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Auskunftsersuchen über meine Tochter

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Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo Forengemeinde;
Ich hätte da mal eine Frage, zu einem leider sehr stiefmütterlich behandelten Thema (oder bin ich nur zu blö... zum suchen? mmmhhh)
In dem nachstehend verlinkten Thread hatte ich es ab #57 schon angeschnitten...
http://www.vatersein.de/Forum-topic-29877-start-50.html

Die KM meiner Jüngsten (z.Zt.15 Jahre alt) läßt mich pünktlich wie ein schweizer Uhrwerk 2-jährlich per RAttin unterhaltstechnisch überprüfen...
Kontakt zur Tochter besteht nicht.
Aus gegebenen Anlaß habe ich die KM am 03.07.2015 angeschrieben um folgende Auskünfte über meine/ unsere Tochter zu erhalten (dieses Schreiben war ohne Fristsetzung):
- Steuer -ID von meiner Tochter (weil die/ der hälftige Kinderfreibetrag nicht mehr auf der Entgeltbescheinigung gelistet war)
- Auskunft über die aktuelle Lebenssituation meiner Tochter incl. aller Nachweise)

Dieses Schreiben blieb bis heute ohne Reaktion der KM

Zwischenzeitlich habe ich die Steuer-ID Angelegenheit mit Hilfe des hiesigen Finanzamtes lösen können.

Am 01.08.2015 habe ich die KM nochmals angeschrieben, um sie an die fehlenden Auskünfte bezüglich meiner/ unserer Tochter zu erinnern  (mit Verweis auf das Schreiben vom 03.07.15)
Ich habe in diesem Schreiben mein Auskunftsersuchen konkretisiert, eine Kopie an die RAttin der KM geschickt  und eine Frist zum 22.08.2015 gesetzt.
Auch dieses Schreiben blieb von allen angeschriebenen Seiten ohne Antwort bzw. Reaktion.
Nun habe ich letztmalig am 08.09.2015 die KM und deren RAttin angeschrieben.
Mein Auskunftsersuchen letztmalig auf diesem Wege deutlich gemacht undd eine letzte Frist zum 15.09.2015 gesetzt.
Im Schreiben selbst habe ich dann die KM mit Ihrer Auskunftspflicht in Verzug gesetzt und nochmals auf die §§1686 BGB, 818 Abs. 4 BGB (verschärfte Haftung) hingewiesen.
Desweiteren habe ich bei Nichteinhaltung der letzten Frist mit einer Auskunftsklage "gewunken".

Vermutlich ist spätestens jetzt allen Forianern klar, warum ich hier schreibe...

Riiiichtiiiiiig: Bis einschließlich heute (16.09.15) keine Antwort...
Nun die Fragen...
Ist mein eigenes bisheriges Vorgehen soweit ok (also hat auch rechtlich Hand und Fuß)
Wie soll ich vorgehen?
Kann ich einen RA in dieser Sache direkt mit einer Auskunftsklage beauftragen, ohne das mir die Angelegenheit (zb. kostenmäßig) auf die Füße fällt?
Oder muß ich auch meinem RA erst einmal die Chance geben Auskünfte bei der Gegenseite zu erfragen??
Gerne auch Tipps zu den nicht gestellten Fragen...
Danke schon mal


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2015 15:24
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

selbstverständlich kannst du einen Anwalt beauftragen. Allerdings zahlt man erstmal seinen Anwalt selber oder bekommt, sofern das Einkommen gering ist entsprechende Zuschüsse.

Die Frage, die sich mir stellt ist aber: wenn du an deiner Tochter so wie es aussieht interessiert bist und an ihrem Leben teilhaben willst, warum klagst du dann nicht auf regelmäßigen Umgang?

Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2015 10:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke, dass eine Klage auf Umgang bei einer 15jährigen zu nichts führt. Sie wird erklären, dass sie keinen Umgang haben will und dann ist es vorbei.

Die Auskunftsklage ist aus meiner Sicht in diesem Fall sinnvoller, da es nicht der Zustimmung der Tochter bedarf, dass entsprechende Auskünfte erteilt werden.

