Guten Abend zusammen,
heute hat mich meine Große mit einer Frage konfrontiert, die ich konkret nicht beantworten kann und deshalb hier an die geballte Lebenserfahrung weitergeben möchte.
Im Frühjahr d. J. hatte sie ihr Abi bestanden. Nachdem sie die Zusage ihrer Wunsch-Uni hatte, hat sie die Bafög-Unterlagen ausgefüllt. Inklusive meines Steuerbescheids von 2012. Ihren Vater konnte sie nur schwer erreichen. Allerdings hat sie heute von ihrem Vater erfahren, dass man vergessen habe, die Steuererklärung für das vorvergangene Jahr einzureichen und er demnächst, wenn er mal wieder nach Deutschland komme, nur den Bescheid für 2011 vorlegen können. Derzeit sei er in Südeuropa, einen festen Wohnsitz habe er nicht mehr. Das hat sie nach und nach über WhatsApp von ihm erfahren.
Es existiert seit ihrer Geburt ein unbefristeter Titel über den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, den der Vater auch 20 Jahre lang bedient hat. Kurz vor ihrem 18. Geburtstag haben wir uns zu dritt zusammen gesetzt und uns darauf geeinigt, dass er ab Volljährigkeit statt 334 Euro nur noch 304 Euro auf ihr statt auch mein Konto zahlt. Das macht er seitdem auch pünktlich. Dass ich nicht leistungsfähig bin, stand seinerzeit außer Frage und wurde auch heute wieder von der BaföG-Sachbearbeiterin bestätigt.
Ich habe meine Tochter darauf hingewiesen, dass sie solange weiterhin den titulierten Unterhalt von ihrem Vater verlangen kann, wie sie ihm den unbefristeten Titel nicht ausgehändigt hat und dass ich ihr davon abrate dies zu tun, bevor nicht seine Einkommensnachweise aus 2012 komplett beim BaföG-Amt liegen.
Allerdings ist er selbst noch nicht auf die Idee gekommen, den Titel zu verlangen und zahlt bislang pünktlich jeden Monat den Unterhalt aufs Konto unserer Tochter.
Nun die Frage meiner Tochter: Welche Konsequenzen könnte es haben, wenn sie die Unterlagen nicht vollständig und rechtzeitig einreichen kann? Weiß einer von euch darüber Bescheid? Auf jeden Fall war sie schlau genug, sich heute - auch ohne Einkommensnachweise des Vaters - einen Eingangsstempel vom BaföG-Amt zu holen, für die Unterlagen, die sie schon hatte. Die Semestergebühren habe ich schon im Sommer bezahlt, als sie die Zusage hatte.
Da meine Große in solchen Sachen eher penibel ist, macht es ihr Sorgen, dass ihr BaföG-Bescheid nun von der (Nach- oder Zuver-)Lässigkeit ihres Vaters abhängt.
Meine Vermutung ist: Irgendwann in naher oder ferner Zukunft wird sie vom BaföG-Amt eine Nachzahlung bekommen. Davon muss sie voraussichtlich ihrem Vater den zwischenzeitlich (d. h. ab Oktober 2014, Semesterbeginn) gezahlten Unterhalt zurück zahlen. Sie soll sich darum keine Sorgen machen und sich ab kommende Woche auf ihr Studium konzentrieren, habe ich ihr gesagt. Sie macht sich aber Sorgen.
Weiß jemand, womit ich unsere Tochter (die selbst noch nie ein Buch zu spät in die Leihbücherei zurück gebracht hat) beruhigen kann? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sie dafür bestrafen wird, dass ihr Vater im Umgang mit Behörden und Formularen eher entspannt und unzuverlässig ist. Sie sorgt sich, dass sie kein Bafög bekommen könnte und während des Studiums jobben muss, um über die Runden zu kommen.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Nicht dass ich es wirklich wüsste, aber ist es nicht so, dass das Bafög Amt dann selbst dem Vater nach läuft?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Biggi,
die Antwort findest Du hier http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php . Das Zauberwort heisst "Vorausleistung".
"Verweigern Eure Eltern die Auskunft hinsichtlich Ihrer Einkommensverhältnisse oder zahlen sie nicht den Unterhalt, den sie (nach dem BAföG, nicht unbedingt nach geltendem Unterhaltsrecht!) zahlen müssten und ist deshalb Eure Ausbildung gefährdet, könnt Ihr einen Antrag auf Vorausleistung (Formblatt 8 ) stellen."
...
"Es folgt eine Prüfung durch das BAföG-Amt, ob Ihr gegen Eure Eltern (noch) einen Unterhaltsanspruch habt. Wenn ja, holt es sich das Geld (notfalls im Klagewege) von Euren Eltern zurück." ...
