Ausbildungsvergütun...
 
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Ausbildungsvergütungsanrechnung: 2 Fragen

 
 Mary
(@mary)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

trotz intensiven Suchens im Forum sind mir folgende 2 Fragen bzgl. der Anrechnung
der Ausbildungsvergütung bei KU nicht 100%-ig (aber ich denk mal zu 95%) klar:

1) Handelt es sich bei der anrechnungsfähigen Ausbildungsvergütung um brutto oder netto ?
Sollte eigentlich netto sein. Und davon werden dann 90,- Euro vor Anrechnung noch abgezogen.

2) Muss der Vater KU zahlen, dann wird hier doch nur um die Hälfte der Ausbildungsvergütung
gekürzt, oder ? Für die andere Hälfte kommt die Mutter auf, bei der das Kind (unter 18 Jahre) wohnt.

Gruß,
Mary

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2006 16:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Mary,

eine Anrechnung der Einkünfte des minderjährigen Kindes wird je zur Hälfte beim Bar- und Naturalunterhaltsverpflichteten vorgenommen (BGH, FamRZ 1988, 159).

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2006 17:30
 Mary
(@mary)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

hab nochmal eine Frage hierzu: Wie schaut's mit der Anrechnung der Ausbildungsvergütung bei volljährigen Kindern aus ? Wird diese auch zu je 50% angerechnet oder in dem Verhältnis, in dem die Eltern Unterhalt bezahlen müssen ?

Gruß,
Mary

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2006 19:29