Wenn schon Kontakt zu einem Anwalt besteht, dann würde ich ihn auch fragen wie man am besten vorgeht.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2015 11:54
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo Leuts,
zunächst einmal möchte ich richtigstellen:
Es geht/ ging ausschließlich und nur um die Auskunftssituation. Ich habe keinen Umgang mit meiner jüngsten Tochter (15, um die es hier geht). Da ich bis dato nicht wußte wie der aktuelle Werdegang meiner Tochter ist (also Schule/ Gymnasium oder beruflicher Werdegang) habe ich die Kindesmutter innerhalb der letzten 11 Wochen 3 x angeschrieben.
Im letzten Schreiben habe ich dann eine Auskunftsklage angedeutet, falls auch dieses Schreiben ohne Antwort bliebe...
Und da wollte ich eben wissen wie man damit umgeht und ob es sinnvoll gewesen wäre, direkt den Klageweg (auf Kosten der KM, die mir die Auskunft gemäß § 1686 BGB verweigert) zu gehen.
Diese Anfrage hat sich nun erübrigt weil:
Heute (eigentlich schon gestern Abend) kam dann doch noch ein langes Schreiben von der RAtte der KM per Email.

Bezüglich der Auskünfte schreibt die RAtte folgendes:
...Ich füge eine aktuelle Schulbescheinigung Ihrer Tochter bei..., ...weitere Auskunftsansprüche nach §1686 BGB bestehen nur bei berechtigten Interresse und soweit dies dem Wohl des Kindes nicht wiederspricht. In NameAlter ist es angemessen, sie über Ihre Auskunftswünsche zu informieren und Ihr Einverständnis einzuholen. Dies hat die Mandantin getan mit dem Ergebnis, dass Namekeinen Grund sieht, die erbetenen Auskünfte zu erteilen, das sogar strikt ablehnt. Sollten Sie - dessen ungeachtet - ein Gerichtsverfahren anstrengen wollen, dessem Kosten immer gegeneinander aufgehoben werden geben Sie mich als Verfahrens -und Zustellungsbevollmächtigte an

Ich habe also im Moment lediglich eine aktuelle Schulbescheinigung (das u.a. angeforderte Zeugnis fehlt)

Im weiteren Verlauf des Schriftsatzes werde ich dann aufgefordert, eine (teure) Zahnbehandlung mitzufinanzieren. Von dieser Zahnbehandlug höre ich heute übrigens zum ersten Mal!!
Chronologischer Ablauf (laut mitgesendeter Unterlagen des Zahnarztes):
1.
Kieferortopädische Behandlung- Mehrkostenvereinbarung nach GOZ (vom 16.01.2015)
Kostenvoranschlag
Belehrungsklausel über die Kostensituation (da steht drin das die Krankenkasse u.U. nicht alle Kosten übernimmt und diese dann eigenfinanziert werden müssen)
Liste der Arbeiten Behandlungsabläufe
Kosten lt. Kostenvoranschlag: € 2414,-
Weitere Belehrung im Zusammenhang mit SGB V § 12 Abs.1 mit nochmaligen Hinweis über die Kostenübernahme durch die KK und einer anfallenden Kostenübernahme durch den Auftraggeber (KM)
2.
Rechnung (vom 03.07.2015)
Diese beläuft sich auf € 1664,-
Ich werde hier - mit Verweis auf Sonderbedarf - bittend aufgefordert den hälftigen Rechnungsbetrag innerhalb der nächsten 2 Wochen auf das Konto der KM zu überweisen...
Dies scheint dann wohl der Betrag zu sein, den Die KK nicht übernommen hat...
Kein Wort darüber das, auch - zunächst von der Krankenkasse nicht übernommene Beträge - bei erfolgreicher Behandlung nacherstattet werden.

Wie gesagt ich bin in dieser Angelegenheit nie involviert worden (habe mit der KM und der Tochter seit Januar 2003 keinen Kontakt).
Nach meinen Verständnis sowie aktuellen Recherchen bedürfen diese Behandlungen eines vorherigen Einverständnis des Unterhaltspflichtigen, wenn Dieser mitbezahlen soll.
Ich persönlich sehe mich nicht verpflichtet das unter diesen Umständen mitfinanzieren zu müssen.

Wie seht Ihr das?
Wäre schön wenn Ihr helfen könntet

Falls es zum besseren Verständis - erforderlich sein sollt,e kann ich auch versuchen ein paar Sachen einzustellen.

Edit: Datum/ Jahr korrigiert...


