Hallo
Nach der Trennung wird 1 Jahr Übergangszeit gewährt um sich ggf. ein Job zu suchen!
Bei 2 Kinder im Alter von 6 und 8 wird eine Teilzeittätigkeit in der Regel angenommen.
Die Kinder sind nehme ich an im Kiga oder Schule in dieser Zeit sollte die Dame doch einer Tätigkeit nachkommen können und dies würde deine Zahlung sicherlich erheblich drücken.
Im Jahr 2009 glaube ich entschied das LG Köln z.b eine Vollzeittätigkeit mit 2 Kindern im Alter von 8und 11 Jahren.
Also sollte deine Ex sicher einen Teilzeitjob ausüben können, aber wie immer der Einzelfall entscheidet.
Gruß
Hallo united,
habe hier wirklich keinen scanner und habe euch wirklich alle Informationen übermittelt, die im Anwaltsschrieb standen.
Auch das Entscheidende aus dem Vergleich habe ich gesagt. Für die Zeit danach:Danach haben beide Parteien das Recht, den Unterhalt neu zuberechnen. Deswegen hat der Anwalt und die ARGE Auskunft gefordert. Beide haben von mir mittlerweile Auskunft bekommen.
Auch habe ich mit meiner EX nochmal gesprochen; um einem gerichtlichen Streit habe ich ihr folgendes Angebot gemacht:
Ich zahle ihr die nächsten Monate 1200 € und dann 1000€ pro Monat (inkl. KU).
Sie hat eingewilligt. Ich weiß jedoch nicht, ob ihr Anwalt ihr etwas anderes rät; weil sie in einem Gerichtsstreit mehr rausholen kann.
Auch hat sie mir gesagt, dass sie einige Bewerbungen geschrieben hat. Sie denkt, es wäre für sie möglich, wenigstens einen 400- 500 € Job zu bekommen und auszuüben.
Ich habe mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet, der dem gegnerischen Anwalt dieses Angebot übermittelt.
Was sagt ihr dazu ? Bin für jede Anregung dankbar.
Danke für eure Anworten und eure Mühe
Hallo Cura,
Ich zahle ihr die nächsten Monate 1200 € und dann 1000€ pro Monat (inkl. KU).
Glasklare Ansage von meiner Seite: Du signalisierst deiner Ex damit, dass bei dir jede Menge Kohle zu holen ist (und das wird wohl eher noch mehr Begehrlichkeiten bei ihr wecken). Kann ja wohl nicht sein, dass sie arbeitsmäßig die Brocken hinschmeißt und du ihr kampflos vorübergehend fünfhundert und dauerhaft dreihundert Euro mehr überlassen willst als bisher, bloß weil ein Anwalt mit einer schlampigen bis nicht vorhandenen Begründung sogar einen noch unverschämteren Betrag von dir gefordert hat.
Dass der Anwalt dich über den Tisch ziehen will, erkennt man übrigens schon hieran:
Begründung: Sie haben ein Gehalt von geschätzt 2800 € netto; Sie zahlen somit Kindesunterhalt 345+345 +Ehegattenunterhalt 900€= 1500 €.
Dem geforderten Kindesunterhalt von je 345 Euro entnehme ich, dass beide Kinder in der Altersgruppe 6 bis 11 Jahre sind - richtig? Edit: OK, das hattest du schon geschrieben, die beiden sind 6 und 8 Jahre - passt.
Wenn dein Gehalt mit 2.800 Euro einigermaßen korrekt geschätzt ist (und wenn es weniger ist, dann rechne besser mit dem spitzen Bleistift), und wenn da nicht noch anteiliges Weihnachtsgeld o.ä. obendraufkommt, dann schätzen wir mal weiter: Wir ziehen 5% vom Netto ab für berufsbedingte Kosten, das sind 140 Euro (sag' aber bitte mal, welches OLG für dich zuständig ist, nicht alle erkennen die Pauschale an - wenn nicht, dann ist für dich Einzelnachweis der Kosten angesagt). Damit bleiben dir 2.660 Euro und somit bist du schon nicht mehr in Zeile 5 der Düsseldorfer Tabelle (wie das Anwältlein behauptet), sondern nur noch in Zeile 4. Und da du nicht nur für zwei, sondern gleich für drei Leute Unterhalt zahlen sollst, wirst du um eine Zeile herabgestuft und landest in Zeile 3. Das sind dann nicht 345 Euro pro Kind, sondern "nur" 309 Euro pro Kind!
Und wo sich der Anwalt beim Exenunterhalt zu deinen Ungunsten verrechnet hat, kann ich dir wirklich erst sagen, wenn du uns verrätst, wie der Anwalt auf diese 900 Euro Ehegattenunterhalt gekommen ist.
Nebenbei bemerkt: Hast du eine zusätzliche Altersvorsorge, z.B. einen Riestervertrag oder eine Lebensversicherung? Beiträge von bis zu 4% deines Bruttoeinkommens kannst du für die Unterhaltsberechnung zusätzlich von deinem Netto abziehen. Falls du so etwas nicht hast: Überleg' dir schleunigst, ob du dir nicht schnell so etwas zulegst mit einem passenden Beitrag (d.h. 4% von deinem Brutto) und gleich die erste Rate zahlst. In deinem Fall ist das nämlich die Wahl, entweder in die eigene Altersvorsorge zu investieren - oder mit einem großen Teil dieses Geldes eine stinkfaule Ex zu alimentieren. Was den Abbruch ihres Referendariats betrifft: Ich würde da durchaus auch mal das Stichwort "mutwilliges Herbeiführen der Bedürftigkeit" in den Ring werfen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich habe mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet, der dem gegnerischen Anwalt dieses Angebot übermittelt.
Was sagt ihr dazu ? Bin für jede Anregung dankbar.
Hallo,
was sollen wir dazu denn im Nachhinein sagen? Du hast ja offenbar bereits Fakten geschaffen. Nun musst du mit den Konsequenzen leben.
/elwu
Hallo Malachit,
danke für deine Antwort; tolles forum übrigens.
Jedoch: Bei den 700 € wurde ihr Refendariatsgehalt miteinberechnet.
Sind die 1000 € wirklich soviel, wenn ich mir eine Menge Gerichtskosten und Anwaltskosten spare ?
Man muss bedenken, dass der KU ja auch ansteigt und wir an einen Festbetrag gedacht haben(EU +KU) der gleich bleibt.
Bei dem Anwalt hast du völlig recht. Es ist wohl unprofessionell ohne jegliche Unterlagen von mir den Unterhalt zu schätzen und im nächsten Brief 2 Wochen später mit Klage zu drohen, falls ich nicht sofort zahle (Also: Der Anwalt hat ohne Unterlagen 900 € Unterhalt geschätzt ! Wie er darauf gekommen ist, weiß ich nicht.)
Hi Cura
Vermuten, schätzen, annehmen - das zieht sich wie ein roter Faden durch den ganzen Thread. Ist es wirklich zuviel verlangt, von Dir konkretere Angaben zu fordern, wenn Du Details erfahren möchtest? Dein Hinweis mit dem Scanner kommt zwar ein oder zwei Tage schick und glaubwürdig an, doch spätestens dann kannst Du auch mal die Dinge manuell (per Tastatur und etwas Fingerfertigkeit) eintippen, wenn Du weiterführende Hinweise bekommen möchtest. Ist das wirklich zuviel verlangt?
Gruss oldie (im Jahr 2010 nach Christi Geburt manchmal wirklich verzweifelnd der Ausreden)
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Cura,
Bei dem Anwalt hast du völlig recht. Es ist wohl unprofessionell ohne jegliche Unterlagen von mir den Unterhalt zu schätzen und im nächsten Brief 2 Wochen später mit Klage zu drohen, falls ich nicht sofort zahle (Also: Der Anwalt hat ohne Unterlagen 900 € Unterhalt geschätzt ! Wie er darauf gekommen ist, weiß ich nicht.)
Im Gegenteil. Gemessen an dem, was die Aufgabe eines Anwalts ist, war das sogar höchst professionell. Das nennt sich: Mit lächerlich geringem Aufwand maximale Unruhe auf der Gegenseite stiften. Denk mal in Ruhe darüber nach ...
Du allerdings sollst dich in Zukunft von derlei hochprofessionellen Einschüchterungsversuchen nicht mehr beeindrucken lassen!
Jedoch: Bei den 700 € wurde ihr Refendariatsgehalt miteinberechnet.
Ja, verdammt nochmal - und weil sie diese Arbeit mutwillig hingeschmissen hat, unterstellen wir der Dame doch einfach mal, dass sie auch jetzt genau so viel verdienen könnte, wenn sie nur wöllte. Der familienrechtliche Fachbegriff dafür lautet übrigens "fiktives Einkommen". Eigentlich könnten wir ihr sogar ein höheres fiktives Einkommen unterstellen als diese 700 Euro, denn anders als bei ihrem hingeschmissenen Refendariat ist sie jetzt nicht mehr an eine festgeschriebene Ausbildungsvergütung gebunden, sondern kann sich bei der Auswahl ihres Jobs ganz danach richten, möglichst viel Kohle damit heranzuschaffen!
