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bald Trennung und dann?

 
(@hawken)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich/wir bereiten uns gerade auf eine Trennung vor.

Ich habe zwei Kinder eines ist 10jahre das andere gerade 1 jahr alt (selbe Frau)
Was müsste ich bezahlen falls es zur Trennung kommt?

Wir sind nicht verheiratet (aber gemeinsames Sorgerecht)
Ich verdiene ca.1650€ netto bei einer 32 Std woche (freiwillige reduzierung)
Mein Frau verdient momentan nichts ausser Elterngeld und ab Januar einen 400€ Job.

Wir wohnen im Haus meiner Eltern und zahlen keine Miete.
Ich möchte da wohnen bleiben (übernehme später das Haus) Wie gesagt zahle ich keine Miete spare aber in Baussparveträge um meine Geschwister ausbezahlen zu können. Momentanes Guthaben 25.000€

Ich habe schon errechnet das ich bei "normaler " zahlung auf etwa 600€ herunterfallen würde.
Davon kann ich gerade meine laufenden verpflichtungen zahlen. Wie soll das gehen ??

Gilt da ein ca.900€ Selbstbehalt ?

vielen Dank für euere Hilfe !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 15:06
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Und ein "Hallo" hier bei VS für dich.

Ich habe schon errechnet das ich bei "normaler " zahlung auf etwa 600€ herunterfallen würde.
Davon kann ich gerade meine laufenden verpflichtungen zahlen. Wie soll das gehen ??

Du meinst von deinen derzeit 1650 € abzüglich deiner Spareinlagen für die Bausparverträge würden dann noch 600€ bleiben..oder was meinst du mit "normaler Zahlung"??

Wenn dem so wäre, dann frag ich mich wie ihr Momentan eigentlich über die Runden kommt?!

Gilt da ein ca.900€ Selbstbehalt ?

Jepp...

Allerdings freiwillige Reduzierung, ds wird nicht hinhauen, jetzt doch vermutlich auch shcon nicht.
Du bist gesteigert Erwerbspflichtig..u du kannst ohne weiteres Vollzeit arbeiten.

Deine Spareinlagen allerdings, werden nicht Berücksichtig, sprich das wird nicht vom Einkommen zwecks Bereinigung abgezogen u schmälert somit den KU.
Diese Spareinlagen sind erstmal dein Vergnügen.

Rechne notfalls auch noch mit BU für die sie, da eurer jüngstes ja mal grad 1 Jahr ist.

Soviel erstmal in Kurzform dazu.

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 15:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hawken,

in Ergänzung zu Jens:

Das mietfreie Wohnen kann dir durchaus als fiktives Einkommen angelastet werden.

Du kannst dann wiederrum versuchen, deine Kosten dagegen zu rechnen.
Wenn es hart auf hart kommt musst du das aber recht detailiert darlegen können.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 15:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi hawken

und herzlich Willkommen

Mal 'ne kurze Überschlagsrechnung:
Kind 1J - 202 Euro KU
Kind 10J - 245 Euro KU

Der Mindestunterhalt ist gewährleistet, da Dein SB von 900 Euro ggü. Kindern nicht unterschritten wird. (hier gilt auch die gesteigerte Erwerbsobliegenheit)

Beim BU richte Dich darauf ein, dass dann alles oberhalb von 1000 Euro als UH für die betreuende Freundin genommen wird.

Andere Zahlen können nur von einem Gericht verbindlich festgelegt werden, ebenso die Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung oder Anrechnung eines fiktiven EK.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 15:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hawken,

gibt es für die Auszahlung deiner Geschwister irgendeine dokumentierte Rechtsgrundlage?

Z.B. als Miteigentümer im Grundbuch oder über ein Niesbrauchrecht?
Oder über dokumentierte Kredite, Verbindlichkeiten, sonstige Verträge?
Oder ist das alles nur "Gentlemens agreement"?

Wie kriegerisch ist das Verhältnis zu deiner Ex?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 16:04
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo hawken,
sieh zu das deine Exfreundin den 400€ Job im Januar auf jeden Fall antritt. Biete ihr an in der Zeit die Kinder zu betreuuen während sie arbeitet.

