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Bedarfskontrollbetrag DT - Jahresdurchschnitt?

 
(@beeblebrox)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

in der DT ist für die Gehaltsstufe in die ich gehöre ein Bedarfskontrollbetrag von 1000€ angesetzt.
Ich zahle für 2 Kinder 569€ KU.
Durch mein unregelmäßiges Einkommen kann es gelegentlich vorkommen, dass der Bedarfskontrollbetrag unterschritten wird.
Nun zu meiner Frage. Könnte ich für diese Monate, in denen ich selber "knapp bei Kasse" bin, weniger Unterhalt zahlen, oder geht man bei dem Bedarfskontrollbetrag von einem Jahresdurchschnitt aus?

Der KU ist bei uns nicht gerichtlich geregelt. Ich zahle seit der Trennung entsprechend der DT und die Frage taucht immer wieder mal auf. Wollte aber jetzt mal etwas Klarheit haben.

Gruß
Beeblebrox


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2007 17:38
(@PhoeniX)

Moin

Der monatliche KU errechnet sich aus allen 13 Monatsgehältern. D.H. auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und derweiteren werden mit eingerechnet.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2007 17:50
(@beeblebrox)
Schon was gesagt Registriert

Wie der KU berechnet wird ist mir schon klar, das war ja auch nicht meine Frage.
Mein Gehalt schwankt zwischen 1500 und 1650€. Da kann es bei 569€ KU gelegentlich vorkommen, dass ich den Bedarfskontrollbetrag von 1000€ unterschreite und zwar immer dann, wenn ich weniger als 1569€ in der Lohntüte hab. Im Jahresdurchschnitt liegt mein Gehalt mit allen Sondervergütungen allerdings über 1569€.
Deshalb ist meine Frage ob der Bedarfskontrollbetrag ebenfalls als Jahresdurchschnitt angesehen wird.
Im Moment fällt das noch nicht so ins Gewicht, wenn mein zweiter Sohn allerdings 12 wird, steigt der KU auf 614 € und spätestens dann wird der Bedarfskontrollbetrag öfter unterschritten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2007 18:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Beeblebrox,

Wie Phoenix schon schrieb, kann es bei korrekter Anwendung der KU-Bestimmungen nicht zu den von dir beschriebenen Schwankungen kommen, da immer das Jahreseinkommen mit allen Einmalzahlungen herrangezogen wird.

Dieses wird dann durch 12 geteilt und daraus ergibt sich dann der KU.

Ob du im Mai mehr als im Juni verdienst, spielt überhaupt keine Rolle.

Dabei spielt auch der Bedarfskontrollbetrag nicht die von dir vermutete Rolle, sondern zunächst mal nur der Selbstbehalt, der gegenüber Kindern bei 900,- € liegt und nicht beim Bedarfskontrollbetrag!
Angenommen du im verdienst im Jahresmittel so vielleicht 1.600,- € wäre bei 614,-€ dein Selbstbehalt noch nicht unterschritten.

Bist du sicher, dass du das Rechenwerk verstanden hast?
Hast du dein Einkommen schon bereinigt?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2007 18:35
(@beeblebrox)
Schon was gesagt Registriert

Dann verstehe ich den Sinn des Bedarfskontrollbetrages wohl nicht so ganz, aber wenn der damit nichts zu tun hat ist es auch egal.
Bereinigt? Ich hab alle Gehälter eines Jahres zusammengezählt, dann noch Weihnachts- und Urlaubsgeld und die Steuererstattung dazu und die Summe durch 12 geteilt; wie schon beschrieben. Demnach habe ich ca. 1590€ monatlich und falle also in die 2. Gehaltsgruppe 1501 bis 1900€  (ursprünglich 1500-1700€) und zahle dementsprechend KU.
Mit 900€ passt es auf jeden Fall. Danke für die Antworten!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2007 00:04
(@PhoeniX)

Moin

Dann solltest du dein Netto noch bereinigen.

Hast du eine Altersversorgung? Arbeitsweg in km?

Du hast gegenüber den Kindern einen Selbsbehalt von 920€ (West arbeitend) und deiner Ex von 1000€ (das ist die Bedarfskontrolle).

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2007 00:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du nur 2 Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig bist musst du eine Zeile rauf in der DT.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2007 01:12