Hallo,
ich bin seit 3Jahren von meiner Ex (nie verheiratet gewesen mit ihr) getrennt. Ich beziehe Hartz 4 und mein Sohn ist 8Jahre alt.
Jetzt habe ich vom Jugendamt einen Auskunftsbogen bekommen. Dies ist das erste Mal das ich so etwas bekommen habe.
Unter dem Punkt "Grundvermögen" soll ich angeben, ob ich ein Haus habe (habe ich) und den Verkaufswert des Hauses.
Können die sagen, das ich mein Haus verkaufen muß?Unter dem Punkt " Sonstige Vermögenswerte" soll ich mein Geld angeben.
Muß ich hier mein Girokonto und mein Sparkonto angeben und die Beträge?
Können die beim Jugendamt auch verlangen, das ich meine Bewerbungen um eine Anstellung vorlegen muß (macht doch schon das Arbeitsamt)?
Um Hilfe wird ausdrücklich gebeten!!!!!!!
Moin,
jaja, dieser Fragebogen. Da du ALG-II erhältst ist es einfach. Du schreibst formlos hin, dass du im Bezug von ALG-II bei der Stadt Xyz stehst und grüßt freundlich. Mehr nicht!
Zu deiner Beruhigung: Unterhalt ist ausschließlich aus Einkommen zu bedienen, nicht aus Vermögen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
danke für deine schnelle Antwort.
Muß ich den Bogen trotzdem ausfüllen, oder nicht? Also passieren kann dann also nichts, da ich kein Einkommen habe.
Wie sieht das aus, wenn ich wie voraussichtlich demnächst geschehen wird, für ca. 5Wochen Arbeit habe?
Andere Frage: Wenn bei mir nichts zu holen ist, was ist mit meinen Eltern? können die irgendwie belangt werden?
Danke für schnelle Antworten.
gruß
Italia
Moin,
Zu deiner Beruhigung: Unterhalt ist ausschließlich aus Einkommen zu bedienen, nicht aus Vermögen.
sehe ich anders.
§ 1603 BGB
(2) Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden.
dazu hat der BGH bereits mit Urteil vom 23.10.1985 - AZ.: IVb ZR 52/84 gesagt:
In Ermangelung sonstiger Mittel hat ein Unterhaltspflichtiger grundsätzlich auch den Stamm seines Vermögens zur Bestreitung des Unterhalts einzusetzen. Eine allgemeine Billigkeitsgrenze, wie sie insoweit etwa für den Unterhalt zwischen geschiedenen Ehegatten gilt (§ 1581 Satz 2 BGB; zum Unterhalt zwischen getrennt lebender Ehegatten vgl. Göppinger/Wenz Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 1206 sowie - bezogen auf den Unterhaltsberechtigten - Senatsurteil vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 60/83 - FamRZ 1985, 360, 361 f.), sieht das Gesetz beim Unterhalt zwischen Verwandten gerader Linie, um den es hier geht, nicht vor. Dort ist allein auf § 1603 Abs. 1 BGB abzustellen. Danach entfällt die Unterhaltspflicht erst, wenn der Berechtigte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Außerstande zur Unterhaltsgewährung ist jedoch nicht, wer über verwertbares Vermögen verfügt (s. BGHZ 75, 272, 278 mit weiteren Nachweisen; Erman/Küchenhoff BGB 7. Aufl. § 1603 Rdn. 1; Palandt/Diederichsen BGB 44. Aufl. § 1603 Anm. 2a; Soergel/Lange BGB 11. Aufl. § 1603 Anm. 7).
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Italia,
Muß ich den Bogen trotzdem ausfüllen, oder nicht?
ob Du den Bogen ausfüllst, ist allein Deine Entscheidung.
Also passieren kann dann also nichts, da ich kein Einkommen habe.
Es ist nicht auszuschließen, dass das JA als Beistand Klage erhebt um den Auskunfts- und Unterhaltsanspruch durchzusetzen. Nach meiner Erfahrung mit dem JA ist das aber eher unwahrscheinlich.
Wie sieht das aus, wenn ich wie voraussichtlich demnächst geschehen wird, für ca. 5Wochen Arbeit habe?
Wenn das Einkommen ausreicht, kannst Du doch Unterhalt zahlen, oder?
Wenn bei mir nichts zu holen ist, was ist mit meinen Eltern? können die irgendwie belangt werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Großeltern (alle vorhandenen) des Kindes in Ersatzhaftung genommen werden. Das kommt nur in Betracht, wenn beide Elternteile nicht leistungsfähig sind, der (höhere) Selbstbehalt der Großeltern gewahrt ist usw.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo sky
Wenn das Einkommen ausreicht, kannst Du doch Unterhalt zahlen, oder?
