Hallo,
Ich zahle zwar schon seit gut 13 Jahren Unterhalt, hatte bisher aber nie ein Auskunftsverlangen erhalten und habe dazu eine Frage. Kind wird im August 2025 jetzt 18 Jahre alt, es gab seit der Trennung durch betreiben der KM keinen Kontakt, sie hat eine große Entfernung geschaffen. Kind hat letztes Jahr die Schule mit mittlerer Reife abgeschlossen und mir ist nicht bekannt was er seit diesem Zeitpunkt macht. Ich hatte dies mehrfach bei der KM schriftlich angefragt, jedoch gab es keinerlei Reaktion auf meine Anfragen. Letzten Donnerstag habe ich dann ein Anwaltsschreiben im Briefkasten gehabt und darin wird gefordert: Zitat:
#Es ist davon auszugehen, dass sich Ihre Einkommenssituation zwischenzeitlich verändert hat, da seit Jahren keine aktuelle Auskunft mehr erteilt wurde.Ich habe Sie daher aufzufordern, Ihr unterhaltsrechtlich relevantes monatliches Einkommen der letzten 12 Monate (Mai 2024 – April 2025) mitzuteilen und zu belegen. Hierzu gehören neben dem Lohn ebenfalls Zinseinkünfte, Mieteinnahmen und sonstige regelmäßigen Bezüge sowie auch Steuerrückerstattungen.Ich sehe der Übersendung der obigen Unterlagen, insbesondere der Gehaltsabrechnungen, sowie Steuerbescheide 2023 – soweit vorliegt auch der Steuerbescheid 2024 – und Belege für etwaig sonstige Einkünfte entgegen bis spätestens den 07.05.2025.
Es gab nie ein Auskunftsverlangen und die Kommunikation beschränkte sich immer nur auf Geld für Mehrbedarf etc, 1 bis maximal 2 Mail im Jahr von KM w/ Nachhilfe, Zahnspange, Schulfahrten, Heilpraktikerkosten und letzten Oktober w/ Führerschein ab Februar diesen Jahres. Hier wurde immer 50% Kostenbeteiligung gefordert.
Klar hat sich mein Einkommen geändert in den letzten 13 Jahren. Meine Fragen
1. Hätte ich Gehaltsänderungen von mir aus proaktiv mitteilen müssen? Falls ja, welche Konsequenzen kann dies jetzt haben?
2. Ich würde die neuesten Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate zusenden, was aber Juni 2024 bis Mai 2025 beinhaltet, also abweichend von der geforderten Zeitspanne. Ist das ok? Dann hätte man doch die genaueren Zahlen
3. Ich habe den Steuerbescheid 2024 den ich mits hicken würde. Muss ich wie gefordert auch noch 2023 mitschicken?
4. Es wird nur nach Einkommensunterlagen gefragt. Was ist mit der Bereinigung des Einkommens? Soll ich dies gleich mitschicken, ich meine meine Aufwände für AV, PKV, Fahrtkosten, etc oder erfolgt dies zu einem späteren Zeitpunkt? Muss ich sofort Belege für die Bereinigung mitsenden oder reicht zunächst eine tabellarische Auflistung. Reichen Kontoauszüge und wenn ja, muss ich jeden einzelnen Monat nachweisen für zb PKV oder reicht ein Monatsbetrag auf Kontoauszug und den dann mit 12 multiplizieren?
Danke fürein paar Ratschläge, ich fühle mich unsicher, zumal dieses Schreiben jetzt kurz vor Volljährigkeit kommt. Damit hätte ich nie gerechnet. Übrigens gibt es eine Jugendamtsurkunde über den Unterhalt, welche zum 18 Geburtstag befristet ist. Kann das der Grund sein, warum jetzt kurz vorher die KM per Anwalt eine Auskunft einholt? Ich versteheden Vorgang nicht wirklich, das hättesiedoch vorher machen können, ich meine alle 2Jahre seit erstmaliger Beurkundung
Schönen Abend
Moin,
ich würde dem RA, neben den geforderten Unterlagen, auch auffordern die aktuelle Situation des Kindes darzulegen, da seine Mandantin diese verweigert. Des weiteren auf die begrenzte Unterhaltspflicht bis Aug 2025 hinweisen und das diese ab dem Zeitpunkt neu bewertet werden muss. Dazu benötigst du aber die vollständigen Unterlagen der KM und des Kindes (hier vor allem Ausbildungsvertrag bzw. Matrikulation an einer Uni oder dergleichen).
