ARGE oder Jugendamt
 
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ARGE oder Jugendamt

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(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Im Brief steht eigentlich oben nur drinnen [...]

Und was stand in dem Brief von vor drei Jahren ?

Wenn Du die Sache verzögern möchtest, kannst Du der Arge als Antwort die Frage nach der Rechtsgrundlage zukommen lassen ...
... über kurz oder lang wirst Du aber um die Auskunft nicht herumkommen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2012 19:33
(@hanso)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich will aus der Nummer eigentlich halbwegs heile rauskommen. Hochgestuft werden ich sowieso, die Frage ist nur wie hoch. Habe auch Angst, dass man wieder meint ich könne auch Unterhalt für die Mutter zahlen, weil mir ja soviel übrig bleibt. Das haben sie beim letzten mal schon versucht!!!

Gruß und thx

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2012 19:41
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Hanso
Nur keine Panik Unterhalt für deine Exe wirst du m.e. nicht bezahlen müssen !!!
Oder ist EXe gehindert durch euer gemeinsames KInd eine Tätigkeit aufzunehmen??wenn ja müsste KM das beweisen und wichtig hat KM vor der Geburt gearbeitet  Gehalt usw.

es wird bei einem 6 Jährigen Kind (nicht verheiratet )nicht einfach für KM....

Du bist als nicht verheiratet Ex deiner EX Partnerin in keiner Weise zu Unterhalt verpflichtet ,nur im o.g. Fall Betreuung des Gem. Kindes .....

Unterhalt weg. Krankheit oder Arbeitslosigkeit gibt es bei nicht verh. Partnern nicht!!

Gruß Guru

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2012 20:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Habe auch Angst, dass man wieder meint ich könne auch Unterhalt für die Mutter zahlen, weil mir ja soviel übrig bleibt. Das haben sie beim letzten mal schon versucht!!!

wieso solltest Du? Bei einem 7-jährigen Kind gibt es dafür keine Rechtsgrundlage (mehr).

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2012 20:20
(@twindad2008)
Schon was gesagt Registriert

Hast Du jetzt Antworten zu Deinem bereinigten Einkommen gefunden?
Wenn ich es richtig verstehe, bekommst Du ja derzeit von Deinem Nettolohn (auf der Gehaltsabrechnung) noch weitere Abzüge agebzogen (Vorsorge usw)
Grundsätzlich sind es doch Bruttoeinnahmen (fast alle wie WEihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Überstunden, Sonderzahlunge usw), abzüglich der Sozialversicherungen und Steuern. Danach kannst du noch weitere Abzüge geltend machen.
Bei uns sind es z.B. 5 % berufsbedinngte Aufwendungen , PKW LEasing oder darlehenskosten (wenn Du das Auto für Deine Arbeit benötigst), Vorsorgeaufwendungen wie z.B. private Krankenzusatzversicherung, oder Rentenversicherungen oder auch Vorsorgebeträge durch ein Hauskauf...
Ist eigentlich schade, daß es noch kein Formular gibt das sämtliche Einnahmen oder Ausgaben auflistet, damit man es einfacher hat.
Um die Abzüge zu erhalten mußt Du erst alles nachweisen und diese förmlich mit der Nase drauf stoßen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2012 21:19
(@hanso)
Zeigt sich öfters Registriert

Na gut, dann werde ich der ARGE mal antworten müssen 🙂 Aber die werden es sowieso versuchen wie ich die kenne und dann kann ich vor Wut nicht schlafen!

Was genau soll ich jetzt machen. Soll ich Belege mitschicken oder nicht. Schick ich Lohnabrechnungen mit oder nicht? Wenn ich Kredite habe oder sonstiges, muss ich das dann belegen oder reicht es das aufzulisten.

Gruß und thx

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2012 21:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hanso,

vermutlich machst Du selbst die Pferde scheu; im Schreiben der ARGE steht doch ganz klar:

Prüfung Ihrer Unterhaltsfähigkeit; Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII - Grundsicherung  für Arbeitssuchende)
Hilfegewährung für Ihre Tochter XY

Du kannst beispielhaft eine Gehaltsbescheinigung beilegen, aus der sich ein Netto-Betrag XYZ ergibt und zusätzlich formlos mitteilen, dass Du auf dieser Basis (ggf. abzüglich berufsbedingter Aufwendungen von X und privater Altersvorsorge von Y EUR) regelmässig zum Monatsanfang einen monatlichen KU laut Düsseldorfer Tabelle von Z EUR an die Mutter des Kindes überweist.

