Baldige Volljährigk...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Baldige Volljährigkeit - ich werde auch unterhaltspflichtig

Seite 1 / 3
 
(@phili)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

meine Tochter wird im Dezember 18 Jahre alt und dann ändern sich ja die Modalitäten zum KU und auch ich werde unterhaltspflichtig. Deshalb bitte ich Euch um Hilfe.

Ihr Vater hat all die Jahre den Mindestunterhalt gezahlt. Zwar habe ich regelmäßig Auskunft verlangt, aber wegen 20 oder 40 Euro mehr wollte ich nie ein Fass aufmachen. Es gab bereits mehrfach heftigen Streit weil er die Altersstufen z.B. nicht anerkennen wollte. Regulär müsste er mittlerweile nach DDT Stufe 4 zahlen (mindestens). Die Gehaltsunterlagen habe ich bekommen, aber es fehlt immer noch der Steuerbescheid, wobei er sich mal wieder ziert.

Er hat bei Papa gelernt und arbeitet auch dort. Dementsprechend fällt vieles unter die Rubrik "freiwillige Leistungen von Dritten". Schade nur, dass er für seine Tochter seit unserem Auszug damals gar nichts übrig hat. Er hat sich schon damals komplett von ihr losgesagt (ein anderes Thema, was ich unter aller S.... finde) und zahlt halt nur, was er unbedingt muss (er und seine Familie sind extrem gut betucht) und auch nur nach Kampf bis hin zu Gerichtsverfahren deswegen. Ansonsten will er von seiner Tochter nichts wissen. Trauriges Thema alles. Ich bin nur froh, dass unsere Tochter noch so guten Kontakt zu seinen Eltern also den Großeltern hat.

Seit Jahren zahlt er an die Firma einen Darlehen zurück mit mtl. 400,- Euro, was er unterhaltsmindernd angibt. Wofür das ganze sein soll, darüber schweigt er aber. Meine Vermutung ist, dass es für sein Haus ist, was meiner Kenntnis nach nicht unterhaltsmindernd zum Tragen kommt.

Ich schreib jetzt einfach mal die Fakten. Könnt ihr mir über den Daumen sagen, was dabei an Unterhalt für beide Seiten rauskommt?

Tochter:
- 17 Jahre (Dezember wird sie volljährig)
- Hauptschulabschluss (10. Klasse hat sie gemacht, aber keine Zulassung für die Realschulprüfung bekommen, also quasi eine Ehrenrunde gedreht)
- Im Anschluss FSJ (Einkommen wurde hälftig angerechnet beim KU)
- Aktuell seit August 3jährige Berufsfachschule mit dem Ziel einer vollständigen Berufsausbildung und bei dementsprechendem Notendurchschnitt gleichzeitig der Realschulabschluss
- kein eigenes Einkommen auch für die Berufsfachschule nicht. Praktika im Rahmen der Schule werden nicht vergütet.
- wohnt bei mir zuhause

Vater:
- Nettoeinkommen, Durchschnitt 12 Monate: 2.340,- (sein Darlehen außen vor gelassen)
- Steuererstattungen ? (gibt er bisher nicht heraus)
- 1 weiteres Kind von 11 Jahren
- 1 Frau, die nicht arbeitet

Ich:
Nettoeinkommen, Durchschnitt 12 Monate: 1.142,-
- Steuererstattung fällt nur durch die Freibeträge meines anderen behinderten Kindes an.
- 1 weiteres Kind von 8 Jahren, behindert GdB 70, Merkzeichen H und B, Pflegestufe II
- Teilzeit, z.Zt. 20 Std. wöchentlich (mehr geht nicht aufgrund vieler Termine für das kleinere Kind) (ich gondel tlw. 4 x täglich quer durch Hamburg)
- Pflegegeld 525,- mtl. (darf soweit ich weiß nicht angerechnet werden)

Nun habe ich gesehen, dass die Schule meiner Tochter durch Schülerbafög förderfähig ist. Deshalb habe ich mir einen Antrag gezogen. Was dabei raus kommt, weiß ich noch nicht. Der Höchstbetrag wäre wohl 216,- Euro.

Nun die Frage, was müssten wir Eltern zahlen?
Kann ich darauf verwiesen werden, mehr zu arbeiten? (Das krieg ich echt nicht hin, ich laufe eh schon jahrelang auf dem Zahnfleisch, da ich ansonsten keinerlei Hilfe habe, auch oder gerade nicht für das kleinere Kind)

Vielen Dank im Voraus und falls Fragen sind, beantworte ich sie gern.

LG
Phili

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2013 00:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Phili.

Da eure Tochter nicht mehr privilegiert ist und somit im 4. Rang am Futtertrog steht, wird das ganze wohl schwierig werden.
Und da du die Auseinandersetzung mit ihm schon nicht durchgezogen hast, wird es für sie wohl auch nicht einfacher.

Nicht nur sein 11 Jähriges Kind sondern auch seine nicht arbeitende Frau steht im Rang vor eurer Tochter.
Damit würden demnächst schon mal mindestens 334,- und 800,- bei ihm fehlen und es bliebe nicht mehr viel oberhalb seines SB von 1.200,-

Bei dir sieht es ja nicht viel anders aus.

Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit die ihn oder dich zu mehr Arbeit zwingen könnte, gibt es nicht mehr.

Somit bleibt für Töchterlein nicht viel mehr als KG, Bafög, eigener Zuverdienst und freiwillige Zuwendungen übrig.

Natürlich könnte ein Richter alles ganz anders sehen aber das ist Spökenkiekerei.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2013 09:16
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Philli,

Pflegegeld für das eigene Kind was zu Hause gepflegt wird, wird üblicherweise nicht als Einkommen angerechnet. Bei Pflegestufe 2 und 525 EUR hat der MdK ja auch eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt, so dass deine hohe Belastung an dieser Stelle wohl eindeutig ist. Ist das kleinere Kind vom gleichen KV oder lebst du mit dem KV des kleineren Kindes zusammen? Wenn du nicht mit dem KV des kleineren Kindes zusammenlebst, würde ich versuchen, ihn für das kleinere Kind auf Mehr- oder Sonderbedarf wegen der Behinderung in Anspruch zu nehmen.

Noch ein Tip: Vielleicht gibt es für dein behindertes Kind einen Hort oder eine stundenweise Nachmittagsbetreuung, damit du mal durchschnaufen kannst. Bei PS2 und eingeschr. Alltagskompetenz gehts du sonst schnell auf dem Zahnfleisch, wenn du dir nicht wenigstens kurzzeitige Freiräume schaffst. Denk dabei auch an die Verhinderungspflege.

Ich habe mich, zusammen mit meiner behinderten Tochter (Spastikerin), von meiner EXE getrennt als die Tochter 9 war. Inzwischen ist sie erwachsen und hat sich ganz toll entwickelt *stolz auf die Kleine bin*. Zwischendurch mal wenigstens stundenweise eine Entlastung zu haben, ist schon sehr wichtig für mich. Zumal ich auch für die Finanzen alleine Sorgen muss. (EXE bezieht Harz 4)

Wenn beim Bafög für deine große Tochter nicht der Höchstbetrag geleistet wird, kannst du aus dem Bafög Bescheid ersehen, welcher Betrag wg. des Einkommens deines Ex abgezogen wird. Wenn er diesen Betrag nicht freiwillig als Unterhalt leistet, kann deine Tochter Bafög als Vorausleistung beantragen. Das Bafög Amt zahlt dann den vollen Betrag aus und holt sich den Rest vom KV wieder. Ich würde aber zunächst versuchen, mit ihm zu reden damit er den fehlenden Betrag ausgleicht.

Gruß und viel Kraft,

vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2013 10:43
(@phili)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen und vielen Dank für die Antworten.