Ja das mache ich auch dann. Aber welcher Satz gilt dann. Muß ich dann ganz normal den Betrag ans JA zahlen, oder einen höheren?
Meinst Du, ich sollte beim Haus vorsichtig sein? die wollen schließlich den Verkaufswert wissen. Oder ist das Ganze Einschüchterung?
Gruß
Italia
Hallo Italia,
Aber welcher Satz gilt dann. Muß ich dann ganz normal den Betrag ans JA zahlen, oder einen höheren?
das hängt von der Höhe Deines Einkommens ab. Guck einfach mal in die Tabelle Deines OLG. Hier mal die >Düsseldorfer Tabelle<
Meinst Du, ich sollte beim Haus vorsichtig sein? die wollen schließlich den Verkaufswert wissen. Oder ist das Ganze Einschüchterung?
was soll ich dazu sagen. Natürlich sollte man immer vorsichtig mit solchen Angaben sein. Welche konkreten Angaben im Rahmen der Auskunftspflicht nach § 1605 BGB erteilt werden müssen, ist gesetzlich nicht geregelt. Versuche es halt so, wie deep es angeraten hat.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Moin,
bei meinem Mann (auch Mangelfallberechnung) wird immer nach "Einkommen aus Vermögen" gefragt, vielleicht hilft das etwas weiter?
Gruß
eskima
Hey
Verstehe ehrlich gesagt nich so ganz auch warum ddu dir Sorgen machst, bei den Fragen:
Unter dem Punkt "Grundvermögen" soll ich angeben, ob ich ein Haus habe (habe ich) und den Verkaufswert des Hauses.
Können die sagen, das ich mein Haus verkaufen muß?Unter dem Punkt " Sonstige Vermögenswerte" soll ich mein Geld angeben.
Muß ich hier mein Girokonto und mein Sparkonto angeben und die Beträge?
..denn du bist doch Bezieher von ALG 2 Leistungen..!
D.h. du mußt doch schon dort selbe und auch sehr ausführliche Angaben gemacht habe müssen..
Das Haus kann doch dann eigentlich nur ansich belastet sein, und nicht dein "reines Vermögen" sein, denn sonst könntest du auch nicht unbedingt ALG " Lesitungen erhalten..
Ebenso verhält es sich mit Vermögen auf Konten, Sparbüchern ... zumindest im Rahmen der Freigrenzen ..
Von daher müßtest du dir doch ansich keine Gedanken machen .
Dennoch, vorsicht mit genauen Angaben .. versichere dich Rück, nofalls bei einem RA, da du doch ALG 2 bekommst, dürfte dir doch auch Beratungshilfe oder schlimmstenfalls auch PKH zustehen ..
Allerdings, unser hier ansässiges JA, hält sich da nicht so sehr zurück mit Klagen auf Auskunft ...
Gruß
Jens
Hallo,
danke für dein Statement.
das Haus ist meins, ohne Schulden drauf. deswegen habe ich ja Angst.
das Arbeitsamt hat bisher nichts dazu gesagt, obwohl ich natürlich dort auch schon alles angeben mußte.
Mich hat hier beim Schreiben vom JA halt sehr zu denken gegeben, das die wissen wollen, was das Haus für einen Verkaufswert hat.
Auch interessiert mich, ob die zu den Großeltern gehen können, um sich das Geld von da zu holen.
Ich will ja auch weg vom Arbeitsamt und vom JA, klappt aber noch nicht richtig.
Gruß
Italia
also nochmal zu deiner beruhigung ,mein lg mußte letztens auch so einen bogen ausfüllen.wir haben vorher ein anwalt
gefragt ,was er beantworten muß was nicht. wenn ihr rechtskräfti geschieden seit ,brauchst du nur dein einkommen angeben ,sonst nix. dein vermögen ist nicht unterhaltsrelevant.
ich hoffe da beruhigt dich etwas.
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
danke,
ich war aber nie verheiratet. Gilt das was du gesagt hast dann auch? Ich denke doch das da kein Unterschied gemacht wird oder?
Gruß
Italia
Moin Italia,
nun mal nicht so bange sein, nur weil ein Amt etwas will, das zwar inhaltlich gerechtfertigt ist (siehe Antwort von sky in Korrektur meiner Ausführungen - die waren eher praktischer Natur 🙂 ) aber mehr auch nicht.
Hey, es geht um ein Forumular. Wenn jemand mehr will, dann wird er reagieren. Dann kannst du dir immer noch 'n Kopp machen und Infos nachschieben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Was mir noch einfällt:
.... die wollen schließlich den Verkaufswert wissen.
Woher sollst Du den Verkaufswert wissen? Den Verkehrswert könnte ein Gutachter ermitteln, aber ob das Haus dann wirklich diesen Preis erzielt?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse