Hallo Freund,
zum Umgangs-WE hat mich meine Ex mit der Bitte überrascht, doch bitte ein Formualr für die Einrichtung eines Bausparvertrages für Sohnemann zu unterschreiben. Prinzipiell finde ich das ja eine gute Sache, und hier könnten Eltern sicher Kooperation und guten Willen zeigen. Allein es bleibt ein Ungutes gefühl und ich möchte wissen, ob es hier Erfahrungen gibt:
(Ich weiß, es mag bessere Kapitalanlagen geben, aber das tut nichts zur Sache, allein, der gute Wille zählt, und die Chance, hier zu zeigen, dass man noch zusammen wichtige Dinge regeln kann).
Es handelt sich um eine Bausparsumme von 20.000 €, der Regelsparbetrag beträgt 100 €/Monat (davon kann abgewichen werden), am Laufzeitende kann Sohn dann die Differenz zwischen Bausparguthaben und Bausparsumme als Bauspardarlehen bekommen.
Allein, ich wittere hier eine Falle, und ich bitte, folgenden Gedankengang dahingehend zu überprüfen, ob er nur paranoid ist oder gerechtfertigt:
Ich als Unterhaltsschuldner stimme der Eröffnung eines Bausparvertrages zu, und akzeptiere damit auch, dass der Regelsparbetrag 100 € beträgt (ich weiß, den Bausparkassen ist es in gewissem Rahmen egal, wie viel pro Monat/Jahr eingezahlt wird, das ist hier nicht die Frage). Laut Ex soll der Vertrag mit Weihnachts- und Geburtstagsgeld gefüllt werden. Dies wird ja aber praktisch nie 1200 € pro Jahr sein. Evtl zur Kommunion, Schulwechsel etc., aber in "normalen Jahren" ja nicht.
Also geht meine Ex zum Anwalt und sagt: "Der Vater hat konkludent zugestimmt, dass der Regelsparbetrag 100 € beträgt. Die bekomme ich als Mutter aber nicht zusammen, da ich keine 100 € pro Monat übrig habe und die verwandten Omas und Tanten auch nicht. Also möge der Vater bitte zahlen, wenn er mit mir zusammen so einen Vertrag abschließt. Schließlich wußte er, dass ich als Mutter kein eigenes Einkommen bezieht und 1200 € nicht an Weihnachten allein zusammenkommen. Ich beantrage daher, in zur Füllung des Vertrages zu verurteilen, logischerweise zusätzlich zum Unterhalt".
Ist das Paranoia von mir, oder muss ich hier in der Tat vorsichtig sein?
Wie gesagt, der Bausparkasse ist es egal, ob nun am Ende der Laufzeit 10.000 oder 15.000 € drauf sind, und ob 50€ oder 150€ pro Monat einfließen.
Gruß, PP
Hi
Wenn die KM es ehrlich meint, würde sie sagen:
"Hast Du Lust, Dich freiwillig am Sparvorhaben zu beteiligen? Welche Summe wäre für Dich pro Monat ok? Machst Du da mit?"
Eine Unterschrift als Verpflichtungserklärung jedenfalls konterkariert m. E. die Aufrichtigkeit dieses Vorhabens - ob vorsätzlich oder aus Dummheit. Kommunikation sieht jedenfalls anders aus und beinhaltet keine Zahlungsverpflichtung über das notwendige Maß hinaus.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Servus Oldie dnake für Deine Antwort.
Bislang möchte sie ja, dass ich einfach nur der Eröffnung des BSV zustimme und meine Unterschrift unter den Vertrag der Bank setze. Die Frage die mich beschäftigt, ist, ob der Regelsparbetrag dann die Grundlage bietet, dass die EX mich verpflichten kann, diesen dann auch zu bedienen (wie gesagt, der Bank ist das weitestgehend egal).
Andersrum gefragt: Muss hier eine zusätzlicher Vertrag zwischen mir und der Ex her, dass kein Anspruch besteht, dass ich monatlich den Regelsparbetrag leiste (und kann die ex solch einen Verrag überhaupt aufsetzen, wenn wir GSR haben und der vertrag auf meinen Sohn läuft?). Ich frage nur deshalb, weil meine Ex mir heute eröffnet hat, dass sie sich an Abmachungen, insbes. den Trennungsvertrag nicht gebunden fühlt.
