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Ausbildungsgeld / Wohngeld

 
(@dithschi5555)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach Informationen zum Ausbildungsgeld der Arge und zum Wohngeld bezüglich der Unterhaltsberechnung.

Mein Sohn befindet sich in einer Rehamaßnahme der Arge und ihn wird ein Ausbildungsgeld gewährt.

Ist es korrekt, das die Arge pauschal vom zustehenden Ausbildungsgeld Unterhalt abzieht, obwohl die tatsächlich errechnete Unterhaltsleistung niedriger ist ?

Berechnung: 316 € Ausbildungsgeld minus 65 € (zu erwartender Unterhalt über den Freibetrag von 242 € hinaus) = 251 € Ausbildungsgeld

Das Ausbildungsgeld von 251 € stellt laut Jugendamt Einkommen dar und mindert den Unterhalt auf 102 €.

Müsste sich nun nicht wieder das Ausbildungsgeld auf 316 € erhöhen, weil der Unterhaltsfreibetrag von 242 € nicht überschritten wird ?

Wie verhält es sich mit Wohngeld ... muß Wohngeld beim Unterhaltsempfänger auch als Einkommen gerechnet werden ?

Wird beim Wohngeld bezüglich Einkommen zwischen minderjährig und volljährig unterschieden ? (Mein Sohn wir nächsten Monat volljährig)

Vielleicht sind zu beiden Themen Rechtsurteile bekannt ?

Vielen Dank
Gruß Dithschi5555


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2011 16:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ähm, Deine Fragestellung ist schwer verständlich.

Ist es korrekt, das die Arge pauschal vom zustehenden Ausbildungsgeld Unterhalt abzieht, obwohl die tatsächlich errechnete Unterhaltsleistung niedriger ist ?

Was heisst "pauschal abzieht", was ist die "tatsächlich errechnete Unterhaltsleistung", wer soll für diese ggü. wem aufkommen? Wer hat diese errechnet?

Rechtsgrundlage ist das SGB III. Bei der BfA gibt es diese Informationsseite. Danach ist das Ausbildungsgeld bis zu einem Betrag von 242€ anrechnungsfrei ggü. empfangenen Unterhaltsleistungen (z.B. KU). Danach erfolgt eine anteilige, irgendwann eine komplette Verrechnung mit dieser.  Verkomplizieren tut das alles auch noch die ggü. dem UH-Recht völlig andere Berechnung der Leistungsfähigkeit der Eltern.

Wohngeld kann m.E. nicht mit Unterhalt verrechnet werden, da es nur dann gewährt wird, wenn eigenes Einkommen (inkl. empfangener Unterhaltsleistung) einen Mehrbedarf an Wohnkosten begründen. Andernfalls würde ja auch der Unterhaltspflichtige entlastet, und nicht der Wohngeldbeantragende. Das wäre unsinnig.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2011 18:44
(@dithschi5555)
Schon was gesagt Registriert

Moin Moin,

vielen Dank für deine Antwort Oldie.

Leider kann ich die Berechnung der Arge auch nicht ganz nachvollziehen. Die geht von einen Unterhaltsbetrag von 307 € aus.
Da davon 242 € anrechnungsfrei sind, werden 65 € vom Ausbildungsgeld (316 €) abgezogen.
Somit erhält mein Sohn ein Ausbildungsgeld von 251 €, welches das Jugendamt als Einkommen sieht.

Das Jugendamt hat dann ein Unterhaltsbetrag von 102 € errechnet ... muss das Ausbildungsgeld dann neu berechnet werden?
Kann die Arge von einen zu erwartenden Unterhalt ausgehen, wenn es keine Ausbildungshilfe geben würde ?
Anders kann ich mir die Berechnung nicht erklären.

Mit den Wohngeld sehe ich ähnlich. Es hat mich nur verunsichert, dass ich auch schon was anderes im Internet gelesen habe.
Wenn man es genau sieht, ist es meiner Meinung nach ungerecht, wenn bei ein Unterhaltspflichtigen Wohngeld als Einkommen
gerechnet wird und beim Empfänger nicht.

Es geht mir nicht darum, meinen Sohn das Geld weg zu nehmen. Ich möchte rein die rechtliche Seite klären.

Ich bin meinen Unterhaltsverpflichtungen immer nachgekommen und trotzdem werde ich von der Mutter immer wieder als
bösen Vater hingestellt. Seine Mutter möchte es rechtlich eindeutig geklärt haben und dies versuche ich rauszufinden.

DANKE

Gruß Dithschi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2011 09:43
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Laut (Sozial-)Rechtssprechung ist Ausbildungsgeld kein Einkommen des Kindes.
LSG Berlin-Brandenburg, Az.: L 23 SO 269/06
BSG Kassel, Az.: B 8 SO 17/09

Themenseite dazu ist >>hier<<.
Danach dürfen die Sozialhilfedienste das Ausbildungsgeld nicht als Einkommen werten. Wenn das für die Sozialdienste gilt, vermute ich, dass das gleiche im UH-Recht gilt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2011 15:01