ARGE oder Jugendamt
 
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ARGE oder Jugendamt

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(@hanso)
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keiner mehr einen schlauen Rat?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2012 18:51
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

keiner mehr einen schlauen Rat?

Nö, Hanso. Ich nicht.

Deine Ex-Frau (-Freundin / -Geliebte?) lebt zusammen mit eurer gemeinsamen Tochter von Hartz4 (=von unseren Steuergeldern).

Du verbrauchst dein Gehalt bis auf die Unterhaltskosten (wie du selbst sagst: zu niedrig) und Umgangskosten für dich allein.

Während deines Studiums (subventioniert von unseren Steuern) hat deine Tochter UHV (subventioniert von unseren Steuern) erhalten.

WAS WILLST DU NOCH!?!?! Dich künstlich arm rechnen? Zulasten des Steuerzahlers?

Titulier den korrekten KU kostenfrei beim JA (oder wo immer du magst gegen ein Entgelt).
Mach dich vorher hier im Forum schlau, was dabei zu beachten ist. Dazu gibt es hier Info ohne Ende.

Schicke eine Kopie des Titels an die ARGE. Dazu als Anschreiben den hübschen  :guckstdu: Entwurf von Beppo aus Beitrag #29 in Eptagons Nachbar-Thread.

:geheimtipp:  :reihenfolge:

Ich finde dein Auftreten hier anmaßend und fordernd. Möglicherweise geht es anderen (hier nicht Reagierenden) ebenso. Weil ich persönlich es für zumutbar halte, einfach selbst auf eine Überschrift wie die in Eptagons Thread zu reagieren und einfach mal selbst zu lesen, statt darauf zu warten, alles häppchenweise von einer Community serviert zu bekommen, in die man sich sonst in keinster Weise einbringt. 

  :ohnemich: Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2012 20:24
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nö, Hanso. Ich nicht.

Dann lass es.

Ist es verwerflich, sich Infos einzuholen mit dem Hintergrundwissen, das Väter(wie ich auch) ausgwrungen werden wie ein Schwamm?
Ist es verwerflich für sich zu kämpfen um zu verhindern, das das ein Gericht sämtliches nicht vorhandenes Geld verteilt, so dass nichts für einem selber übrig bleibt?
Ist es verwerflich fiktivem Gedankengut der Gegenpartei entegenzutreten?

@Biggi, wenn du nicht daran interessiert bist, anderen zu helfen, halte dich raus mit Kommentaren, die die Welt nicht braucht.

Ich für meinen Teil wäre für jede Info dankbar, denn ich werde ausgewrungen.
Um dieses bei anderen Usern zu verhindern bin ich hier und versuche zu helfen, denn ich weiss was auf uns Vätern zukommen kann, wenn nicht gut und rechtzeitig reagiert wird.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2012 21:04
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich für meinen Teil wäre für jede Info dankbar, denn ich werde ausgewrungen.

Wedi, wo es die um Wahrung der Rechte nahezu mittelloser und rechtloser Vätern geht, bin ich die erste, die an der Seite der KV steht. Das dürfte mittlerweile aus der Vielzahl meiner Beiträge deutlich geworden sein.

Wo es darum geht, einem Menschen, der hier im Forum außer Fragen nach dem Muster "Wie kann ich mein Netto kleinrechnen und die Allgemeinheit möglichst wirkungsvoll besch**en?" noch nichts eingebracht hat, den Allerwertesten nachzutragen, reagiere ich ein wenig säuerlich.

Muss dir nicht gefallen, ist aber so.

Dass du mit dem Rücken zur Wand nach Luft ringst, ist mir bewusst.
Und ich wünschte, du hättest früher den Rat dieses Forums erhalten.

Der TO ist von deiner entsetzlichen Situation Lichtjahre entfernt - und einfach nur zu faul, selbst zu lesen.

Also komm mal wieder runter! Ich hab dir nichts getan.

Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2012 21:58
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wo es darum geht, einem Menschen, der hier im Forum außer Fragen nach dem Muster "Wie kann ich mein Netto kleinrechnen und die Allgemeinheit möglichst wirkungsvoll besch**en?"

Das ist in diesem Fall allein deine Interpretation.

Muss dir nicht gefallen, ist aber so.

Mir gefällt so einiges nicht, ich muss da aber mit leben.

Und ich wünschte, du hättest früher den Rat dieses Forums erhalten.

Ja, ich auch, nur das habe ich nicht und bin in viele Fallen gatappt.Ich wünsche das keinem und wenn ich kann, versuche ich, auch wenn es verwerflich zu sein scheint, anderen davor zu bewahren.
Jeder weiss, das Gerichte Väter nur zu gerne zu Unterhalt verpflichten, obwohl sie gar nicht in der Lage sind diesen zu bezahlen.
Ich bin dafür, auch nur jeden Rat oder Tip zu geben, um zwar Unterhalt zahlen zu können, aber nicht soviel, das man selber nicht mehr weiß, wie man sich selber ernähren soll.

