Hallo,
bin neu hier in diesem Forum und habe eine dringende Frage.
Zahle an meine EXfrau und Kinder 700 € aufgrund Vergleich Scheidung; 30. 08. war es möglich Unterhalt neu zu berechnen.
Da meine Ex jetzt bei der ARGe Leistungen bezieht, hat mich die ARGE angeschrieben. " sie wäre an die Stelle des Unterhaltsberechtigten getreten bis zur Höhe der Leistungen". Ich habe hier Auskunft erteilt.
Jetzt schreibt mich jedoch, ein Anwalt an, den meine Ex beauftragt hat und fordert erneut Auskunft .
Kann das der Anwalt, obwohl der Anspruch an die ARGE übergegangen ist ??
Danke
Ich füge hinzu:
Anwalt fordert jetzt pauschal ohne Berechnung 1500 €; da ich nur 700 € gezahlt habe, droht er mit baldiger Klage. Kann er klagen ???
Hi
Kannst Du das bitte etwas konkreter angeben? Wer möchte für welche Person(en) auf Grund welches Anspruchs (die §§ und das Gesetz bitte) was fordern? Was leistest Du bisher/derzeit genau für wen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Anwalt fordert jetzt pauschal ohne Berechnung 1500 €; da ich nur 700 € gezahlt habe, droht er mit baldiger Klage. Kann er klagen ???
Hallo,
stell' den Schreib anonymisiert hier ein, sonst müssen wir raten, worum es geht und worauf der seine Forderung begründet.
/elwu
Anwalt hat von mir noch keine Auskunft bekommen.
Begründung: Sie haben ein Gehalt von geschätzt 2800 € netto; Sie zahlen somit Kindesunterhalt 345+345 +Ehegattenunterhalt 900€= 1500 €.
neue Info : Habe heute die ARGE angerufen; sie sagen, dass der Anwalt Auskunft fordern kann, da die ARGE nur Unterhalt in Höhe Ihrer Leistungen verlangen kann. Wenn etwas darüber hinaus herauskommt, müsste ich das an meine Exfrau zahlen.
Das Ganze ist jedoch m. M. nach ein Irrsinn, da meine Exfrau volle Leistunegn von der ARGE bekommt. Wie kann da ein Ehegattenunterhalt herauskommen, der über Ihren Leistungen liegt.
Das habe ich auch versucht meiner Exfrau zu erklären; sie sagte - wie immer - nichts dazu.
Antwort an Oldie:
Ich zahle an meine Exfrau und die Kinder seit unserem gerichtlichen Vergleich Scheidung 700 € (bisher). Dieser ist jetzt ausgelaufen und es kann eine Neuberechnung stattfinden.
Jetzt: Anwalt und ARGE sieht eventuell einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Meine Exfrau hat vor einem Jahr ihr Refendariat nach einem Jahr abgebrochen, obwohl sie Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder gehabt hätte.
Das habe ich auch versucht meiner Exfrau zu erklären; sie sagte - wie immer - nichts dazu.
Hallo,
damit hat sie auch recht. Es ist in der Tat so, dass der Staat sich sofort zurückzieht, wenn ein anderer die Leistungen erbringen muss und das auch kann. Und das ist hier wie in den meisten Fällen auch richtig so, schließlich sind die Steuerzahler nicht die Väter deiner Kinder und Exmänner deiner Exfrau. Stellst du den Schrieb nun hier ein oder willst du keine Hilfe?
/elwu
Hallo elwu,
ich habe doch alle Informationen gegeben (s. Post 4). was brauchst du denn noch ??
Habe hier leider keinen scanner. Ist auch gar nicht nötig
Moin Casu,
ausser der Tatsache, dass der Anwalt Deiner Ex besser multiplizieren als addieren kann, ist Deinen Angaben bis dato nix zu entnehmen.
Begründung: Sie haben ein Gehalt von geschätzt 2800 netto; Sie zahlen somit Kindesunterhalt 345+345 +Ehegattenunterhalt 900= 1500 .
2.800 (netto) - 690 (KU) = 2.110 x 3/7 = 900 (EU)
690 + 900 = 1.590 (also eher 1.600 EUR)
Wenn Du ihm keine Auskunft geben willst, dann rechnet er halt mal so vor sich hin.
Ob Ex derzeit Leistungen von der Arge bezieht, ob sie tatsächlich nen Anspruch gegen Dich haben könnte, ob Dein Einkommen denn passt, ...
... lässt sich aus Deinen Angaben nicht erkennen.
Wenn Dein Einkommen tatsächlich stimmig ist, stellt sich die Frage, wie denn da ein Vergleich von 700 EUR rausgekommen ist.
Gruß
United
Hallo United,
bei dem Vergleich ist ihr Refenderatiatseinkommen miteinberechnet worden (ca. 1200 €). Dieser Vergleich war für 2 Jahre. Nach einem Jahr hat sie jedoch ihre Ausbildung abgebrochen und hat Geld von der ARGE erhalten.
Hi
Hmm, Deine Mittelsamkeit lässt Wünsche offen. 🙂 Pauschal kann ich sagen:
Kann das der Anwalt, obwohl der Anspruch an die ARGE übergegangen ist ??