Sind die 1000 € wirklich soviel, wenn ich mir eine Menge Gerichtskosten und Anwaltskosten spare ?
Man muss bedenken, dass der KU ja auch ansteigt und wir an einen Festbetrag gedacht haben(EU +KU) der gleich bleibt.
Dass der Kindesunterhalt von diesem hochprofessionellen Anwalt der Gegenseite mutmaßlich gleich um zwei Zeilen zu hoch errechnet wurde, hatte dir aber, glaube ich, auch schon irgendjemand hier gesagt, oder?
Nimm mir's nicht übel - aber du kämpfst gerade nicht für deine eigene Sache, sondern für die Sache der Gegenseite.
Ist natürlich deine Entscheidung.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. wer kämpft, kann verlieren; wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
bin dir sehr dankbar für deine Worte :). Du hast völlig recht. So etwas ähnliches hatte ich auch der ARGE geschrieben. Hätte sie das Refendariat nämlich fertig gemacht; hätte sie jetzt einen normalen JOb als Lehrer annehmen können; d. h. ca. 2500 € netto !
Gottseidank ist der Brief von meinem Anwalt noch nicht weggeschickt "Mutwilliges Herbeiführen einer Bedürftigkeit" ist ein gutes Stichwort.
Ich habe nur immer Bedenken, dass ich sie damit verärgere und sie mir unsere lieben Kleinen vorenthält.
Aber man kann sich ja nicht alles bieten lassen.
Hallo Oldie,
ich habe alle wichtigen Infos mitgeteilt und habe versucht alle Gegenfragen zu beantworten.
Das " Schätzen " habe nicht ich gemacht, sondern der gegnerische Anwalt. Nochmal: Es lag keine Berechnung vor!!
Wenn du mir sagst, was du genau meinst, kann ich dir Anwort geben. Ich brauche dir nicht das ganze Schreiben vom Anwalt abzutippen, da er einmal von mir Auskunft fordert und pauschal 1500€ fordert. Das ist alles. Ich habe jetzt seit 4 Jahren mit diesem Anwalt zu tun und die Schreiben füllen 4 Ordner.
Wenn es was Neues gibt, melde ich mich wieder.
Hallo Cura,
wichtig ist, auf welcher Rechtsgrundlage er das Geld fordert. Deswegen ist die Formulierung schon wichtig und deswegen wollen die Leute hier mehr über den Schriebs wissen.
Was verlangt er? EU, BU? Auf welcher Rechtsgrundlage? Wie ist seine Begründung? Ohne Begründung hast du erstmal eine einfache Antwort!
Eine Auskunft kannst du ablehen, weil du kurz zuvor schon Auskunft erteilt hast. Bei BU ist sie nach Rechtsprechung des BGH darlegungs- und beweisplfichtig ist, d.h. sie muss darlegen und ggf beweisen, wieso sie nicht arbeiten kann. Mutwillig hinschmeißen geht auch nicht, deswegen könnten theoretisch (!) alle Unterhaltsansprüche entfallen.
Dantes
Hallo Forum,
es gibt 3 Neuigkeiten:
1. nun schreibt mir die ARGE: Auf eine weitere Prüfung hinsichtlich Ehegattenunterhaltes für Ihre geschiedene Ehefrau wird verzichtet.
Sie schulden 528 € Kindesunterhalt. Dies ist eine gute Nachricht.
2. Außerdem schreibt die ARGE mir in einem anderen Brief (am nächsten Tag): Da meine Exfrau ihre Ausbildung abgebrochen hat (und ich Ihnen geschrieben habe, es würde Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder geben), sollte ich Ihnen diese nennen. Dies könnte Auswirkungen auf meine Unterhaltsberechnung haben.
3. Jedoch, wie beschrieben, hat meine Exfrau einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der unser Angebot nicht angenommen hat und jetzt anscheinend auf Ehegattenunterhalt vor Gericht klagen will.
Es könnte so schön sein, wenn nicht meine Exfrau diesen Rechtsanwalt eingeschaltete hätte. Wenn jedoch vor Gericht ein Ehegattenunterhalt herauskommen wird, müsste ich diesen an die ARGE zahlen.
Das habe ich meiner Exfrau desöfteren versucht zu erklären. Sie will anscheinend trotzdem klagen. Es kostet sie ja nur 10 €.
Über eure Meinungen, Hinweise u. ä würde ich mich freuen.
Ich hoffe, ich habe es nicht wieder zu verkürzt dargestellt
Hi
2. Außerdem schreibt die ARGE mir in einem anderen Brief (am nächsten Tag): Da meine Exfrau ihre Ausbildung abgebrochen hat (und ich Ihnen geschrieben habe, es würde Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder geben), sollte ich Ihnen diese nennen. Dies könnte Auswirkungen auf meine Unterhaltsberechnung haben.
