Auto kauf vor Trenn...
 
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Auto kauf vor Trennungszeit

 
(@surfuser)
Schon was gesagt Registriert

Hallo haben eine Frage zwecks Unterhalt.

Meine Frau wird in ca. 1- 2 Monate ausziehen und ab da läuft die Trennungszeit.

Ich brauch ein neues Auto (von Benzin auf Diesel) da die Mutter mit kind ca. 500km wegzieht.

Jetzt zu meine Frage. Wenn ich jetzt ein Auto kaufe und es Finanziere wie laüft es mit der monatliche Rate.
Wird die Abgezogen vom Gehalt bei der Unterhaltberechnung?
Kann ich Probleme bekommen?

Ich will ja nicht mit absicht denn Unterhalt drücken.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß Stefan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2016 22:44
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wie laüft es mit der monatliche Rate.
Wird die Abgezogen vom Gehalt bei der Unterhaltberechnung?

nein, wieso sollte eine Finanzierungsrate auch das verfügbare Einkommen reduzieren?

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2016 22:56
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich würde trotzdem vor der räumlichen Trennung kein KFZ anschaffen. Denn es besteht immer noch die Gefahr, dass es vom FamGericht als Familienfahrzeug gewertet wird und dann Deine Ex Anspruch darauf haben könnte. Mach das dann wenn die KM raus ist und Euer Trennungsjahr verbindlich gestartet ist. Du kannst ja soweit schon mal alles vorbereiten. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2016 01:49
(@surfuser)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
Danke für die Antworten.

Also meine Frau hat ihr eigenes Auto.
Sie weiß auch das ich ein anderes Auto brauche.

Gruß Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2016 12:14
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kannst Du denn abschätzen ob es strittig wird? Oder seid ihr auf einem guten Weg, Euch vernünftig zu einigen - jeder nimmt was er/ sie braucht und der Rest wird schiedlich friedlich geteilt?

"Weiß" die Dame, dass Du ein Auto brauchst? Oder akzeptiert sie es auch!?

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2016 13:05
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wenn noch ein gutes Verhältnis bestehen sollte, macht ja auch eine notarielle Trennungs-/ Scheidungsfolgenvereinbarung Sinn. Hier könnte auch der Punkt "KFZ" verbindlich geklärt werden und ihr seid alle auf der sicheren Seite. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2016 14:55