VG Susi
Genau so: Damit der Student nicht verhungert, gehen die in Vorleistung. Dann wird der Vater angeschrieben und (ggf. mit Zwangsgeldandrohung) zur Auskunft verdonnert.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin
Fehlt denn nur der Steuerbescheid, oder auch die Lohn-/Gehaltsabrechnungen für diesen Zeitraum. Beim BAB - Bafög war bei mir bisher kein Thema - wurde der Steuerbescheid noch nicht einmal verlangt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke für eure Antworten.
Der Link war sehr lesenswert, liebe Susi. Mehr für die Große als für mich.
Dann wird der Vater angeschrieben und (ggf. mit Zwangsgeldandrohung) zur Auskunft verdonnert.
Ohne festen Wohnsitz? Im Ausland?? Zwangsgeld worauf???
Niemand kann einen Steuerbescheid vorlegen bevor er eine Steuererklärung abgegeben hat.
Wenn ein Elternteil im Ausland nicht greifbar ist, laufen solche Aktionen ziemlich ins Leere ...
Fehlt denn nur der Steuerbescheid, oder auch die Lohn-/Gehaltsabrechnungen für diesen Zeitraum. Beim BAB - Bafög war bei mir bisher kein Thema - wurde der Steuerbescheid noch nicht einmal verlangt.
Bei Selbständigen zählt meines Wissens nur der Steuerbescheid. Eventuell tut es ja auch der von 2011, solange kein anderer verfügbar ist. Seitdem seine 2. Ehefrau und er die Firma aufgelöst, das Haus verkauft haben und im Wohnmobil auf Achse sind, sind behördliche Zugriffe eher theoretisch als praktisch möglich.
Gesunde Eltern erwachsener Söhne und Töchter begehen in der EU keine Straftat, wenn sie für ihre Kinder nicht erreichbar sind. Gefahndet wird nur nach kranken, sich selbst oder andere gefährdenden Erwachsenen. Eine verspätet abgegebene Steuererklärung oder eine fehlende Unterschrift auf einem BaföG-Formular wird keine Verfolgung rund ums Mittelmeer auslösen - solange der Vater und die Stiefmutter ihre Tankrechnungen bezahlen und das Wohnmobil nicht falsch parken.
Bevor unsere Tochter ihren Vater oder mich verklagt oder das BaföG-Amt zur Unterhaltsklage veranlasst, verkauft sie nachts Kippen an der Tanke oder Burger im DriveIn und geht tagsüber studieren. So gut kenne ich sie.
Trotzdem machen ihr der bürokratische Aufwand und die Unwägbarkeiten im Verhalten ihres Vaters Sorgen.
Bislang kam ihr Essen aus dem Kühlschrank, ihre Kleidung und Schuhe kamen aus dem Einkaufszentrum (Tochter trägt die Tüten, Mama die Rechnung), das warme Wasser kam aus der Leitung, alle Räume waren warm, Waschmaschine, Herd, Fernseher etc. waren einfach da und funktionierten ... und sie selbst war bis zum Abi ein Schulkind - ähnlich wie ihr achtjähriger Bruder.
Den Unterhalt ihres Vaters hat sie bis auf 90 € Taschengeld an mich durchgeleitet und war damit aller Sorgen ledig. Auch den Führerschein hatte ich ihr bezahlt. Ich glaube der Anblick meines Steuerbescheids war für sie ebenso schockierend wie die Antragsformulare.
Als nicht leistungsfähige, Vollzeit berufstätige Mutter eines Grundschulkindes kann ich meiner Großen außer einem Dach über dem Kopf, drei Mahlzeiten am Tag und einer HandyFlat nichts bieten. Für alles andere ist sie mit Ende der Schulzeit selbst verantwortlich. Seitdem sie regelmäßig einkaufen geht und tanken fährt, seitdem sie die Abrechnung der Stadtwerke und unsere Überweisungen an den Vermieter sieht, ist sie - zwischen Abi und Studium - an dem Punkt langsam erwachsen geworden und es schadet ihr nicht, wenn diese Verantwortung ihr auch ein wenig Angst macht, finde ich.
Gute N8! 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin Biggi,
wenn doch der Vater im Ausland umher fährt und keinen festen Wohnsitz hat hilft vielleicht dies hier:
VI. Elternunabhängige Förderung gem. § 11 Abs. 2a BAföG
Nach dieser Bestimmung bleibt Einkommen der Eltern ferner außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten.
Unbekannt ist der Aufenthaltsort der Eltern oder eines Elternteils dann, wenn die betreffenden Auszubildenden und das Amt für Ausbildungsförderung ihn nicht kennen und auch trotz gehöriger Anstrengung nicht in der Lage sind, ihn zu ermitteln (vgl. Tz 11.2a.1 BAföGVwV).