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2015 13:07
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Hi Kakadu,

wenn du schon seit 12 Jahren keinen Kontakt mehr zu deiner Tochter hast, dann verstehe ich auch nicht, weshalb du jetzt Zeugnisse sehen willst. Du hast die Schulbescheinigung, weisst also, auf welche Schulform sie geht und den Hinweis vom RA, das sie jede weitere Auskunft ablehnt. da scheint mir jedes weitere Nachkarten vergebliche Mühe zu sein (so schade es wohl auch ist, das ihr keinen Kontakt habt.)

Wegen der Kieferorthopädischen Behandlung: Die Kassen übernehmen meist tatsächlich nur den Mindestbedarf. Jede weitere (oft auch sinnvolle) Maßnahme müssen selbst getragen werden (z.B. Versiegelung der Zähne, bevor die Brackets geklebt werden, langfristig sinnvoll, aber Extrabedarf).
Ich hab in meinem Fall mit der Kasse telefoniert, mir Auskunft geben lassen, was "Extra"-Wunsch ist (den du nicht mitfinanzieren musst) und was vorerst übernommen wird und bei Abschluss der Massnahme zurückgezahlt wird. mit dieser Info kannst du dich dann an Mama wenden und die Mitfinanzierung der Extrawünsche ablehnen und bei den anderen Kosten darauf hinweisen, dass diese zurückerstattet werden, wenn die Massnahme abgeschlossen ist (was du ja nicht beeinflussen kannst)
Evtl. kann dir auch der Kieferorthopäde darüber Auskunft geben.

Gruß
mekmen


AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2015 13:58
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @mekmen,

Meine Tochter befindet sich mit 15 Jahren in einem Alter, in dem es durchaus denkbar ist das sich der (schulische) Werdegang ändert. So ist bereits in diesem Alter auch eine berufliche Laufbahn denkbar...(Ausbildung/ Lehre wie auch immer).
Ich habe - aus gegebenen Anlass - von meinem Recht auf Auskunftserteilung Gebrauch machen wollen, um genau diese aktuelle Lebenssituation zu hinterfragen.
Ich habe dies höflich getan und auch um einpaar persönliche Informationen gebeten (z.B. ein Bild).
Und da ist es durchaus legitim, auch nach einem Zeugnis zu fragen (und eines zu bekommen). Da werden weder Persönlichkeitsrechte der Tochter verletzt, noch widerspricht eine solche Auskunft (Zeugnis) dem Kindeswohl.

Zur Kostenübernahme Zahnbehandlung:
Ich habe keine Möglichkeit, mit irgendeiner KK zu telefoniern, da mir die KK meiner Tochter nicht bekannt ist.
Zur Zeit verfüge ich lediglich über die Infos, die ich hier in Kurzform wiedergegeben habe.
Ich weiß also weder was medizinisch notwendig ist bzw warund was hier z.B. " ist,Luxus" noch weiß ich inwieweit dieKK Behandlungsbestandteile übernimmt bzw. ablehnt oder was auch immer.
Im Grunde befinde ich mich hier auf völlig fremden Terrain, mit fast absoluter Ahnungslosigkeit, worauf hier zu achten ist (um nicht finanziell überfahren zu werden)...


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2015 14:34
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Hi Kakadu,

ich verstehe das völlig, dass du mehr wissen willst, aber die Eingangsfrage war ja die Auskunftsklage und erscheint mir relativ sinnlos, da du ja die Schulbescheinigung hast und mehr nicht informiert werden muss. Traurig aber wahr.

Bei der kieferorthopädischen Behandlung solltest du dann den Kieferorthopäden kontaktieren. Bei der KO - Behandlung meiner Kids war übrigens im Kostenvoranschlag aufgelistet, was der zunächst zu zahlende Eigenanteil ist (der nach erfolgreichem Abschluss zurückerstattet wird) und was der "Mehrbedarf" ist, der dem Wunsch (und der Empfehlung des KO) entspricht.
Da allerdings deine Tochter und die KM jeden Kontakt ablehnen und offensichtlich nicht mal ein foto oder ein Zeugnis mitschicken, wäre dann bei mir Schicht im Schacht und die Beteiligung abzulehnen. Befasse dich dochmal damit:
Urteil des OLG Frankfurt vom 21.07.2010 (Az.: 4 UF 55/10)
Da wird vor allem darauf verwiesen, dass solcher Sonderbedarf VORHER zwischen den Eltern abzusprechen sei.

