Moin
Ja die Probleme mit der Mutter bekomme doch ich. Darunter leidet dann das Kind.
Interessante Schlussfolgerung. Da wäre ich jetzt nicht drauf gekommen.
Ich muss dann also einfach leise sein und zahlen, damit alles wie gewohnt läuft.
Wer sagt denn, dass Du zahlen musst? Und wer sagt, dass Du das zahlen musst, was irgendwelche Arge-Sachbearbeiter ausrechnen?
Hier geht es mir doch ausschließlich darum, ob die ARGE überhaupt Leistungen für das Kind zahlt.
Irrtum. Eine Überleitungsanzeige genügt, um Auskunft zu verlangen. Und man kann sich sehr schwer dagegen wehren. Du greifst die Überleitungsanzeige selbst an, bist Dir aber unsicher, wann Du welche Art Schreiben von der Arge bekommen hast. Das ist eine unglückliche Kombination.
Aktuell werden der Mutter 291 Euro Unterhalt und 184 Euro Kindergeld abgezogen
Wovon? Ich verstehe Deine Behauptung nicht. Der KM haben diese 291€ + 184€ nie gehört. Folglich kann man sie auch nicht abziehen. Man könnte eventuell das hälftige KG der KM zurechnen, hiervon einen Teil als Einkommen der KM deklarieren und um diesen Betrag ihren ALG2-Anspruch kürzen - aber gehört es ihr nie.
Als ich der ARGE beim letzten mal die Unterlagen zukommen gelassen habe, wurde schnell irgendwelche Traumbeträge berechnet und der Mutter die Leistungen gekürzt. Es hieß, ich würde ja noch bei Mami leben, also hätte ich zu viel Geld und könnte auch Unterhalt für die Kindermutter zahlen. Deswegen habe ich eigentlich überhaupt gar keine Lust diesen Verein irgendwas zu schicken, weil die es diesmal sicher nicht anders machen werden.
Nun ja, Deine damalige Unwissenheit der Arge anzukreiden und Dir selber unterstellen, Dich heute genauso wie damals hinters Licht führen zu lassen - diese Schuhe solltest Du Dir nicht anziehen. Da kann man Dir helfen - auch hier.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wer sagt denn, dass Du zahlen musst? Und wer sagt, dass Du das zahlen musst, was irgendwelche Arge-Sachbearbeiter ausrechnen?
Natürlich muss ich erst einmal nicht zahlen. Jedoch werden der Mutter sicher die Leistungen gekürzt. Dann gibt es ja nicht viele Optionen. Die Mutter ist einfach leise, ich zahle die Differenz oder die Mutter zieht vor Gericht und klagt das Geld ein.
Wovon? Ich verstehe Deine Behauptung nicht. Der KM haben diese 291€ + 184€ nie gehört. Folglich kann man sie auch nicht abziehen. Man könnte eventuell das hälftige KG der KM zurechnen, hiervon einen Teil als Einkommen der KM deklarieren und um diesen Betrag ihren ALG2-Anspruch kürzen - aber gehört es ihr nie.
Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass der Mutter Kindergeld und mein Unterhalt von ihren Sozialleistungen abgezogen bekommt. Sprich: Die Mutter bekommt normal 1000 Euro Harz4. Davon werden ihr dann Kindergeld und Unterhalt abgezogen, so das sie dann insgesamt genau auf diese 1000 Euro kommt. Ist das nicht so??
Nun ja, Deine damalige Unwissenheit der Arge anzukreiden und Dir selber unterstellen, Dich heute genauso wie damals hinters Licht führen zu lassen - diese Schuhe solltest Du Dir nicht anziehen. Da kann man Dir helfen - auch hier.
Ich war damals jung und hatte gerade angefangen zu arbeiten. Gefallen gelassen habe ich es mir damals nicht. Hatte Einspruch eingelegt und gesagt, ich wäre der Kindermutter nur zur Unterhalt verpflichtet wenn irgendein Sonderfall vorliegen würde, da das Kind schon über 3 war. Dann die abschließende Frage, welcher Richter den Sonderfall beschlossen hätte. Damals hatte ich dann Ruhe, der Sacharbeiter hat klein bei gegeben. Ansonsten war die Sache damals auch klar. Mein Gehalt war niedrig und entsprechend fiel der Unterhalt auch nicht so hoch aus.
