Hallo zusammen!
Ich bin seit knapp 2 Jahren geschieden. 3 Kinder, eins davon lebt bei mir. Finanziell ist es mir gar nicht so schlecht ergangen. (Es gibt auch einige wenige bessere Richter als man hier meist liest). Der Richter war der Meinung, dass meine EX auf jeden Fall auch KU zu leisten hat! (O-Ton: Wie Sie das machen ist mir egal, sie können ja den Zugewinnausgleich verwenden bis Sie Arbeit haben). Im Scheidungsurteil wurde je 1 KU gegeneinander verrechnet, so dass ich für 1 Kind KU zahlen muss. Raum für EU hat der Richter auch nicht gesehen...
So ging es mir finanziell garnicht so schlecht...
Allerdings hat meine EX den Zugewinn (mehrere 10 KEUR) verjuxt, oder im Kopfkissen versteckt oder was weiss ich... Jedenfalls behauptet Sie nichts mehr zu haben. Arbeit hat Sie natürlich auch nicht gesucht...
Darum hab ich nun schon länger die Arbeit Plus am Hals, die wollen prüfen ob ich nicht mehr zahlen kann... sowohl für Ex als auch für die bei ihr lebenden Kinder. Im 1. Durchgang habe ich denen das Urteil zugeschickt, und geschrieben dass ich entsprechend dem Urteil zahle und davon ausgehe, dass dieses Urteil Bestand hat. Dann habe ich längere Zeit nichts von denen gehört.
Nun drohen die mir allerdings mit Auskunftsklage... und darum meine Fragen
1. Muss ich denen Auskunft geben, wo doch ein rechtsgültiges Urteil existiert?
2. Wenn ich denn Auskunft geben muss: Ich hab hier im Forum gesucht und festgestellt, dass ganz oft geschrieben wurde, dass Gehaltsabrechnungen reichen... aber nirgends habe ich Infos gefunden WARUM man denn diesen ganzen blödsinnigen Fragebogen nicht ausfüllen muss. Das würde mich schon interessieren!
3. Muss ich denen Auskunft über Wohneigentum (nach der Scheidung mit meinem Zugewinnanteil erworben) geben?
4. Wie wahrscheinlich ist es, dass ich trotz des guten Scheidungsurteils nun wg. der Arbeit+ doch noch anfangen muss richtig viel zu zahlen?
Vielen Dank für eure Antworten
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
1. Muss ich denen Auskunft geben, wo doch ein rechtsgültiges Urteil existiert?
2. Wenn ich denn Auskunft geben muss: Ich hab hier im Forum gesucht und festgestellt, dass ganz oft geschrieben wurde, dass Gehaltsabrechnungen reichen... aber nirgends habe ich Infos gefunden WARUM man denn diesen ganzen blödsinnigen Fragebogen nicht ausfüllen muss. Das würde mich schon interessieren!
3. Muss ich denen Auskunft über Wohneigentum (nach der Scheidung mit meinem Zugewinnanteil erworben) geben?
4. Wie wahrscheinlich ist es, dass ich trotz des guten Scheidungsurteils nun wg. der Arbeit+ doch noch anfangen muss richtig viel zu zahlen?
Hallo,
1) Ja, du musst Auskunft erteilen.
2) Aber nicht in der von denen gewünschten Form. Kopien der letzten zwölf Gehaltsmitteilungen reichen. Grund: es gibt keinen Rechtsanspruch der Behörde auf die geforderte Form der Selbstauskunft. Siehe auch hier, ganz wichtig dabei die Argumentation bzgl. der gesteigerten Erwerbsobliegenheit der Dame.
3) Ja. Aber bei Einkommen aus Vermietung & Verpachtung reicht Prosa ("Erworben am.... , die monatlichen Kosten für Hypotheken, Hausverwalter uswusf. betragen xxxx€, monatliche Mieteinnahmen yyyy€).
4) Vorerst sehr gering. Die ARGE kann ja das Urteil nicht abändern, dazu muss sie erst mal erfolgreich klagen. Und bis das mal läuft kannst du noch viel Munition sammeln.