Gruß vom Krümelmonster
P.S.: Wenn der Vater weiterhin den Unterhalt in bisheriger Höhe zahlt, ist dies natürlich dem Bafög Amt mitzuteilen
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hallo Biggy,
auch ich weiss aus dem naeheren Umfeld, dass es zum einen diese Vorausleistungen gibt. Und richtig ist, dass sofern ein Elternteil nicht aufgefunden werden kann,
und dies vom Antragsteller glaubhaft gemacht werden kann, die Berechnungen mittels der eingereichten Unterlagen erfolgen.
Meine bzw Tochters Erfahrungen sind, dass es wichtig ist, dass moeglichst alle Unterlagen (in eurem Fall samt ausfuehrlichem Statement bez. des Vaters) auf einen Schlag einzureichen. Die Bearbeitung faengt wohl vorher gar nicht an - so die Auskunft.
In unserem Fall hat die Bearbeitung fast auf den Tag genau 8 Wochen gedauert.
cheers, riviera
richtig ist, dass sofern ein Elternteil nicht aufgefunden werden kann, und dies vom Antragsteller glaubhaft gemacht werden kann, die Berechnungen mittels der eingereichten Unterlagen erfolgen.
Meine bzw Tochters Erfahrungen sind, dass es wichtig ist, dass moeglichst alle Unterlagen (in eurem Fall samt ausfuehrlichem Statement bez. des Vaters) auf einen Schlag einzureichen. Die Bearbeitung faengt wohl vorher gar nicht an - so die Auskunft.
In unserem Fall hat die Bearbeitung fast auf den Tag genau 8 Wochen gedauert.
Oh, das ist wirklich gut zu wissen. Danke, riviera!
Mal gucken, was passiert, wenn Töchterlein nächste Woche dem BaföG-Amt genau das
Unbekannt ist der Aufenthaltsort der Eltern oder eines Elternteils dann, wenn die betreffenden Auszubildenden und das Amt für Ausbildungsförderung ihn nicht kennen und auch trotz gehöriger Anstrengung nicht in der Lage sind, ihn zu ermitteln (vgl. Tz 11.2a.1 BAföGVwV).
mitteilt und wenn die vereinten Bemühungen des Finanzamts und der BaföG-Behörde zu demselben Schluss kommen, wie die Antragstellerin.
Vielen Dank auch dir krümel für diesen Hinweis. Ich dachte immer, elternunabhängiges BaföG gäbe es nur für Studierende mit abgeschlossener Ausbildung, die danach etwas ganz anderes studieren wollen, das mit der Fachrichtung des erlernten BErufs nichts zu tun hat.
Wer zuerst eine Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten macht und anschließend BWL mit Schwerpunkt Steuern studiert, bekommt z. B. nur dann BaföG, wenn die Eltern nicht leistungsfähig sind, da dies als Fortsetzung der Ausbildung gilt.
Wer nach dem Abitur ein Handwerk lernt, danach ein paar Jahre als Geselle arbeitet und anschließend erst den NC für Medizin oder Psychologie schafft, dessen Studium wird auch dann elternunabhängig gefördert, wenn seine Eltern im Geld schwimmen.
Wenn der Vater weiterhin den Unterhalt in bisheriger Höhe zahlt, ist dies natürlich dem Bafög Amt mitzuteilen.
Genau das ist das große WENN ... Nichts genaues weiß man nicht.
Freiweillige Leistungen der Eltern gelten im Übrigen nicht als Einkommen der Studierenden. Wenn das BaföG-Amt feststellt: "Frau Biggi ist nicht leistungsfähig." - was bereits geschehen ist. Und wenn ich mir für meine Tochter dennoch jeden Monat einen Hunderter extra vom Mund abspare, dann darf ich das, ohne dass ihr das zum Nachteil gereicht.
Ob die Unterhaltszahlungen des mobilen Vaters unserer Tochter als "freiwillige Leistung" verbleiben oder ob sie ihm - sobald er danach fragt - nicht nur den Unterhalts-Titel, sondern auch den ab heute gezahlten Unterhalt zurück gibt, muss er selbst entscheiden.
Die Tochter weiß, dass er das Recht hat, beides zu verlangen und wird eine eventuelle Nachzahlung vom BaföG-Amt in diesem Sinne annehmen. Der Titel liegt hier griffbereit. Allerdings habe ich der Großen nahegelegt, den Titel erst herauszurücken, nachdem der Vater den BaföG-Antrag komplett ausgefüllt und mit den entsprechenden Belegen ihr ausgehändigt hat. Danach gefragt hat er bislang noch nicht. Ebenso wenig, wie er zum Abi gratuliert oder die vergangenen Geburtstage der jungen Dame zum Anlass freundlicher Worte genommen hat.