Mehr brauchst Du (erst einmal) nicht zu tun; wenn der SB noch Fragen hat, wird er sich schon melden. Einen Grund für schlaflose Nächte gibt es nicht. Es hat jedenfalls keinen Sinn, Dich über fiktive Unterhaltsforderungen der Ex aufzuregen; von denen ist doch gar nirgends die Rede; ebensowenig von der Berücksichtigung der Vermögenswerte oder des Einkommens Deiner Ehefrau. Die ARGE arbeitet lediglich routine- und turnusmässig ihre "Kunden" ab.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 19.07.2012 21:52
(@hanso)
Zeigt sich öfters Registriert

2009 haben die es ja auch versucht. Die Angst hab ich nicht umsonst 🙂

Ja bei meinem Gehalt ist halt das Problem, dass ich in der Regel, wenn es gut läuft, einmal im Quartal einen Bonus bekomme. Eine Lohntabrechnung sieht halt nicht wie die andere aus...

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Themenstarter Geschrieben : 19.07.2012 22:07
(@hanso)
Zeigt sich öfters Registriert

Was kann ich denn jetzt alles abziehen vom Einkommen?? Hat einer noch ein paar Beispiele? Ich würde jetzt 5 % Berufsbedingte Aufwände abziehen. Dann würde ich noch die UK aufführen. 2 * im Monat 800 KM Autofahrt.

Ich hab letztes Jahr noch mein Barfög zurück gezahlt. Es waren stolze 5675 Euro. Das ist aber schon länger als 12 Monate her. Meint ihr es bringt etwas das aufzuführen?

Die ARGE verlangt eigntlich Lohnabrechungen der letzten 12 Monate. Soll ich die jetzt mit beilegen oder einfach nur meine Aufzustellung verschicken??

Gruß und danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2012 19:37
(@hanso)
Zeigt sich öfters Registriert

Also ich hab mich bei der ARGE immer noch nicht gemeldet :-/

Die Frist läuft morgen aus. Habe mal nachgerechnet, mein Nettolohn beträgt für die letzten 12 Monate knapp "über" 2700 Euro Netto. Da hab ich aber schon die zu versteuernden Spesen und die Betriebsrente abgezogen, also der Betrag der wirklich ausgezahlt wurde. Mir geht es also finanziell nicht schlecht, ich befürchte, wenn ich der ARGE das jetzt mitteile wird es rund gehen. Wenn ich Glück habe, geht es nur darum, ob ich in Stufe 3. oder 4. lande...

Jetzt denkt bitte nicht ich wäre zu geizig Unterhalt zu zahlen. Die kleine ist jedes 2te Wochenende bei mir, ich fahre dafür knapp 1600 KM. Ob ich mehr oder weniger zahle ändert eigentlich nur den Betrag den die ARGe zahlt, der Mutter geht es da durch nicht besser...

Was kann die ARGE machen, wenn ich mich gar nicht melde? Haben die da Möglichkeiten? Eine Übergangsanzeige besteht ja anscheinend nicht. Muss ich der ARGE Unterlagen zuschicken oder reicht es Auskunft zu erteilen? Beim letzten mal hat die ARGE nämlich einfach die Gelder gekürzt und gesagt die Differenz können sie sich bei mir holen, weil ich ja so viel Geld verdiene würde, dabei hab ich damals 1600 Euro Netto verdient... Ich befürchte, dass die sich wieder irgendwas wirres zusammenrechen, der Mutter das Geld kürzen und am Ende hab ich den Salat mit der Mutter, die mir den Umgang mit den Kind sowieso gerne schwer macht.

Für ein paar letzte Tips wäre ich sehr dankbar, da ich mich bis morgen entscheiden muss..

Gruß und danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2012 18:47




(@Inselreif)

Hi Hanso,

Eine Übergangsanzeige besteht ja anscheinend nicht.

