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ARGE

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(@schmusepapa)
Registriert

Hallo,

können wir / könnt ihr bitte beim Thema bleiben?

@suffering_d: Ich finde deinen Tonfall so langsam auch bedenklich!

Gruß

Martin

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Geschrieben : 30.03.2007 23:04
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Gesetze haben Mitarbeiter, das sind Menschen wie Du und ich die Gesetzen folgen, obschon sie sie nicht verstehen können, oder wollen, aber sie haben keinen Willen gegen "Gesetze" zu gehen.

Wenn Du verstehen kannst, Herr Mitarbeiter im System?

(der seit Jahren einwandfrei quoten kann - und überdies sicher ist, das Gesetze keine Mitarbeiter haben)

Eigentlich würd ich gerne mit Dir lachen, wie so oft auch mit mir, aber wäre es nicht schöner gar nicht quoten zu müssen, sondern eigentlich glücklich(er) zu sein?

Gruss aus dem überaus überragenden, genialen, vielversprechenden und tollen grossen Wien

Der Stadt der Zukunft

Yours
Wien ist anders  😉 :crash:

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 23:07
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

können wir / könnt ihr bitte beim Thema bleiben?

@suffering_d: Ich finde deinen Tonfall so langsam auch bedenklich!

Gruß

Martin

Ja, entschuldigen bitte  :knockout:

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 23:09
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo HaS,

nun hätte ich doch fast deine eigentliche Frage überlesen  😉

schau bitte mal hier: http://www.vatersein.de/forum-topic-8657.0.html

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 23:09
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Also ist man der Meinung dem Gesetz zu folgen, ohne Fragen zu stellen? Gibt es da denn Fragen? Ich denke schon, aber man muss um seine Antworten kämpfen und sollte nicht bedingungslos Urteilen folgen die einen Einzelfall nie definieren können.

Wie auch immer.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 23:16
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo suffering,

Also ist man der Meinung dem Gesetz zu folgen, ohne Fragen zu stellen? Gibt es da denn Fragen? Ich denke schon, aber man muss um seine Antworten kämpfen und sollte nicht bedingungslos Urteilen folgen die einen Einzelfall nie definieren können.

Wenn ich in einer Situation bin, in der ich Fragen stelle, dann sind Urteile für mich wie ein Geländer, an denen ich mich längshangeln kann. Nicht mehr und nicht weniger.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 31.03.2007 02:55
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo HaS,

ich hatte auch kürzlich einen solchen Auskunftsbogen auszufüllen. Mein RA meinte das die ARGE tatsächlich einen Auskunftsanspruch besitzt, man sollte bei dem Ausfüllen des Bogens jedoch ruhig kreativ sein und alle möglichen Belastungen (Schulden, Versicherungen etc.) aufführen. Grund dafür ist die Erfahrung meines RA, dass sich das ARGE bei einer Prüfung eines Unterhaltsanspruchs auch gerne Mal verrechnet (Aussage meines RA: "Da habe ich schon ganz abenteuerliche Berechnungen gesehen, die aber nicht unbedingt zu Ihren Ungunsten ausfallen müssen"). Das kann natürlich auch nach hinten los gehen und dann solltest Du schon einen RA einschalten.

Also mein Tip - liefer dem ARGE alles - auch Dinge über Belastungen die du monatlich hast (auch dann wenn sie das nicht wissen wollen) und warte mal ab was da kommt.
Bei mir kam leider keine Berechnung des ARGE , da das ARGE den Unterhaltsanspruch gemäß § xy (weiß grad nicht) wieder an meine Exe zurück übertragen haben.

Ach ja noch was, solltest Du der Annahme sein, das Deine Exe den Unterhaltsanspruch gegen Dich verwirkt hat – schreib das denen so und schau mal was das ARGE daraus macht.

LG

Grapfruit

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Geschrieben : 31.03.2007 12:29
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Das klingt gut, bisher hab ich eh nur Kindesunterhalt bezahlt, denn ihr Unterhalt wären irgendwie 23€ gewesen und deswegen wollte sie nu keinen Stress machen. Wär ja auch alles super wenn die Penner von der ARGE nu nicht rumnerven würden. Ich dachte ich hätte endlichmal Ruhe vor dem Mist.
Ab wann gilt denn eine Lebensgeminschaft Unterhltsrechtlich nu als "eheähnlich"? Denn seit Juni letztes Jahr lebt meine Ex mit ihrem Freund zusammen mit den Kindern in einer Wohnung. Soweit ich das weiss trennen die die Konten zwar recht strikt, aber trotzdem fahren sie mit 2 Autos rum und fahren zusammen in Urlaub und so. Die ARGE bewertet das wohl noch nicht als Bedarfsgemeinschaft, kann man die vielleicht doch vom Gegenteil überzeugen? Mir ist klar, dass es ein Vabanque Spiel ist, denn mein Gutes Verhältnis zu ihr könnte dann halt schon drunter leiden. Wenn die ARGE nu nicht nerven würd, wär echt alles super....

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Themenstarter Geschrieben : 01.04.2007 02:36
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Ich hab mal noch ne Frage:

Ich hab mich aussergerichtlich mit meiner Ex über den Trennungsunterhalt geinigt, für unsere Scheidung, bei der nur noch das Urteil aussteht, haben wir nix vereinbart. Passiert da noch was oder muss meine Ex da tätig werden? Kann die ARGE sie dazu zwingen?

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Themenstarter Geschrieben : 05.04.2007 22:52
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo HaS,

Passiert da noch was oder muss meine Ex da tätig werden? Kann die ARGE sie dazu zwingen?

Die ARGE kann sie anhalten den Unterhalt geltend zu machen - also ja. Aber mal ein Hinweis: Der eigene Auskunftsanpruch ist unstreitig, wenn die ARGE jedoch zu EU-Zahlungen auffordert, ist und bleibt es eben eine Zahlungsaufforderung. Nicht mehr und nicht weniger. Du kannst Dich also weigern, musst dann allerdings damit rechnen, dass die ARGE den (angeblichen) Anspruch gerichtlich geltend macht.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

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Geschrieben : 06.04.2007 00:38




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