Nicht antworten. Da für die Arge Ehegattenunterhalt in weite Ferne gerückt ist versuchen sie jetzt vermutlich über die Betreuungskosten für die Kinder mehr Geld von Dir zu fordern. Und sie könnten auch mit Betreuungsunterhalt agrumentieren. Nur - das ist im Moment nicht Deine Baustelle, mische Dich da keinesfalls ein. Weder die Ausbildung der Ex noch deren Geflogenheiten, die Kinder zu betreuen, sind etwas, womit Du Dich zum jetzigen Zeitpunkt auch nur ansatzweise beschäftigen solltest.
Beim RA kannst Du nur abwarten. Kommt es zur Klage, wirst Du vom Gericht angeschrieben. Dann brauchst auch Du einen RA, da es sich um Unterhaltsangelegenheiten handelt und Anwaltspflicht besteht. Auch hier erstmal die Füsse still halten und nichts von Dir aus ggü. der Gegenseite unternehmen. Wurdest Du schon zur Auskunft aufgefordert?.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Oldie,
ich wurde schon zur Auskunft aufgefordert und habe schon einen Anwalt eingeschaltet. Ich habe schon Auskunft gegeben.
Du bist der Meinung, dass ich der ARGE nicht anworten soll. Ich wollte ihr eigentlich schon antworten, weil
- ich der ARGE einen Brief geschrieben habe, dass es Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder gibt und somit meine Exfrau ihre Ausbildung nicht hätte abbrechen dürfen. Danach schrieben sie mir diesen Brief, indem sie nach den konkreten Betreuungsmöglichkeiten fragten. Mein Anwalt hatte dem gegnerischen Anwalt auch schon geschrieben, dass sie ihre Arbeit (Refrendariat ) schuldhaft aufgegeben hätte ( vgl. § 1579 Nr. 4 BGB).
Ich denke nicht, dass es mir einen Nachteil bringt, wenn ich der ARGE die Betreuungsmöglichkeiten nenne. Eher einen Vorteil; denn wenn die ARGE Druck auf meine Exfrau ausübt wird diese eher wieder eine Arbeit aufnehmen, was dringend nötig ist und auch im Bereich ihrer Möglichkeiten steht.
Was ich jedoch wirklich völlig irrsinning finde ist: Wenn vor Gericht ein Betreuungsunterhalt herauskommen sollte, müsste ich diesen (wahrscheinlich) vollständig an die ARGE zahlen.
Meine Exfrau hätte nichts davon. Ich hätte aber einen sehr großen Nachteil. Wahrscheinlich ca. 700 € mehr zu zahlen, als ich jetzt zahle und eine Menge Gerichts- und Anwaltskosten.
Meine Exfrau bekommt jedoch den Anwalt für 10 € und PKH.
Trotzedem sehe ich keine Lösung für uns alle; außer, dass meine Exfrau eine Arbeit aufnimmt.
Bitte um Anwort.
Ich füge hinzu: Es hat großen Einfluss auf meine´Unterhaltsberechnung (BU), ob meine Exfrau eine Arbei aufnimmt. Ich muss mich damit also schon beschäftigen.
Trotzdem danke
Moin,
Was ich jedoch wirklich völlig irrsinning finde ist: Wenn vor Gericht ein Betreuungsunterhalt herauskommen sollte, müsste ich diesen (wahrscheinlich) vollständig an die ARGE zahlen.
Meine Exfrau hätte nichts davon. Ich hätte aber einen sehr großen Nachteil. Wahrscheinlich ca. 700 € mehr zu zahlen, als ich jetzt zahle und eine Menge Gerichts- und Anwaltskosten.
dieses "sie hat nichts davon, weil sie bei UH-Zahlungen durch mich dann weniger von der ARGE kriegt" ist ein gängiger Irrtum: Der Steuerzahler hat sehr wohl etwas davon, wenn die finanziellen Folgen einer Ehe nicht auf ihn abgewälzt werden. Und warum sollte die Allgemeinheit die Folgen Eures ehelichen Einverdiener-Modells tragen? Irrsinnig ist daran nichts.
Für EU gibt es klare gesetzliche Regelungen, die mit dem Einkommensdelta der Beteiligten zu tun haben. Das kann man sehr einfach rechnen. Und ob hier etwas "schuldhaft angebrochen" oder eine Bedürftigkeit "vorsätzlich herbeigeführt" wurde, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht. Der § 1579 BGB wird dabei von Laien regelmässig vollkommen überbewertet.
Grüssles
Martin
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