@Beppo
Bist Du Dir sicher mit der Rangfolge?
Es handelt sich um eine schulische Berufsausbildung, aber schließlich kann dadurch auch der Realschulabschluss erreicht werden. Und der Realschulabschluss zählt doch zu der allgemeinbildenden Schule.

@Kruemelmonster
Nur eingeschränkte Alltagskompetenz?  :rofl2: (sorry, das ist Galgenhumor, die ist fast gar nicht vorhanden)

Wir leben alleine und sein Vater hat sich komplett verabschiedet. Da kommt ja noch nicht einmal ein Gruß zu Weihnachten oder Geburtstag. Selbst auf Briefe seines Sohnes antwortet er nicht. Seit er mitbekommen hat, dass sein Sohn krank ist, ist es wohl zu anstrengend geworden und er hat sich komplett verdrückt. Ist ja auch der einfachste Weg.

Naja, wegen Sonder- oder Mehrbedarf hab ich ihm ja schon mal geschrieben. Ich wüsste nicht, was ich da ansetzen sollte. Soweit ich weiß, ist das doch mit dem Pflegegeld abgegolten.

Vielen Dank für Deinen Tipp hinsichtlich der Freiräume für mich. Nur die gibt es eigentlich nicht. Ich "gönne" mir einmal im Jahr 2 Wochen Ferienfreizeit für meinen Sohn über die Verhinderungspflege plus zusätzlich 500,- Euro Eigenanteil. Da ist aber wohl etwas im Wandel. Das Autismus-Institut hat mir jetzt so etwas gesagt, dass zumindest die Ferien in irgend einer Form abgedeckt sind. Ansonsten ist Freizeit ein Fremdwort für mich. Autismustherapie, Ergotherapie, Logopädie, Einzel-Schwimmunterricht ist nur ein kleiner Teil. Dazu ein Kind, was ständig abhaut, so gut wie keine Impulskontrolle hat, alle Leute vollquatscht und mit jedem mitgehen würde, in fremde Autos einsteigt, mir zuhause alles auseinander nimmt etc. etc.. Ich kann nicht mehr zählen, wie viele Male ich hier die Polizei habe rufen müssen, weil er mal wieder weg war. Das Highlight war ein Mannschaftswagen vor der Tür inkl. Radiomeldungen. Ich kann einfach nicht mehr.
Sorry fürs Ausheulen...
LG
Phili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2013 11:41
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Philli,

Seit er mitbekommen hat, dass sein Sohn krank ist, ist es wohl zu anstrengend geworden und er hat sich komplett verdrückt. Ist ja auch der einfachste Weg.

*Ironie ON*

Also so einfach hat es sich meine Ex nicht gemacht... also einfach so abzuhauen tztztz... das geht doch auch besser. Sie machte einfach für unsere behinderte Tochter und für mich das Leben so unerträglich, bis wir ausgezogen sind. Weil das ist doch praktischer, dann konnte sie wenigstens noch fast 2 Jahre im großen Haus wohnen, ohne Kosten zu tragen. Und die beiden gesunden Kinder mussten natürlich bei ihr bleiben, weill dann fliesst ja reichlich KU. Und wenn eine Frau dass so will, ist auch eine Geschwistertrennung kein Problem für die Schwarzkittel.

*Ironie OFF*

Aber mit einer Sache hatte Sie sich herrlich verrechnet  :rofl2: :rofl2: :Der Richter hatte ihr wegen "der besonderen Umstände des Falles" keinerlei nachehelichen Unterhalt zugesprochen.

Naja, wegen Sonder- oder Mehrbedarf hab ich ihm ja schon mal geschrieben. Ich wüsste nicht, was ich da ansetzen sollte.

Na z.B. Kosten für Fremdbetreuung, Fahrtkosten, Eigenanteile für Therapien, den Einzelschwimmunterricht

Und nein, diese Dinge sind NICHT komplett durch das PFLEGEgeld abgegolten. Pflegegeld ist für den PFLEGEaufwand.

