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Aufforderung Auskunft Einkommens- und Vermögensverh. nach 4 Jahren.

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo AndreasH,

als erstes tiel Luftholen. Mit (zu) emotionalen Reaktionen wird alles nur noch schlimmer.
Ja, es besteht Anspruch auf Auskunft über die Einkommensverhältnisse alle 2 Jahre siehe z.B. http://www.sozialhilfe24.de/unterhalt-unterhaltsrecht/auskunftsanspruch.html . Dabei sind nur Angaben zum Einkommen Deiner Frau zu machen.

An Deiner Stelle würde ich die relevanten Unterlagen (Deiner Frau) kopieren und einen Brief schreiben:
Sehr geehrter Her ....,
in Beantwortung Ihres Schreibens vom ....., übersende ich Ihnen ....

Mit Sicherheit wird dann irgendeine  Forderung kommen, aber warte die doch erst einmal ab! Dann kannst Du reagieren.
Bei einer erwerbsunfähigen Frau von Erwerbsobliegenheit bzw. sogar gesteigerter Erwerbsobliegenheit zu reden halte ich für ausgeschlossen. Zwar ist man auf hoher See und vor Gericht bekanntlich in Gottes Hand, aber deshalb solltest Du Dich auch nicht verrückt machen lassen.

VG Susi

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Geschrieben : 14.10.2012 14:22
(@andreash)
Schon was gesagt Registriert

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Hi,..
danke für die Info,... wie ist es denn mit Meinen eigenen Einnahmen sowie er Steuererklärung (gemeinsam veranlagt) OK, aktuell ist sie noch beim FA, aber da kommt irgendwann ja was. Dort stehen ja auch meine Infos drauf, und das wir im schnitt 200-300 Euro wieder bekommen (wovon 250 Euro der Steuerberater kostet) ... also letztlich +-null... Ich bin ja mit Ihr verheiratet und vor Gericht zählt doch das Familieneinkommen, auch als Berechnungsgrundlage z.B. für den Unterhalt der unseren gemeinsamen Kind zusteht ?

MfG
Andreas

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Themenstarter Geschrieben : 14.10.2012 14:34
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Andreas,

z.Z. gibt es nur ein Auskunftsersuchen über die Einkünfte Deiner Frau. Das würde ich beantworten und nichts anderes.
Wie das mit dem Einkommenssteuerbescheid ist, weiss ich nicht. Zunächst würde ich aber davon ausgehen, dass die Steuerstattung, die Erstattung zuviel gezahlter Steuer ist und bei der Auskunft über das Einkommen nicht relevant ist, da ja keine Abzüge vorgenommen werden.

Letzlich wird alles wieder auf eine Mangelfallberechnung hinauslaufen, leider wird das das Jugendamt für Euch nicht machen können, da Deine Frau den Unterhalt zu zahlen hat. Auch ein Jugendamt macht keine verbindliche Rechnung auf, aber es wäre zumindest eine "Marschrichtungszahl".
Vielleicht können ja die "Freaks" hier Dir dabei helfen zu ermitteln, was eine vernünftige Unterhaltszahlung wäre.

VG Susi

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Geschrieben : 14.10.2012 15:31
(@andreash)
Schon was gesagt Registriert

Hi, in sachen Jugendamt,...

ich hatte 2007 sogenannte Jugendamtsurkunden ausstellen lassen, die den Unterhalt für die Kinder regeln. Dies ging auch in die Verhandlung ein. u.a. steht im Vergleich: "...unter Abänderung der Jugendamtsurkunden,..."
Letztlich würde nicht mehr gemacht als den Selbstbehalt zu kürzen und die 150 Euro auf den Ursprungsbetrag zu addieren... vom OLG... Das Amtsgericht sprach vorher ein 30 Euro geringeres Urteil aus was der Gegenseite nicht genügte.
Geht man wegen 30 Euro zum OLG? Ja ;-(

MfG
Andreas

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Themenstarter Geschrieben : 14.10.2012 15:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Welches zu versteuernde Einkommen hat denn Deine Frau? Nur dieses interessiert bei der Auskunft. Macht für sie eine eigene Steuerberechnung bzw. fragt beim Steueramt nach wegen einer getrennten Berechnung, und zwar jeweils auf Basis der Stkl.4.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 15.10.2012 14:09
(@andreash)
Schon was gesagt Registriert

Moin

Welches zu versteuernde Einkommen hat denn Deine Frau? Nur dieses interessiert bei der Auskunft. Macht für sie eine eigene Steuerberechnung bzw. fragt beim Steueramt nach wegen einer getrennten Berechnung, und zwar jeweils auf Basis der Stkl.4.

Gruss oldie

Hi,.. das kann sich der Ra auch ausrechnen wenn er die Rentenbescheide vorliegen hat. Rente x 12 = Einkommen? Oder liege ich da falsch. Mehr hat sie nicht.
10992,- Euro würde das Einkommen dieses Jahr liegen grob ohne Nachkommestellen...  Ich denke das Einkommen ist ansich noch nicht steuerpflichtig da müsste man  mehr bekommen.

MfG
Andreas

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Themenstarter Geschrieben : 15.10.2012 16:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Andreas,

das kann sich der Ra auch ausrechnen wenn er die Rentenbescheide vorliegen hat. Rente x 12 = Einkommen?

geh doch bitte mal ein bisserl stringenter vor. Letzte Woche wolltest Du dem Gegenanwalt noch Deine eigenen Einkünfte mitteilen; jetzt soll er gefälligst selbst rechnen. Wie mehrere User - mich eingeschlossen - Dir mitgeteilt haben, ist es doch ganz einfach, denn die Fakten sind:

- die Gegenseite hat ein Recht auf Auskunft über das Einkommen Deiner Frau als Unterhaltspflichtiger, zum Beispiel, weil die 2-Jahres-Frist rum ist.
- Dein Einkommen spielt dabei - zumindest derzeit - überhaupt keine Rolle.
- dass jemand arbeitsunfähig ist und Rente bezieht, heisst nicht, dass er keine anderen Einkünfte hat. Deine Frau könnte mittlerweile ein Haus oder ein Aktienpaket geerbt haben und entsprechende Renditen vereinnahmen.
- wenn Deine Frau - oder Du als ihr gesetzlicher Vormund - zusammen mit der Einkommensauskunft erklärt, dass sie ausser der Rente keine weiteren Einkünfte hat, ist das Thema durch. Die Gegenseite kann dann zwar immer noch eine Unterhaltsklage anstrengen, aber die Erfolgsaussichten dafür sind mau.
- wenn eine angeblich schlichte Auskunft à la "bekommt pro Jahr 12 mal Rente à XXX EUR und sonst nix" so schwierig ist, weckt das eher den Verdacht, dass irgendwas vertuscht werden soll.

Man muss so etwas wirklich nicht unnötig verkomplizieren, indem man ständig "ja, aber..." sagt.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2012 16:20
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