Du hast doch inzwischen schon vielfach gesagt  bekommen, dass die ARGE ohne Überleitungsanzeige nichts verlangen kann.
Ob Dir eine (im gelben Umschlag) zugestellt wurde, ggf. auch schon vor längerer Zeit, können wir nicht orakeln.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2012 19:35
(@hanso)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja, aber wenn ich jetzt z.B. die Übergangsanzeige verlange? Wie wird es dann wohl laufen? Kann die ARGE sich diese beschaffen? Wie läuft sowas ab?

Was meint ihr wäre jetzt sinnvoll? Schnauze halten und warten das die ARGE mich vergisst oder wird es sowieso nicht passieren und es nur schlimmer machen? Wenn ich der ARGE jetzt meinen Verdienst mitteile, dann werde ich auf jeden Fall 2 bis 3 Stufen hochgestuft. Spätestens wenn das Kind 12 ist wird es richtig teuer...

Gruß und danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2012 20:06
(@hanso)
Zeigt sich öfters Registriert

Kann ich ihr eigentlich auch eine Mail schicken? Unter den Kontaktdaten der Sachbearbeiterin ist auch eine Mailadresse. Kann man das inzwischen schon machen??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2012 20:21
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hanso,

Kann ich ihr eigentlich auch eine Mail schicken? Unter den Kontaktdaten der Sachbearbeiterin ist auch eine Mailadresse. Kann man das inzwischen schon machen?

Wieso nicht ?

Wenn ihr eine Mail nicht reicht, wird sie sich schon melden.

Kann die ARGE sich diese beschaffen?

Die Arge braucht sich nix beschaffen, sondern Dir lediglich schreiben "die Unterhaltsansprüche von xy sind gem. .... auf uns übergegangen".

Also nochmal 4 Alternativen:
- Wenn Du auf "Die-Vergessen-mich-schon" setzen möchtest, machst Du nix.
- Wenn Du Zeit gewinnen möchtest, fragst Du die Arge nach der Rechtsgrundlage für das Auskunftsersuchen.
- Wenn Du Dich Deinem Schicksal beugen möchtest, erteilst Du Auskunft, indem Du die letzten 12 Gehaltsbescheinigungen schickst und mitteilst welche abzugsfähigen Aufwandsposten bestehen.
- Wenn Du allzu informationsfreudig bist, füllst Du deren Formulare aus.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 11:26
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Hanso,

United hat Dir sehr schön aufgezeigt, welche Handlungsoptionen Du hast. Welche Du davon wählst, hängt von Deiner
Mentalität und Deiner Lust ab, Dir u.U. einen neuen Brieffreund bei der ARGE anzulachen, mit dem Du für Jahre in eine
sozialrechtliche Diskussion trittst. Bei mir dauerte die Diskussion drei Jahre und seit Januar dieses Jahres mag mir mein
Brieffreund (der übrigens jedes Jahr wechselte) nicht mehr schreiben. Keine Ahnung, was da los ist  🙂

Will sagen, bleib cool. Worum geht konkret? Die zahlst aktuell KU nach Stufe 2 und müsstest 3 oder 4 zahlen, je nach
dem was abzugsfähig ist. Es geht also um 18 € oder 36 € mehr KU bei einem Nettoeinkommen von 2700 €. Nichts, weswegen
man nun am Hungertuch nagen müsste, oder?

Jetzt mag ich die ARGE nicht, weil diese Mischung aus Unhöflichkeit, Arroganz und Inkompetenz nur schwer zu ertragen ist.
Also habe ich ein wenig Sand ins Getriebe gestreut. Termine verstreichen lassen, Repliken geschrieben oder Einzeiler mit
Rückfragen. Je nach Sachbearbeiter schindet das Zeit. Vergessen tun die Dich aber nicht!

Wenn Du einen Termin verstreichen lässt, bekommst Du eine erneute Aufforderung. Da passiert nichts. Also bleib gelassen.
Sichte Deine Papiere und schau, was die Dir schon geschrieben haben. Frage Deine Ex - wenn Du mit der noch kannst -
ob sie Dir eine Kopie ihres Bescheides (bzw. den des Kindes) zukommen lässt. Dann kannst Du sehen, was die gerechnet haben.

Schreib denen zunächst einen Einzeiler, dass Du nach §1605 BGB nur Verwandten in gerader Linie verpflichtet bist, auf Verlangen
über Deine Einkünfte Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs erforderlich ist. Fertig. Oder
allgemeiner nach der Rechtsgrundlage fragen (s. United Nr. 2). Dann mal abwarten.