Zu deinen Fragen:
1. hättest du machen können, sofern es deutlich über 10% des damaligen Einkommens steigt. Konsequenzen würde ich nicht befürchten, da es nie angefordert wurde und du nur die letzten 12 Monate nachweisen musst.
2. Wozu der Gegenseite entgegenkommen? Nimm den geforderten Zeitraum, außer der von dir vorgeschlagene kommt dir deutlich zugute.
3. den aktuell vorhandenen Bescheid schicken. Der Bescheid für 2023 sollte außerhalb der 12 Monate liegen.
4. berechne deine Aufwendungen und teile sie dem RA mit. Je nach OLG (des BL wo das Kind lebt) wird auch eine Pauschale für die Altersvorsorge akzeptiert.
Am besten machst du eine Aufstellung über deine Einnahmen und belegst das mit den jeweiligen Dokumenten.
Dann stellst du zwecks Bereinigung deines Einkommens die berechtigten Minderungen auf. Dann kannst du gerne bereits eine Berechnung aufstellen welchen aktuellen Unterhalt du zahlen müsstest.
Soweit ich weiß sind nicht alle Zinseinnahmen und Mieteinnahmen unterhaltsrelevant. Wenn du ein Mietshaus hast schon, aber ansonsten wird schon differenziert.
Servus!
In wessen Auftrag (KM oder Sohn) handelt der RA überhaupt?
Meines Wissens brauchst Du erst mal gar nichts bei deinen Einkommensangaben (dazu gehört auch der etwaige Gewinn aus Vermietung und Verpachtung) nachweisen oder belegen. Zugleich aber möglichst viele einkommensmindernde Posten (berufsbedingte Aufwendungen, private Altersvorsorge. Ausgaben Instandsetzung/erhalt Immobile, etc.) in Ansatz bringen: hier wird gehandelt wir auf´m türkischen Basar!
Wenn Dir der Termin zu knapp ist schreibst dem RA einfach, dass Du es bis zum 07. Mai nicht schaffst, zugleich kannst Du einen für Dich realisierbaren Termin vorschlagen (RA vertreten die Interessen ihrer Mandanten, haben aber genaugenommen nix anzuschaffen).
Du musst dem Ganzen (mit Hinweis auf die bevorstehende Volljährigkeit Eures Sohnes und damit verbunden ganz neue Unterhaltssituation) auch nicht unbedingt Folge leisten.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo @ichlebenoch,
du hast hier schon sehr gute Hinweise bekommen – ich möchte das nochmal kurz und übersichtlich zusammenfassen und ein paar zusätzliche Tipps geben:
1. Proaktive Mitteilung von Gehaltsänderungen:
Nein, du musstest Gehaltsänderungen nicht von dir aus mitteilen, solange kein Auskunftsverlangen kam. Konsequenzen musst du deswegen nicht fürchten. Jetzt geht es nur um die Auskunft für die letzten 12 Monate.
2. Zeitraum der Gehaltsabrechnungen:
Halte dich genau an den geforderten Zeitraum (Mai 2024 – April 2025), auch wenn du die Mai 2025-Abrechnung vielleicht erst später hast. Falls noch nicht verfügbar, vermerkst du das einfach.
Tipp: Wenn du Mai 2025 noch nicht hast, schreibe das kurz dazu und liefere sie nach.
3. Steuerbescheide:
Nur den aktuellsten Steuerbescheid mitschicken – 2024 reicht. Der 2023er-Bescheid wird nur verlangt, wenn 2024 noch nicht vorliegt (was bei dir nicht der Fall ist).
4. Einkommensbereinigung:
Du kannst jetzt schon eine Übersicht der berufsbedingten Aufwendungen beilegen, idealerweise eine tabellarische Auflistung (z. B. PKV-Beiträge, Altersvorsorge, Fahrtkosten).
Wichtig: Belege musst du noch nicht sofort für alles mitschicken, aber sie sollten auf Nachfrage schnell verfügbar sein. Kontoauszüge reichen als Nachweis oft aus, wenn die Beträge erkennbar und regelmäßig sind.
5. Zusätzliche Punkte, die du ansprechen solltest:
-
Nachweise über den Status des Kindes (Schule, Ausbildung, Studium) verlangen!