Anwalt fordert jetzt pauschal ohne Berechnung 1500 €; da ich nur 700 € gezahlt habe, droht er mit baldiger Klage. Kann er klagen ???
Ja, er kann. Er kann auch klagen, weil Du kein lila Kleid anziehst. Es ist nur fraglich, ob die Klage angenommen wird (Rechtsgrundlage) und ob er damit durchkommt. Daher ist eine genaue Kenntnis des Vergleichs, dem Alter der Kinder und ihrer Betreuung und warum sie das Referendariat "aufgegeben" hat. Falls sie lediglich arbeitslos geworden ist begründet dies alleine keinen EU-Anspruch.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
- Vergleich (wurde vor Gericht bei der Scheidung gemacht) war auf 2 Jahre begrenzt. 2 Jahre (für die Zeit ihres Refendariats) musste ich 700 € zahlen. Wir hofften alle, dass sie ihre Ausbildung abschluießt und eine Stelle als Lehrerin annimmt.
Nach einem Jahr brach sie jedoch ihr Refendariat ab, weil wie sie sagt Laura - unsere Tochter - stark unter ihrer Nichtverfügbarkeit leidet.
M. E. war dies jedoch nicht der wahre Grund, da es den Kindern in der Zeit recht gut ging. Sie hat zu schlechte Leistungen beim Refendariat erbracht und ihr war es zu stressig. Exfrau hat in der Zeit des Refendariats mit ihrer Mutter zusammengewohnt. Diese hat auch die Kinder betreut. Mit dieser hat sie sich jedoch gestritten und ist ausgezogen.
- Unsere Kinder werden im Oktober 6 und 8.
Frage: Was bedeutet dein letzter Satz"Falls sie lediglich arbeitslos geworden ist, begründet dies alleine keinen EU- Anspruch."
Danke. LG
Frage: Was bedeutet dein letzter Satz"Falls sie lediglich arbeitslos geworden ist, begründet dies alleine keinen EU- Anspruch."
Es muss zusätzlich möglich sein, dir eine Verantwortung für ihre Arbeitslosigkeit anzuhängen.
Z.B. dass sie ihre Karriere als Vorstandsanwärterin eines DAX Unternehmens abgebrochen hat, um dir den Haushalt zu führen und deswegen nun nix mehr findet.
Magst du was sagen zu ihrer vor-, nach- und ehelichen Tätigkeit.
Dann können wir vielleicht ne Prognose abgeben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
mich trifft keinerlei Verantwortung für ihre Arbeitslosigkeit.
voreheliche Tätigkeit: Hat mit mir zusammen Lehramt studiert; haben beide das 1. Examen gemacht.
eheliche Tätigkeit: Wir waren 4 Jahre verheiratet. Sie hat sich in dieser Zeit um die Kinder gekümmert.
nacheheliche Tätigkeit: Sie hat ein Jahr Refendariat gemacht und war dann bei der ARGE
Sie hat sich in dieser Zeit um die Kinder gekümmert.
Das ist der Punkt.
Damit war sie an der Berufsausübung gehindert.
Das ist ein ehebedingter Nachteil.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Okay, ehebedingter Nachteil.
Aber: Darf sie ihre Ausbildung einfach aufhören, obwohl es Betreuungsmöglichkeiten gegeben hätte. Hätte sie sie beendet, müsste ich jetzt kein EU - Unterhalt zahlen.
Muss ich dafür zahlen, weil sie ihre Ausbildung nicht zuende gemacht hat.
Außerdem: Ich habe zwei Jahre 700 € gezahlt. Kann es sein, dass ich jetzt - wenn die Berechnung das hergeben würde- auf einmal 1600 € zahlen müsste ??
Spielen hier die 4 Jahre nicht auch eine Rolle.
was denkt ihr sollte ich tun ?
Außerdem: Der Abbruch ihrer Ausbildung war nicht durch die Ehe begründet (kein ehebedingter Nachteil).
Erklär das dem Richter.
Die Verhängung von EU hängt ausschließlich von der Willkür des Richters ab, im Juristensprech "Billigkeit" genannt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
nacheheliche Tätigkeit: Sie hat ein Jahr Refendariat gemacht und war dann bei der ARGE
Hallo,
hat sie ihr Referendariat abgeschlossen?
/elwu
Moin,
@elwu: Referendariat hat sie nachehelich abgebrochen.
Nach einem Jahr brach sie jedoch ihr Refendariat ab, weil wie sie sagt unsere Tochter - stark unter ihrer Nichtverfügbarkeit leidet.
Cura, stell doch mal bitte den Anwaltsschrieb anonymisiert hier rein (danach wurde schon weiter oben gefragt) ...
Zusätzlich wäre jetzt auch der Wortlaut Eures Vergleiches interessant (Du schreibst "war auf 2 Jahre begrenzt" - wird hier auch zur Zeit danach etwas gesagt ?).
Ansonsten kann nur gemutmaßt werden (naja Mutmaßungen werden es bleiben, weil letztendlich nur ein Richter entscheiden kann).
Gruß
United