Wenn der Anspruch übergeleitet wurde und Leistungen an Dein Kind gezahlt werden, kommst Du um Erteilung der Auskunft nicht
herum.

Soweit erstmal.

LG,
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 16:29
(@hanso)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

danke für das Feedback Leute!

Inzwischen habe ich eine Antwort erhalten. Ich hatte nach der Übergangsanzeige gefragt und nach den Leistungen, die meine Tochter von der ARGE erhält, nach ABzug von Unterhalt und Kindergeld.

Die Übergangseinzeige wurde mir wohl 2006 bereits mitgeteilt und eine weitere wäre nicht notwendig. Das stimmt wohl so? Muss jetzt mal in den Briefen schauen, ob mir damals mitgeteilt wurde, dass die Rechte übergegangen sind. Ich versteh eh noch nicht wie das geschieht. Einer meinte ja, es genügt wenn es im Brief steht, dann sind sie übergangen.

Zudem wurde jetzt drauf hingewiesen, dass die Frist zur Einreichung meiner Unterlagen abgelaufen ist. Wenn ich eine weitere Frist überschreiten würde, dann würde die Trulla von der ARGE ein Bußgeldverfahren einleiten. Die Leistungen die meine Tochter erhält will sie mir erst mitteilen, wenn ich ihr meine Unterlagen zukommen gelassen habe und SIE den Unterhalt neu berechnet hat.

Sie berechnet also den Unterhalt? Das stimmt so?

Gruß und schon einmal danke für das Feedback!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2012 12:10
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hanso,

Beispiel für eine Überleitungsanzeige:

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
hiermit werden Sie davon unterrichtet, dass das Jobcenter xxxx, seit dem xx.xx.xxxx Sozialleistungen nach dem
SGB 2 für folgende Personen gewährt:
Kind 1
[...]
Gemäß § 33 SGB 2 geht der Unterhaltsanspruch bis zur Höhe der gewährten Sozialleistung ab dem Tag
des Leistungsbeginns zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 1605 BGB
auf das Jobcenter xxx über.

Sie berechnet also den Unterhalt? Das stimmt so?

Rechnen kann sie. Genauso wie Dein Nachbar rechnen kann. Oder Du.

Festlegen kann sie ihn aber nicht, genauso wenig wie Dein Nachbar, oder Du.

Das kann nur ein Richter.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2012 12:27
(@hanso)
Zeigt sich öfters Registriert

ja aber genau das ist doch das Problem. Sie berechnet das was sie will, kürzt der Kindesmutter die Leistungen und sagt dann sie soll es sich vor Gericht von mir wieder holen.

Muss Sie mir denn jetzt Auskunft über die Leistungen erteilen, bevor ich meine Unterlagen zuschicke oder nicht? Sie hat den Brief beendet mit:

"Die Höhe der Leistungen teile ich Ihnen mit, sobald ich anhand Ihrer noch einzureichenden Unterlagen den zu zahlenden Unterhalt berechnet und den Rückstand beziffert habe"

Was meint sie jetzt mit Rückstand? Ich meinte wenn sie keine Leistungen zahlen, dann bin ich denen doch auch nicht zur Auskunft verpflichtet oder nicht? Habe leider aktuell keine Möglichkeit an die Unterlagen der Kindesmutter ranzukommen. Die liegt gerade irgendwo am Strand und lässt es sich gut gehen.

Gruß und thx!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2012 12:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

bin neu hier im Forum und habe gleich ein paar Fragen, bei denen ihr mir sicher weiterhelfen könnt. Mit der ARGE bin ich mich schon länger am fetzen, weil sie damals gerne auch Unterhalt für die Mutter des Kindes gehabt hätten. Da hatte ich mich damals gut wehren können.

Ich möchte hier unterstellen, dass Dir damals diese Überleitungsanzeige zugeschickt wurde.

ja aber genau das ist doch das Problem. Sie berechnet das was sie will, kürzt der Kindesmutter die Leistungen und sagt dann sie soll es sich vor Gericht von mir wieder holen.

