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Aufteilung der Kinderbetreuungskosten bei Kinderbetreuungszuschuss

 
(@bose08)
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Hallo zusammen,

meine Frau und ich haben uns vor kurzem Scheiden lassen und sind uns bei der Aufteilung der Kinderbetreuungskosten uneinig.

Meine Frau hat bei ihrer letzten Gehaltsverhandlung mit ihrem Arbeitgeber ausgehandelt das anstatt einer Lohnerhöhung dieser einen Teil der Kinderbetreuungskosten mit bezahlt.
Dieser ist mtl. im Einkommensnachweis als Kinderbetreuung Steuerfrei aufgelistet.
Nun würde mich interessieren wie die Kinderbetreuungskosten nach der Scheidung aufgeteilt werden. Meine Frau und ich Verdienen im Schnitt das selbe.

Meine Frau ist der Meinung das die Kinderbetreuungskosten auf diesem Rechen weg aufzuteilen sind:
Kinderbetreuungskosten: als Beispiel 500 EUR : 2 - 200 (Zuschuss vom Arbeitgeber) = 50 EUR (Anteil meiner Frau) und 250 EUR (mein Anteil).
Sprich nur meine Frau profitiert davon, da es von ihrem Arbeitgeber kommt.

Ich bin der Meinung das der Rechen weg so aussehen müsste:
Kinderbetreuungskosten von 500 - 200 (Zuschuss vom Arbeitgeber) : 2 = 150 (Anteil meiner Frau) und 150 (mein Anteil).

Leider habe ich dies bzgl. im Internet nichts gefunden und würde mich sehr freuen wenn Ihr mir hierzu weiterhelfen könnt.

Vielen dank im voraus und viele Grüße,
bose


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2016 17:25
(@inselreif)
Moderator

Hi bose,

zunächst einmal bleibt der Anteil, den der Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltumwandlung zahlt, völlig aussen vor.
Ihr müsst beide Euer bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln. Also Netto plus anteilige Steuererstattung minus berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge, Kindesunterhalt usw. Das ist nicht in drei Sätzen erklärt und wir können die genauen Daten erfragen und auch genau rechnen, wenn Du das wünschst. Von dem bereinigten Nettoeinkommen wird der angemessene Selbstbehalt (1.300,-) abgezogen. Das Geld was dann bei Euch beiden übrig bleibt, bestimmt Eure jeweilige Quote.

Also zum Beispiel: Dein bereinigtes Nettoeinkommen ist 2.900, ihres 2.100. Dann wird jeweils 1.300 abgezogen, verbleiben bei Dir 1.600, bei ihr 800. Dann zahlst Du 2/3 der Kosten und sie 1/3.

Wenn sie jetzt ihren Anteil ganz oder teilweise vom Arbeitgeber bezahlen lässt, ist das letztlich aus ihrem Gehalt und nicht Deine Baustelle. Sei doch froh, dass sie durch diese Entgeltumwandlung mehr verdient, was im Ergebnis ihren Anteil hebt.
Wenn sie deutlich weniger verdient als Du, kann es also durchaus sein, dass Du mit ihrem Vorschlag sehr gut fährst!

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2016 17:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

die Übernahme von Betreuungskosten hat den Vorteil, steuerfrei zu sein. Sie könnte ihn sich genauso brutto auszahlen lassen und die üblichen Abgaben darauf zahlen.

M. E. ist es ihr Einkommen, also mindert es auch ihre Ausgaben. Mir ist nicht ganz klar, aus welchem Grund Dir Ihr Gehaltsvorteil zum Vorteil gereichen sollte. Du müsstest dann ja in logischer Konsequenz auch die Hälfte der steuerfreien Einnahmen in deiner Steuererklärung angeben.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2016 18:15
(@bose08)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Lausebackesmama, Hallo Inselreif,

meine Ex Frau hatte wohl recht.. das wird Sie freuen. 🙂
Viel wichtiger ist allerdings das wir beide nun Gewissheit darüber haben wie das ganze geregelt wird.

vielen Dank nochmal für die ausführlichen Antworten.

Viele Grüße und einen schönen Abend,
bose


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2016 22:38
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

:applauskopf: schön zu lesen, dass sich Leute trotz trennung auch noch vernünftig austauschen können,  macht weiter so bose


Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2016 23:11