Vielleicht kannst du sie motivieren mehr als 400€ zu arbeiten. Wäre eine Perspektive um den BU mal loszuwerden.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 16:06
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Hawken!

Vielleicht kannst du sie motivieren mehr als 400€ zu arbeiten. Wäre eine Perspektive um den BU mal loszuwerden.

Dazu käme noch, den Kindern ihr gewohntes Umfeld zu erhalten, da

Wir wohnen im Haus meiner Eltern und zahlen keine Miete.
Ich möchte da wohnen bleiben (übernehme später das Haus)

Ich gehe davon aus, dass Du zukünftig dies mit den Kids möchtest und umgekehrt sie mit Dir.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 16:15
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo hawken,

Du musst noch verraten, was Deine LG vor der Geburt des Kindes verdient hat.

Dass war ja der einzige Lichtblick in dem BGH Urteil vom Juli, dass der BGH in solchen Fällen BU-Pflicht nach den "nichtehelichen Lebensverhältnissen" ausdrücklich verneint hat. Soll heissen da ist eventuell ein Deckel bei 770€.

Dann ist es mir nach wie vor nicht klar, wie sich ein pauschal versteuerter 400€ Job auf den Steuerabzug nach §33a EStG auswirkt (kennst Du den eigentlich?). Im ungünstigen Fall wirds aber angerechnet - bleiben dennoch noch mindestens 292€ pro Monat abzugsfähig, was Dir im Netto ca 100€  bringt.
(Gilt auch fürs zuendegehende Jahr, wenn da nur Basis-Elterngeld war!)

Und Du musst uns noch sagen, wie der Stand der Diskussion beim grossen ist, soll/will der mit umziehen?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 16:36
(@hawken)
Schon was gesagt Registriert

erst mal vielen Dank an alle !!

Habe nicht mit sovielen Antworten in kurzer zeit gerechnet.

Also das Verhältniss mit der Kindsmutter ist momentan nicht aggresiv.

Ich möchte mich nur vorab informieren (lange geschichte)

Also wenn ich:
Kind 1J - 202 Euro KU
Kind 10J - 245 Euro KU

zahlen müßte wäre das für mich ok.
Hätte dann ja noch ca. 1200€ im Monat.
Ich könnte davon sogar noch Unterhalt an meine Frau zahlen.
Denn mehr als 1000€ habe wir momentan auch nicht zur Verfügung....

Ich habe nur heute morgen in einem Unterhaltsrechner alle Angaben eingegeben und da kam als rest für mich 600€  raus  😡

Die anderen Sachen wie wieder 40 std. arbeiten tun mir erstmal nicht weh.
Ich habe ja das nur wegen der Familie gemacht.

Mein Frau arbeitet auch wieder halbtags sobald der kleine im Kika ist (öffentlicher Dienst) (ca 900€ /netto)

Ob meine Tochte (10jahre) bei mir bleiben würde glaube ich nicht ( wg. dem baby hauptsächlich)

nochmals vielen Dank für die vielen Antworten und sorry das ich nicht auf jede Frage antworte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 17:19
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus hawken!

Mein Frau arbeitet auch wieder halbtags sobald der kleine im Kika ist (öffentlicher Dienst) (ca 900€ /netto)

Ob meine Tochte (10jahre) bei mir bleiben würde glaube ich nicht ( wg. dem baby hauptsächlich)

Vielleicht gibt es die Möglichkeit, das sog. Wechselmodel (hälftige Kinderbetreuung) einzurichten? Denkt mal darüber nach, ob ihr das verwirklichen könntet/wolltet. Ich schreibe ausdrücklich "wolltet", weil das Wechselmodel ausschliesslich mit einer einvernehmlichen Elternvereinbarung denkbar und durchführbar ist!
Als Konsequenz des Wechselmodels würde der KU entfallen, dafür hätten die Kids BEIDE Elternteile gleichberechtigt und zu gleichen Teilen.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 17:54




(@hawken)
Schon was gesagt Registriert

das wäre natürlich das beste zumal meine eltern im haus leben welche ein sehr gutes verhältniss zu den Kindern haben.
NUR.

Der kleine ist noch zu klein.

Meine Frau würde ca. 40 km weg ziehen. Wie soll dann die große Kleine in die Schule kommen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 18:00