Gruß, PP
Moin
Wenn GSR besteht, ist - soweit ich weiss - Deine Unterschrift für die Konteneröffnung notwendig. Was allerdings die Vertragskonditionen betrifft, sobald Du Dich damit einverstanden erklärst (also eine monatl. Rate von 100€), so sitzt Du mit im Boot. Im Zweifel haftest Du sogar gesamtschuldnerisch. So ist das nun mal mit der Vermögenssorge - eben Rechte, aber auch Pflichten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen.
Wenn GSR besteht, ist - soweit ich weiss - Deine Unterschrift für die Konteneröffnung notwendig.
das ist richtig! Sich bei einer reinen Kontoeröffnung quer zu stellen ist deshalb mE eher kontraproduktiv, zeugt es doch von mangelndem Kooperationswillen (was ich Dir hier aber nicht unterstellen will).
Wenn es hier allerdings tatsächlich so ist, dass es keine Verpflichtung gibt, die Bausparsumme vollständig anzusparen (weder in mtl Raten noch in größeren Summen), dann gehst natürlich auch Du keine Verpflichtung ein, für die Du in gesamtschuldnerische Haftung genommen werden kannst.
Fazit: Wenn es wirklich sicher ist, dass keine Zahlungsverpflichtung besteht, dann würde ich dem BSV zustimmen und in einem kurzen Begleitschreiben an Ex, ohne viel Aufhebens klarstellen, dass Du Dich freust, dass sie einen Sparvertrag abschließt, Du Dich vom Grundsatz daran auch beteiligen willst, jegliche Einzahlungen Deinerseits aber nur auf freiwilliger Basis geleistet werden.
Gruß und eine schöne Woche, toto
Moin.
Gib ihr doch eine schriftliche Vollmacht, einen Bausparvertrag abzuschließen.
Dann stehst du nicht im Vertrag aber hast den Abschluss trotzdem nicht verhindert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin PP,
auch ich sehe das analog Toto eher als unkritisch an.
Nach meiner Kenntnis ist ein Bausparvertrag nichts anderes als ein Sparbuch.
D.h. die Ansparung ist relativ flexibel (Einmalzahlungen sind ebenso möglich wie regelmäßige Ansparung), je nach Ansparsumme und -dauer wird er irgendwann zuteilungsreif.
Bei meinen Bausparverträgen gab es mit Anpassung der monatlichen Raten jedenfalls nie Probleme.
Solange kein Bausparkredit in Anspruch genommen wird, sehe ich auch keine Gefahr, dass Du großartig in Haftung genommen wirst (mit Ausnahme der Abschlussgebühr und etwaiger Kontoführungsgebühren).
Zwecks Gewissensberuhigung würde ich ggf. nochmal mit Bank, Sparkasse oder Bausparkasse sprechen ...
Ein Urteil, in dem Sparverträge als Mehrbedarf anerkannt wurde, ist mir jedenfalls nicht bekannt.
Besten Gruß
United
Familienrechtlich sehe ich da auch kein Problem, nur wird er durch Unterzeichnung ja auch Vertragspartner.
Noch ist das vermutlich kein Problem, nur spätestens wenn der Kredit in Anspruch genommen werden soll, wird es problematisch.
Bei einer Vollmacht geht er diesem Problem aus dem Weg.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo PP
Meine 3 Kinder haben auch alle einen Bausparvertrag und wie Unitet schon schrieb sind die Sparbeiträge flexibel.
Der Regelsparbetrag ist nur eine Empfelung keine Pflicht.
Zu Beppos bedenken wegen Kredit kann ich nur sagen das minderjährige keinen Kredidt erhalten aber es ist möglich den Kreditanspruch auf die Eltern zu übertragen.
Bei GSR bedarf es da aber wieder seiner Unterschrift
Zudem würde ich im Vertrag die nur gemeinsame Verfügung beider Elternfestschreiben lassen, dannkann die Ex ohne deine Unterschrift nicht ans Geld
Grüsse Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Solange die Ex den Vertrag alleine auffüllt spricht auch nichts dagegen, dass sie alleine über die Kreditaufnahme und die Auszahlung verfügt.
Insofern finde ich eine Zustimmung zu dem Vertrag immer noch besser als eine gemeinsame Unterschrift.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
stimme Beppo auch zu. Ansonsten muss mal das Vertragswerk für den Bausparvertrag genau angeschaut werden. Denn im Regelfall funktioniert das Bausparsystem ja so, dass regelmäßig gespart wird und der Sparer (natürlich gibt es hier auch Flexibiltiät) einen bestimmten Betrag einzahlt. Also kann man in diesem Fall auch das "ungute Gefühl" verstehen, auch wenn ein Bausparvertrag ansonsten sicher keine schlechte Sache ist. Aber dann sollten beide Elternteile dahinter stehen. Gruß Ingo
Aus Wiki:
In der Sparphase wird das für die Zuteilung notwendige Mindestsparguthaben angesammelt. Der Bausparer ist vertraglich verpflichtet den Bausparvertrag mindestens mit dem Regelsparbeitrag (je nach Tarif monatlich zwischen 3 Promille und 10 Promille der Bausparsumme) zu besparen.
