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Auskunftsanspruch bzgl. Einkünfte & Unterhalt

 
(@papa3190)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe gestern, am 11.08.18, Post von der Rechtsanwältin der Mutter meines Kindes bekommen. Die Mutter hätte einen "Auskunftsanspruch" und ich solle alle meine Einkünfte belegt an die Kanzlei schicken. Ich hätte eine Frist bis zum 20.08.18, das Schreiben war gestern am 11.08.18 in meinem Briefkasten, das allein finde ich schon recht kurzfristig...
Außerdem soll ich ab sofort monatlich "den sich aus der Auskunft ergebenen Kindesunterhaltsbeitrag - jedenfalls aber den Mindestunterhalt, abzüglich hältiges Kindergeld für ein erstes Kind, derzeit 251,00 EUR" an die Mutter zahlen.

Als Backgroundinformation:
Ich musste das gemeinsame Sorgerecht (mit Abstrichen) einklagen.
Ich bin Student und bin finanziell unfelxibel. Sie bezieht Arbeitslosengeld.
Die Unterhaltsvorschusskasse hat am Anfang des Jahres einen Betrag von 154,00 EUR festgesetzt, den sie monatlich erhält. Dazu wurden bereits all meine Einkünfte geprüft.

Nun ergeben sich folgende Fragen:
Welche "Auskunft" bzgl. der 251,00 EUR meint die Rechstanwältin?
Wie verhält es sich mit dem Auskunftsanspruch? Ich habe gelesen, dass Sie frühstens alle 2 Jahre eine Auskunft einholen darf. Es sei denn sie kann glaubhaft begründen meine Einnahmen/Besitztümer hätten sich wesentlich vergrößert.

Vllt. ließt es ja ein Jurist/Juristin oder jemand mit ähnlichen Erfahrungen 🙂
Ich werde morgen einen Anwalt anrufen und hoffen auch dort Hilfe beziehen zu können.
Oder hat sonst jemand einen Tipp, evtl. bzgl. kostenloser Rechtsberatung etc.? (Werde auch mal bei der Verbraucherzentrale anrufen)

Roman-Ende.

Bereits jetzt einen herzlichen Dank für alle Tipps und Ratschläge 🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2018 17:29
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Geh nicht gleich selbst zum Anwalt. Wahrscheinlich bekommst Du hier von denen, die sich damit auskennen, ausreichend Rechenhilfe und Hinweise, was die Grundlage der Zahlungen sind, sodass Du auch selbst den „richtigen“ Betrag und die richtige Vorgehensweise ermitteln kann.

Lass Dich nicht in Boxhorn jagen von irgendwelchen Anwaltsfristen und -schreiben. Fordern kann man immer viel. Insofern, reg Dich nicht über eine solch kurze Frist auf. Aber: Mit dem Schreiben bist Du „in Verzug gesetzt“, dh ab sofort wäre - wenn einschlägig - ein höherer KU auch rückwirkend zu zahlen. Also etwas Geld zurück legen, kann nicht schaden.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2018 19:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auch wenn ich keine Juristin bin will ich trotzdem versuchen die Dinge zu erläutern.

Prinzipiell bist nur aller 2 Jahre zur Auskunft verpflichtet. Aber Du hast der UVKasse Auskunft erteilt aber vermutlich nicht der KM. Die KM (und damit ihr Anwalt) haben einen eigenen Anspruch.

Wenn es sich um ein Kind unter 6 handelt, dann sind die 154 Euro der Betrag den die UVK an die KM zahlt und deshalb darf die Unterhaltsvorschußkasse von Dir auch nicht mehr als diese 154 Euro fordern.

Die KM kann aber zusätzlich Unterhalt von Dir fordern, das kann sie aber nicht über die Unterhaltsvorschußkasse erreichen. In aller Regel wird sie darauf verwiesen, dass sie das selbst tun muss und deshalb hat sie einen Anwalt beauftragt.
Die Aufforderung des Anwalts zielt also darauf Dich in Verzug zu setzen und mit dem Datum dieses Schreibens würde dann ein ggf. höherer Unterhalt fällig, außerdem soll anhand der Unterlagen geprüft werden ob Du für mehr KU leistungsfähig bist.

Prinzipiell kann die KM bzw. ihr Anwalt also nur KU abzüglich UHV fordern. Sie kann also nicht doppelt  UHV und KU von Dir erhalten.

Vorsicht! Auf keinen Fall Geld direkt an die KM überweisen sondern nur in Abstimmung mit der UHK.

Die Auskünft würde ich erteilen, die Frage ist welche Unterhaltsanspruch dann daraus gemacht wird.
Letzlich kann die KM Dich auch auf mehr KU verklagen, dann wird die Sache von einem Gericht entschieden und Du brauchst einen Anwalt, da in Unterhaltssachen Anwaltszwang besteht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2018 19:35