viele Grüße
mekmen


AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2015 15:18
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @mekmen und @all,
zu der (ursprünglich angedachten) Auskunftklage hatte ich in #3 ja schon was geschrieben (Rotmark)

Hallo Leuts,
[...]
Und da wollte ich eben wissen wie man damit umgeht und ob es sinnvoll gewesen wäre, direkt den Klageweg (auf Kosten der KM, die mir die Auskunft gemäß § 1686 BGB verweigert) zu gehen.
Diese Anfrage hat sich nun erübrigt, weil:
Heute (eigentlich schon gestern Abend) kam dann doch noch ein langes Schreiben von der RAtte der KM per Email.
[...]

Nachdem ich also schon "Teilauskunft" bekommen habe ist da ein bischen der Wind raus...
Ansonsten Danke für den "Link" "Urteil des OLG Frankfurt...."
Werde ich mir durchlesen.
Mal sehen ob und was da noch von anderen Forianern geschrieben wird.


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2015 15:49
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Auskunftsansprüche im Rahmen des § 1686 BGB umfassen in der Regel die halbjährliche Vorlage von

- Zeugnissen
- Fotos
- schriftliche Berichten der Mutter über die persönlichen Verhältnisse des Kindes (Gesundheit, Sport, Hobby etc)

Termin der Auskunft sollte jeweils kurz nach den Zeugnissen liegen.

Die gerichtliche Durchsetzung - auch mit Zwangsgeldandrohung - ist relativ einfach. Es besteht kein Anwaltszwang. Ein Muster ist in einem älteren Beitrag des Forums zu finden.
http://www.vatersein.de/Forum-topic-18955-start-msg203987-topicseen.html#msg203987

Die von der RAin behauptete pauschale Ablehnung der minderjährigen Tochter ist unerheblich (Einverständnis der Tochter einzuholen ist völliger Blödsinn). Oder gibt es schwerwiegende Gründe dafür, dass die Auskunft dem Wohl des Kindes widerspricht?

Das zunächst zur Rechtslage.

Aufgrund eigener Erfahrungen (und auch anderer Schilderungen) würde ich in diesem Fall nur die Vorlage von Zeugnissen "einklagen". Auf die schriftlichen Berichte der Mutter würde ich verzichten, weil diese "unter aller S.." verfasst werden. Und man stelle sich das Kind auf Fotos vor, wenn diese auf gerichtliche Anordnung entstanden sind... 

Der Antrag ans Gericht sollte hier also nur auf Zeugnisse ausgelegt sein. Anwaltskosten kann man sich sparen.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2015 23:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zu den Zahnbehandlungskosten würde ich die Gegenseite erstmal auffordern, die genaue Begründung und Belege für die Notwendigkeit DIESER Behandlung, sowie Einkommensauskunft der Mutter zu fordern und danach nicht weiter reagieren.
Medizinisch notwendiges bezahlt die KK. Alles was die KK nicht bezahlt ist nicht notwendig,
Wenn Mutter, Tochter und RAin DIESE Behandlung doch für notwendig erachten, dürfen sie gerne alleine dafür aufkommen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2015 21:57




Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @,mekmen und Forengemeinde
zuerst einmal Danke für die Beiträge...

Hi Kakadu,
ich verstehe das völlig, dass du mehr wissen willst, aber die Eingangsfrage war ja die Auskunftsklage und erscheint mir relativ sinnlos, da du ja die Schulbescheinigung hast und mehr nicht informiert werden muss. Traurig aber wahr.
[...]
viele Grüße
mekmen

Habe da noch ein bischen gegockelt aber leider nichts aktuelleres gefunden...mmmh
Ich zitiere mal aus dem Text (und füge zur Sicherheit noch die vollständige Quelle dazu: http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/Auskunft_ueber_das_Kind.pdf )
Die Rechtsprechung BayObLG (FamRZ 1993, 1487 = NJW 1993, 1081 = MDR 1993,
655); OLG Brandenburg (FuR 2000, 171) hat im Falle getrennter/geschiedener Eltern klar anerkannt, dass der auskunftspflichtige Elternteil halbjährlich einen Bericht zu jeweils eindeutdig festgelegten Zeitpunkten (!!!)zu übergeben hat, der mindestens (zu) enthalten muß:
- Auskunft über den Aufenthalt des Kindes/Jugendlichen,
- Angaben über die schulische Entwicklung des Kindes/Jugendlichen,
- Fotokopien der Zeugnisse der besuchtenAllgemeinbildenden Schule bzw. der Zeugnisse der Berufsschule,
- Angaben über die derzeitige berufliche Situation und Entwicklung des Jugendlichen
- Darstellung der gesundheitlichen Situation und Entwicklung,
- allgemeine Angaben über die persönliche Lebenssituation und seine besonderen persönlichen Interesse, die Freizeit- und Feriengestaltung,
- Bekanntgabe des aktuellen Spielplans der Fußballmannschaft (bzw. der Termine anderen sportlicher, künstlerischer oder sonstiger Aktivitäten) des Kindes/ Jugendlichen
- Angaben über die Verwendung von Geldgeschenken an das Kind/den Jugendlichen
- zwei aktuelle Fotos des Kindes/Jugendlichen,
- Angaben über die wesentlichen Änderungen seit der Erstattung des letzten Berichts.
Das BayObLG (FamRZ 1993, 1487 = NJW 1993,1081 = MDR 1993, 655) hat (zu den Vorgängerregelungen des heutigen § 1686, den §§ 1711 und 1634 BGB a.F.) entschieden, dass die allein-sorgeberechtigte Mutter dem entsorgten Vater auch dann Auskunft über das gemeinsame 17-jährige Kind erteilen, wenn das Kind jeglichen Kontakt zum Vater ablehnt, und wenn der Vater dadurch Informationen erhalten sollte, die es ihm ermöglichen, den Bar-Unterhalt zu vermindern oder einzustellen.

Demzufolge liege ich mit meinen Wünschen/ Forderungen gar nicht so sehr daneben (hatte das halt entsprechend meiner Situation bzw. Bedürfnisse ein bischen anders formuliert....(siehe auch die Zeilen von @egalo)

@Beppo,
Ich habe ja diese Idee auch schon im Kopf durchexerziert..:
Wenn ich Deinem Vorschlag folge, kann es mir da -im blödesten Fall - nicht auf die Füße fallen, wenn ich jetzt noch nach Begründungen frage und diese auch noch geliefert werden?
Macht es Sinn, hier bei der Anfrage den Text einfließen zu lassen, dass "eine genaue Begründung incl. Belege für die med. Notwendigkeit DIESER Behandlung ohne Anerkenntnis einer Zahlungsverpflichtung" gefordert wird?


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2015 21:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, kakadu

du hast ja nicht Unrecht.

Nur zum einen was nutzt dir so eine ausführliche Info und wie geht das Kind damit um. Je älter das Kind ist, desto mehr muss bei so einem Bericht darauf geachtet werden ,was zu sehr in die Intimsphäre des Kindes eindringt. Ich schreibe z.B. in solchen Berichten auch nur die Dinge, die das Kind auch von selbst erzählen würde, wenn der vater sich interessieren würde. Ab dem Teeniealter sollte das Kind, gerade auch Mädels, mitbestimmen können, was der Vater erfährt. Es gibt so einiges im Leben eiens Teeniemädchens, was man eben mit Mama bespricht, aber nicht mit Papa und das sol ldann auch dort bleiben 😉

Da sollte man als VAter auch sensibel vorgehen und nicht auf jede Auskunft bestehen

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2015 21:44
(@Inselreif)

Ich schreibe z.B. in solchen Berichten auch nur die Dinge, die das Kind auch von selbst erzählen würde, wenn der vater sich interessieren würde.

Genau. Das Auskunftsrecht dient in erster Linie als Ersatz für den Erhalt von Informationen, die mangels Umgang nicht persönlich erlangt werden können und es kann vorneweg nicht sein, dass hier mehr Informationen fliessen, als ein präsenter Vater mitbekommen würde.

@Kakadu: Bevor hier wüst irgendwelche Rechtsprechung zitiert wird, wäre erst einmal interessant, welches OLG überhaupt zuständig ist.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2015 09:57
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @MDW, @inselreif, @all

Der Thread nimmt irgendwie eine komische Entwicklung...

