ARGE will meine Ver...
 
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ARGE will meine Vermögensverhältnisse prüfen

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(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen, und ich hoffe es geht allen gut hier.

habe noch einen Formfehler der ARGE entdeckt, sie haben mir im Schreiben erstellt am 27.08.09 die Frist zum 18.08.2009, also Rückwärtig gegeben. Dies ist also ein Fromfehler auf den ich heute per Schreiben hingewiesen habe.

Werde dann Auskunft erteilen. Aber ohne Angabe von Arbeitgeber und Steuererstattung, 12 Lohnzettel, alles geschwärzt, das war es dann.

Kann dann sicher bis zum 18. Geburtstag des Kindes BU zahlen dürfen. Mein nicht bereinigtes Netto liegt so bei 2250,- Euro mtl. Nach Blick in die Düsseldorfer Tabelle bleibt nach meiner Bereinigung und Höherstufung um 2 Klassen immer noch genug über der für BU zu zahlen wäre. Ich überlege jetzt ob ich nicht anfange zu studieren. Das Kind ist 8 Jahre alt und ist in einer Ganztagsschule untergebracht, frage mich warum ich für die Kindesmutter aufkommen soll nur weil sie Harz 4 bezieht.

Sollte sich für mich mein Job nicht mehr lohnen werde ich mich arbeitslos melden und ein Studium beginnen, was ich eh schon seit ein paar Jahren tun wollte.

Liebe Grüße an euch!!! 😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2009 22:59
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

habe meine Aufstellung gemacht. Geb hier mal die Zahlen durch. Was erwartet mich? :yltype:

Einkommen i. €
1 1974,73
2 1816,15
3 1620,17
4 1635,93
5 1606,34
6 2257,55
7 1815,25
8 1956,40
9 2004,94
10 1957,67
11 2039,45
12 2084,06
Steuererstattung 378,00

Ausgaben mtl. :
Weg zur Arbeit 22km x2 x0,3 x 251Tage/ 12Monate = 276,10€
Riester 52,50€
Rentenversicherung 39,79€
Lebensversicherung mit Rentenzahlung 32,55€
Pensionskasse 50,00€
Bausparen VL 45,00€
Sparvertrag 40,00€
Reinigung stark Verschmutzter Kleidung 20,00 (pauschal, die Kleidung ist wirklich sehr stark verschmutzt und wird nicht vom AG gereinigt)

Zum Fall nochmal:

Nach Rücksprache mit einem Anwalt heute, ist ein BU §1615l nach nunmehr 8 Jahren nicht einfach durchsetzbar. Er verweist auf den Treu+Glauben hin, die KM ist bisher ohne BU und mit weniger KU ausgekommen, hat ALG 2 bezogen und nur wegen eines Umzugs mußte Sie neu beantragen. Nur der KU ist bindend, das ist klar, den zahl ich ja immer.
Sollte die ARGE also BU haben wollen werde ich den Weg über einen Anwalt gehen müssen, leider-> wieder Kosten. Zudem wurde mein Einkommen noch nie geprüft oder mir mitgeteilt das ich da in der Pflicht bin, schon deshalb kann nach 8 Jahren nicht aufeinmal BU verlangt werden. Das Kind wird ganztags betreut so das es der KM mgl. ist Ihren Unterhalt selber zu erwerben. Es besteht zudem auch für die KM eines mitlerweile 8 jährigen Kindes eine erhöhte Erwerbsobliegenheit.

Für eine Info zu den oben Angegebenen Zahlen wäre ich dankbar.

Viele Grüße an euch. :thumbup:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2009 14:02
 elwu
(@elwu)

Sollte die ARGE also BU haben wollen werde ich den Weg über einen Anwalt gehen müssen

Hallo,

wieso das denn? Den Weg sind schon viele gegangen und zwar erfolgreich und ohne Anwalt. Zu deinen Zahlen: man kann einen steuerlichen Ansatz bei Fahrtkosten doch nicht 1:1 in Abzüge umrechnen. Aber versuchen darfst du es ja. Allerdings solltest du bei den Abzugspositionen noch den (Tabellenbetrag) des KU aufführen.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2009 14:27
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Hallo Elwu,
danke dir für die schnelle Antwort.  😉

Was meinst du mit Tabellenunterhalt, den den ich jetzt zahle also 240 Euro oder?