➔ Ohne Ausbildungsnachweis besteht ab August 2025 keine Unterhaltspflicht mehr. -
Verweis auf die Befristung der Jugendamtsurkunde bis zum 18. Geburtstag – danach muss sowieso neu geregelt werden.
-
Fristverlängerung fordern, wenn dir der 7. Mai zu knapp ist – höflich, aber bestimmt.
Wichtig:
Es handelt sich hier um ein außergerichtliches Auskunftsverlangen. Du bist nicht verpflichtet, alles blind rauszugeben. Dein Anwalt (falls du einen hinzuziehen möchtest) kann gezielt darauf reagieren, aber du kannst das auch selbst erst einmal korrekt und kontrolliert erledigen.
Moin,
wenn Du nicht weißt, was Dein Sohn macht seit dem Schulabschluss, so muss ja zunächst die Berechtigung in Zweifel gestellt werden. Ich würde dem RA erstmal anschreiben, dass Du dem Auskunftsersuchen selbstverständlich gern vollumfänglich nachkommst. Dies allerdings erst, nachdem die Unterberechtigung nachgewiesen ist. Sollte Dein Sohn nämlich in Ausbildung sein und demnach Geld verdienen, wird das auf den Unterhalt angerechnet. Macht er nix und kann auch keine Bemühungen belegen, wirkt sich das auch auf die Unterhaltsberechtigung aus.
Also erst die Unterhaltsberechtigung prüfen und dann evtl. Dein Einkommen darlegen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
... ergänzend: die entsprechenden Termini sind m.E.:
- Unterhaltsbedarf: Steht dem Kind dem Grunde nach Unterhalt zu, da es sich in einer Ausbildung etc. befindet
- Unterhaltsbedürftigkeit: Ist der Bedarf ggf. bereits (teilweise) gedeckt, z.B. durch BaföG, Ausbildungsvergütung, Stipendium, sonstige anrechenbare Einkünfte des Kindes, etc.
... erst dann geht es an die Frage, wer denn diese Bedürftigkeit finanziert und Dein Einkommen wird interessant. Vorher würd ich da garnix offenlegen.
Besten Dank für die Hinweise und Ratschläge. Die Anwältin vertritt die KM
Ich befürchte, dass, wenn ich jetzt meine Unterlagen versende dann werde ich sicher keine Auskunft über das Kind bekommen. Ich hatte ja auch schon in der Vergangenheit immer nach Zeugnis, Hobbies, Gesundheit etc gefragt aber nie eine Antwort bekommen.
Ich würde meine Unterlagen vorbereiten, Einkommen und Ausgaben, die Vorlage habe ich ja noch von damals und muss dann nur die Beträge aktualisieren und Kopien anfertigen, das schaffe ich in ein paar Tagen.
Aber ich tendiere dazu zuerst die Gegenseite aufzufordern den Unterhaltsbedarf nachzuweisen, also den aktuellen Tätigkeitsnachweis des Kindes, Abschlusszeugnis und ebenso was seit Schulabschluss ab August 2024 an Bemühungen stattgefunden haben.
Aktuell möchte ich keinen Anwalt einschalten, sondern erst wenn es eventuell vor Gericht geht. Haltet ihr das für sinnvoll? Ich habe nichts zu verbergen und die wenigen Monate bis August möchte ich jetzt nicht noch Geld in einen Anwalt investieren um dann ab August vielleicht nochmal das gleiche durchziehen müssen nur halt nicht gg KM sondern das volljährige Kind. Es wären doch dann zwei getrennte Vorgänge mit doppelten Kosten. Ich frage mich sowieso ob ein Gerichtsverfahren bis August überhaupt terminiert gescheige denn abgeschl8ssen sein wird. Vor 13 Jahren dauerte das ganze bis zum Urteil 8 Monate.
Was würde denn passieren, wenn das Kind 18 wird während das Verfahren noch nicht gerichtlich abgeschlossen wäre?
Servus!
Aber ich tendiere dazu zuerst die Gegenseite aufzufordern den Unterhaltsbedarf nachzuweisen, also den aktuellen Tätigkeitsnachweis des Kindes, Abschlusszeugnis und ebenso was seit Schulabschluss ab August 2024 an Bemühungen stattgefunden haben.Genau, das wäre dein erster Schritt, danach abwarten und Tee trinken.