Autismustherapie, Ergotherapie, Logopädie, Einzel-Schwimmunterricht ist nur ein kleiner Teil. Dazu ein Kind, was ständig abhaut, so gut wie keine Impulskontrolle hat, alle Leute vollquatscht und mit jedem mitgehen würde, in fremde Autos einsteigt, mir zuhause alles auseinander nimmt etc. etc.. Ich kann nicht mehr zählen, wie viele Male ich hier die Polizei habe rufen müssen, weil er mal wieder weg war

DAS ist heftig! Du brauchst ganz dringend Entlastung

Guck dir mal das hier an:

http://www.frabhof.de

Die sind superlieb und kommen mit jeder Art von Behinderung zurecht. Da gehen Ferienaufenthalte, einzelne Wochenenden, alles was du willst. Und dein Sohn wird es geniessen. Meine Tochter ist dort seit Jahren Stammgast. Sie liebt es, bräuchte es eigentlich nicht mehr, aber fährt trotzdem immer wieder hin. Ruf dort am Besten heute noch an, sprich mit Frau Wirsing, und buch schon mal das Erstwochenende. (Neue werden beim ersten Mal immer nur zu bestimmten WEs eingeladen, wo wenig los ist). Wenn du die Verhinderungspflege schon aufgebraucht hast, werden die Kosten normalerweise komplett vom Landschaftsverband oder Sozialamt übernommen.

Sorry fürs Ausheulen...

Dafür musst du dich wirklich nicht entschuldigen... geht doch jedem mal so...

Ganz viel Kraft und lieben Gruß vom

Krümelmonster

P.S.: Und ruf die Frau Wirsing an! Am Besten jetzt!

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2013 12:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bist Du Dir sicher mit der Rangfolge?
Es handelt sich um eine schulische Berufsausbildung, aber schließlich kann dadurch auch der Realschulabschluss erreicht werden. Und der Realschulabschluss zählt doch zu der allgemeinbildenden Schule.

Nein. Leider nicht.

Für mein Verständnis endet die "reguläre" Schule und damit die Privilegierung, wenn man sie einmal verlassen hat aber das muss ein Richter nicht so sehen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2013 21:56
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich bin mir sicher, dass keine Privilegierung vorliegt. Ziel einer Berufsfachschule ist ein Beruf und keine Schulabschluss. Der Realschulabschluss wäre in diesem Fall "nur" ein angenehmer Nebeneffekt.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2013 00:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Die Beurteilung der Privilegierung hat Richter J. Soyka mal [url= http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc ="s&source=web&cd=9&cad=rja&ved=0CHAQFjAI&url=http%3A%2F%2Fd-nb.info%2F96034439x%2F04&ei=Lrg6Ur-GFYyMswb1w4HwCw&usg=AFQjCNERL5ho6RTFFwyvIvu66AI_J6-JjA&bvm=bv.52288139,d.Yms"]in dieser Einschätzung[/url] mit abgehandelt. Darin stellt er fest (S.28-29), dass eigentlich immer beim Besuch einer Berufsfachschule keine Privilegierung vorliegt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2013 16:39
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

hier mal ein jüngeres Beispiel aus der Rechtsprechung des OLG Stuttgart <18 WF 229/12> (ging zwar lediglich um Verfahrenskostenhilfe, untermauert aber dennoch die Sichtweise von oldie und eskima):

Dass neben diesem Berufsziel durch Ablegung einer Zusatzprüfung auch der Erwerb der Fachhochschulreife möglich ist, steht dem nicht entgegen. Denn hierbei handelt es sich nicht um das hauptsächliche Ziel der Ausbildung, sondern um eine zusätzliche Option [...] Da sich die Antragsgegnerin somit nicht in der allgemeinen Schulausbildung befindet [...]

