Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe schon einige Beiträge gelesen und bin echt begeistert das hier der Vater mal gut beraten wird 🙂
Nun zu meinem Anliegen.
Die gemeinsamen Kinder 7 und 9 Jahre alt leben bei der EX Frau. Sie ist derzeit Arbeitslos und hat sich an die ARGE wegen Arbeitslosengeld und Unterstützung gewandt.
Nun habe ich ein Schreiben der ARGE erhalten. Dort heisst es das die Unterhaltsansprüche an die ARGE übergegangen sind und meine Leistungsfähigkeit geprüft werden soll. Ihr wisst sicher was ich meine.
Ich setze den Brief hier mal rein damit einer von euch Profis sich das mal durchlesen kann.
Mitteilung nach §33 dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB 2)
über die Leistungsgewährung sowie Auskunftsersuchen
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
hiermit werden Sie davon unterrichtet, dass das Jobcenter xxxx, seit dem 01.06.2012 Sozialleistungen nach dem
SGB 2 für folgende Personen gewährt:
Kind 1
Kind 2
Dabei werden Ihre derzeit geleisteten Unterhaltszahlungen in Höhe von 544,00 € berücksichtigt. Es besteht
ein grundsätzlicher Unterhaltsanspruch, der gemäß §2 Abs. 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr.2 SGB 2 vorrangig
vor dem gewährten Sozialleistungen nach §§ 19 ff. SGB 2 durchzusetzen ist.
Gemäß § 33 SGB 2 geht der Unterhaltsanspruch bis zur Höhe der gewährten Sozialleistung ab dem Tag
des Leistungsbeginns zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 1605 BGB
auf das Jobcenter xxx über. Das bedeutet, dass das Jobcenter nun insoweit Inhaber der Unterhaltsforderung ist und diese gegen Sie geltend machen und durchsetzen muss.
Bitte zahlen Sie den Unterhalt weiter wie bisher an die Kindesmutter.
Um Ihre Leistungsfähigkeit aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse überprüfen zu können, möchte ich Sie bitten, den beiliegenden Vordruck auszufüllen
und zusammen mit den entsprechenden
Nachweisen ( insbesondere Kopie der Verdienstabrechnung für Dezember 2011, bei Selbständigkeit
die Gewinn und Verlustrechnung sowie die Steuerbescheide der letzten drei Jahre) bis zum 20.07.2012 einzureichen.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die von Ihnen angegebenen Belastungen ohne Vorlage von Belegen nicht anerkannt werden können.
Durch diese Aufforderung zur Auskunftserteilung werden Sie gemäß § 22 SGB 2 i.V.m. § 1613 BGB im
Falle einer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit in Verzug gesetzt. Sie sind zur Auskunft nach § 60
Abs. 2 SGB 2 i.V.m. § 1605 BGB verpflichtet. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann
gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 4 SGB 2 ein Bußgeld gegen Sie festgesetzt werden. Weiterhin werden die nötigen
Angaben von Amts wegen ermittelt und der Unterhalt aufgrund dieser Unterlagen nach Aktenlage festgesetzt und vollstreckt.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxxxx
Dem ganzen liegt ein Fragebogen bei, den ich wie ich hier schon gelesen habe nicht zwingend ausfüllen muss, dennoch wollen Sie ja mein Gehalt zwecks Unterhalt prüfen.
Ich habe zwei gültige Unterhaltstitel die besagen das ich für beide Kinder 196,00 Euro zu bezahlen habe. Diese sind nicht mit dem Alter steigend sondern bleiben bei diesem Satz. Ich bezahle allerdings freiwillig (um Ärger mit der EX zu vermeiden) seit Erstellung dieser Urkunden den Satz nach der Düsseldorfer Tabelle in Gruppe 1. Sprich aktuell pro Kind 272,00 Euro.
Was kann ich nun tun, ich möchte mich nicht offen legen und dem Amt alles mitteilen. Zumal ich dann wohl in Gruppe 2 landen werde, da ich mich im Job etwas nach oben Arbeiten konnte, aber dann jetzt dafür wieder bestraft werden würde.
Wie kann ich auf dieses Schreiben reagieren ?
Was sagen die Profis/Erfahrenen unter euch dazu ?
Soll ich mir einen Anwalt nehmen ?
Was ist mit meinen gültigen Titeln haben die keine Gültigkeit?
Ich hoffe es kann mir jemand ein paar Tipps geben oder eine passende Antwort für die ARGE auf den Weg geben.
Wenn dazu Angaben von mir benötigt werden liefer ich diese gerne nach.
So nun schon mal danke an alle.
Gruß Eptagon
Wie kann ich auf dieses Schreiben reagieren ?
Was sagen die Profis/Erfahrenen unter euch dazu ?
Soll ich mir einen Anwalt nehmen ?
Was ist mit meinen gültigen Titeln haben die keine Gültigkeit?
Wie alt sind denn die Titel? Kann wohl sein, dass wenn die letzte Auskunft nur 1 Jahr her ist, dass Du dann drumherum kommst, aber ansonsten ist das wohl korrekt, wenn die Arge Unterhaltszahlungen nach aktuellem Sachstand gegen ihre Zahlungen verrechnen möchte.
Ich würde jetzt eher mal in die Richtung tippen, dass Deine Schätzung Stufe 2 sich vielleicht wegdiskutieren lässt.
Im Vergleich mit alten Berechnungen hat man z.B. den Effekt, dass sich mit der KU-Erhöung von 2010 die Staffelung verschoben hat (=DT mit 2 Berechtigten als Basis statt bisher 3).
Auch fehlen in den Rechnungen häufig Beiträge für Altersvorsorge und sowas.
Hallo Eptagon.
Ich würde der Arge schreiben, dass du mit 2 mal 272,-€ bereits den gesetzlichen Unterhalt und somit mehr, als die Leistungen der Arge an die Kinder bezahlst und deswegen kein darüber liegender Anspruch durch die Arge besteht.
Du betrachtest das Schreiben der Arge daher als Gegenstandslos.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ pappasorglos
Die Titel sind vom Jahr 2008 und seither hat keine Berechnung mehr stattgefunden. Einmal wollten Sie
auch eine Neuberechnung, aber hatte darüber kein Schreiben erhalten. Der EX habe ich damals gesagt Sie soll der ARGE sagen ich habe Titel über 196,- und bezahle bereits nach aktueller DÜ Tabelle Gruppe1.
Sie ist in der Zeit in ein anderes Bundesland gezogen und nun ist Sie dort weider Arbeitslos geworden und die fordern das nun und konnte auch mit den o.g. genannten Argument nicht wegdiskutiert werden.
Das gefällt mir schon mal ganz gut 🙂 . Welche Erfahrungen hast du hier bzw. was kann mir daraufhin passieren ?
edit:
Ich mache mir hier meine gedanken das ich noch mehr bezahlen muss als ich es eh schon tue und kann mir noch nicht ganz vorstellen das es damit getan ist. Was mich natürlich sehr freuen würde.
Welche Erfahrungen hast du hier bzw. was kann mir daraufhin passieren ?
Keine eigenen.
Aber passieren kann dir damit bisher nicht viel.
Du musst jedenfalls keine Angst haben, dass Morgen früh gleich die Gestapo bei dir klingelt.
Zunächstmal muss die Arge darauf antworten und dann kann man immer noch weiter sehen.
Ich sehe nur keinerlei Grundlage für deren Forderungen, da sie ja selbst schreiben, dass lediglich die Forderungen bis zu deren Leistung von Belang sind und die bedienst du ja.
Was wollen sie also noch? Alles was darüber hinaus geht, geht sie schlicht nichts an.
Das Einzige, was sein könnte ist, dass sie dich auffordern den Unterhalt bis zu deren Leistung an die zu überweisen aber davon sehe ich da nichts.
Oder habe ich das übersehen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich sehe nur keinerlei Grundlage für deren Forderungen, da sie ja selbst schreiben, dass lediglich die Forderungen bis zu deren Leistung von Belang sind und die bedienst du ja.
Was wollen sie also noch? Alles was darüber hinaus geht, geht sie schlicht nichts an.
Liest du das aus einer der vielen § heraus ? Ich kann das so in dem Brief leider nicht erkennen.
Das Einzige, was sein könnte ist, dass sie dich auffordern den Unterhalt bis zu deren Leistung an die zu überweisen aber davon sehe ich da nichts.
Oder habe ich das übersehen?
Genau im gegenteil sogar. Sie schreiben das ich den Unterhalt weiter wie bisher an die Kindesmutter bezahlen soll
Gemäß § 33 SGB 2 geht der Unterhaltsanspruch bis zur Höhe der gewährten Sozialleistung ab dem Tag
des Leistungsbeginns zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 1605 BGB
auf das Jobcenter xxx über.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wie hoch ist den die gewährte Sozialleistung ? Versteh das jetzt nicht so ganz, kannst du mir das näher erläutern.
251 Euro je Kopf unter 14 Jahren
Hallo!
251 Euro je Kopf unter 14 Jahren
Wenn die Kinder obdachlos sind, ist die Antwort richtig 😉 - da ich aber davon ausgehe, dass sie mit der KM in einer Wohnung/Haus leben, kommen noch KdU (Kosten der Unterkunft) dazu.
Im Gegenzug wird der Unterhalt und das Kindergeld als Einkommen der Kinder angerechnet. Lt. Brief reicht aber dieses EK nicht aus, die Kosten zu decken und die Arge gewährt ihnen Leistungen.
Somit kommst du um die Auskunft nicht herum - Arge darf auch öfter als alle zwei Jahre Auskunft verlangen.
Grüße,
kosmos
251 Euro je Kopf unter 14 Jahren
Ok das heisst ich bezahle bereits 21 Euro pro Kind mehr als einem Kind sozusagen zugesprochen wird zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Somit muss die ARGE das nicht aufstocken und kann ansich auch keine weiteren Forderungen gegen mich erheben.
Hallo Kosmos.
Ich kenne mich mit den Bedarfssätzen bei der Arge, besonders für Kinder, nicht wirklich aus aber sind diese nicht grundsätzlich niedriger als der gesetzliche Mindestunterhalt?
Auch unter Berücksichtigung der KdU?
Allein schon durch die volle Anrechnung des KG müssten diese doch deutlich niedriger sein.
Anderenfalls wäre der Anspruch gegen den Staat ja höher als der gegen den Vater. Das hat es doch noch nie gegeben.
Schon gar nicht, wo der TO doch sogar mehr als den Mindest-KU zahlt.
Ich denke daher nicht, dass die Arge zu den 272,-€ vom TU noch zusätzlich etwas leistet, sondern sie das einfach suggerieren, weil so schön viele auf diesen Behördensprech rein fallen.
Ansonsten kann der TO ja in seinem Antwortschreiben einfach mal um Auskunft bitten, wieviel die Arge denn, zusätzlich zu seinem KU noch leistet.
Soll die doch die Arge erstmal nachweisen, dass sie überhaupt etwas leistet.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
In Ergänzung zu Beppo: Wenn der reguläre Bedarfssatz des Kindes nach SGB2 durch KU abgedeckt wird, allerdings durch KdU ein Bedarf herbeigebetet wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob für das Kind (ja, das geht auch bei H4-Bezug der KM) Wohngeld beantragt werden kann. Und dann ist zu prüfen, ob das Kind durch KU, KG und Wohngeld aus der Bedarfsgemeinschaft herausfällt. Damit wird man die Arge zwar nur bedingt los, allerdings haben sie nicht mehr als max. einen Auskunftsanspruch (wegen der idiotischen Verrechnung des hälftigen KG's bei der KM).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Beppo!
Stell dir eine Wohnung in München vor - bewohnt von Mutter und Kind.
KdU wird durch 2 Personen geteilt. Da sind 250 Euro locker pro Person fällig.
Dann kommt der normale Bedarf dazu - macht zusammen 500 Euro.
Im Gegenzug rechnest du dann das EK des Kindes - bleibt noch ein Rest übrig, den die Arge bezahlt.
Die Arge darf aber nur das vom KV an KU verlangen, was sich aus seinem Einkommen ergibt.
Der Threaderstarter hat aber stelbst geschrieben, dass er Stufe 1 zahlt, aber wahrscheinlich Stufe 2 bezahlen müsste.
Ich denke daher nicht, dass die Arge zu den 272,-€ vom TU noch zusätzlich etwas leistet, sondern sie das einfach suggerieren, weil so schön viele auf diesen Behördensprech rein fallen.
Da müssten die Kosten der Wohnung bekannt sein, um das Gegenteil behaupten zu können.
Grüße,
kosmos
Kosmos, ich kann mir eine Wohnung in München vorstellen, nur kann ich dem Schreiben der Arge nicht entnehmen, dass Mutter und Kind da wohnen.
Zumal es hier auch um 2 Kinder geht.
Es ist vielleicht nicht völlig ausgeschlossen, dass die Arge noch etwas bezahlt, nur das möge die Arge dann doch bitte auch explizit und als Betrag angeben.
Das ist doch wohl nicht zuviel verlangt und da sehe ich auch den TO nicht in der Pflicht das Gegenteil von etwas zu beweisen, was die Arge noch gar nicht behauptet hat.
Oder kommt die Arge sonst doch am frühen Morgen im Trenchcoat mit hoch geschlagenem Kragen und Filzhut?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Im Gegenzug wird der Unterhalt und das Kindergeld als Einkommen der Kinder angerechnet. Lt. Brief reicht aber dieses EK nicht aus, die Kosten zu decken und die Arge gewährt ihnen Leistungen.
Der Knackpunkt ist wohl, ob hier das halbe oder das volle Kindergeld als Einkommen der Kinder gerechnet wird.
Mit dem halben KG wird's nämlich ein Kopf-an-Kopf rennen und je nach KdU ist's mal durch die Kosten gededeckelt und mal durch die Leistungsfähigkeit. Mit der Anrechnung des vollen KG wäre der Fall aber eindeutig.
Aber bei der Frage, ob die auf die Mutter entfallende KG-Hälfte nun Einkommen des Kindes oder der Mutter ist ist das Sozialrecht wohl erfinderisch. Beim Unterhaltsvorschuss zählt sie zum Kind, damits für den Staat billiger wird... Aber ich glaube, beim ALG-II wirst Du nur das halbe KG anrechnen können, da wird das System schon wasserdicht sein.
:dankeschoen: für die zahlreichen Antworten in der kurzen Zeit.
Wie gehe ich jetzt weiter vor ?
Was könnte ich der ARGE nun schreiben um einem Auskunftsersuchen zumindest vorerst aus dem Weg zu gehen, besser natürlich es ganz zu umgehen und beweisen das der Bedarf der Kinder abgedeckt ist ?
Aber sicher hat noch jemand Meinungen dazu, dann lass ich die Community gerne erstmal weiterdiskutieren 😉
Melde mich morgen wieder zu Wort.
Wie gehe ich jetzt weiter vor ?
Was könnte ich der ARGE nun schreiben um einem Auskunftsersuchen zumindest vorerst aus dem Weg zu gehen,
Sehr geehrte Arge,
bitte teilen Sie mir mit, ob und in welcher Höhe Sie Leistungen für meine Kinder A und B, über meine Unterhaltsleistungen von 272,-€ / Monat hinaus erbringen.
mfG
Eptagon
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
Korrektur zu Beppo's Vorschlag:
Sehr geehrte Arge,
bitte teilen Sie mir mit, ob und in welcher Höhe Sie Leistungen für meine Kinder A und B, über meine Unterhaltsleistungen von jeweils 272,-€ / Monat zzgl. KG von 184€ hinaus erbringen.mfG
Eptagon
Ansonsten machen die es sich noch zu einfach. 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke für eure Vorschläge.
Mir wurde ja eine Frist bis zum 20.07.2012 gesetzt, ich würde wenn dann das Schreiben kurz vor Ende der Frist auf den Weg bringen.
Sodass es kurz vor dem 20.07. eintrifft.
Was haltet ihr davon ?
Ach ja eine Info noch, die Kindsmutter lebt derzeit in einem anderen Bundesland und wird wohl im August wieder in meine Region ziehen.
Kann ich davon ausgehen das dann wieder alles von vorne los geht ?
Damals hatte sich die ARGE ja hier damit zufrieden gegeben
@ pappasorglos
Die Titel sind vom Jahr 2008 und seither hat keine Berechnung mehr stattgefunden. Einmal wollten Sie
auch eine Neuberechnung, aber hatte darüber kein Schreiben erhalten. Der EX habe ich damals gesagt Sie soll der ARGE sagen ich habe Titel über 196,- und bezahle bereits nach aktueller DÜ Tabelle Gruppe1.
Sie ist in der Zeit in ein anderes Bundesland gezogen und nun ist Sie dort weider Arbeitslos geworden und die fordern das nun und konnte auch mit den o.g. genannten Argument nicht wegdiskutiert werden.