/elwu
Moin,
in Ergänzung: Die ARGE selbst kann nicht klagen, da sie keinen Rechtsanspruch hat. Auch im Namen der Ex kann sie keine Klage einreichen. Die erledigen das über einen anderen Weg. Sie tun so, als würde die KM den von der ARGE "errechneten" Unterhalt bekommen und kürzt das ALG-II um diesen Betrag. Was macht die Ex? Genau: Sie wird klagen zwecks Ausgleichs der Differenz.
Ob sie damit erfolgreich sein wird, entscheidet der Unrechtsprecher.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hey,
lese ich richtig, das du an deine kinder urteile verschickst :puzz:
wie alt sind die?
mit freundlichen grüssen
gaya
lese ich richtig, das du an deine kinder urteile verschickst :puzz:
Hallo,
also ich lese da, dass er der ARGE das Urteil geschickt hat.
/elwu
hey,
elwu, du hast recht.SORRY.
mit freundlichen grüssen
gaya
Hallo Zusammen!
Elwu, vielen Dank für deine Info, das hilft mir schon sehr!
3) Ja. Aber bei Einkommen aus Vermietung & Verpachtung reicht Prosa ("Erworben am.... , die monatlichen Kosten für Hypotheken, Hausverwalter uswusf. betragen xxxx€, monatliche Mieteinnahmen yyyy€).
/elwu
Einkommen aus Vermietung und Verpachtung habe ich eh nicht. Ich nutze die Wohnung selber. Wenn ich alles genau erklären müsste, könnte die ARGE vielleicht nen Wohnvorteil konstruieren...
Deep Thought, Danke für deine Info! Ein neues Verfahren fände ich natürlich nicht so prickelnd. Ich dachte eigentlich mit der Scheidung hätte ich genug an Rechtsanwalts und Gerichtskosten abgedrückt. Hoffentlich geht das nicht schon wieder los...
Viele Grüße vom Krümelmonster,
und, falls jemand mag.... Ich hab KEKSE :rofl2:
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
hey,
welche sorte kekse kannst du anbieten?
mit freundlichen grüssen
gaya
Hallo gaya,
KEKSE? natürlich nur die guten, die so richtig schön krümeln 😉
Gruß vom Krümelmonster
P.S.: Natürlich hab ich das Urteil an die ARGE geschickt, die Kids haben sowas doch nicht in die Finger zu kriegen
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
hi krümmelmonster mein LG ist fast in der gleichen situation wie du.
also ansprüche der ex sind auf die arge übergeleitet worden,dann haben die einkommen wissen wollen vor einem jahr. er hat brav nur die einkommensnachweise eingereicht...alles andere geht die nix na.
darauf hin haben die versucht eu und ku für zwei jahre nach zu fordern :gunman:,haben irgendeine wilde berechnung angestellt.für den sohn der bei der mutter lebt eine summe angesetzt dabei besteht ein statischer titel ,der auch regelmäßig bedient wird.den selben betrag für die tochter die bei uns lebt (passt schon mal nicht wegen der altersgrenzen sohn 10 tochter 13),haben ihr ein fiktiver einkommne angerechnet und er sollte trotzdem noch was zahlen.
dabei exestiert
1. ein ehevertrag,er hat nie unterhalt gezahlt ,denn das was er nach aufforderung des sozialamts gezahlt hat für 1 jahr hat er vom sozialamt zurück erstattet bekommen,weil er nachweisen konnte das sie schwarz gearbeitet hat.
2. hat sie gearbeitet und sich selbst versorgt bis sie von einem anderer ,mit dem sie auch zusammen gelebt hat (was sie immer bestritte hat,wurde mit dedektiv nachgewiesen),schwanger wurde
der hat angeblich noch studiert und war weder für sie noch für das kind in der lage unterhalt zu zahlen 😡
jetzt soll er für diese jahre zahlen,obwohl nicht zuständig ,na gehts noch.