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2013 18:47
(@phili)
Rege dabei Registriert

Hallo und danke für die Antworten.
Ich schreiben demnächst genauer. Bin aber gerade an einem fremden Rechner. Meine DSL-Leitung inkl. Telefon ist durch Baumaßnahmen beschädigt worden. Also demnächst mehr.
LG
Phili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2013 21:01




(@phili)
Rege dabei Registriert

Hallo,
nach längerer Zeit melde ich mich mal wieder. Es ist viel passiert.

Zurück zum eigentlichen Thema.
Unsere Tochter wird Mitte Dezember volljährig, heißt, noch ist sie minderjährig. Ich habe es fast geahnt was kommt.... es hat sich bestätigt.
Mein Ex hat mich per RA zur Auskunft aufgefordert.

Meine Antwort darauf war:
1. dass er keinen Anspruch hat,
2. sie noch minderjährig ist,
3. nach Vollendung des 18. Lebensjahres ich nur meiner Tochter zur Auskunft verpflichtet wäre (der ich natürlich vollumfänglich nachkommen werde).

Nun bekam ich Antwort und der RA beruft sich auf § 242 BGB. Er strebt eine Stufenklage an. (Bei Minderjährigen????)

Meine Meinung:
Selbstverständlich gebe ich meiner Tochter sofort Auskunft, aber ich bin kein Ansprechpartner mehr für meinen Ex.
Der Volljährigen- oder Ausbildungsunterhalt kommt erst ab Januar 2014 zum Tragen, da für Dezember noch voller Unterhalt geschuldet wird.
Es ist noch genügend Zeit, ab Volljährigkeit die Haftungsquote auszurechnen.
Außerdem habe ich zu diesem Thema ein Urteil gefunden, was genau unsere Situation beschreibt. OLG Karlsruhe v. 09.01.2009, 18 UF 207/08
Wir sind von unserer Tochter noch gar nicht zur Auskunft aufgefordert worden.

Ich bin gerne bereit, nach den gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, ganz klar, aber nicht in vorauseilendem Gehorsam. Zumal mein Ex bis heute für den Minderjährigenunterhalt immer noch eine vollständige Auskunft schuldig geblieben ist.
Wie würdet ihr reagieren bzw. was machen?

LG Phili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2013 01:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Phili,

Wie würdet ihr reagieren bzw. was machen?

genau das, was Du tust. Dein Ex hat keinen Auskunftsanspruch gegen Dich, sondern nur eine Auskunftsverpflichtung Eurer Tochter gegenüber - genau wie Du ab dem Tag der Volljährigkeit.

Wenn Dein Ex Geld für Anwälte oder für sinnlose Klagen übrig hat - lass ihn doch. Muss Dich ja nicht beeindrucken.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2013 03:09
(@phili)
Rege dabei Registriert

Danke Brille für die Bestätigung. Das habe ich jetzt echt mal gebraucht  :redhead:

Nun, die Volljährigkeit ist ja nicht mehr lange hin.

Was hat das denn mit dem § 242 BGB auf sich? Meinem Verständnis nach gilt das nur, wenn ich mich weigern würde, Auskunft zu erteilen, aber das tue ich ja nicht. Das Urteil aus Karlsruhe beschreibt ganz explizit unsere Situation, nur dass die Volljährigkeit noch nicht eingetreten ist.

Etwas verwirrt bin  :erstaunt039:

LG Phili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2013 03:22
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Phili,

Was hat das denn mit dem § 242 BGB auf sich?

Der § 242 BGB wird gerne als eine Art Notausgang gewählt, wenn einem nix Schlaues einfällt ...

Sittenwidrig handelst Du bei einer Nicht-Auskunftserteilung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jedenfalls nicht.