Jetzt verdien ich mehr und ich weiß nicht genau was passieren wird, wenn die ARGE irgendwelche Traumbeträge errechnet und der Mutter den Unterhalt kürzt. Keine Ahnung ob sie da bei der ARGe Einspruch einlegen kann oder der einzige Weg ist mich zu verklagen. Danach weiß die Mutter natürlich auch wie viel Geld ich zur Verfügung habe und wird mich das dann sicher auch immer merken lassen. Sie ist sowieso daran interessiert das ich kein schönes Leben habe 🙂
Gruß und thx.
Hi Hanso,
was bitte wird denn der Mutter gekürzt? Wenn Du z.B. eine Stufe höher Kindesunterhalt zahlen musst, wird der "frei" werdende Teil des Kindesgeldes dem Einkommen der Km zugerechnet und um diesen Betrag kann die ARGE die Leistung "kürzen"! Aber erstens erhält sie insgesamt nicht weniger, sondern nur nicht mehr! und zweitens kann sie bestimmt nichts von Dir "wiederholen", da der KU-Anspruch übergeleitet wurde.
KU und Kindergeld, soweit es zur Deckung des Bedarf des Kindes nötig ist, ist Einkommen des Kindes. Da wird nichts abgezogen.
LG,
Mux
Edit: Schau auch mal hier rein: http://www.vatersein.de/Forum-topic-25197.html
das hab ich nicht gerafft. Kannst du es vielleicht an einem Rechenbeispiel erklären. Ich raff das irgendwie nicht.
Gruß und Thx.
Also:
Bedarf Mutter:
351 € Regelleistung
+ 126 € Mehrbedarf Alleinerziehung
+ 190 € (Anteilige Kosten Unterkunft + Heizung)
= 667 € Bedarf
Bedarf Kind:
211 € Regelleistung
+ 190 € (Anteilige Kosten Unterkunft + Heizung)
= 401 € Bedarf
Berücksichtig wird als Einkommen des Kindes:
und sofern zur Bedarfdeckung nötig das KG,
der Rest wird der Mutter als Einkommen gegengerechnet
KG zur Zeit?: 184 €
1. Fall: 300 KU
300+101€ KU für das Kind,
der Mutter wird 83 € KG als Einkommen angerechnet
2. Fall: 350 KU
350 + 51 KU
der Mutter wird 133 € KG als Einkommen angerechnet.
In beiden Fällen erhält sie 667 €!
Nur grob zu Veranschaulichung!
LG,
Mux
Aber für das Kind bekommt sie dann doch weniger vom Amt?
Moin Hanso,
Aber für das Kind bekommt sie dann doch weniger vom Amt?
In Fall 1 und Fall 2 bekommt sie keine SGB2-Leistungen für das Kind vom Amt.
Der Bedarf (der Betrag 401 EUR ist nur ein Beispiel) wird in beiden Fällen durch KU + Kindergeld gedeckt.
Sie bekäme für sich weniger vom Amt (und dafür mehr von Dir fürs Kind).
Da das Kind höheres Einkommen hat, als es zur Bedarfsdeckung benötigt, wird das KG (anteilig) als Einkommen der Mutter betrachtet.
Nach wie vor wäre aber interessant, ob Du zwischenzeitlich das Schreiben aus 2006 gesucht und gefunden hast ?
Gruß
United
Ok, also es läuft ja dann doch darauf hinaus, dass ich den Betrag zahlen muss, den die ARGE errechnet hat, damit sie weiterhin soviel wie vorher bekommt.
Den Brief konnte ich leider noch nicht raussuchen, bin beruflich fast immer die komplette Woche unterwegs. Heute Abend bin ich aber zu Hause und werde nach den Briefen suchen. Ich hoffe, ich habe keinen weggeworfen in meinen jugendlichen Leichtsinn 🙂
Gruß und thx
Hallo Hanso,
Ok, also es läuft ja dann doch darauf hinaus, dass ich den Betrag zahlen muss, den die ARGE errechnet hat, damit sie weiterhin soviel wie vorher bekommt.