Ich selbst bin der Meinung, sie muss ihn weder belehren noch ihm Geld oder den UH-Titel oder ihre eigene Person pausenlos hinterhertragen. Wenn sein Interesse an ihr mit der Erstellung eines Dauerauftrags erschöpft ist, dann ist das eben so. Da misch ich mich nicht ein, der Mann ist erwachsen und kann selbst lesen und schreiben. Meine Meinung dazu kennt die junge Dame.
Grundsätzlich ist BaföG vorrangig. Meiner Tochter ist das bewusst, ihm offenbar nicht.
Er hat eine Woche nach der Geburt vor knapp 20 Jahren den unbefristeten Titel unterschrieben. Im Büro beim Jugendamt fragte er sichtbar genervt: "Und wie lang soll das jetzt so gehen?" Ich habe darauf etwas flappsig geantwortet: "Da die Kleine deine und meine Gene hat und falls sie mir nicht demnächst vom Wickeltisch fällt: Bis zu ihrer Promotion." Es scheint, als nehme er meinen lockeren Spruch heute noch für bare Münze.
Seitdem hatten er und ich kaum noch Kontakt zueinander, da seine 2. Ehefrau nicht so gut auf mich zu sprechen ist. Die Existenz unseres Kindes hat er ignoriert, bis die Kleine mit 14 selbst den Kontakt intensiv gesucht hat. In letzter Zeit ist der persönliche Kontakt wieder deutlich spärlicher.
Ich bin der Auffassung: Wenn er selbst sich nicht kümmert und wenn unsere Große ihn virtuell auf allen nur denkbaren Kanälen kontaktiert und auch bei seinen gelegentlichen Terminvorschlägen für persönliche Treffen stets "Gewehr bei Fuß" ist - dann kann man mehr von ihr nicht verlangen.
Von mir sowieso nicht, ich bin ihm gegenüber ganz raus.
Solange
der Vater im Ausland umher fährt und keinen festen Wohnsitz hat
bin weder ich noch unsere Tochter dafür verantwortlich, seine "Hausaufgaben" für ihn zu machen.
Ich möchte nur vermeiden, dass meiner Tochter aus dem anhaltenden Desinteresse ihres leiblichen Vaters auch finanzielle Schäden erwachsen.
Off topic: Die emotionalen Schäden hat ihr Stiefvater (den ich drei Jahre nachdem der Vater der Tochter mich schwanger vor die Tür gesetzt hatte, hinter der seine Tochter aus erster Ehe und ich acht Jahre ohne Trauschein als Familie gelebt hatten) aufgefangen - vor, während und nach unserer Ehe.
Dass derselbe Mann bei seinem Auszug vor 6 Jahren meine Tochter finanziell ganz skrupellos geschröpft hat, habe ich nicht zum ganz großen Thema vor der Tochter gemacht. Wer einerseits mit dem Sparbuch der Stieftochter den eigenen Neustart finanziert und andererseits pünktlich, gut gekleidet und frisch rasiert auf jeder Schulfeier, Familienfeier und bei den Abschlussbällen der Tanzschule und der beiden Schulen (Realschule und Gymnasium) tapfer mit der Stieftochter Arm in Arm meine unerwünschte Gegenwart erträgt, der hat das Recht, auch nach der Trennung und Scheidung von seinen beiden Kindern "Papa" genannt zu werden und samt 2. Ehefrau bei Geburtstagsfeiern unseres Sohns bzw. unserer (Stief-)Tochter unter meinem Dach ein paar Stunden höflich bewirtet zu werden.
Und selbstverständlich verbringt der Papa mit beiden Kindern soviel Freizeit, wie es zu seiner und meiner Berufstätigkeit und den Plänen der erwachsenen Tochter passt. Der Achtjährige (sein leiblicher Sohn) wechselt sowieso pünktlich wie ein Schweizer Uhrwerk 2 x pro Woche zwischen dem Haushalt des Vaters und unserem. Ich rechne es meinem geschieden Mann und dessen 2. Ehefrau hoch an, dass sie keinen Unterschied zwischen dem leiblichen Sohn und der Stieftochter machen. Back on topic
Sollte ich mit meiner Auffassung
"Die Tochter ist erwachsen. Meinen unterschriebenen Auskunftsbogen samt Steuerbescheid für 2012 hat das BaföG-Amt. Dass der Vater unauffindbar ist, dafür können wir beide nichts. Ich bin raus."
daneben liegen und solltet ihr Nachteile für die Große erkennen, die ich nicht sehe, bitte her damit. Keinesfalls möchte ich noch einmal erleben, dass meine Tochter für meine Ahnungslosigkeit und Vertrauensseligkeit finanziell bluten muss.
Vielen Dank für eure Anteilnahme und für eure klugen Tipps bis hierher.
Gute N8! 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)