Ja und? Was geht Dich an, wie diese Frau ihren Job erledigt? Und wenn sie die KM darauf hinweist, dass diese bei eigenem UH-Verlangen sich auch an Dich eventuell wenden könnte, dann ist das so.

Muss Sie mir denn jetzt Auskunft über die Leistungen erteilen, bevor ich meine Unterlagen zuschicke oder nicht?

Nach dem, was ich mir jetzt zusammenreime - nein. Mit der Überleitungsanzeige geht auch der Auskunftsanspruch nach bürgererlichem Recht auf die Arge/JC über. Es reicht völlig aus, dass ein Unterhaltsanspruch besteht. Auch eine KM muss nicht nachweisen, ob sie dem Betreuungsunterhalt am Kind leistet. Es reicht aus, dass dieses bei ihr im Haushalt wohnt. Erst wenn konkret, also beziffert,  gefordert wird, kann es anders aussehen. Verwndte in gerader Linie sind sich laut Gesetz immer und ewig zu UH verpflichtet.

Was meint sie jetzt mit Rückstand?

Ein Rückstand tritt ein, wenn Inverzug gesetzt wird oder bereits bestehende Verpflichtungen (z.B. Titel) nicht erfüllt werden. Ob das bei Dir zutrifft, kann ich nach Deinen Angaben nicht einschätzen.

Scheinbar bist Du mehr daran interessiert, das bockige Kind zu mimen, anstatt lösungsorientiert die Sache anzugehen. Werde doch bitte konstruktiver und such mal alle Deine Unterlagen zusammen.

Gruss oldie

PS: Wozu brauchst Du die Unterlagen der KM? Was sollen diese bewirken? Was hat sie an notwendigen Unterlagen, welche Du nicht auch hast (haben solltest)?

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2012 13:03
(@hanso)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja und? Was geht Dich an, wie diese Frau ihren Job erledigt? Und wenn sie die KM darauf hinweist, dass diese bei eigenem UH-Verlangen sich auch an Dich eventuell wenden könnte, dann ist das so.

Ja die Probleme mit der Mutter bekomme doch ich. Darunter leidet dann das Kind. Ich muss dann also einfach leise sein und zahlen, damit alles wie gewohnt läuft. Dazu rechnen die Leute von der ARGE selten fair, hauptsache schnell und unkompliziert die Leistungen kürzen. Der dumme Vater hat ja genug Geld und kann zahlen.

Nach dem, was ich mir jetzt zusammenreime - nein. Mit der Überleitungsanzeige geht auch der Auskunftsanspruch nach bürgererlichem Recht auf die Arge/JC über. Es reicht völlig aus, dass ein Unterhaltsanspruch besteht. Auch eine KM muss nicht nachweisen, ob sie dem Betreuungsunterhalt am Kind leistet. Es reicht aus, dass dieses bei ihr im Haushalt wohnt. Erst wenn konkret, also beziffert,  gefordert wird, kann es anders aussehen. Verwndte in gerader Linie sind sich laut Gesetz immer und ewig zu UH verpflichtet.

Hier geht es mir doch ausschließlich darum, ob die ARGE überhaupt Leistungen für das Kind zahlt. Aktuell werden der Mutter 291 Euro Unterhalt und 184 Euro Kindergeld abgezogen. Ob da am Ende wirklich noch etwas für das Kind gezahlt wird, ist mir halt nicht klar.

Scheinbar bist Du mehr daran interessiert, das bockige Kind zu mimen, anstatt lösungsorientiert die Sache anzugehen. Werde doch bitte konstruktiver und such mal alle Deine Unterlagen zusammen.

Ich bin sicher kein bockiges Kind. Als ich der ARGE beim letzten mal die Unterlagen zukommen gelassen habe, wurde schnell irgendwelche Traumbeträge berechnet und der Mutter die Leistungen gekürzt. Es hieß, ich würde ja noch bei Mami leben, also hätte ich zu viel Geld und könnte auch Unterhalt für die Kindermutter zahlen. Deswegen habe ich eigentlich überhaupt gar keine Lust diesen Verein irgendwas zu schicken, weil die es diesmal sicher nicht anders machen werden. Ich gebe gerne Geld für mein Kind aus, aber nicht für die ARGE. Der Mutter oder dem Kind geht es da durch sicher nicht besser.

Gruß und Thx
Hanso

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2012 13:17




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