Auf Titulierung bis...
 
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Auf Titulierung bis Volljährigkeit bestehen ? Bitte um schnelle Antwort !

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(@carleonne)
Schon was gesagt Registriert

War es ein Fehler der 100 % Titulierung zuzustimmen ?
Ein Karrieresprung werde ich definitiv nicht erleben,
Berufsunfähigkeit = kann ich besonders bei meinem Job nicht ausschliessen.
Doch eine Titulierungsmöglichkeit nach dem Motto Wenn sie viel verdienen zahlen sie viel,
wenn sie arbeitslos sind zahlen sie nichts habe ich leider nicht gefunden.

Mein Ziel ist regelmässiger Umgang.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2014 17:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Carleonne,

War es ein Fehler der 100 % Titulierung zuzustimmen ?

nein, das war es nicht. Den Mindestunterhalt für die eigenen Kinder zu erwirtschaften sollte selbstverständliches Ziel sein.

Berufsunfähigkeit = kann ich besonders bei meinem Job nicht ausschliessen.

die kann es bei jedem Job geben; das ist eines der unvermeidbaren Lebensrisiken. Trotzdem brauchen Kinder am nächsten Tag etwas zu essen.

Doch eine Titulierungsmöglichkeit nach dem Motto Wenn sie viel verdienen zahlen sie viel,
wenn sie arbeitslos sind zahlen sie nichts habe ich leider nicht gefunden.

Du hast ja sicher auch einen Mietvertrag unterschrieben - gab es dort eine Möglichkeit namens "wenn Du viel verdienst, zahlst Du die volle Miete; wenn nicht, nur einen Teil."? Werden die Brötchen oder das Benzin für Dich billiger, wenn Du weniger verdienst?

Mein Ziel ist regelmässiger Umgang.

das wiederum hat mit dem Unterhalt und dem Titel nichts zu tun; deshalb solltest Du es sauber auseinanderhalten.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2014 17:34
(@carleonne)
Schon was gesagt Registriert

Mir ist bewusst, dass Unterhalt mit dem Umgang nichts zu tun hat. War blöd von mir das zu erwähnen.
Doch Gardos Fragen verwirren mich. Wollte damit sagen, bin froh, dass ich die Titulierung bis zur Volljährigkeit des Kindes
besteht. Fürs JA ist eine Titulierung bis zur Volljährigkeit des Kindes mehr als ungewöhnlich :=)
Und die dummen Sprüche die ich von der Beurkundungsperson zu hören bekam lass ich weg.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2014 22:19
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Doch Gardos Fragen verwirren mich.

Sorry dafür!
Martins letzter Beitrag sollte eigentlich alle Infos enthalten, die Du brauchst, oder?

Gruss,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2014 11:32
(@carleonne)
Schon was gesagt Registriert

NP Gardo !

Danke für Eure Hilfe, bis bald im Umgangsforum :=(

Thread geschlossen !


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2014 17:42
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