Und wieso, wenn ich nun mal keinen BU zahlen will weil er nicht rechtens ist den zu fordern muß ich in Widerspruch gehen und diesen rechtlich einwandfrei begründen. Ich mein Ihr könnt mir dabei hier auch gern helfen. Nur ich werde nicht weil ein Amt dieses fordert, die Frage ist ja ob Sie es fordern, einfach brav zahlen. Mich bindet jedenfalls im Moment nur der KU der auch rechtmäßig ist und geprüft werden darf. Das tue ich auch gern, aber bei BU hört bei mir der Spaß wirklich auf. Koste es was es wolle!!! :gunman: Da wird scharf zurück geschossen! Hätte die ARGE lediglich geschrieben das Sie das Einkommen wegen KU kontrollieren wollen, hätte ich lange die Aufstellung gemacht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2009 00:30
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

habe inzwischen ja Auskunft erteilt, davor aber die ARGE wegen der falschen Fristsetzung angeschrieben.

Nun folgendes zurück auf die falsche Fristsetzung:

weitere Frist bekommen, aber da ich schon alles losgesandt habe für mich bedeutungslos.

Zitat aber zur Sache:
"Entgegen Ihrer Auffassung bleibt es grundsätzlich jedem einzelnen unbenommen, sich eines Anspruchs zu bemühen und aufgrund dessen eine Forderung geltend zu machen. Lediglich über die Frage, ob ein behaupteter Anspruch tatsächlich besteht, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.

Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich in Bezug auf Ihre im Zusammenhang mit dem Unterhaltsanspruch gemäß § 1615l BGB geäußerte Rechtsauffassung auf meine Ausführungen im letzten Schreiben.

Soweit Sie sich auf Verwirkung berufen, liegt dieser Einwand neben der Sache.
Derzeit werden für das kind monatlich Liestungen nach SGB 2 in Höhe v. 64,37€ und f. Frau XXX solche i. Höhe von 619€ ausgezahlt. Zur Erläuterung ist darauf hinzuweisen, dass es sich beim Kindergeld um Einkommen der Kindergeldberechtigten handelt. Im Rahmen des SGB2 wird das Kindergeld lediglich solange beim Kind als Einkommen berücksichtigt, bis eigenes Einkommen, wie Bsp. "Unterhalt" den Gesamtbedarf decken würde. Sofern ausreichend Unterhalt gezahlt wird, mindert das Kindergeld die Bedarfe der Mutter. Aus diesem Grund ist dem SGB2 entsprechend Kindergeld unterhaltsrechtlich nicht von den Bedarfen des Kindes in Abzug zu bringen.

So ich verstehe jetzt folgendes:
Wenn mein Einkommen geprüft ist dann wird ja nach Höherstufung bei mir weil nur ein Unterhalsberechtigter (Kind) der Unterhalt für das Kind neu festgesetzt. Nach meinen ermessen also ca. 278€ mtl. Jetzt zahl ich 240,00€. d. heißt das die 38,00 mehr durch mich der KM dann an Leistungen Abgezogen werden können.
Sehe ich das richtig?
Es geht also darum einen möglichst hohen Kindesunterhalt festzusetzten damit alles über den bisher gezahlten Kindesunterhalt dem Kindergeld des Kindes fiktiv abgezogen und der Mutter hinzugerechnet wird. Der Staat also weniger an Sie zahlt.

Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Liebe Grüße an alle hier.... 😉


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Themenstarter Geschrieben : 01.10.2009 22:04
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Baeri22

Einige MA bei der Arge haben nun mal ein eigenes Verständnis vom SGB II und stellen es über alle anderen Gesetze.
Wie es sich bei Kindern verhält kannst Du z.B. >>hier<< nachlesen. Und Dein zu leistender KU wird nun mal durch die URL des zuständigen OLG's vorgegeben (also DDT) und nicht durch das SGB II. Dir bleibt jetzt nur übrig abzuwarten, ob sich die Arge bei Dir meldet und was sie dann will.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2009 19:51
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Danke Oldie, ich denke im Moment das Sie meinen Unterhalt für das Kind ausrechenen. Der Unterhalt sicher etwas höher als die von mir gezahlten 240,00€ mtl. ausfallen wird. Diesen Überschuß dann dem Bedarf bei der KM kürzen. Sie somit ca 40 euro weniger an sie zahlen.

