Hallo Zusammen,
ich lese jetzt schon einige Zeit im Forum herum aber finde leider keine Antwort auf meine Frage. Ich wäre sehr froh, wenn mir das jemand beantworten könnte:
Meine Tochter ist 12 Jahre alt, so dass der Anwalt meiner Frau mir eine neue Berechnung des Unterhaltes geschickt hat.
Ich habe ein Unterhaltsrechtliches Einkommen von 2055€. Laut dem Anwalt bin ich damit in Gruppe 3 (1901 - 2300). Er berechnet jedoch einen Zuschlag 2 (da nur eine Unterhaltsverpflichtung statt drei), so dass ich in Gruppe 5 wäre (2701 - 3100). Somit heisst dass 438€ abzüglich halbes Kindergeld = 361€.
Leider finde ich nirgendwo Infos zu den Zuschlägen (wie die wo und wann benutzt werden können.
Kann mir da jemand helfen?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus... 🙂
Hallo Wolfgang,
die DDT geht von 3 Unterhaltsberechtigten aus. Sind es weniger kann in der DDT bis zu 2 Stufen nach oben gegangen werden. Sind es wniger kann nach untern gegangen werden.
Zu entnehmen ist das den Anmerkungen der DDT Punkt 1
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Du schreibst, man kann um bis zu 2 Stufen hochgesetzt werden, wer legt das denn fest?
Ist das reine Einschätzung des Anwalts?
Gruß
Wolfgang
Jein,
es ist gängige Rechtspraxis. Wird eigentlich immer gemacht, außer durch Abzug des KU wird der Bedarfskontrollbetrag der Stufe unterschrittten.
Allerdings eine Nachfrage noch: Dein angegebenes Einkommen ist schon das bereinigte Nettoeinkommen oder nicht? Bei Berechnungen des Gegenanwalts lohnt sich immer es selbst nochmal durchzurechnen oder sich hier beim Rechnen helfen zu lassen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
ich lass mir gerne beim rechnen helfen ;o)
Ich habe ein Nettogehalt von 2090,98€ bekomme weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld habe in 2007 866,31€ Lohnsteuerrückzahlung bekommen (obwohl die komplett mein Insolvenzverwalter einbehalten hat). Somit kommt der Gegenanwalt auf 2163,17€ abzüglich 108,16€ berufsbedingter Aufwendungen = 2055€.
Ist das so richtig oder was muss ich beachten?
Vielen Dank & Gruß
Wolfgang
Ich hoffe mir komemn noch einige der Rechenfreaks zu Hilfe. ich rechne nicht so gerne.
Abzugsfähig von deinem Nettoeinkommen (incl. Weihnachts-/Urlaubsgeld)
sind 5 % berufsbedingte Aufwendungen
bis zu 4% für Altersvorsorge
evtl. Schulden (sofern sie in der Ehezeit mit der KM entstanden sind)
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
Rechnen ist auch nicht mein Hobby ;o)
Die 5% berufsbedingte Aufwendungen hat er abgezogen, eine Rentenabsicherung hab ich noch nicht.
Meine Schulden habe ich (seit wenigen Tagen) nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens erlassen bekommen.
So scheint es mir also als ob alles richtig ist.
Ich habe vor, in Kürze eine Rentenversicherung abzuschliessen, in die ich monatlich 100€ einzahlen möchte.
Aber selbst dann würde ich ja nicht in eine andere Gruppe rutschen (dafür müsste ich über 150€ einzahlen.
Es geht mir ja auch nicht darum unbedingt weniger zu zahlen, sondern nur um die Ermittlung des richtigen Betrags.
Zumindest bin ich richtig froh, dass ich hier so kompetente Hilfe gefunden habe, so spar ich zumindest das Geld für einen teuren Anwalt.
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
ich bin so ein Cent-umdreher.
Also Du hast 2090,98€ + (866,31€/12) = 2163,17€
Je nachdem, was in den Leitlinien deines OLGs steht, kannst Du 5% pauschal abziehen oder z.B. die entsprechenden km-Pauschalen für deinen Arbeitsweg.
In deinem Fall sind 5% = 108,16€.
Hast Du allerdings einen Fahrtweg zur Arbeit von 30km würde sich die Geschichte so berechnen:
200 Arbeitstage per Anno; also 16,6 Arbeitstage pro Monat.
Du kriegst du für die ersten 20km 24 Cent und für die weiteren 9 Cent (die für dich geltenden Pauschalen stehen in den Leitlinien), macht also (4,8€ + 0,9€)*2 = 11,40€ pro Monat also 16,6 * 11,4€ = 189,24€
Schau dir das für deinen Fall einmal genauer an. Ggf. macht es Sinn, nicht die Pauschale zu nehmen, sondern den Bedarf konkret dazulegen.
Auch kannst Du 4% deines Einkommens für Altersvorsorge aufwenden. Daher machst Du einen Vertrag (z.B. Riestern) mit genau 4%, also 86,52€. Bei vielen Verträgen ist es sehr einfach, den Betrag zu ändern. Daher könntest Du den Vertrag nach dem Finden des korrekten KU auch anpassen.
Ergo bist Du dann bei 2163,17€ - 108,16€ (oder mehr) - 86,52€ = 1968,49€, was dich ohne das "mehr" erst einmal nicht weiter bringt.
Schau Dir mal die Leitlinien deines OLG an. Da steht genau drin, was abzugsfähig ist. Vielleicht fällt dir noch was ein, was Du noch angeben kannst oder neu generieren kannst.
Gruß,
Michael
Hallo Michael,
hab mir gerade die Leitlinien angeschaut, komme aber auf keinen grünen Zweig.
Demnach werde ich meinen Dauerauftrag wohl jetzt auf 361€ erhöhen und hoffen, dass dieses Geld zumindest bei meiner Tochter ankommt.
Leider ändert sich ja nichts mehr wenn die Exfrau neu heiratet, sonst könnte ich da ansetzen...
Euch Allen vielen lieben Dank :thumbup:
Gruß
Wolfgang