Nichts desto trotz verstehe ich die Aufregung nicht so ganz, schicke ihm doch Deinen Krempel und lass ihn rechnen ... anhand dessen können sich Töchting und Du ein wenig länger vorbereiten.
Außerdem ist Rechnungsüberprüfung einfacher als selbst zu rechnen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2013 13:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Nichts desto trotz verstehe ich die Aufregung nicht so ganz, schicke ihm doch Deinen Krempel und lass ihn rechnen ...

ich verstehe durchaus, dass @Phili genau das NICHT will; schliesslich kommen einfacher gestrickte Menschen durchaus auf die Idee, allein ihre Androhung gerichtlicher Schritte habe die Gegenseite zum Einknicken bewogen. Ich selbst bin an dieser Stelle mit einem freundlich-lächelnden "wenn du glaubst, du musst mich verklagen, dann mach das doch einfach" immer besser gefahren - und alle, denen ich zu dieser Antwort geraten habe, ebenfalls.

anhand dessen können sich Töchting und Du ein wenig länger vorbereiten.

naja, das dauert längstens eine halbe Stunde und ist nun wirklich kein Hexenwerk.

Außerdem ist Rechnungsüberprüfung einfacher als selbst zu rechnen.

dafür hat @Phili ja uns 🙂

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2013 14:11
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Martin,

ich verstehe durchaus, dass @Phili genau das NICHT will

Nachvollziehen kann ich das auch.

Da ich aber denke, dass die Einstellung "Du kriegst nur, was Dir zusteht" nicht deutlich besser ist als "Ich will nur, was mir zusteht", halte ich eine Verweigerung für wenig zielführend ... letzten Ende wollen alle drei Seiten wissen, wie die zukünftigen Zahlflüsse aussehen.

... und da es hier m.E. nur um eine Zeitverzögerung und Quellenverschiebung geht, halte ich das hick-hack für überflüssig (vollkommen Banane, wer damit angefangen ist).

Aber wie gesagt: Nur meine persönliche Meinung.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2013 13:07
(@phili)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ihr habt beide recht, mit dem, was ihr sagt.

in vorauseilendem Gehorsam habe ich da keine Lust zu. Es trifft des Pudels Kern, was @Brille gesagt hat.

Auf der anderen Seite ist es nur eine Verzögerung, da hast Du recht @United.

Logischer Weise hat das ganz auch eine Vorgeschichte.... Da mein Ex mich bzw. unsere Tochter jahrelang für dumm verkaufen wollte und es von Anfang an nur Theater gab in allen Bereichen und insbesondere um KU (es ging immer nur um den Mindest-KU), ist das jetzt  natürlich das gefundene Fressen für ihn und die genüssliche Retourkutsche. Er wollte schon damals (1. Altersstufenanstieg) mein Einkommen wissen, weil er der Meinung war, ich habe mich getrennt und er hat ja nichts mehr mit seiner Tochter zu tun. Als der 2. Altersstufenanstieg kam, war das gleiche Spiel.

Er erklärte mir, er sei ein absoluter Mangelfall und seine nicht arbeitende Ehefrau hätte er ja auch noch zu ernähren und sie ginge vor. Das war noch, bevor die Rangfolgen geändert wurden und mich kostete das einen einzigen Brief zurück an seinen Anwalt, mit dem Hinweis, dass ich ja sogar noch einen Titel für Ehegattenunterhalt hätte (habe ich nie eingefordert) und vom Prinzip her, ich vor seiner jetzigen Frau vorgehen würde. Danach war erst mal wieder Ruhe. Ein Mangelfall war er auch nicht, bzw. nie gewesen. Hintergrund der Familie und eben auch seiner sind wirklich etliche Millionen. Nur halt auf dem Papier nicht, da wurde immer schon gemauschelt. Das kann er auch alles behalten und ist mir egal. Ich bin immer noch heilfroh, dass ich da raus bin. Aber für sein Kind sollte er halt aufkommen.

