Auskunftspflicht
 
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Auskunftspflicht

 
(@nyttja)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin seit 6 Monaten getrennt lebend, es ist ein Kind vorhanden.

EX lebt von der Arge, diese hat mich  schon vor 6 Monaten aufgefordert, Auskunft über die letzten 3 Jahre , da ich selbstständig bin, einzureichen.
Dem bin ich nachgekommen.

EX hat UHV beantragt, daraufhin, hat JA auch Auskunft verlangt. Bin ich auch nachgekommen.

Jetzt war EX beim Anwalt und der verlangt schon wieder Auskunft von mir.

Wem muss ich denn noch alles Auskunft geben???

Viele Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2015 17:19
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Hallo Nyttia,

schau mal hier: http://www.anwalt.de/rechtstipps/kindesunterhalt-und-auskunft_053055.html

Gruss
mekmen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2015 17:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes wäre die Frage des Unterhalts zwischen den Eltern zu klären. Ansonsten ist es so, dass die Behörden in diesem Fall unabhängig voneinander arbeiten:
1. ARGE prüft wieviel Unterhalt Du zahlen musst, dieser Unterhaltsanspruch wird dann mit H4 verrechnet.
2. UV gibt es nur, wenn es keine regelmäßigen Unterhaltszahlungen gibt bzw. diese unterhalb des Mindestunterhalts liegen.
3. Wenn Du leistungsfähig für Unterhalt bist, dann wird das JA mit Dir regeln wie der UV zu zahlen ist, ggf. kann die KM ergänzend weiteren Unterhalt von Dir bekommen.
4. Da ihr noch im Trennungjahr seit besteht u.U. auch ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. (Halte ich aber für hypotetisch bei UV).

Die Sichtweise aller 3 ist also verschieden. Trotzdem wird die KM von all den Spielchen nichts haben solange Du nicht leistungsfähig oder nur wenig leistungsfähig bist, weil alles was beim Unterhalt reinkommt mit H4 verrechnet wird. Offensichtlich ist das der KM nicht klar.

Prinzipielle Frage: Zahlst Du Unterhalt? Wie ist die Sache mit dem UV ausgegangen, laufen da Schulden auf?

Wenn sich Dein Einkommen kaum verändert hat, wird auch ein Anwalt nicht mehr rausholen können, er bzw. Deine Ex könnte Dich aber auf Unterhalt verklagen.
Meiner Meinung nach musst Du  trotzdem dem Anwalt (bzw. Deiner DEF) auch Auskunft erteilen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2015 17:35
(@Inselreif)

Das "Problem" hier ist, dass es mehrere Anspruchsgrundlagen für die Auskunft gegenüber mehreren Anspruchsberechtigten gibt.

So ist mit der Auskunft nach § 6 UVG an die Unterhaltsvorschusskasse eben nicht auch die Auskunft nach § 1605 BGB an das Kind mit erledigt, auch wenn sie inhaltlich gleich sein mag.

Viel mehr an Auskunftsbegehren sollte da aber nicht kommen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2015 17:50
(@nyttja)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

UHV musste EX sofort laut ARGE beantragen, seitdem zahle ich diesen Betrag an das JA monatlich.

Ausserdem zahle ich noch Handyrechnung für die EX, Taschengeld für Sohn, und Kleidung.

Und bezahle noch das gemeinsame Haus und gemeinsame Verbindlichkeiten.

Ich verstehe die Sache auch nicht, denn je mehr sie von mir erhalten würde, desto weniger bekommt sie vom Amt.

Außerdem setzt mir diese Anwältin nur eine Frist von einer Woche.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2015 18:48
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus nyttja!

Wenn die Anwältin nur in Sache KU unterwegs ist, brauchst Du gar nicht antworten; wenn Du ein höflicher Mensch bist, kannst ihr schreiben, dass KU beim JA und beim JC geklärt wird/wurde und Du gemäß deren Berechnungen/Vorgaben die Zahlungen leistest.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2015 18:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Deiner Antwort entnehme ich, dass weder KU noch ggf. Trennungsunterhalt geregelt sind. Wenn die ARGE im Spiel ist, ist Schluss mit lustig. Deine Ex wird von der Arge gezwungen sich um Unterhalt und KU zu kümmern. Deshalb wird es um eine Unterhaltsberechnung für das Kind und ggf. Trennungsunterhalt für Deine Ex gehen.
Inwieweit bei der UV-Berechnung tatsächlich KU berechnet wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Aus meiner Sicht zahlst Du nur den UV an die Kasse, die diesen wieder an die KM überweist. Ob Du für mehr Unterhalt leistungsfähig bist, wurde vermutlich nicht geprüft. Das will die Arge aber auch wissen.

Was für Dich wichtig wäre, Dir klar zu machen, was Du zahlen musst und was "Luxus" ist. Hierzu bedarf es auch klarer Regeln. Siehst Du Dein Kind regelmäßig? Oder gibt es da auch Probleme.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2015 19:10
(@nyttja)
Schon was gesagt Registriert

Der Umgang ist geregelt und funktioniert.
Meint ihr, ich komme da ohne eigenen Anwalt durch.

Die Kosten muss ich mir eigentlich ersparen, da ich ja keinen Gerichtskostenzuschuss bekomme.

Vor allem sind ja auch viele Vollpfosten als Familienrechtler unterwegs.

VG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2015 21:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Solange es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt, brauchst du keinen RA.
Vor Gericht aber schon.

Aber soweit ist es noch nicht.

Erstmal gibst du Auskunft und wenn die Forderung kommt, bringst du sie hier rein und wir schauen mal drüber.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2015 21:32
(@nyttja)
Schon was gesagt Registriert

ok, vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2015 21:37




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Sowohl das JA als auch der RA arbeiten stellvertretend für das Kind (die KM). Somit schickst Du exakt die gleichen Unterlagen an den RA, wie Du sie zuvor an das JA versendet hast. Eine Kopie davon wirst Du doch wohl noch haben.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2015 00:12