Wedi, wo es die um Wahrung der Rechte nahezu mittelloser und rechtloser Vätern geht, bin ich die erste, die an der Seite der KV steht.

:thumbup:

Der TO ist von deiner entsetzlichen Situation Lichtjahre entfernt - und einfach nur zu faul, selbst zu lesen.

Dann gib ihm Zeit und übe Geduld

Also komm mal wieder runter! Ich hab dir nichts getan.

Weiß ich und ich bin auch dankbar dafür, das du dich und deine Erfahrungen hier mit einbringst.

Hätte ich früher auch gebrauchen können.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2012 22:26
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Was kann ich jetzt eigentlich noch alles angeben, um das Nettoeinkommen zu senken.

@Hanso:
Du hast die abzugsfähigen Posten korrekt erfasst.

So Du keine weitere Altersvorsorge hast (Riester, Lebensversicherung ...) und Deine berufsbedingten Aufwände nicht höher als die von Dir genannte 5%-Pauschale sind, ist es das.
Bei der Anerkennung von Umgangskosten kommt es darauf an ... worauf kann Dir nur ein Richter sagen.

Schick die Unterlagen ein, lass die Dame rechnen und das Ergebnis teilst Du dann mit (d.h. nicht dass Du Dich diesem Ergebnis uneingeschränkt unterwerfen musst) ...

@Biggi:
In der Tat stimme ich Dir zu, dass der TO auch etwas mehr hätte selber lesen können.
Allerdings halte ich es für legitim nachzufragen, was für Möglichkeiten der Einkommensbereinigung bestehen ...
... der Staatskasse fällt in erster Linie Hanso´s Ex zur Last und nicht er.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2012 10:57
(@hanso)
Zeigt sich öfters Registriert

Deine Ex-Frau (-Freundin / -Geliebte?) lebt zusammen mit eurer gemeinsamen Tochter von Hartz4 (=von unseren Steuergeldern).

Kann ich etwas dafür? Die gute hat nunmal keine Lust zu arbeiten. Ich investiert gerne Geld in meine Tochter, aber nicht in die KM.

Du verbrauchst dein Gehalt bis auf die Unterhaltskosten (wie du selbst sagst: zu niedrig) und Umgangskosten für dich allein.

Ich arbeite ja auch für das Geld. Gammel die ganze Woche in irgendwelchen Hotelzimmern. Soll ich mich jetzt dafür schämen? Es geht hier sicher Leuten viel viel schlechter als mir und für einen der 1200 Euro Netto verdient und dann 200 Euro Unterhalt zahlen muss ist es sicher unvorstellbar schwer sein. Aber für diese scheiss Gesetze kann ich doch nichts, ich verstehe nicht wie man solche kranken Gesetze schaffen kann. Aber nur weil ich jetzt mehr verdiene will ich es trotzdem nicht gleich wieder abgeben, damit die KM bzw. die ARGE sich freut.

Während deines Studiums (subventioniert von unseren Steuern) hat deine Tochter UHV (subventioniert von unseren Steuern) erhalten.

Ist ja wohl jetzt lächerlich oder? Bildung in dem Land ist umsonst. Ich hab während des Studiums schon gearbeitet und auch UHV gezahlt.

WAS WILLST DU NOCH!?!?! Dich künstlich arm rechnen? Zulasten des Steuerzahlers?

Nein arm rechnen will ich mich sicher nicht, aber wenn es Sachen gibt die man abziehen darf, dann würde ich es gerne tun. Das Geld will ich gerne direkt für meine Tochter ausgeben, dann weiß ich auch ob es ankommt. Mir geht es finanziell nicht schlecht, aber soll ich mich jetzt dafür schämen und die hälfte meines Gehalts abdrücken und die Mutter fährt 3 mal im Jahr an den Strand und lebt von Harz4.

Titulier den korrekten KU kostenfrei beim JA (oder wo immer du magst gegen ein Entgelt).
Mach dich vorher hier im Forum schlau, was dabei zu beachten ist. Dazu gibt es hier Info ohne Ende.

Schicke eine Kopie des Titels an die ARGE. Dazu als Anschreiben den hübschen  :guckstdu: Entwurf von Beppo aus Beitrag #29 in Eptagons Nachbar-Thread.

:geheimtipp:  :reihenfolge:

Ich finde dein Auftreten hier anmaßend und fordernd. Möglicherweise geht es anderen (hier nicht Reagierenden) ebenso. Weil ich persönlich es für zumutbar halte, einfach selbst auf eine Überschrift wie die in Eptagons Thread zu reagieren und einfach mal selbst zu lesen, statt darauf zu warten, alles häppchenweise von einer Community serviert zu bekommen, in die man sich sonst in keinster Weise einbringt.   

