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Ausgleichende Gerechtigkeit

 
(@Platt)

Hi,

Es gibt doch noch ausgleichende Gerechtigkeit. Und vieles was jetzt folgt klingt nach Schadenfreude. Ich muss zugeben, dass ich mich diesem Gefühl nicht erwehren kann.

Folgende Situation.

Ein Freund von mir wurde 1999 geschieden. Seine Ex ist bis zum heutigen die beste Freundin meiner Ex. Er war selbständig und sie haben drei gemeinsame Kinder. Natürlich ging es wie immer um Geld. 2 Kinder leben bei der Mutter, 1 Kind beim Vater. Dieses wurde aber erst vor kurzen Umgemeldet. Nun ist es so, dass die Ex immer das Kindergeld für alle drei bekommen hat. Sie war wieder verheiratet und hat mit ihrem Neuen sogar noch ein Haus gebaut. Natürlich, hat sie das nicht bei ihr lebende Kind für das Baukindergeld mit angegeben und dieses auch erhalten. KU konnte mein Freund ca. 2 Jahren nicht zahlen. Arbeitslos. KU für sein Kind hat er auch nicht gesehen. Natürlich hatte die Ex versucht, obwohl sie selbst keinen Unterhalt zahlt, ihren KU zu pfänden. Das war dann die nächste EV die er abgeben musste.

Jetzt lebt die Ex wieder mit ihrem Neuen in Trennung und die Scheidung folgt. Ohne großes Einkommen hat sie sich wieder eine Wohnung genommen. (Haus weg) Um diese und den Lebensunterhalt für sich und die Kinder zu erhalten hat sie Unterhaltsvorschuss sowie Hartz4 beantragt. War eine Idee von meiner EX. Hat früher immer alles gut funktioniert.

Das nicht bei ihr lebende Kind hat sie natürlich auch angegeben. Größere Wohnung und mehr Geld.

Vor ca. 6 Wochen sollte mein Freund ein Formular, dass ihm seine Ex ausgehändigt hat sofort Unterschreiben. Das hat er natürlich nicht. Daraufhin wurde er von der Ex-Schwiegermutter und der Ex übel beschimpft.

Er sich das Formular geben lassen und aus Dummheit hat seine Ex ihm auch ein schon von ihr ausgefülltes Formular mit gegeben.

Formular von der Kindergeldkasse

Hiermit sollte mein Freund bestätigen, dass zwar die KM das Kindergeld für „sein Kind“ erhalten und dieses an den KV weitergeleitet hat.

Zweites Formular

Auskunft über die Familiensituation durch die Ex.

Hier bestätigt sie, dass alle drei Kinder bei ihr leben und dort ihren Lebensmittelpunkt haben.
Nur ein Kind ist unter der Woche beim KV zur Ausbildung. Er ist Schüler. Die Wohnungen sind 45KM entfernt.

Da mein Freund Hartz4 bekommt, habe ich ihm abgeraten, sein Formular zu unterschreiben. Begründungen gibt es viele.

Er hat dann das Kindergeld für sein „Kind“ beantragt. Er hat in diesem Verfahren auch mitgeteilt, dass das Kind seit 6 Jahren bei ihm lebt.

Antwort von der Kindergeldkasse an seine EXGehen sie nicht über los und zahlen sie unverzüglich 12.000€ an uns zurück.

Da die Behörden miteinander vernetzt sind kann man auch getrost annehmen, dass das Thema erschlichenes Baukindergeld, zu hohe Sozialhilfe, Wohngeld usw. jetzt richtig ins Rollen kommen.

Es hat zwar über 6 Jahre gedauert, aber die Quittung kommt jetzt. Da meine Ex sich in vielen Dingen genauso verhält und verhalten hat, bin ich diesbezüglich guter Dinge.

Die Unterhaltsgesetzte sind Sch… . Aber wenn es dem Staat an den Geldbeutel geht wird vieles anders geregelt. Dann wird aus dem Opfer Frau auf einmal eine Täterin, die mit dem gesamten Staatsapparat verfolgt und abgestraft wird.

Fazit:

Da viele Exen anscheinend den Hals nicht voll bekommen und ganz schlau sind, sollte man nie vorm Familiengericht kämpfen, sondern warten bis sich der Staat um diese Sache kümmert. Und diese Exen werden Fehler machen.

Gruß Platt

Zitat
Geschrieben : 15.03.2006 15:07
(@babbedeckel)
Registriert

Hi Platt,

da bin ich platt :rofl2:

Gruss
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2006 15:24
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

Gegenbeispiel:

Ich bin mit einem Formular E303 nach Österreich gekommen, Auszahlung der Leistung vom AMS ist hie rum den 8. herum. KU wurde daher einmal erst am 8. überwiesen, da erst Konto eröffnet werden mußte und die IBAN/BIC der Ex nicht stimmten,zu dem Zeitpunkt war dann das Geld am 8. auch da. Einganz auf ihrem Konto dann am 11.

Da der KU aber nicht am 3. des Monats auf dem Konto war, hat ihre Anwältin ihr nicht nur zur Beantragung von UVG geraten (was auch prompt ohne Rückfrage genehmigt wurde), sondern laut Ex auch gemeint, wenn der KU trotzdem gezahlt wird, stört sich ja auch niemand dran...

UVG-Kasse hat dann 900 € haben wollen für 6 Monate, Nachweis der Zahlungen wurde erbracht, Ex zahlt das jetzt mit 50€ ab. Weitere Folgen: keine. Obwohl sie selber unterschrieben hat, was für Folgen auftreten, wenn sie den KU trotzdem noch bekommtund das UVG weiterbezieht.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2006 15:10
(@Platt)

Hi,

aber auch sie muss zurückzahlen. Warte mal ab was passiert, wenn sie nicht kann.

Gruß

Plat

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2006 16:13
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

sie konnte meines Wissens bereits zweimal nicht. Fazit: böses Dudu! bekommen, das wars.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2006 16:39