3 wurde seine tochter die bei ihm bzw bei uns lebt überhaupt nicht in die berechnung einbezogen
er hat die sache zum anwalt gegeben.
und er legt sicherheitshalber jeden monat geld zurück falls er wirklich zahlen muß.
der hammer ist,ein jhar haben wir von denen nix gehört,nun kurz vor ablauf des jahres ,erneute aufforderung zum einkommensnachweis :knockout:, und irgend eine summe x ohne eine berechnung dabei.anwalt zurück haben sie auskunftpflicht nur alle 2 jahre und es besteht keien zahlungspflicht.
wieder 4 wochen ruhe und dann der gag schlecht hin.zitat..." wie von ihnen gestern telefonisch anfefordert ,erhalten sie den antrag auf raten zahlung und stundung." wieder die summe...
lach meinLG hatte natürlich nie mit denen tele,wie die darauf kommen keine ahnung...
jedenfalls wieder zum anwalt ,wieder ei schrib..kein anruf statt gefunden.. gezahlt wird nicht...
so jetzt warten wir darauf ,dass die klagen...bin gespannt wie es weiter geht
obwohl diese ungwewissheit echt an den nerven zerrt..und dasgeld könnten wir dringend brauchen :thumbdown:
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
Hallöchen, nur mal kurz meine Erfahrung mit der Arge:
Ex stellt Antrag auf Unterhaltsabänderung (KU) und zahlt seit Klagezustellung nur noch 77,-€.
Dies wurde Arge mitgeteilt, wodurch eine heiße Diskusion mit der zuständigen Dame entbrannte.
Es wurde mir weiterhin der volle Unterhalt angerechnet sowie die Ratenzahlung meines EX aus dem Zugewinnurteil.
Habe Widerspruch eingelegt, welcher erwartungsgemäß abgewiesen wurde.
Dann Rain. eingeschaltet und Klage erhoben.
Resultat: dicker Brief von der Arge mit sämtlichen Änderungsbescheiden (Grund: keine Anrechnung der Zugewinnrate und Anrechnung des tatsächlich gezahlten KU) sowie eine fette Nachzahlung auf meinem Konto 🙂 🙂 🙂
Also man sollte sich auf keinen Fall von denen ein X für ein U vormachen lassen.
Ich finde das ganz schön frech, was die hier versuchen. Wenn es ein Urteil gibt und dieses ordnungsgemäß gezahlt wird, würde ich (ich persönlich) denen garnichts nachweisen. Punkt.
Kurze Mitteilung das der Titel in voller Höhe bedient wird und fertig.
liebe Grüße
Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hallo zusammen!
Also... erst mal.....:
Jipieeeeeeeeeeeee! 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂
Ich hab heute Post von der ARGE bekommen:
Sehr geehrter Herr Krümelmonster,
nach Prüfung der Rechtslage und ihren eingereichten Unterlage teile ich Ihnen mit, dass z.Zt. von Ihnen kein höherer Unterhalt gefordert wird als vom AG XYStadt festgelegt und schon bisher von Ihnen gezahlt wurde. Wir behalten uns aber eine spätere Neuberechnung vor.
Mit freundlichen Grüßen,
Frau ARGE
Damit müsste doch erstmal wieder für einige Zeit Frieden sein!
Danke euch allen, und ganz besonders Danke an elwu für den Link mit deinem Schreiben! Ich habe einiges davon gut verwenden können, ohne diese Hilfe wäre es vielleicht nicht so glatt gegangen!
Ich freu mich grad immer noch ganz dolle!
Viele Grüße vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hallo,
gratuliere! Und Danke vielmals für dein Feedback, so etwas erhalten wir hier leider relativ selten auf unsere Ratschläge... Dabei hilft das sehr, die erfolgreichen von den weniger aussichtsreichen Strategien und Taktiken zu trennen.
/elwu
Moin elwu,
dein Feedback, so etwas erhalten wir hier leiter relativ selten auf unsere Ratschläge
finde ich eigentlich eher selbstverständlich ein Feedback abzugeben
Wie ist das eigentlich... darf die ARGE auch erst in 2 Jahren wieder erneut Auskunft verlangen, oder gilt diese Frist für die Arge nicht?
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