  :ohnemich: Biggi

Meine erste Frage war doch. Lieber mit der ARGE abgeben oder zum Jugendamt gehen. Mir wurde davon abgeraten irgendwas titulieren zu lassen und es besser mit der ARGE aufzunehmen. Ich kann den Leuten hier im Forum leider noch nicht richtig helfen, aktuell brauche ich die Hilfe einfach selber!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2012 11:08
(@hanso)
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meint ihr es ist sinnvoll die Dame von der ARGE drauf hinzuweisen, dass sie letztendlich nichts entscheiden darf. Das dürfe nur ein Richter, wenn sie aber fai bleibt könnten wir uns sicher einigen. Ich will damit verhindert, dass sie überhaupt auf die Idee kommt, so zu tun, als wäre sie judge dredd spricht Richter und Henker zugleich.

Was mich auch interessiert ist. Die Tante von der ARGE hat ja bewusst Informationen angefordert, die sie eigentlich nichts angehen. Also ob ich gespartes Geld habe, ob ich oder meine lebensgefährtin Eigentum haben. Sie nutzt doch die Position in der sie sich befindet, wirft bewusst mit falschen § um sich. Die verschaukeln doch bewusst die Väter. Damals kam ich mir zeitweise auch echt erpresst vor! Ist sowas eigentlich nicht strafbar?

Gruß und thx.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2012 12:18
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

[...] meint ihr es ist sinnvoll die Dame von der ARGE drauf hinzuweisen, dass sie letztendlich nichts entscheiden darf.

Nein.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2012 12:38
(@hanso)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,
Nein.

Gruß
United

Also einfach nur die Unterlagen einreichen und überhaupt nicht rummucken? Dann wird sie wahrscheinlich direkt rumrechnen und der KM direkt einen Brief schicken. Ich dachte wenn ich vorher rummucke, spricht sie vielleicht vorher mit mir, bevor sie gleich so tut als können sie alles entscheiden 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2012 13:12




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also einfach nur die Unterlagen einreichen und überhaupt nicht rummucken?

Das ist nicht Frage, auf die United mit "Nein" geantwortet hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2012 16:08
(@hanso)
Zeigt sich öfters Registriert

Das ist nicht Frage, auf die United mit "Nein" geantwortet hat.

ja, aber wenn ich die Dame auf das hinweise, was sie meiner Meinung nach darf oder nicht, mucke ich ja rum oder nicht? Heißt doch im Umkehrschluss, ich schicke ihr meinte Unterlagen ohne dumme Kommentare oder Hinweise..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2012 16:16
(@hanso)
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Hallo zusammen,

die Dame von der ARGE hat sich jetzt endlich meine eingereichten Unterlagen angesehen. Jetzt möchte Sie:

"Konkrete Angaben und Nachweise zu den von Ihnen geltend gemachten berufsbedingten Aufwendungen"

Bei der 5 % Pauschale muss man doch keine detaillierten Angaben machen oder? Könnt ihr mir da vielleicht ein paar Tips geben? Bei dem was ich bis jetzt gelesen habe, muss man nur Angaben und Belege beifügen, wenn man mehr als 5% geltent macht. Stimmt das so?

Gruß und danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2012 11:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das kommt darauf an ob es in deinem OLG-Bezirk die 5% Pauschale gibt oder nicht.
Im Süden eher ja im Norden eher nein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2012 11:52
(@hanso)
Zeigt sich öfters Registriert

Mhhh, also ihr Kollege, der damals die Berechnung gemacht hat, hat von sich aus auch einfach 5% Berufsbedingte Aufwendungen abgezogen... Das hat der quasi freiwillig gemacht und keine Belege dafür verlangt.

Das Kind und ich wohnen nebenbei in NRW.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2012 12:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hamm, Düsseldorf oder Köln?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2012 12:22
(@Inselreif)

In Köln gibt es keine 5%
Aber auch sonst wäre (nicht detailliert aber in Grundzügen) der Nachweis zu führen, dass irgendwelche berufsbedingten Aufwendungen angefallen sind, die dann pauschaliert abgezogen werden können. Ohne jegliche Aufwendungen gibt es auch keine 5%.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2012 13:03
(@hanso)
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Es ist echt kompliziert! Einmal kann man sie angeben, dann wieder doch nicht 🙁

Also der alte ARGE Sachbearbeiter hat damals 165 Euro als Berufsbedinge Aufwendungen (als Fahrtkosten) abgezogen. Habe gerade noch einmal in die Berechnung geguckt. Keine Ahnung wie der damals auf die 165 Euro kam, steht da nicht bei. Damals hab ich knapp 1650 Euro verdient, das wären damit sogar 10 %. Kann ich die jetzt einfach wieder angeben, bzw. wie ist es bei dem Weg zur Arbeit. Zählt da wie bei der Steuererklärung nur ein Weg oder Hin- und Rückweg?

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2012 13:56
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hanso,

Keine Ahnung wie der damals auf die 165 Euro kam, steht da nicht bei.

Lass mich raten: Die einfache Strecke zur Arbeit war 15 Kilometer lang?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2012 14:59
(@hanso)
Zeigt sich öfters Registriert

ja das kann in etwa hinhauen! Aber wie rechnet man dann? Hin- und Rückweg? Mit wie vielen Tagen wird die Rechnung gemacht? 20?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2012 15:10




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