Naja ich habe alles eingereicht, jetzt werd ich ja sehen. Ich stelle es hier ein.

Beste Grüße an euch. 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2009 12:00
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Hallo liebe Mitlesenden, :redhead:
nach meiner Einkommensauskunft heute die Mitteilung:

Zitat: soweit Sie Fahrtkosten in Höhe von 276,10€ geltend machen, die sich unter Berücksichtigung einer einfachen Strecke von 22km an 251 Arbeitstagen im Jahr errechnen, ist es mir nicht möglich, die Entfernung zw. Ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte zu überprüfen, da den Unterlagen die Anschrift des Arbeitgebers nicht zu entnehmen ist.
In diesem Zusammenhang bitte ich um Mitteilung, aus welchem Grund es Ihnen- abgesehen von den Bereitschaftsdiensten am WE- nicht zumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Grundsätzlich sind nach Rechtssprechnung f. Fahrten von der Wohnung zur Arbeit- in engen wirtschaftl. Verhältnissen- lediglich die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel absetzbar. Erst dann, wenn die Benutzung öff. Verkehrsmittel unzumutbar ist sind Kosten der PKW Nutzung absetzbar.

An dieser Stelle erlaube ich mir nochmals den Hinweis auf den bereits übermittelten Fragebogen zur Prüfung Ihrer Unterhaltspflicht, der nach wie vor hier nicht vorliegt.
Zitat Ende.

Also ich glaube die spinnen. In der mitgesandten Einkommenssteuererstattung sind sichtbar 22km zur Arbeit anerkannt. Was wollen die denn nun noch. Und warum soll ich mit jeden Morgen mit dem Bus fahren, früher aufstehen, ich habe sehr unregelmäßig Feierabend so daß es ein erhöhter Mehrbedarf an Zeit wäre einen Bus zu nutzen. Die Bahn fällt völlig weg da der Bahnhof mindestens 20min mit dem Fahrrad entfernt ist. Am Ankunftsort wären dann nochmal 20min mit dem Fahrrad zu fahren.

Was meint Ihr? Jetzt sind die noch nicht zufrieden, schalte wirklich bald den Anwalt ein. Mir reicht es endgültig!!!! :gunman:

Vielleicht könnt Ihr mal was dazu sagen...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2009 19:46
 Uli
(@Uli)

Wieviel Zeit müsstest Du denn aufwenden, um mit öffentlichen Verkehsrmitteln zum Arbeitsplatz zu gelangen? So weit ich mich erinnern kann, wären 1,5 Std. und mehr für eine Wegstrecke unzumutbar.

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2009 20:22
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Sei gegrüßt, also morgens wären es 30min mehr und abends auch mit dem bus. Die Bahn kann ich ausschließen da bin ich ja wie gesagt mit dem rad schon 20min zum bahnhof unterwegs. Mit dem Auto fahre ich durch autobahn je nach verkehr 12-20min eine strecke.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2009 20:29




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin baeri,

was ich nicht verstehe: Du hast Einkünfte in der Grössenordnung von durchschnittlich knapp 2.000 EUR. Bei den Abzugspositionen kann man vielleicht über das eine oder andere streiten und kommt dann möglicherweise in eine andere Gruppe der DDT. In jedem Fall bist Du aber meilenweit Du von einer Konstellation entfernt, die als "Mangelfall" oder sonstige "enge wirtschaftliche Verhältnisse" deklariert werden könnte; deshalb ist die Forderung nach "Fahrtkostenoptimierung" m. E. bescheuert: Du bezahlst ja bereits mehr als den Mindestunterhalt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2009 20:33
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

ja das genau denke ich auch, ich war auch schon beim anwalt und dort haben wir in etwa überschlagen das nach bereinigung dann 273€ mtl. für das Kind zu zahlen sind. 240€ zahle ich jetzt. Das ist der Mindestunterhalt. Ich weiß nicht was die wollen. Vielleicht sollte ich wirklich einen Anwalt beauftragen meine Interessen gezielt zu vertreten. Was meint ihr? Oder was kann ich nochmal stichhaltig schreiben, etwas was sitzt damit endlich berechnet wird.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2009 20:45
 elwu
(@elwu)

