Hallo zusammen,
ich habe zu dem Thema keine vollständige Antwort gefunden.
Kurz die Situation:
Bin seit knapp 4 Jahren geschieden, habe mit meiner Exfrau 2 Kinder (10 / 14). Inzwischen bin ich wieder glücklich verheiratet und erwarte mit meiner Frau auch zum Ende des Jahres nochmal Nachwuchs.
Mit den anderen beiden Kindern haben wir seit der Scheidung ein Wechselmodell. Wir (ex und ich) haben aber trotzdem kaum Kontakt, war ziemlich übel am Ende. Ich hole die Kinder an der Haustür ab und bringe sie auch wieder hin. Ich weiß nicht, ob meine Ex arbeitet oder nicht.
Nun kam plötzlich ein Auskunftsersuchen des Jobcenters, in dem ich meine und die Einkommensverhältnisse meiner Frau offenlegen soll. Ich zahle für die Kinder die überwiegenden Kosten. Sport, Nachmittagsbetreuung inkl. Mittagessen für 100% der Zeit, Ausflüge (wie z. B. ab morgen Zeltlager) etc. Klamotten haben sie auch genug.
Meine Ex überhäuft die Kinder aber trotzdem mit Geschenken, kauft grausige Klamotten usw. Wäre aber total unnötig.
Nun meine eigentliche Frage:
Muss ich die ganzen finanziellen Verhältnisse offenlegen? Auch die von meiner Frau? Auch die Ersparnisse (ich habe jetzt jahrelang auf ein Auto gespart und stehe kurz vor dem Vollzug)?
Ist es zu empfehlen, einen Anwalt hinzuzuziehen?
Ich frage mich, ob die Bedürftigkeit besteht, da die Kinder neulich erzählten, die "Putzfrau" sei gefeuert worden, weil sie angeblich ein Kinderportmonnaie gestohlen habe. Seit wann passen Hartz IV und Putzfrau zusammen? Sie fährt auch jeden Meter mit dem Auto.
Ich hatte hier vor 3 1/2 Jahren schon mal sehr gute Hilfe bekommen und bitte Euch nochmal um hilfreiche Infos. Danke!
Hallo nochmal,
nur noch eine kurze Ergänzung:
Es gibt keine Titel bzgl. Unterhalt und ich zahle auch nichts an meine Ex außer de hälftigen Kindergeldes, dass mir von Vater Staat komplett überwiesen wird.
Danke!!
Moin Vatervonzwei,
Muss ich die ganzen finanziellen Verhältnisse offenlegen?
Du musst Auskünfte über Deine Einkünfte geben (so das Jobcenter Dir die rechtlichen Grundlagen für die Auskunftserteilung genannt hat).
Dem solltest Du Informationen über abzugsfähige Posten - wie Altersvorsorge und berufsbedingte Aufwendungen - beifügen.
Auch die von meiner Frau?
Das geht das Jobcenter nichts an.
Ist es zu empfehlen, einen Anwalt hinzuzuziehen?
Nö. Vielleicht später, wenn das Jobcenter utopische Forderungen stellt und eine Klage tatsächlich droht.
Meine Ex überhäuft die Kinder aber trotzdem mit Geschenken, kauft grausige Klamotten usw. Wäre aber total unnötig. [...] Ich frage mich, ob die Bedürftigkeit besteht, da die Kinder neulich erzählten, die "Putzfrau" sei gefeuert worden, weil sie angeblich ein Kinderportmonnaie gestohlen habe. Seit wann passen Hartz IV und Putzfrau zusammen? Sie fährt auch jeden Meter mit dem Auto.
Das wiederum geht Dich nichts an.
Gruß
United
Moin
... und ich zahle auch nichts an meine Ex außer de hälftigen Kindergeldes, dass mir von Vater Staat komplett überwiesen wird.
Heisst das, die Kinder sind bei Dir gemeldet?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Auf jeden Fall das JC auf das Wechselmodell aufmerksam machen (hoffentlich schriftl. vereinbart) d.h. das der Unterhaltsanspruch der Kinder von deiner Seite erfüllt wird.
Am Schluss kassiert die Ex den ALG II Satz und du hast die ARGE als Eintreiber an der Backe! 😉
Hi, vielen Dank für die Hilfe!
Habe inzwischen nochmal Post vom JC bekommen.
Darin schreibt die Dame, dass das Wechselmodell bekannt sei. Zusätzlich hat sie eine "Rechtssprechung gefunden":
"Bei Eltern, deren Einkommen stark differieren, ergibt sich zugunsten des Kindes ein auszugleichender Differenzbetrag."
Wenn ich das jetzt wörtlich interpretiere, werde ich denen nur mein Einkommen mitteilen, wie schon "United" anmerkte. Die ganzen anderen finanziellen Themen lasse ich außen vor, werde aber natürlich alle mindernden Einflüsse (zahle Haus ab etc.) einbringen.
Ist es dann sinnvoll, das Formular auszufüllen und die entsprechenden Punkte, die mir nicht gefallen auszulassen oder soll ich lieber "Freitext" schreiben?
Von den Kindern ist die Ältere (14) bei mir gemeldet, die Jüngere (10) bei meiner Ex. Ich beziehe das Kindergeld und überweise monatlich die Hälfte weiter.
Hinzu kommt, dass meine jetzige Frau schwanger ist und wir uns am Anfang des Jahres auf den Nachwuchs freuen. Wir überlegen gerade, ob wir noch kurzfristig die Steuerklassen wechseln wg. Elterngeld. Würde sich das auch auf den Unterhalt auswirken oder sind solche "Tricksereien" nach der Mitteilung nicht mehr erlaubt?
Danke & Gruß!
VvZ (bald VvD...)