Hi,
trotz intensiven Suchens im Forum sind mir folgende 2 Fragen bzgl. der Anrechnung
der Ausbildungsvergütung bei KU nicht 100%-ig (aber ich denk mal zu 95%) klar:
1) Handelt es sich bei der anrechnungsfähigen Ausbildungsvergütung um brutto oder netto ?
Sollte eigentlich netto sein. Und davon werden dann 90,- Euro vor Anrechnung noch abgezogen.
2) Muss der Vater KU zahlen, dann wird hier doch nur um die Hälfte der Ausbildungsvergütung
gekürzt, oder ? Für die andere Hälfte kommt die Mutter auf, bei der das Kind (unter 18 Jahre) wohnt.
Gruß,
Mary
Moin Mary,
eine Anrechnung der Einkünfte des minderjährigen Kindes wird je zur Hälfte beim Bar- und Naturalunterhaltsverpflichteten vorgenommen (BGH, FamRZ 1988, 159).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
hab nochmal eine Frage hierzu: Wie schaut's mit der Anrechnung der Ausbildungsvergütung bei volljährigen Kindern aus ? Wird diese auch zu je 50% angerechnet oder in dem Verhältnis, in dem die Eltern Unterhalt bezahlen müssen ?
Gruß,
Mary