Auskunft nach §60 A...
 
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Auskunft nach §60 Abs. 2 SGB II

 
(@frankz)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin Vater von einer 2 jährigen Tochter, seit Mai 2011 getrennt von der Mutter.
Über das Jugendamt wurde damals ein Unterhaltstitel gemacht. die Mutter und die Tochter bekommen Unterhalt. nach §1605 wurde dem Jugendamt damals Auskunft von mir erteilt.
Jetzt kam ein Schreiben vom Jobcenter, die wollen jetzt ein Jahr später auch wieder Auskunft nach § 60 Abs. 2 SGB II

Was muss ich denn alles mitteilen, beigefügt ist ein Erklärungsbogen und eine Liste was Sie alles haben wollen:

1. Kopie der letzten 12 Verdienstabrechung <-- denk mal die muss ich schicken
2. Kopie des letzten Einkommensteuerbescheides <-- mit Steuerklasse I bin ich nicht Einkommenssteuerpflichtung und mach auch keine , da bekommen die nix.
3. Nachweise über Versicherungen inkl mtl. Beiträgen, z.B. Lebensversicherung, Rentenversicherung etc <-- keine Ahnung?
4. Kopie des Mietvertrages <-- das geht denen doch nix an oder?
5. Nachweis über Schulden inkl mtl. Tilgungsraten <-- muss ich wohl oder?
6. Nachweise darüber, ob bzn. in welcher Höhe Sie bisher Unterhalt gezahlt haben <-- hat ja die Mutter denen schon belegt mit Kontoauszügen , Unterhaltstitel etc , ist wohl ne Arbeitsbeschaffungsmassnahme, kann ich ja schreiben das das schon vorliegt oder?
7. Ausgefüllten Erklärungsbogen

im Erklärungsbogen wollen die noch alles mögliche wissen:
Anschrift Arbeitgeber, Krankenkasse, Einkommen.. Vermögen Bargeld, Spar und Bankguthaben, Sparverträge, Wertpapieree , Sachwert (Schmuck, Gemälde etc.), Wohnverhältnisse, Mietkosten, Nebenkosten, Größe Wohnung, Baujahr der Mietwohnung <-- weiss doch ich nicht wann die gebaut wurde..., Abzahlungsverpflichtungen,sonstige Belastungen, ob die Unterhaltsansprüche schon tituliert wurde <-- wissen es doch eh,  und für alles Nachweise <-- fett gedruckt., Einverständniserklärung für Steuerberater für Steuererklätungen der letzten 3 jahre etc..

Was muss ich denn wirklich liefern?
Es müsste doch ein förmliches schreiben auch reichen ohne Erklärungsbogen.
Ich stell mir vor, das ich meine Verdienstbescheinigungen, meine Schulden.. schicke und das wars dann.
Oder ist das zu wenig, freue mich wenn mir das jemand beantworten kann.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2012 19:13
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Hier gehen ein paar Sachen durcheinander.
Das JA erstellt keine Unterhaltstitel für hExen, nur für Kinder.
Von daher stellt sich die Frage: Auf welcher Basis wurde bislang Unterhalt für die KM bezahlt? Besteht ein Titel? Wenn ja, ein freiwilliger oder ein gerichtlicher?

Gruß

Habakuk

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2012 19:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

1. Kopie der letzten 12 Verdienstabrechung <-- denk mal die muss ich schicken  Ja
2. Kopie des letzten Einkommensteuerbescheides <-- mit Steuerklasse I bin ich nicht Einkommenssteuerpflichtung und mach auch keine , da bekommen die nix. Häh?
3. Nachweise über Versicherungen inkl mtl. Beiträgen, z.B. Lebensversicherung, Rentenversicherung etc <-- keine Ahnung? Nein. Nur wenn du meinst, dass es dir nützt.
4. Kopie des Mietvertrages <-- das geht denen doch nix an oder? Nein
5. Nachweis über Schulden inkl mtl. Tilgungsraten <-- muss ich wohl oder? Nein, siehe 3.
6. Nachweise darüber, ob bzn. in welcher Höhe Sie bisher Unterhalt gezahlt haben <-- hat ja die Mutter denen schon belegt mit Kontoauszügen , Unterhaltstitel etc , ist wohl ne Arbeitsbeschaffungsmassnahme, kann ich ja schreiben das das schon vorliegt oder? Jein. Zumindest für den laufenden Monat sinnvoll. Weiter zurück können sie aber eh nicht fordern.
7. Ausgefüllten Erklärungsbogen Nein

im Erklärungsbogen wollen die noch alles mögliche wissen:
Anschrift Arbeitgeber, Krankenkasse, Einkommen.. Vermögen Bargeld, Spar und Bankguthaben, Sparverträge, Wertpapieree , Sachwert (Schmuck, Gemälde etc.), Wohnverhältnisse, Mietkosten, Nebenkosten, Größe Wohnung, Baujahr der Mietwohnung <-- weiss doch ich nicht wann die gebaut wurde..., Abzahlungsverpflichtungen,sonstige Belastungen, ob die Unterhaltsansprüche schon tituliert wurde <-- wissen es doch eh,  und für alles Nachweise <-- fett gedruckt., Einverständniserklärung für Steuerberater für Steuererklätungen der letzten 3 jahre etc..
Wissen wollen ist erlaubt. Nicht antworten aber auch.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2012 19:50
(@frankz)
Schon was gesagt Registriert

hm.
also ich hab folgendes vom Landratsamt, Kreisjugendamt:

- Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung gemäß § 1615 1 BGB  <-- für die Mutter, zeitlich begrenzt bis zum 3. Geburtstag des Kindes

- Urkunde über die Verpflichung zum Unterhalt für das Kin 105 Prozent des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe nach § 1612 a BGB

Ist ein freiwilliger Titel.

. Kopie des letzten Einkommensteuerbescheides <-- mit Steuerklasse I bin ich nicht Einkommenssteuerpflichtung und mach auch keine , da bekommen die nix. Häh?l.

ah mist, falsch geschrieben.
Ich muss keine Steuererklärung machen meinte ich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2012 19:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber was hat die Steuerklasse 1 damit zu tun, ob du ne Steuererklärung machen musst?

Wenn man ganz pingelig sein will, kann ein Gericht dir auftragen eine Steuerklärung zu machen, wenn es der Meinung ist, dass sich damit mehr Geld für die Mutter raus pressen lässt.
Oder noch schlimmer:
Sie denken sich einen beliebig hohen, fiktiven Erstattungsbetrag aus, den sie dann zur Unterhaltserhöhung verwenden.
Ich würde daher lieber eine Steuerklärung machen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2012 20:08