Wollte mal Bescheid geben wie die sache ausgegangen ist.
nachdem sie sich auf nichts einlassen wollte,teilte ich ihr mit und das sehr ironisch,das das gesetz vorschreibt das ich ab januar Von Steuerklasse 3 auf 1 gehen muss und ich dadurch deutlich weniger verdiene.
Und plötzlich bekam ich ein brief,das dies stimmen würde und sie daran nicht gedacht hat und das dadurch die berechnung ganz anders ausfällt.
Sie schrieb auch das ich im März meine Einkommensverhältnisse neu offenlegen muss,damit sie überprüfen kann ob der Steuerklasenwechsel wirklich stattfand.
Gibt es dafür ne Richtlinie,muss ich alle paar MOnate meine Einkommensverhältnisse offenlegen?
Gibt es dafür ne Richtlinie,muss ich alle paar MOnate meine Einkommensverhältnisse offenlegen?
Nein. Gibt es nicht.
Dafür steht im Gesetz, dass du das nicht musst, bzw. nur alle 2 Jahre.
Du hast nu 2 Möglichkeiten:
1. Du schickst es ihr trotzdem, weil du brav bist, Ärger vermeiden möchtest und du deine bisherigen Angaben nach unten richtig stellen willst.
2. Du denkst dir "Klei mi am Moors!" und schickst ihr, wie oben schon geraten, die Kopie eines Titels, den du nach deinem tatsächlichen Einkommen erstellen lässt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Zuerst die gute Frau schrieb das mein Widerspruch nicht zulässig wäre weil dies eien zivilrechtliche Sache wäre. Dann schreibt sie wieder das sie den Unterhalt festsetzen kann weil nach § 33 SGB2 der Anspruch auf das Jobcenter übergeht.
Dreister gehts wohl nimmer?!? Die spinnt.
Dann schrieb sie das die 5% berufsbedingten Kosten nicht abgezogen worden sind weil ich keine hätte,da ich ja über meienr arbeitstelle wohnen würde,keien Arbeitskleidung brauche ect.
Noch so ein Quatsch. Die will dich echt für dumm verkaufen. Aber dazu braucht sie eine ders mit sich machen läßt, weil er nicht richtig informiert ist.
Auch gegen die Forderungen aus Anspruchübergang lassen sich alle Einwände aus dem normalen Unterhaltsrecht vorbringen. Aber du bist voll darlegungs- und beweislastbelastet.
Sie will dich davon abhalten, abwimmeln und mit massiver Dreistigkeit dazu kommen, dass du die Klage- und Widerspruchsfristen versäumst und so das ganz rechtskräftig wird.
Sieh mal gründlich http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-33---20.05.2011.pdf
gruss
maxo
Hi Kevin.
Ich möchte aufgreifen, was Maxo und Lbm bereits andeuteten.
Du solltest SELBST ALG II beantragen. Ergänzend!
Ich habe für Dich aufgrund der bisher gemachten Angaben errechnet (alle Angaben vereinfacht)
1. Bedaf für Deinen 3-Personen-Haushalt, an 8 Tagen/M sind Deine Kinder(7 und 12) bei Dir
1000 €
2. Einkommen bereinigt
420 €
3. Aufstockung , Bedarf gegen Einkommen
580 €
4. Zufluß, Netto + Aufstockung
gut 1900 €
Davon KU 334 + 272 =606 und Miete 500 abgezogen
bleiben Kevin und seinen Kindern nach SGB II:
ca. 800 €/Monat zum Leben
W.
Viebnen dank werde mir den lInk mal in Ruhe durchlesen. Und wegen dem ergänzenden Alg2 das muss ich mir noch überlegen.
Kevin,
ich frage, um es besser verstehen zu können:
Was ist bezüglich Aufstockung in Deinem Fall zu überlegen?
W.
Kevin78
ich habe mit meienr Frau schon mal aufstockendes Alg2 bekommen,das ist zar schon ein paar jahre her,aber damals hatte ich weniger gehalt,
die wollten mich dazu zwingen das ich meinen Job kündige um bei eienr zeitatbeitsfirma anzufangen,ich hatte damals soe inen Stress deswegen. Die haben mich bombadiert es gab sanktionen weil ich nicht gekündigt hatte. habe mir einen Anwalt genommen,der hat argumentiert das ich es auf ein prozess ankommen lasse denn es konnte nicht sein das ich einen unbefristetn Job kündige für einen Job auf zeit,nur weil ich da mehr verdieenn würde. mein Anwalt hat damals die arge gefragt ob sie es schriftlich versichern das ich nicht nach der probezeit gekündigt werde und ob ich fliesend einen job nach dem anderen bekomme. das konnten sie natürlich nicht versichern.
ich möchte diesen Stress niewieder haben,das zerrte an den nerven usw. Und ohne die Eltern meiner Frau hätten wir kaum geld gehabt wegen den Sanktionen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Man kann ja schon verstehen, dass die Auseinandersetzung mit der ARGE an den Nerven zehrt .... aber wenn du ihr jetzt aus dem Weg gehst, bist du sie damit nicht los. Sie kommt nur später wieder und zwar härter.
Wenn die Überleitung erst mal rechtswirksam ist, dann wird z.B. in den kommenden Jahrzehnten jede Lohnsteuerrückerstattung von dir einbehalten werden, solange bis die Überleitungsbeträge gedeckt sind.
Jetzt kannst du dich durch eigenes Aufstocken, sowie durch monatliches forderungsbefreiendes Begleichen und Anrechnen eines titulierten Unterhalts dagegen wehren. Später geht das für aufgelaufene Überleitungsbeträge nicht mehr!
Wenn du jetzt selbst ALGII-Antrag mit Umgangskosten stellst und zugleich formlos einen Antrag auf Zusicherung der Anrechnung von Unterhaltszahlungen nach §11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGBII (Muster könnte ich per Mail zur Verfügung stellen), dann könntest du das Amt zur Selbstbeschäftigung bringen.
Ergänzend kannst du gleichzeitig zum Jugendamt gehen und Titulierung machen. Das Jugendamt soll dir jedoch zuvor schriftlich geben, dass ein Titel in dieser Höhe weder gegen das Subsidiaritätsprinzip des § 3 Abs. 3 SGB II verstößt und dir bestätigen, dass du mit der Titulierung nicht gegen den Grundsatz der Selbsthilfeverpflichtung, wonach erwerbsfähige Hilfebedürftige alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen müssen, § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB II handelst. Diese Erklärung wird dir das Jugendamt wohl eher nicht geben, aber wenn du das schrifltich machst, kannst du dieses Bemühen darlegen.
Die Arbeit die du dir jetzt sparen möchtest, wirst du ansonsten später dafür aufbringen um das Geld zu verdienen, um Beträge zurückzuzahlen, die unnötig sind.
gruss
maxo