Genau. Das Auskunftsrecht dient in erster Linie als Ersatz für den Erhalt von Informationen, die mangels Umgang nicht persönlich erlangt werden können und es kann vorneweg nicht sein, dass hier mehr Informationen fliessen, als ein präsenter Vater mitbekommen würde.
@Kakadu: Bevor hier wüst irgendwelche Rechtsprechung zitiert wird, wäre erst einmal interessant, welches OLG überhaupt zuständig ist.
Gruss von der Insel

Zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass ich mir meiner persönlichen Situation als (Nichtpräsenter) Zahlvater einer 15 jährigen Tochter sehrwohl bewußt bin (Insofern gebe ich Euch beiden Vorschreibern - insbesondere Dir MDW - auch recht).
Das heißt: ich habe von der KM keine Informationen wie Diese eingefordert:
- Darstellung der gesundheitlichen Situation und Entwicklung,
- allgemeine Angaben über die persönliche Lebenssituation und seine besonderen persönlichen Interesse, die Freizeit- und Feriengestaltung,
- Bekanntgabe des aktuellen Spielplans der Fußballmannschaft (bzw. der Termine anderen sportlicher, künstlerischer oder sonstiger Aktivitäten) des Kindes/ Jugendlichen
- Angaben über die Verwendung von Geldgeschenken an das Kind/den Jugendlichen
- Angaben über die wesentlichen Änderungen seit der Erstattung des letzten Berichts.

Ich habe meinen Forderungen nach aktuellen Informationen über Schule und/ oder Ausbildung und/oder Beruf und/ odersonstigen "Tätigkeiten", zB. FsJ oder ähnlichem
lediglich den Wunsch(!) über weitere Infos wie zB. 2 Fotos und/ oder pers. Informationen hintenangestellt...
Zitat: "Ich Würde mich über 1 oder 2 Bilder und über ein paar persönliche Informationen freuen"
Es ist mir nach mehr als 12 Jahren Kontaktlosigkeit (in gewisser moralischer Weise) völlig klar, dass ich auf diese Art pers. Informationenf keinen "mal ebenso Rechtsanspruch" habe.

@inselreif:
Mit der  Auflistung der (möglichen?) Auskunftsansprüche wollte ich lediglich der Aussage von @mekmen widersprechen....

Hi Kakadu,
[....]da du ja die Schulbescheinigung hast und mehr nicht informiert werden muss. [...]
viele Grüße
mekmen

Falls diese "wüste Auflistung"  falsch sein sollte (und auch sonst deplatziert sein sollte) würde ich die Mods selbstredend bitten, Diese zu entfernen, um nicht andere informationssuchende User fehlzuinformieren... (eine Richtigstellung wäre aber auch gut)
zu Rotmark: Das klingt mir irgendwie wie ein andagonistischer Widerspruch, aber vielleicht mißversteh ich diesen Nachsatz auch nur... :question:
Zuständig ist OLG FFM

Edith: ich habe auf mein Schreiben habe lediglich eine Schulbescheinigung "gültig bis 31.07.2016" bekommen.
Inhalt: Name, Vorname, Art und Name der Schule und Schulform sowie eben die Befristung...


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2015 11:30
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Ich versteh das nicht,

willst du jetzt nur Auskunft, d.h. wissen was deine Tochter so treibt, oder dein "Recht !

Mein Auskunftsersuchen letztmalig auf diesem Wege deutlich gemacht und eine letzte Frist zum 15.09.2015 gesetzt.
Im Schreiben selbst habe ich dann die KM mit Ihrer Auskunftspflicht in Verzug gesetzt und nochmals auf die §§1686 BGB, 818 Abs. 4 BGB (verschärfte Haftung) hingewiesen.
Desweiteren habe ich bei Nichteinhaltung der letzten Frist mit einer Auskunftsklage "gewunken".

Du hast eben nicht den WUNSCH geäussert, sondern mit Paragraphen unterlegt, ein Auskunftsersuchen eingefordert.
Mal ehrlich, ohne deine Vorgeschichte genau zu kennen, wenn mir jemand mit solchen "Argumenten" käme, dann würde ich auch nur das Mindestmass mittteilen.

