35,
ich habe der RAin gerade geschrieben.
Sehr geehrte Frau Rain xxx,
ich nehme Bezug auf unser Telefonat vom 14.11.2013.
Für die Berechnung des Kindsunterhalts ist es noch zwingend erforderlich eine Kaufkraftbereinigung des bereinigten Nettoeinkommens meines Mannes vorzunehmen. Diese Berechnung erfolgt auf Grundlage der OECD/ EUROStat und sieht momentan wie folgt aus (gem. OECD).
Bereinigtes Einkommen xxx lt. Ihrer aktuellen Rechnung ....... 2.360 EUR
Laut OECD hat die Schweiz einen Faktor von 1,53 SFR/Dollar, was nach dem aktuellen Umrechnungskurs 1,24 EUR/Dollar bedeuten würde. Deutschland hat einen Faktor von 0,79 EUR/Dollar. Damit ergibt sich ein Preisindex von 0,79/1,24 = 0,637. Die Berechnung wäre also: 0,637 * 2.360 EUR = 1.503,32 EUR.
Ihre Auffassung, das es völlig irrelavant ist, das xxx in der CH lebt, teile ich weiterhin nicht. Diesem Umstand wird nämlich dann Rechnung getragen, wenn Sie bei der Berechnung des Kindsunterhalts die Kaufkraftbereinigung auf sein bereinigtes Einkommen vornehmen, wie es in den Fällen, in denen der Unterhaltsgläubiger im Ausland lebt, notwendig ist.
Siehe auch http://openjur.de/u/573831.html
Hinsichtlich der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung habe ich noch einmal eine Recherche vorgenommen. Diese ist nur in 2 Kantonen obligatorisch, insofern kann diese wohl nicht in die Berechnung (bereinigtes Einkommen) aufgenommen werden. Anderenfalls beliefen sich die Kosten hierfür auf monatlich 21,58 EUR (siehe Ausgabentabelle Thomas Hillmann).
Ebenfalls erläutere ich noch einmal den Bedarf eines PKWs.
Mein Mann arbeitet im Schichtbetrieb. Die Frühschicht beginnt um 4:00 Uhr. Vor Ort gibt es keinen öffentlichen Nahverkehr. Eine Bahnverbindung im Nachbarort ist erst ab 5:26 Uhr verfügbar. Die Spätschicht endet teilweise erst um 23:00 Uhr. Die letzte Bahnverbindung ist um 23:02 Uhr. Somit wäre ohne eigenen PKW weder der pünktliche Arbeitsbeginn noch die Heimfahrt möglich. (Siehe Anhang).
Auf Grund des PKW's fallen natürlich auch KFZ-Steuern an, welche sich auf 45,38 EUR/ Monat belaufen, zudem eine KFZ Versicherung (112,52 EUR/Monat).
Folgende Fragen haben wir noch.
Die Selbstbeteiligung für Arztbesuche/Medikamente/Spitalaufenthalte beläuft sich auf 801,04 EUR/Jahr. Sind diese Mehraufwendungen abzugsfähig (ggf. Die tatsächlichen Ausgaben, welche wir Ihnen via Rechnungskopie sowie in der Ausgabentabelle an die Hand gegeben haben).
Kann zusätzlich zu den berufsbedingten Aufwendung eine Verpflegungspauschale auf das bereinigte Einkommen angerechnet werden oder ist diese bereits enthalten?
Abschliessend sei erwähnt, das es meinem Mann darum geht, das eine korrekte Berechnung der Unterhaltsbeträge erfolgt. Keineswegs möchte er sich seiner Verplichtung entziehen. Insofern hoffen wir auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüssen
xxx"
Mein Gefühl, das sich gestern, nach dem Telefonat mit der RAin breit machte, ist, das sie annimmt, das mein Mann sich drücken will den Unterhalt zu zahlen.
Es ist immer ungeschickt, wenn man die Rechtsvertretung nur tel./via Mail kennt und nicht persönlich. Sie macht sich vermutlich ein völlig falsches Bild meines Mannes (und meiner Person vermutlich auch). Sie kennt die Geschichte meines Mannes nicht. Man kann nur hoffen, das sie sich mal etwas mehr in das Thema einarbeitet, damit sie nachher die Berechnung, die sie schliesslich ans Gericht weiter gibt, korrekt aufstellt. Sonst wird da ja echt kein Schuh draus.
Liebe Grüsse
Simi
Kleiner Nachtrag - die Berechnung des KU erfolgt von unserer Seite aus, da es einen Titel gibt und dieser zu ändern ist. Sind ja noch 2 Kinder da. Also 4 insgesamt.
Liebe Grüsse
Simi