Vielen Dank für eure Antworten, das hilft mir schon mal weiter. Insbesondere die Zustimmung zum Vertrag ohne meine Unterschrift.
Aber eine Frage habe ich noch:
Man hört ja weiland, dass Väter für irgendwen mehr Unterhalt zahlen, als sie eigentlich müssten und die Richter dann sagen: Tja, der Unterhaltsempfänger hat sich nun daran gewöhnt, sie haben durch ihre Zahlungen konkludent eingewilligt, mehr zu zahlen, als sie müssten, also zahlen sie mal schön weiter.
Toto kommt meinen Hauptbedenken sehr nahe. Kann durch meine Zustimmung zu diesem Bausparvertrag (gleich ob per Vollmacht oder per eigenhändiger UNterschrift) angenommen werden, dass ich konkludent dem Regelsparbetrag (der ja aber im Bausparvertrag nicht bindend ist und von der Bank nicht vollstreckt werden kann) zugestimmt habe und diesen dann auch zahlen muss, wenn er anders nicht zustandekommt? Ich weiß, dass keiner vorhersagen kann, was vor Gericht geschieht, aber gibt es Erfahrungen durch User? Ich befürchte, dass die Ex argumentieren wird: "Wenn er schon so einem Vertrag zustimmt (oder mir die Vollmacht dazu gibt), hat er doch sicher auch gemeint, dass die monatliche Sparrate gezahlt und das Sparziel erfüllt wird. Sonst hätte er doch eine viel geringere Sparrate vereinbart. Also soll er zahlen, wie sonst soll unser Sohn ein Kapital aufbauen?".
(meine Ex hat mir übrigens gestern klar zu verstehen gegeben, dass sie sich an unseren Trennungsvertrag nicht mehr gebunden fühlt und klar gemacht, dass sie keine Veranlassung sieht, irgendetwas mit mir zu regeln. Sie könne zum Anwalt wann sie will und womit sie will. Die Chance, wie vernünftige Menschen die Scheidung zu regeln, sehe ich nicht mehr).
Gruß, PP
Hi,
joar, dann erklär ihr doch mal ganz ruhig, dass der ganze Scheidungsspaß dann zig mal soviel Geld und Nerven kostest, als wenn ihr euch einmal für ne halbe Stunde auf Augenhöhe beim Notar zusammensetzt und ne Scheidungsfolgevereinbarung zusammen unterschreibt. Dazu kann sie ja auch gerne ihren Anwalt beiziehen, der den Entwurf noch mal prüft. Ja, ja.. die Exen halt... Gruß Ingo
Kann durch meine Zustimmung zu diesem Bausparvertrag (gleich ob per Vollmacht oder per eigenhändiger UNterschrift) angenommen werden, dass ich konkludent dem Regelsparbetrag (der ja aber im Bausparvertrag nicht bindend ist und von der Bank nicht vollstreckt werden kann) zugestimmt habe und diesen dann auch zahlen muss, wenn er anders nicht zustandekommt?
Auch das sehe ich im Falle einer Zustimmung zum Vertrag nicht.
Jemand zu erlauben, sich etwas zu kaufen, heißt ja nicht, dass man es bezahlen muss.
Bei Unterzeichnung des (Kauf-)Vertrages sieht das schon anders aus.
Dann hat man auch für die Lasten einzutreten.
Wichtig ist nur, dass die Vollmacht nicht ausdrückt, dass sie in deinem Namen unterzeichnet, sondern dass du lediglich dem Vertragsabschluss durch sie zustimmst und dass du eben nicht in den Vertrag eintrittst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das liese sich doch damit ausräumen, das du den Vertrag nicht mit unterschreibst, sondern ihr ein Schriftstück aushändigst in dem du dem Bausparvertrag zustimmst unter der Voraussetzung, das die Beiträge allein von der KM und durch Geldgeschenke von Verwandten bestritten werden.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@Midnightwish, das ist ja ne gute Idee!
Wie bist du denn darauf gekommen? 😉
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ Beppo:
Du warst einfach schneller und ich hatte deinen Beitrag vorher nicht gesehen. Bin heute beim schreiben extrem langsam :redhead:
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen