Hi Ganja,
Du hast Recht. Den übergeleiteten Anspruch (aber nur den) kann die ARGE selbst einklagen.
Gruss von der Insel
Hallo zusammen,
ich habe jetzt erstmal keine Antwort mehr geschickt. Mal sehen was jetzt passiert.
Jetzt fliegen wir mal in den Urlaub für 14 Tage und dann mal schauen was mich für eine Überraschung im
Briefkasten erwartet. Ich melde mich dann wieder.
Gruß und danke an alle bis dahin.
Hallo alle zusammen,
nun ist gekommen womit ich schon gar nicht mehr gerechnet habe. 3 Monate sind vergangen und nun erhalte ich wieder ein Schreiben von der ARGE.
Unterhaltsrückstand für XXXXX und XXXXXX
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
nachdem Sie keine Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilt haben, musste
ich die Informationen bei Dritten einholen.
Nach Überprüfung Ihrer Einkommensverhältnisse habe ich festgestellt, dass Sie der 2. Einkommensgruppe
der Düsseldorfer Tabelle angehören, so dass Sie verpflichtet sind, Ihren beiden Töchtern jeweils monatlich
291,00 Euro Unterhalt zu zahlen. Die Tabelle über die Zahlbeträge lege ich diesem Schreiben zu Ihrer Kenntnisnahme bei.
Für die Monate Juni bis einschließlich August 2012 ist due Unterhaltsdifferenz auf das Jobcenter XXXX übergegangen, da Ihre Töchter hier Leistungen nach dem SGB 2 mit geringer Unterhaltsanrechnung bezogen hat.
Ich habe Sie daher aufzufordern, den Betrag in Höhe von 114,00 Euro (3 Monate x 2 Kinder x (291-272))
bis spätestens 14.12.2012 auf unten genanntes Konto unter Angabe des Verwendungszweckes
XXXXXXXX zu überweisen. Die Angabe des Verwendungszweckes ist unbedingt erforderlich, damit
die Zahlung richtig zugeordnet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
________________________________________________________________________________________________________
Kann es denn sein das Sie hier einfach meine Einkommensverhältnisse von 3. eingeholt haben ? Ich kann mir nicht vorstellen das dies so einfach funktioniert. Zumal ich seit dem letzten Aufforderungsschreiben zur Auskunft vom September nichts mehr gehört habe.
Schön auch das Sie mir die Düsseldorfer Tabelle beilegt, als ob ich die nicht kennen würde.
Was mir mittlerweile auch klar ist das ich um die Zahlung weil die ARGE hier etwas bezahlt hat nicht herum komme, aber auf diese Weise nun.
Das ist doch etwas seltsam, oder hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Bin jetzt schon gespannt was ihr dazu sagt.
Gruß Eptagon
Moin.
Was hast du ihr zuletzt geschrieben?
Hast du den Schrieb von Deep Thought verwendet?
Gehörst du tatsächlich in die 2. Zeile der DT?
Ich würde jetzt erst recht nicht klein beigeben.
Frau Schnepfe.
Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie die Ausspähung meiner persönlichen Daten?
Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass die Ausspähung von Daten nach § 202a Stgb eine Straftat ist.
Sofern Sie mir also nicht bis zum 14.12.2012 die Rechtsgrundlage für die Ausspähung meiner Daten benennen, werde ich Strafantrag gegen Sie stellen.
Da Sie mir nach wie vor nicht nachgewiesen haben, dass sie überhaupt Leistungen für meine Kinder erbringen, gehe ich weiterhin davon aus, dass Ihre Forderungen gegen mich unbegründet und nichtig sind.
Meiner Unterhaltspflicht komme ich stets in voller Höhe nach.
Eptagon
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus Beppo,
ich habe zuletzt gar nicht mehr geantwortet, wurde mir ja auch empfohlen da alles gesagt war und ich mich nur wiederholt hätte.
Ich war in der Zwischenzeit auch bei einem Anwalt um mich allgemein etwas aufklären zu lassen, da lag mir allerdings das neue Schreiben noch nicht vor. Der Anwalt meinte ich soll einfach mal abwarten, es aber sein kann das eine Forderung der 3 Monate als die KM von dort noch Bezüge erhalten hat noch kommen kann. Ich aber auch zur Auskunft zumindest über mein Einkommen verpflichtet bin und ein herumstreiten sich nicht lohnen würde zumal ich ja mehr Unterhalt zahlen könne (nach unserem Gestezgeber).
Dort hat die Berechnung auch ergeben das ich in die 2.Zeile gehöre.
Moin
§ 60 Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter
(2) Wer jemandem, der eine Leistung nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben führt oder Vermögensgegenstände verwahrt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber sowie über damit im Zusammenhang stehendes Einkommen oder Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist. § 21 Absatz 3 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend. Für die Feststellung einer Unterhaltsverpflichtung ist § 1605 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden. (Auskunftspflicht)
(3) Wer jemanden, der
1. Leistungen nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht oder dessen Partnerin oder Partner oder
2. nach Absatz 2 zur Auskunft verpflichtet ist,
beschäftigt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen über die Beschäftigung, insbesondere über das Arbeitsentgelt, Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist.
Es gibt also durchaus Möglichkeiten für das JC, legal Auskunft einzuholen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Dass es die Möglichkeit gibt, weiß ich.
Ich würde nur wissen wollen, ob es auch erlaubt ist.
Und ich weiß auch, dass sie, absurderweise, einen Auskunftsanspruch hat, auch wenn nicht erwiesen ist, dass es einen Leistungsanspruch gibt.
Aber nun hat sie ja ihre Auskunft und da würde ich immer noch wissen wollen, wieviel die Arge an die Kinder zahlt.
Oder hat sie tatsächlich das Recht, Geld von ihm zu fordern ohne ihm zu erklären wofür?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
Mensch Beppo, jetzt wirst Du aber verdammt philosophisch.
Dass es die Möglichkeit gibt, weiß ich. (die Auskunft über Dritte)
Ich würde nur wissen wollen, ob es auch erlaubt ist.
Da es im Gesetz steht - ja. Ob es verfassungskonform ist - dazu sage ich mal nichts. Ist eh Interpretationssache von Robenträgern.
Aber nun hat sie ja ihre Auskunft und da würde ich immer noch wissen wollen, wieviel die Arge an die Kinder zahlt.
Wohl wahr. Ich auch.
Oder hat sie tatsächlich das Recht, Geld von ihm zu fordern ohne ihm zu erklären wofür?
Das ist ähnlich wie beim JA. Sie hat das Recht zu fordern, ohne darzulegen, warum oder weshalb - nur wofür (wegen Forderungsübergang) muss sie angeben/behaupten. JC, JA, UH-Pflichtiger befinden sich rein rechtlich betrachtet auf Augenhöhe. Jeder braucht hier nur das anzugeben und zu erklären, was er für notwendig hält. Gibt es keine Einigung, wird ein Gericht angerufen. Das ganze ist nun mal ein Sprung ins Wasser. (Wie) immer.
Und dass die JC, Arge'n etc. in ihren Aussagen oftmals nicht ganz sauber sind, zeigt die enorm hohe Anzahl von Niederlagen vor Gericht von zw. 40-50% mit auch teilweise zuvor unverschämten Forderungen seitens der staatl. Stellen.
Das ganze ist meine Meinung. Wer es besser weiss, melde sich bitte. Und das ist aufrichtig gemeint.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich weiß es auch nicht wirklich, nur freue ich mich immer noch sehr darüber, dass ich diesem JC-Gesindel eben nichts geglaubt, sondern letztendlich geklagt und gewonnen habe.
Und ich würde echt krawallig werden, wenn die mir sagt, ich solle ihr Geld geben, ohne dass sie mir sagt, warum.
Da könnte ja jeder kommen und sagen, ich schulde ihm Geld.
Vielleicht sollte Eptagon ihr mal schreiben, er habe am Hauptbahnhof jemand in ihrem Namen Geld gegeben.
Er könne zwar nicht nicht sagen, wieviel, an wen und warum aber sie solle schon mal alles Geld was sie hat, raus rücken.
Und ich würde auch nicht davon ausgehen, dass ein Auskunftsanspruch automatisch auch das Recht bedeutet, sich selbst an deinen Daten zu bedienen.
Und wenn doch, dann soll sie auch das gefälligst begründen.
Die Alte wäre mir jetzt schon so zuwider, dass ich der nicht mal glauben würde, wenn sie mir guten Morgen sagen würde.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.