Babysitter bei Unte...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Babysitter bei Unterhalt

 
(@desmo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich habe mich vor 4 Monaten von meiner Freundn getrennt. Wir wollen versuchen alles ohne Anwalt über die Bühne zu bringen. Wir sind beide berufstätig und leben (schon seit längeren) ca. 300km auseinander.

Wir haben einen 3 Jährigen Sohn wo es um die Höhe der Unterhaltszahlungen geht. Da Sie karrieremäßig sehr gut unterwegs ist bedeutet das, dass Sie im Moment ca. 300€ monatlich, zuzüglich zur Kita, an Babysitterkosten hat. Sie ist der Meinung das ich davon auch die Hälfte zahlen muss. Stimmt das?

Und wenn ja, kann ich diese Kosten steuerlich geltend machen. (Was bei ihr ja geht...)

Danke schon mal für die Hilfe,
Marco

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2007 01:06
(@hamburger jung)

Hi und herzlich willkommen hier,

Sie ist der Meinung das ich davon auch die Hälfte zahlen muss. Stimmt das?

Da Ihr nicht verheiratet seid und Euer Sohn 3 Jahre alt ist, bist Du nur zu KU, nicht mehr zu BU verpflichtet. IMHO sind Kinderbetreuungskosten kein Sonderbedarf, aber 100%ig sicher bin ich mir da nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2007 01:42
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin desmo,
schau mal hier im Lexikon für Familienrecht rein (unter Sonderbedarf).Vielleicht hilft es dir weiter.
Gruß balduin

Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2007 01:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus desmo!

... dass Sie im Moment ca. 300€ monatlich, zuzüglich zur Kita, an Babysitterkosten hat. Sie ist der Meinung das ich davon auch die Hälfte zahlen muss. Stimmt das?

Meines Erachtens NEIN, denn es ist genau genommen ihr Problem, wie sie die Betreuung im Rahmen ihrer "Karriere" Eures Kindes sicherstellt. Durch den KU sind die Betreuungskosten abgedeckt.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2007 10:30
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sie ist der Meinung das ich davon auch die Hälfte zahlen muss. Stimmt das?

Stimmt nicht, Du bist gesetzlich nur zu KU verpflichtet, weil das Kind 3 Jahre alt ist.  Ob Du eine sonstige Verpflichtung spürst, musst Du mit Dir selber ausmachen. Wenn sich rechnerisch (für <3 Jahre) eine BU-Pflicht ergibt, sie also weniger oder, vor Abzug der Betreuungskosten,  etwa gleich viel verdient wie Du,  kannst Du ja mal in Dich gehen.

Und wenn ja, kann ich diese Kosten steuerlich geltend machen. (Was bei ihr ja geht...)

Für den Babysitter kann sie's wahrscheinlich nicht, dazu braucht man richtige Rechnungen, so mit Märchensteuer und allem. Ausserdem dem ist der Abzug gedeckelt bei 4000 Euro.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2007 10:40
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Sie ist der Meinung das ich davon auch die Hälfte zahlen muss. Stimmt das?

Definitiv nein. Du zahlst KU nach DT und gut. Es hindert dich natürlich keiner, freiwillig etwas dazuzulegen.

Das einzige, was du zusätzlich zum KU zahlen mußt, ist der sog. Sonderbedarf. Das sind unabwendbare Zusatzausgaben, die einmalig und unerwartet auftreten. Beim Babysitter fehlt es erstens an beidem, zudem ist eine Babysitteranstellung keine Ausgabe für das Kind, sondern einzig für die Mutter - fällt also gar nicht in den Bereich des KU.

MfG...

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2007 10:52
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

Da Ihr nicht verheiratet seid und Euer Sohn 3 Jahre alt ist, bist Du nur zu KU, nicht mehr zu BU verpflichtet. quote]

diese aussage stimmt so nicht. nach dem gesetz sind auch unterhaltsleistungen an die nicht verheiraten zu zahlen wenn bedarf besteht.

carsten

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2007 11:05
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Da nach geltendem Recht BU nach den ersten drei Jahren nur in Extremfällen weitergewährt wird (zB schwerbehindertes Kind) ist er aber aus BU definitiv raus, für ihn geht es nur noch um KU.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2007 12:04
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da nach geltendem Recht BU nach den ersten drei Jahren nur in Extremfällen weitergewährt wird (zB schwerbehindertes Kind) ist er aber aus BU definitiv raus

Im geltenden Recht (§1615I BGB) steht, die BU-Pflicht geht über 3 Jahre hinaus, wenn die Versagung "grob unbillig" wäre. In der Unterhaltsreformist geplant, das Wort "grob" zu streichen, die Versagung müßte also nurnoch "unbillig" sein.  Was das genau heisst, kann man bisher nur raten.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2007 13:05
(@desmo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
erst mal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Sie helfen mir weiter. Wie eingangs schon beschrieben wollen wir uns "vernünftig" einigen. Aber bei diesem Thema sind wir uns bis jetzt nicht wirklich näher gekommen. Kindergarten seh ich komplett ein und bei dem Babysitter seh ich mich in meiner Meinung jetzt auch gefestigt.
Danke und Grüße,
Marco

Was ist eigentlich BU?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2007 13:26




(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,
BU=Betreuungsunterhalt

Gruß balduin

Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2007 13:38