Aktuell möchte ich keinen Anwalt einschalten, sondern erst wenn es eventuell vor Gericht geht.Mit Unterstützung des Forums brauchst Du erst mal keinen RA, ob die Gegenseite wegen einer möglichen Mehrung (da Du Deinen KU-Verpflichtungen nachkommst) ab Geltendmachung=Anwaltsschreiben vor Gericht zieht, wird sich zeigen.
Ich vermute, KM hat den gegn. Anwalt beauftragt, oder? Wenn ja, würde ich tatsächlich versuchen, bis August das Ganze zu ziehen und dann das Fass Volljährigen-Unterhalt aufmachen, wenn möglich erst mal auch ohne RA.
Wenn Du Deine Zahlen hier anonymisiert reinstellen willst, kann Dir evtl. auch bei der Ermittlung des KU-Zahlbetragen geholfen werden. Weißt Du, ob und wieviel KM verdient?
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
in Ergänzung zu Marco: Wenn Du es möchtest, kann ich Dir ein "verstecktes" (sog. Sonderfall-)Forum einrichten.
Wäre ich in Deiner Situation, würde ich dem RA folgendes schreiben:
Sehr geehrter Herr ...,
Ihr Schreiben vom ... habe ich erhalten.
Selbstverständlich komme ich vollumfänglich Ihrem Wunsch nach Einkommensauskunft nach. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass eine Unterhaltsverpflichtung meinerseits überhaupt vorliegt.
Ich erwarte daher bis zum ... (Briefdatum plus 14 Tage) eine gerichtsfeste Darlegung, was mein Sohn ...name seit dem Schulabschluss in 2024 macht und bitte um Hergabe von Abschlusszeugnis und Bewerbungen nebst Antwortschreiben der Unternehmen. Für den Fall, dass mein Sohn ...name eigenes Einkommen erwirtschaftet, erwarte ich den Arbeits-/Ausbildungsvertrag nebst Gehaltsabrechnungen seit Aufnahme der Ausbildung/der Erwerbstätigkeit. Hierzu zählt jedwede entgeltliche Tätigkeit.
Wegen der für mich unklaren Situation werde ich künftig den Kindesunterhalt unter dem Vorbehalt der Rückforderung leisten.
Mit freundlichem Gruß
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wegen der für mich unklaren Situation werde ich künftig den Kindesunterhalt unter dem Vorbehalt der Rückforderung leisten.
Mit freundlichem Gruß
Mit diesem Satz wäre ich vorsichtig. Unterhalt wird regelmäßig als in dem Monat verbraucht angesehen in dem er gezahlt wurde. Selbst wenn du vorbehaltlich einer Rückforderung überweist.
Abgesehen davon schreibst du weiter oben dass du erst bezahlst wenn du Informationen bekommen hast.
Unterhalt wird regelmäßig als in dem Monat verbraucht angesehen in dem er gezahlt wurde.Ja, stimmt. Zudem kommt immer das Argument der Entreicherung. Aber der Satz wirkt erstmal und signalisiert Entschlossenheit.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für die ganzen Tipps. Ich schreibe den Brief heute und schicke ihn morgen ab. Dann ist der Gegenseite auch bekannt, dass ich bis 7.5. keine Unterlagen versende, sondern erst nach Erhalt der Auskünfte
Wegen der für mich unklaren Situation werde ich künftig den Kindesunterhalt unter dem Vorbehalt der Rückforderung leisten.
Mit freundlichem Gruß
Abgesehen davon schreibst du weiter oben dass du erst bezahlst wenn du Informationen bekommen hast.
Den bisher festgelegten und titulierten Unterhaltsbetrag zahle ich schon immer und werde ihn zunächst auch weiter bezahlen, aber warum sollte ich nicht #unter Vorbehalt# dazu schreiben? Auch wenn es rechtlich nicht anerkannt wird, so möchte ich doch darauf hinweisen, dass ich nicht bereit bin/war mehr zu zahlen als eventuell notwendig falls die Auskünfte seitens der KM einen anderen Sachverhalt begründen
Sonderfall Forum zur Berechnung des Unterhaltsrechtlichen Einkommens wäre super. Würde ich nur ungern öffentlich machen. Wer kann dies dann sehen?