Nix für ungut.
mekmen


AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2015 11:43
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @mekmen,
wie schon geschrieben gingen dem letzten Schreiben (3.) mit "Hinweis auf die Möglichkeit des einlegen von Rechtsmitteln" 2 höfliche und formlose Schreiben vorraus, die beide unbeantwortet blieben.
Erst im 3. Schreiben habe ich einen deutlicheren Ton gefunden (siehe meine von Dir zitierte Textpassage)
Zwischen dem 1 und letzten (3.) Schreiben vergingen mehr als 2 Monate ohne irgendeine Reaktion der KM.
Und ich habe in den Schreiben differenziert zwischen den Dingen die mir als notwendige Infos zustehen und denen die ich mir aus meiner pers. Situation heraus eher wünsche  ( bzw. gewünscht hätte)
Und das habe ich hier auch mehrfach so dargelegt (oder zumindest versucht). Also bitte nicht nur selektiv lesen/ zitieren...


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2015 12:02
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Hi Kakadu,

ich lese/zitiere nicht selektiv, sondern ich verstehe leider nicht, was du willst.

Willst du dein"Recht" ?

Hallo @mekmen,

Und ich habe in den Schreiben differenziert zwischen den Dingen die mir als notwendige Infos zustehen und denen die ich mir aus meiner pers. Situation heraus eher wünsche  ( bzw. gewünscht hätte)

oder willst du mehr Infos ?

Genau. Das Auskunftsrecht dient in erster Linie als Ersatz für den Erhalt von Informationen, die mangels Umgang nicht persönlich erlangt werden können und es kann vorneweg nicht sein, dass hier mehr Informationen fliessen, als ein präsenter Vater mitbekommen würde.

Gruss von der Insel

Ich denke, zumindest letzteres kann man nicht einfach einklagen .

mekmen


AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2015 12:49
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,

naja zumindest "etwas" mehr als eine Schulbescheinigung sollte schon (rechtlich) möglich sein. Ich denke auch, dass ich als Unterhaltszahler (mit oder ohne pers. Kontakte) ein durchaus "berechtigtes Interesse an diesen - dem Kindeswohl nicht widersprechendem Auskünften" habe:

1. aktuelle Zeugnisse (im weiteren Verlauf regelmäßig halbjährlich und zeitnah nach Zeugnisserstellung)
2. regelmäßige (halbjährliche) Schulbescheinigung
3. wenn sich die Lebensumstände meiner Tochter ändern (zB. Schulabbruch, beginn einer berufl. Ausbildung, Absolvierung eines FsJ o.ä.) würde ich halt auch da gerne informiert werden wollen.
4. Auch eventuelle Informationen über weitergehende Berufsabsichten/ Berufswünsche/ Studienwünsche könnte ich mir durchaus vorstellen
Und das sind eben keine fragilen, die Persönlichkeit und dem Kindeswohl widersprechende Infos. Auch dann nicht, wenn ich so lange keinen Kontakt hatte.

Und nochmal: ich will und werde selbstredend keine Bilder und/oder urpersönliche Informationen wie hier genannt (siehe#11 von MDW) einklagen wollen (wenn dies meine Tochter nicht möchte)...

Und um zumindest im Ansatz die Grundproblematik des Nichtkontaktes anzureissen:
Meine Tochter wurde im Jan. 2000 geboren, die Trennung von der KM war im August 2001.
Ich habe meine Tochter das letzte mal im November 2002 gesehen bzw. Kontakt zu Ihr gehabt. Die Kontakte bis dahin waren regelmäßig/ unregelmäßig 2-3 mal die Woche, einvernehmlich und unproblematisch (also keine Regelung über JA o.ä.).
Dann wurde abrupt und ohne Vorankündigung der Kontakt Ende Nov. 2002 seitens der KM eingestellt. Mitte Januar 2003 kam es dann zu dem mehrfach ausschließlichvon mir gesuchten Gespräch mit der KM (um die Gründe für die abrupte Umgangsverweigerung zu erfahren).
In diesem Gespräch ist dann innerhalb der ersten  Sätze eine Welt in mir zusamengebrochen: Ich wurde nämlich der (nie stattgefundenen) sexuellen Übergriffe auf meine/ unsere Tochter bezichtigt. Im weiteren Verlauf hieß es dann "grenzüberschreitende Handlungen".
Die 6 Wochen Unterhaltsentzug ausgelöst durch die KM hat diese dann genutzt, um Fakten zu schaffen in Form von mehren Besuchen bei Kinderärzten; Kinderpsychologen usw. Nach deren Aussage
Hintergrund des Ganzen war - so die Erklärung der KM - eine Darstellung unserer Tochter: "Ich würde Ihr über den Bauch in Richtung (Gentalien) streichen. Dies würde aber nicht weh tun"
Die 6 Wochen Unterhaltsentzug ausgelöst durch die KM, hat Diese dann genutzt, um einerseits Bestätigung(?) bezüglich der Darstellung unserer Tochter zu suchen und zu finden und anderseits dann entsprechend "Fakten" zu schaffen. Die KM suchte zu diesem Zweck mehren Kinderärzten; Kinderpsychologen usw.  auf. Nach deren Aussage - so die Überlieferung der KM - sei die Darstellung unserer Tochter nicht in Frage zu stellen... Ich konnte diesen Vorwurf -obwohl es nie zu derartigen sexuell motivierten Übergriffen kam - weder in diesem Gespräch noch in den weiteren Gesprächen beim zuständigen örtlichen JA aus der Welt räumen.
Letztendlich bin ich persönlich an Diesem Vorwurf weitestgehend zerbrochen...und wirklich erholt habe ich mich eigentlich bis heute nicht...