Was meint Ihr? Jetzt sind die noch nicht zufrieden, schalte wirklich bald den Anwalt ein. Mir reicht es endgültig!!!! :gunman:

Was meint Ihr? Jetzt sind die noch nicht zufrieden, schalte wirklich bald den Anwalt ein. Mir reicht es endgültig!!!! :gunman:

Hallo,

den brauchst du im Moment noch nicht. Ich würde einen neuen Titel erstellen beim Jugendamt, Laufzeit auf 18ten Geburtstag des Kindes begrenzen, Festbetrag 273. Die vollstreckbare Ausfertigung zusammen mit folgender Antwort ans Amt:

----
Sehr geehrter Herr Blabla,

nach anwaltlicher Beratung habe ich einen meinen Einkommensverhältnissen entsprechenden Unterhaltstitel über 273€ erstellen lassen. Das ergibt sich aus Stufe 3 der Düsseldorfer Tabelle, Altersstufe 6-11 Jahre.

Sofern Sie nachrechnen möchten: die Auskunftserteilung ist erfolgt, es besteht keine rechtliche Verpflichtung, sie in einer bestimmten Form zu erteilen, zu.B. einen Fragebogen auszufüllen. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entnehmen sie aufmerksamerweise dem Ihnen vorliegenden Einkommenssteuerbescheid. Von engen wirtschaftlichen Verhältnissen kann keine Rede sein, da ich ja mehr als den Mindestunterhalt leiste. Wie ich meinen Arbeitsweg zurücklege, überlassen Sie freundlicherweise mir.

Mit freundlichem Gruß

Baeri 22
----

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2009 21:25
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Danke Elwu, ich werd das so schicken. Werde einen Termin beim Jugendamt machen. Ich hoffe das Sie das machen obwohl keine Beistandschaft für das Kind dort besteht. Muß ich da nochmal die Kopien der Einkommensnachweise mithinnehmen?

Was kann die ARGE gegen mich unternehmen nach dem Schreiben?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2009 22:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

mach den Titel doch beim Notar für ein paar Euro. Ich würde ja ums JA einen weiten Bogen schlagen, wenn die noch nicht im Boot sind.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2009 22:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi baeri,

wenn keine Beistandschaft beim JA besteht werden die sich zieren. Nehm ca. 20 € in die Hand und lass das Teil vom Notar machen. Wichtig ist der Batrag, leider die Dynamisierung (Alter und aktuelle Tabelle), Befristung bis 18 und die Klausel, das der Titel den alten dadurch abändert.

Die ARGE selber kann wahrscheinlich wenig tun, außer die KM zur Klage zwingen. Soweit ichs im Kopf hab, kann die ARGE selber nicht klagen.