Habe leider aktuell keine Möglichkeit an die Unterlagen der Kindesmutter ranzukommen. Die liegt gerade irgendwo am Strand und lässt es sich gut gehen.
Mir platzt gleich die Hutschnur, sorry.
Du schreibst, dass dein Kind 2006 älter als 3 Jahre war, also ist es jetzt älter als 9. Wenn deine Ex sich auf die faule HartzHaut legt, dann sollte es nicht dein Problem sein. Ich fände es lobenswert, wenn dein Kind genug Einkommen hat, um aus der Bedarfsgemeinschaft rauszufallen. Du zahlst dann genug Unterhalt um dein Kind komplett finanziell zu versorgen und es ist nicht auf Sozialleistungen angewiesen.
Deine Ex hingegen ist für sich selbst verantwortlich und könnte es nach all den Jahren mal mit Arbeiten versuchen. Dann wird ihr gar nichts angerechnet und sie kann sich mit ihrem Arbeitseinkommen, dem Kindergeld und Unterhalt ein schönes Leben machen.
DU bist jedenfalls nicht dafür verantwortlich, ihren finanziellen Bedarfsspiegel konstant zu halten.
So, das musste jetzt mal raus, nichts für ungut.
eskima
Hallo,
also 2006 war sie noch nicht älter als 3. Ich habe damals noch studiert und hatte zu dem Zeitpunkt glaub ich auch nur Kontakt zu einer Dame der es um den Unterhaltsvorschuss ging. Ich musste dann damals 127 Euro Monatlich zahlen. Erst später habe ich erfahren, dass ich es eigentlich gar nicht hätte zahlen müssen, weil ich kaum was verdient habe. Nun ja, das ist jetzt sowieso vorbei...
Die ARGE hat sich (mein ich) vor knapp 3 Jahren das erste mal gemeldet, also quasi ein paar Monate nachdem ich mit der richtigen Arbeit begonnen habe.
Ich bin natürlich auch der Meinung, die Mutter könnte selber ihren Hintern bewegen. Aber ich glaube der gefällt ihr aktuelles Leben sehr gut. Es ist leider traurig, aber sie gammelt wirklich den ganzen Tag nur rum, schläft lange und schickt das Kind zur Ihren Eltern. Jammert aber rum, sie hätte so viel mit dem Kind zu tun. Wenn ich aber anrufe, ist das Kind immer bei den Großeltern. Der kann glaub ich keiner mehr helfen.
Ich habe nur keine Lust auf einen Rechtstreit, weil ich das Kind Jahre lang kaum sehen durfte. Sie hat dann beim Jugendamt irgendeinen Mist erzählt. Inzwischen läuft es halt und deswegen will ich ungern Streit. Ich will einfach nur meine Ruhe, ich hab mit dem Job schon genug Stress. Dazu die Fahrerei um das Kind zu holen, das brauch ich nicht noch zusätzlichen Krach mit der kranken Kindesmutter.
Gruß und thx.
Moin Hanso,
Ich will einfach nur meine Ruhe, ich hab mit dem Job schon genug Stress.
Da frage ich mich dann, wieso Du nachfragst ...
Gib Auskunft und zahle, was immer gefordert wird, dann haste Ruhe.
Keinen Stress mit dem Amt und keinen mit der Ex.
Besten Gruß
United
Das war ja halt die Frage, ob ich einfach brav zahlen muss um meine Ruhe zu haben, oder ob ich auch Rechte habe 🙂
Das war ja halt die Frage, ob ich einfach brav zahlen muss um meine Ruhe zu haben, oder ob ich auch Rechte habe 🙂
klar - aber das "Recht auf Ruhe" gehört nicht dazu. Dafür musst Du - zumindest vorübergehend - ggf. mal ein bisschen Stress in Kauf nehmen.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
dann lass ich mich mal überraschen 🙂 Ein wenig vertrag ich vielleicht nocht!!