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2015 14:09
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ob und wie Du evtl. wieder Kontakt zu Deiner Tochter bekommst, sollte ein separates Thema sein. Das hat nichts mit einem Auskunftsersuchen (so hast Du selbst diesen Thread betitelt!) und einem Recht auf die Informationen zu tun. Du vergräbst Dich hinter §§

zumindest "etwas" mehr als eine Schulbescheinigung sollte schon (rechtlich) möglich sein.

und hast mir noch nicht klar gemacht, warum Du eigentlich so ein dringendes Informationsbedürfnis hast?!

1. aktuelle Zeugnisse (im weiteren Verlauf regelmäßig halbjährlich und zeitnah nach Zeugnisserstellung)

Wozu und warum interssieren Dich Schulnoten eines Kindes, dass Du sonst gar nicht kennst (leider!)?

2. regelmäßige (halbjährliche) Schulbescheinigung

Dann, wenn die Schulbescheinigung Grundlage der KU-Pflicht ist, dann sollte dies so sein. In welcher Frequenz weiß ich nicht.

3. wenn sich die Lebensumstände meiner Tochter ändern (zB. Schulabbruch, beginn einer berufl. Ausbildung, Absolvierung eines FsJ o.ä.) würde ich halt auch da gerne informiert werden wollen.

Dann wenn sich dadurch Deine Unterhaltsverpflichtung ändert ist das in der Tat die Pflicht dies Dir mitzuteilen.

4. Auch eventuelle Informationen über weitergehende Berufsabsichten/ Berufswünsche/ Studienwünsche könnte ich mir durchaus vorstellen

Wozu? Du kannst es eh nicht ändern, wenn Tochter studiert und dadurch längere Unterhaltspflichten auf Dich zu kommen.

Deine Geschichte ist tragisch. Ich würde aber  daran arbeiten Kontakt zu dem Kind zu bekommen. Ggf. mit externer Unterstützung! Oder Dich um Dein Wohlbefinden kümmern. Ggf. ebenso mit ext. Unterstützung. Dabei helfen Dir aber nicht Zeugnisse, Lebensplanung des Kindes, Recht zu haben o.Ä. Und mit ext. Unterstützung sind keine Anwälte gemeint!

Gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2015 15:49
(@Inselreif)

Zuständig ist OLG FFM

Hi Kakadu,

ich kann mich recht düster an eine Entscheidung gerade dieses OLG erinnern (leider hab ich ad hoc die Fundstelle nicht greifbar), in der einem Vater das Informationsrecht nur minimalistisch zugesprochen wurde mit der Begründung, dass er ja hätte Umgang erkämpfen können. Ich würde mich daher, wenn überhaupt, mit der Frankfurter Rechtsprechung und deren Maßstäben beschäftigen. Dass in Brandenburg die Welt ein wenig anders tickt, verwundert nicht.

Ansonsten bin ich voll bei Toto: versuche die Fehler der Vergangenheit auszubügeln und Kontakt zu bekommen, das ist nachhaltiger als einmalige Informationen über ein Kind, das man nicht kennt.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2015 16:46




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