Tina

*edit* LBM war schneller


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2009 22:47
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Ja das mache ich, das Geld nehme ich in die Hand gern sogar. Dann sollte endlich ruhe sein. Kann ich jeden Notar nehmen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2009 23:05
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Danke Ihr lieben!!!! 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2009 23:14
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Hallo liebe Gemeinde,
die Festlegung des Unterhalts ist da:
Zitat-> Nach Prüfung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse beträgt der Unterhaltsanspruch 289,00€ mtl. Die Berechnung ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Unterhaltsrechtliches Einkommen:
Der Pflichitige bezieht Einkommen aus nichtselbststaänidger Tätigkeit....
Berufsbedingte Aufwendungen hat der Pflichtige in Form von Fahrtkosten geltend gemacht. Mit Schreiben vom 26.09.09 teilte der Pflichtige mit das er an 251 Arbeitstagen 22 km für den Weg z. Arbeitsstätte zurücklegt.
Da diese Angaben hier nicht überprüfbar waren, wurde der Pflichtige gebeten, die Anschrift des Arbeitgebers mitzuteilen bzw. darzulegen, aus welchem Grund es ihm nicht zumutbar sei öffentl. Verkehrsmittel zu nutzen. Hierauf reagierte der Pflichitge insoweit, als dass er auf den Inhalt des o.g. Einkommenssteuerbescheids verwies. Abgesehen davon das diesem verschiedene km Angaben zu entnehmen sind, kann der Bescheid nicht als Nachweis dienen. Da ohne weiteres nicht beurteilt werden kann, inwieweit die angegebene Länge der Wegstrecke zutreffend/überprüft worden ist.
Lediglich die Tatsache das der Pflichtige über die grundsätzlich anzuerkennende Anzahl von Arbeitstagenhinaus tätig war, muss dem FA gegenüber entsprechend belegt werden, so das dieser Umsatnd als nachgewiesen unterstellt wird. Zu Gunsten des Pflichtigen wird weiter davon ausgegangen das diese zusätzlichen Arbeitstage auf die Wochenenden fallen, so dass eine Nutzung der öff. Verkehrsmittel eingeschränkt ist.
Im übrigen muss unterstellt werden das die Nutzung der öff. Verkehrsmittel mgl. ist. Kosten der "Monatskarte (Presistufe2/Fahrzeit 90min)belaufen sich auch 69,00€mtl. Dieser Beitrag wird vorliegend berücksichtigt. Hinzuzurechnen ist ein weiterer Beitrag in Höhe von 22kmX2X0,3X 31zusätzliche Arbeitstage. Die Berufsbedingten Aufwendungen belaufen sich somit auf 103,10€.

Die Altersvorsorge wir mit nur 4% des Gesamtbruttoeinkommens berücksichtigt.

Die Endberechnung kommt genau auf 1700,00 Euro mtl. bereinigtes Nettoeinkommen. Also einen Euro weniger und ich wäre eine Stufe herunter gekommen oder?
Die Berechnung stimmt soweit aber ich finde es schon dreist mir irgendeine Karte für öffentl. Verkehrsmittel anzurechnen.

Ich werde nun vielleicht wie folgt antorten:

"Ihre Berechnung kann ich so ersteinmal nachvollziehen, bitte aber um Herabstufung um eine Unterhaltsgruppe. Der mtl. zu Zahlende Beitrag ist dann 273,00 Kindesunterhalt. Es gibt hierbei 2 Szenarien, entweder Sie nehmen mich selbst in die Unterhaltsstufe eine Klasse herunter oder ich veringere da ich nach Stundenlohn bezahlt werde und nur zu 160 Arbeitsstunden im Monat verpflichtet bin ab sofort meine Arbeitsleistung. Sie erhöhen, ich bremse.  Auch Bereitschaftsdienste muß ich nicht tätigen. Wenn ich dieses tun sollte fehlen mindestens 150-200 € netto im Monat. So das die von Ihnen angegebenen 289,00€ zu Leistender Unterhalt nur von kurzer Dauer sein werden."

Macht es nun  Sinn wegen 16 Euro Unterschied mtl. Widerspruch einzulegen? Ich habe mitbekommen das es mehr Kindergeld geben soll. Dann erhöht sich doch auch mein Anteil der abgezogen wird, oder ist dann auch von noch mehr Unterhalt auszugehen?

Für das Kind stehen bei 289,00€ im Monat plus Kindergeld 453€ zur Verfügung. Mehr als ein Harz4 Erwachsener mtl. zugesprochen bekommt. Irgendwann muß es doch auch mal reichen... Ein Teil davon dient ja sicher auch zur Betreuung des Kindes.... Betreuungskosten kann ich doch steuerlich geltend machen. Wie verhält es sich bei der Konstellation- KM Harz4, Kind in Ganztagsschule, irgendwas muß ich doch bei 289,00€ Kindesunterhalt wiederbekommen und als Betreuungskosten steuerlich ansetzen können?