Also dann werde ich der Dame vom Jugendamt wohl meine Unterlagen zukommen lassen. Wenn ich eine reine Zahl nenne wird sie wohl sowieso nach Nachweisen verlangen, also kann ich ihr wahrscheinlich auch gleich die Lohnabrechnungen zukommenlassen?
Gruß und thx.
Also: Endlich zu Hause angekommen habe ich versucht die ganzen Briefe rauszukramen. Dabei musste ich leider feststellen, dass da einige fehlen. Gerade die ersten Briefe von der ARGE fehlen. Damals hab ich Briefe von 4 verschiedenen LEuten bekommen. Jugendamt, Unterhaltsvorschuss, ARGE und ??Sozialamt??.
Eigentlich ein Wunder, dass es da keine Beratungsstellen für Männer gibt, ich war damals echt fix und fertig und total überfordert.
Zur Übergangsanzeige kann ich aber leider nichts finden von der ARGE, da leider nicht alle Briefe da sind muss ich jetzt davon ausgehen das es damals in ihren Briefen stand.
Hi,
Zur Übergangsanzeige kann ich aber leider nichts finden von der ARGE, da leider nicht alle Briefe da sind muss ich jetzt davon ausgehen das es damals in ihren Briefen stand.
Da wir in Deutschland eine auf Akten aufgebaute Verwaltung haben, frag doch einfach freundlich beim Sachbearbeiter nach. Entweder kann er es in seinem System feststellen oder nachschauen. Gruß Ingo
Ja aber bringt es denn was? Wenn ich die Jungs hier im Thread richtig verstande habe, dann reicht es wenn sie im Brief Schreiben das es auf sie übergegangen ist und dann ist es so. Ich werde ja sowieso Auskunft erteilen müssen, bleibt jetzt die Frage wie ich es am schlausten mache. Also einfach zusammenrechnen und Auskunft erteilen oder Lohnabrechnungen kopieren und hinschicken.
Moin
Also einfach zusammenrechnen und Auskunft erteilen oder Lohnabrechnungen kopieren und hinschicken.
Wenn Du Auskunft erteilen möchtest bedeutet das theoretisch: beides. Sowohl eine übersichtliche Zusammenstellung als auch der nachweis durch belege. Alternativ zu den Verdienstbescheinigungen kannst Du Dir auch vom Arbeitgeber - so dieser es tut - eine tabellarische Auflistung Deines Einkommens der letzten 12 Monate ausstellen lassen (das war immer mein Weg) - einmal eine Jahresübersicht und dann die letzten 6 Monate detailiert. Es muss Brutto, SV, KV, Soli, Netto etc. aufgelistet werden. Bei dem Umfang meiner Abrechnungen hätte ich sonst ein Paket schicken müssen. 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Scheint ja viel los zu sein auf deinem Konto 🙂
Also ich scanne die Abrechnungen gerade ein und werde sie der Dame wohl per Mail schicken. Auf meine letzte Mail hatte sie auch angeantwortet. Scheint wohl zu laufen 🙂
Was mich aber immer noch interessiert. Wenn das Amt keinen Cent für meine Tochter zahlt, muss ich denen trotzdem Auskunft erteilen?
Gruß und thx.
Was kann ich jetzt eigentlich noch alles angeben, um das Nettoeinkommen zu senken. Habe jetzt 5 % Berufsbedingte Aufwendungen angeben und die Betriebliche Altersvorsorge. Dazu würde ich noch die hohen Umgangskosten angeben. Da wird es eventuell Probleme mit der Anerkennung geben. Nach dem was ich so gelesen habe, werden die wohl nur bei niedrigen Löhnen anerkannt. Wenn der Vater genug verdient, ist es wurst. Könnt ihr dazu etwas sagen, ist das wirklich so?
Für die Berechnungen gehen auch noch 2 Monate mit ein, bei denen ich noch einen KRedit abgezahlt habe. Den hatte ich damals aufgenommen, um unter anderem meine Barfög Schulden auf einmal zu begleichen. Inzwischen ist der Kredit abgezahlt? Zählen die zwei Monate jetzt trotzdem??
Gruß und thx.