Was ich damit sagen will: es spielt keine Rolle ob du das schreibst oder nicht. Du wirst keinen Cent zurück bekommen. Unterhalt gilt als verbraucht. Selbst wenn die komplette Summe gespart wird.
ja, das verstehe ich und habe ich auch so schon oft gehört. Danke Dir nochmals für den Hinweis, ich hatte nur das Wort "vorsichtig" anscheinend falsch interpretiert in Deiner Aussage.
Ich finde es eben ungerecht, dass Unterhalt ab Zeitpunkt des Auskunftsersuchens nachgezahlt werden muss, während anscheinend Rückforderungen nicht möglich sind wenn der Unterhaltsempfänger seiner Auskunftspflicht nicht oder viel zu spät nachkommt.
Und sollte die Sache vor Gericht gehen werde ich dies dort auch so formulieren 🙂 Es geht mir letztendlich nicht um die Kohle sondern die ungerechte Behandlung, wobei ich mich jetzt Unterhaltstechnisch die letzten Jahre nicht beschweren darf/kann
Dein Gerechtigkeitssinn in allen Ehren, aber das interessiert hier in DE niemanden. Auch das Gericht nicht. Als Unterhaltszahler haben wir keine Lobby. Die alleinerziehende KM hat oft Narrenfreiheit, aber der KV muss wegen jedem Mist große Anstrengungen betreiben. Aber das ist ein anderes Thema.
Mach es wie oben beschrieben und versuch es bis Aug zu ziehen.
Lieber @ichlebenoch,
Du hast hierzu bereits wirklich tollen Input bekommen. Laß die Zeit für dich spielen und gib keine Unterlagen raus ohne im Gegenzug die Unterlagen die der KM zu bekommen und du nachweislich Klarheit hast was der Ausbildungsstand ist. Denn, keiner Ausbildung nachgehen und nur daheim abhängen berechtigt nicht wirklich Unterhalt zu bekommen. Da mußt du aber nochmal im Detail reinschauen.
Die KM hat wohl gemerkt, dass euer Kind bald 18 wird und ab dann läuft alles über dieses d.h. Unterlagen von beiden Elternteilen einfordern etc. Das Jugendamt wird da auch nicht mehr viel unterstützen, so meine Erfahrung als meine Tochter vor 1,5 Jahren 18 geworden ist.
Die KM möchte jetzt nochmal schnell Klarheit schaffen, damit ab dem 18. alles fest ist und sie weiß das es richtig kompliziert werden kann ab dem 18. Ich vermute auch das sie ihre Unterlagen nicht rausrücken wird, daher die jetzige Aktion.
Mein Tip: Du sagst gehaltstechnisch geht es dir gut, dann hol dir bitte einen Familienrechtler und lehn dich entspannt zurück.
Vor 13 Jahren dauerte das ganze bis zum Urteil 8 Monate.
Der Auskunftsanspruch des Kindes wurde damals nicht freiwillig erfüllt, sondern darüber musste von einem Gericht entschieden werden?? Komisch, dass in den Folgejahren keine weitere unterhaltsrechtliche Auskunft mehr verlangt wurde, sondern erst jetzt kurz vor Eintritt der Volljährigkeit.
Übrigens gibt es eine Jugendamtsurkunde über den Unterhalt, welche zum 18 Geburtstag befristet ist.
Diese Urkunde ist tatsächlich bis zur Volljährigkeit befristet? Es gibt keinen weiteren Titel, kein Urteil/Beschluss?
Was würde denn passieren, wenn das Kind 18 wird während das Verfahren noch nicht gerichtlich abgeschlossen wäre?
Dann kann das volljährige Kind das anhängige Verfahren weiterführen und am Schluss wird vom Gericht entschieden.
Die KM möchte jetzt nochmal schnell Klarheit schaffen, damit ab dem 18. alles fest ist und sie weiß das es richtig kompliziert werden kann ab dem 18. Ich vermute auch das sie ihre Unterlagen nicht rausrücken wird, daher die jetzige Aktion.
Eine gerichtliche Entscheidung zur Unterhaltshöhe wird es vor Eintritt der Volljährigkeit des Kindes mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht geben. Zieht sich das Verfahren über den 18. Geburtstag hin und wird dann auch Volljährigenunterhalt geltend gemacht, hat das Kind die Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse seiner Mutter vorzulegen.