Gebt mal bitte eure Meinung dazu. 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2009 22:24
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Baeri,

Die Endberechnung kommt genau auf 1700,00 Euro mtl. bereinigtes Nettoeinkommen. Also einen Euro weniger und ich wäre eine Stufe herunter gekommen oder?

Äh, wieso denn das? Die Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle erstreckt sich von 1.501 Euro bis 1.900 Euro, d.h. mit deinem bereinigten Netto von 1.700 Euro bist du genau in der Mitte. Dein bereinigtes Netto könnte also um fast zweihundert Euro niedriger oder höher sein, und am Kindesunterhalt würde sich rein gar nichts ändern. Im übrigen: Rechnerisch Stufe 2, nur ein Unterhaltspflichtiger zu berücksichtigen und damit Hochstufung um zwei Stufen in Stufe 4, ergibt für ein Kind der Altergruppe 6 bis 11 Jahre einen Zahlbetrag von 289 Euro. Wenn ich beim Überfliegen deines Threads nicht was Wichtiges übersehen habe, dann müsste der berechnete Unterhalt doch eigentlich stimmen?!?

Die Altersvorsorge wir mit nur 4% des Gesamtbruttoeinkommens berücksichtigt.

Zwar ärgerlich für dich, aber i.d.R. korrekt, weil 4% vom Gesamtbrutto eine Kappungsgrenze ist; was darüber hinaus geht, gilt als "Privatvergnügen". Wer nicht selbstständig ist und trotzdem mehr berücksichtigt haben will, der muss dafür schon sehr gute Gründe liefern.

Die Berechnung stimmt soweit aber ich finde es schon dreist mir irgendeine Karte für öffentl. Verkehrsmittel anzurechnen.

Wie ich oben schon geschrieben habe: Meiner Meinung nach macht es in deinem Fall keinen Unterschied, derzeit jedenfalls nicht. Vermutlich ist es daher wenig hilfreich, dafür jetzt ein Fass aufzumachen; der einzige Grund könnte sein, wenn du glaubst, dass sich dein Einkommen in Zukunft so ändern wird, dass der Unterschied zwischen Bus und Auto dann tatsächlich einen Unterschied machen würde, und du bereits jetzt festgestellt haben willst, dass du die Fahrt zur Arbeit .zwingend mit dem Auto zurücklegen musst.

Ich werde nun vielleicht wie folgt antorten:

"(...) Es gibt hierbei 2 Szenarien, entweder Sie nehmen mich selbst in die Unterhaltsstufe eine Klasse herunter oder ich veringere da ich nach Stundenlohn bezahlt werde und nur zu 160 Arbeitsstunden im Monat verpflichtet bin ab sofort meine Arbeitsleistung. Sie erhöhen, ich bremse.  Auch Bereitschaftsdienste muß ich nicht tätigen. Wenn ich dieses tun sollte fehlen mindestens 150-200 € netto im Monat. So das die von Ihnen angegebenen 289,00€ zu Leistender Unterhalt nur von kurzer Dauer sein werden."
(...)
Gebt mal bitte eure Meinung dazu. 🙂

Du willst meine Meinung? Du kriegst sie: Komm' bitte wieder runter von deiner Palme!

Im Ernst, du bist gerade dabei und schießt dir in deinem Ärger selbst ins Knie. Wenn du solche Drohungen schreibst, dann werden zwei Dinge passieren. Erstens, du wirst damit nicht durchkommen, denn als Zahlmeister für Kindesunterhalt hat du eine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" - im Klartext, du darfst nicht mal eben willkürlich dein Einkommen reduzieren, um damit Kindesunterhalt zu sparen (manche Leute nennen diese Regelung eine moderne Form von Sklaverei, aber diese Diskussion möchte ich hier lieber nicht führen). Zweitens, wenn du irgendwann tatsächlich mal unverschuldet weniger verdienst, dann wird man sich auf der Gegenseite mit Wonnen an obiges Schreiben von dir erinnern, und du bist noch stärker als ohnehin schon in der Beweispflicht, dass du diesmal wirklich nichts dafür kannst ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2009 03:04




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