Um zurück zu kommen, @United, ich habe gar nicht vor, eine Verweigerung zu betreiben. Hier läuft bei mir Kopfkino und mir geht es um den Ton, der die Musik macht. Selbstverständlich bekommt er seine Auskunft, aber eben erst, wenn er dazu berechtigt ist und nicht durch mich, sondern so wie es sein soll, durch unsere Tochter.  Ich bin froh, wenn ich mich mit ihm nicht mehr absabbeln muss. Dass ich unserem Kind überstützend zur Seite stehe, ist wohl klar.

Da wird sich etwas aus den Fingern gesogen, um Nachdruck zu verleihen und seinen Willen durchzusetzen. Er will bereits ab Dezember kürzen, soviel ist klar. Denn auch der § 242 BGB geht von volljährigen Kindern aus; ergo hat er auch damit kein Druckmittel. Bisher hat mein Ex sich immer eine blutige Nase geholt.... soll er doch auch dieses Mal vor die Wand laufen, das ist mir herzlich egal. Wenn er meint, klagen zu müssen, kann er das gerne tun, es sind ja nicht meine Kosten. Im Übrigen habe ich ihm schon mehrmals bei seinen Eskapaden geraten, dass er das Geld, was er für Anwälte etc. ausgibt, doch lieber in seine Tochter hätte investieren können. Fehlanzeige, er hat es nicht verstanden.

Wie auch immer, ich bin gelassen und warte auf die Klage, wenn sie denn kommt. Ich habe weder Scheu davor, mich mit Anwälten noch mit Gerichten auseinander zu setzen. Damit kann man mir keine Angst machen. Ich weiß wie das dort abläuft, da ich jahrelang Schöffe gewesen bin.

Ich werde heute oder morgen mal die genauen Zahlen raussuchen. Mit Erschrecken und vor allem Unverständnis habe ich gerade festgestellt, dass Pflegegeld für mein anderes Kind (was ich ja für ihn verwende bzw. für ihn ist) als mein Einkommen mit angerechnet wird.  :mad2: Damit bin ich dann leistungsfähig, sonst wäre ich es nicht.

LG Phili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2013 16:30
(@phili)
Rege dabei Registriert

Ok, ich habe jetzt mal die genauen Zahlen von mir.

Gehalt       892,20 Durchschnitt 12 Monate netto inkl. Jahressonderzahlungen
                                        Brutto: 15.156,77 Euro
                                        Besonderheit: Dez. 2012 - Febr. 2013 keinerlei Einkommen wegen Pflegezeit
                                        gem. neuem Pflegezeitgesetz für Kind 2 (selbst finanziert), sonst durchschnittlich 1.159,24
Pflegegeld        525,--         Für Kind 2 (Pflegestufe II)
Kindergeld        368,-- Für beide Kinder

Muss für die Berechnung das Gehalt "aufgefüllt" werden, oder zählen explizit die letzten 12 Monate?

Dann noch eine Frage: Im Mai 2013 hatte ich eine Nachzahlung, wegen einer tariflichen Änderungen, die umgesetzt wurde. Dadurch, dass ich damals schon Widerspruch eingelegt hatte, greift die Ausschlussfrist nicht und die Nachzahlung in Höhe von 1.902,15 Euro brutto ist für 5 Jahre rückwirkend. Dort dürften dann ja nur 12 Monate berücksichtigt werden. In Summe: 380,28 Euro brutto.

Steuern:
Das ist und bleibt ein Buch mit sieben Siegeln für mich...
Zu versteuerndes Einkommen nach allen Abzügen: 3.813,--
Demnach eine Erstattung von insgesamt 1.011,33 Euro für 2012
Das kommt aber nur wegen der Pauschbeträge für Kind 2 (70 GdB und H wie hilflos) zustande. Wird das dann angerechnet?

4 % Altersvorsorge: 50,52 Euro netto mtl. (in Wirklichkeit höher)
Fahrtkosten 20 km einfache Strecke (4 Tage-Woche) (Hamburg erlaubt keine 5 %-Pauschale)

So, da sind viele Besonderheiten bei. Ich hoffe, ihr könnt damit was anfangen? Was würde Pi mal Daumen dabei rauskommen?

Von meinem Ex habe ich die Zahlen ja schon weiter oben geschrieben, wobei da einiges fehlt.

LG Phili

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2013 22:05
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Phil,

so wenig ich Deinen Ex verstehen kann, existiert doch ein gewisser Zorn bei vielen Männern über den KU. Dieser ist häufig nicht der geschuldet, dass nicht eingesehen wird, dass das Kind Geld benötigt, sondern der Tatsache, dass die Männer (selbst beim Mindestunterhalt) und der Staat alleine den finanziellen Bedarf des Kindes decken müssen während die Mütter ihren Unterhalt in Form von Sorge tragen, obwohl sie üblicherweise zu keiner Zeit irgendwie gefragt werden, ob sie selber zu betreuen / sorgen wollen.
Mit der Trennung verlieren nicht nur die Männer Kind und Familie, sondern werden gleichzeitig zum finanziell Alleinverantwortlichen für das Kind und nicht selten sogar für die Frau gezwungen, das Kind kommt in einer Art Automatismus nur zur Mutter, und Männer sind diesbezüglich recht hilflos. Während man sonst im allgemeinen Selber Herr der Lage ist, sein leben selber bestimmen kann, ist man hier als Mann schlicht und ergreifend komplett hilflos. Wenn dich das also wundert, überlege mal, was wäre, wenn Dir der Staat das Kind wegnimmt und dich zum Alleinzahler verdonnert... Das wird manchmal vergessen, selbst von den Männern hier.
Trotzdem sollte man diesbezüglich nicht jeden Kampf vermeiden, aber dies vielleicht im Hinterkopf behalten.

lg

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2013 11:24
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Philli,

Mit Erschrecken und vor allem Unverständnis habe ich gerade festgestellt, dass Pflegegeld für mein anderes Kind (was ich ja für ihn verwende bzw. für ihn ist) als mein Einkommen mit angerechnet wird.  :mad2: Damit bin ich dann leistungsfähig, sonst wäre ich es nicht.

LG Phili

Das Pflegegeld brauchst du dir nicht anrechnen lassen, das du es komplett für dein Kind verbrauchst. Und damit bist du dann nicht leistungsfähig. Zugegebenermaßen hören sich die Leitlinien des OLGs Hamburg auf den ersten Blick nicht gut an:

2.8 Der Anteil des Pflegegelds bei der Pflegeperson, durch den ihre Bemühungen
abgegolten werden,ist Einkommen; bei Pflegegeld aus der Pflegeversicherung gilt dies nach Maßgabe des § 13 Abs. 6 SGB XI.

Daraus folgt aber auch, dass Kosten die du aus dem Pflegegeld für das pflegebedürftige Kind verwendest, KEIN Einkommen sind. Ausserdem, wenn du §13 Abs. 6 SGB XI liest, und die dort gelisteten BGB Ausnahmen liest, wirst du merken, dsass eine , eh nur teilweise Anrechnung, nur bei privilegierten Volljährigen denkbar wäre. Und dass keine Privilegierung vorliegt hat @eskima zutreffend erklärt.

Aus eigener Erfahrung: (ich habe auch ein behindertes Kind das bei mir lebt, sowie 2 weitere Kinder, eins lebt bei EXE, eins mit eigener Wohnung, inzwischen alle volljährig): Der Richter hatte bei meiner Scheidung dem Anwalt meiner EXE schon beim Versuch, eine teilweise Anrechnung des Pflegegeldes als Einkommen auch nur anzusprechen, einen heftigen Rüffel verpasst! (O-Ton: Das brauchen Sie hier garnicht erst zu versuchen. Das Pflegegeld deckt niemals den Aufwand, der durch das behinderte Kind entsteht)

Also, mach dir keine Sorgen und geh das Ganze ruhig und gelassen an.

Viel Kraft und Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2013 12:21




Seite 1 / 3