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ARGE

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 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Hi,

wie weit muss ich vor der ARGE, die meiner Ex Hartz IV zahlt, mein Einkommen darlegen?
Wenn ich deren Zettel ausgefüllt habe muss doch mal gut sein. Ich habe kein Lust vor Hinz und Kunz meine Vermögensverhältnisse ständig offenlegen zu müssen zumal ich nicht mal Hilfeempfänger bin, nochdazu regt mich der Ton auf der von denen Angeschlagen wird.

Was muss ich und was muss ich nicht?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2007 19:11
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Schlichtweg, nichts angeben was Du nicht willst. Klingt einfach, viele werden mir widersprechen aber der ARGE geht Dein Einkommen nichts an.

Wenn Du das so siehst hast Du zumindest eine gesunde Einstellung. Beschwerden tun sich auch ganz gut, denk daran, Du bist deren Sünder, nicht deren Lakeie.

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 19:50
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

viele werden mir widersprechen

Damit wenigstens einer widerspricht:

Was steht denn drin in dem Brief mit dem falschen Tonfall? Dass nach Paragraph Blabla der Unterhaltsanspruch an die ARGE übergegangen ist? Wessen Zettel hast Du bereits ausgefüllt? Wenn's das Jugendamt war und Du von denen einen Titel hast oder irgendeinen Bescheid, könnte es ja reichen, das der Arge zu schicken.

Prinzipiell ist es aber verständlich, dass die Arge den Anspruch gerne selbst prüfen möchte, weil wie wollen sie sonst Leistungsmissbrauch verhindern?

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 20:21
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich wars nicht. Die ARGE prüft den finanziellen Bedarf einer Lebensgemeinschaft, hingegen ist der Kindesunterhalt - wie das Wort schon sagt - Kindesunterhalt.

Folgendes Szenario: Mutter und Vater getrennt, 1 Kind, Vater zahlt Unterhalt an 1 Kind - Mutter hat neuen Gefährten ( Arbeitslos ALG2 ) und dieser fällt in die Bedarfsgemeinschaft!

SOda, dann haben wir einen Missbrauch des Rechts des Kindes auf Unterhalt, weil für die ARGE der Unterhalt des Kindes ( vom Vater ) in ein Anliegen eines neuen Lebensgefährten einhergeht.

Eine Bedarfsgemeinschaft besteht in dem Fall überhaupt nicht, also klagt man dagegen, obschon man das nicht darf, oder soll -  allerdings sind die Meldungen der ARGE dahingehend sehr schleppend - oder lächerlich.

Noch was 😉 Man sollte sich nicht so einfach verarschen lassen, einfach mal einen Widerspruch einlegen, mit den richtigen Merkmalen bespickt wirds lustig bei dem Verein.

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 20:35
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Edit: Kindesunterhalt ist für das Kind zu verwenden - es gibt durchaus Gesetzestexte dazu - in denen steht allerdings nicht, das ein Kind durch seinen Unterhalt Dritte unterhalten, oder mitfinanzieren muss. Im Extremfall ist dies Ausbeutung gegenüber dem Kind und kann auch strafrechtlich verfolgt werden. Weiters kann man dem Bezieher, oder eben der ARGE unter Umständen unterstellen ein Kind von seinem Recht auf Unterhalt wissentlich abzuhalten, oder demhingehend zu missbrauchen. Da der Unterhalt für Dritte gerechnet wird und das Kind für dessen Unterhalt und Versorgung tatsächlich herangezogen wird ist dieser Fall ( als Beispiel)  sittenwidrig.  Tausende zu tausende und sie würgen bis der Teller überläuft....

Sklaverei kommt dann an letzter Stelle, aber an der ist keine Grenze gesetzt - vielleicht ist Ausbeuterei auch ein Thema der allerersten Stelle.

Weitere Fragen?

LG aus Wien

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 21:16
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Ich hab denen den Zettel ausgefüllt und hab eigentlich alles korrekt angegeben.
Nu bekomm ich von denen noch einen Schreib im gleichen Behehlston wie der erste:

Ich soll nu alle meine Gehaltsabrechnungen von letztem Jahr in Kopie darlegen, Einkommensteuerbescheid, Nachweise für die von mir angegebenen Versicherungsbeiträge, Mietnachweis, und ich hab angegeben das ich Monatlich 323€ an Raten für Schulde bezahle. Da wollen die nu wissen wofür.

In meinen Augen geht die das alles nen Sche***dreck an.

Mit Frist bis zum 18.04. (spätestens, vollständig) und gleichzeitigem Hinweis, dass im Falle der nicht oder nicht vollständig erteilen Auskünfte ein Bußgeld- bzw. auch ein Zwangsgeldverfahren gegen Sie eingeleitet werden kann.

Kann ich mich dagegen wehren?
Es kann ja jemand vorbeikommen und die Unterlagen bei mir einsehen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2007 21:57
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Widerspruch einlegen, direkt an die Arge, mit der Anforderung von Gründen die eine derartige Frage, oder Erhebung zulassen würden.

Weiters auf die Rechtmässigkeit die Frage lenken: Sind sie berechtigt, wenn ja warum - oder weshalb?

Deinen Steuerbescheid hast Du ja noch nicht, aber geb denen an, das Du - alsbald Du selbigen hast - sie sich nochmal an Dich wenden können. 

Rest - Egal.

Ergo: Wenn ich meinen Steuerbescheid bekommen habe, so lege ich Ihnen diesen durch berechtigte Anforderung Ihrerseit vor.M.f.G

Zu allen anderen Dingen keine Stellungnahmen.
Nix mehr, kannst allerdings auch so machen wie Du meinst.

§§ ignorieren, im zweiten und dritten Schreiben erklären diese nicht verstanden zu haben.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 22:05
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo HaS,

die ARGE hat einen eigenen sozialhilferechtlichen Auskunftsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen  SGB XII § 117. Ob bereits dem JA gegenüber Auskunft erteilt wurde, ist m.E. unerheblich.

Die von Dir genannten Nachweise sind mit denen identisch, die nach gängiger Rechtsprechung bei einer Auskunft nach § 1605 BGB zu erteilen sind.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 22:12
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Mit Frist bis zum 18.04. (spätestens, vollständig) und gleichzeitigem Hinweis, dass im Falle der nicht oder nicht vollständig erteilen Auskünfte ein Bußgeld- bzw. auch ein Zwangsgeldverfahren gegen Sie eingeleitet werden kann.

Gleichzeitig kannst Du formlos das Verfahren aus den Gegenheiten nehmen lassen, da Dir die Sachlage unklar ist - Du den Steuerbescheid abwartest und nichts unrechtes tun willst.

Du solltest denen einen Schnitt diesem Ganzen schicken ( sofern Du willst ) und dann abwarten.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 22:13
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo HaS,

die ARGE hat einen eigenen sozialhilferechtlichen Auskunftsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen  SGB XII § 117. Ob bereits dem JA gegenüber Auskunft erteilt wurde, ist m.E. unerheblich.

Die von Dir genannten Nachweise sind mit denen identisch, die nach gängiger Rechtsprechung bei einer Auskunft nach § 1605 BGB zu erteilen sind.

Grüsse
sky

Das Gestetz hat Mitarbeiter und auch wenn das Gesetz selbst mehr Löcher im Käse hat, so sollte man seinen eigenen Weg einschlagen und

a) Das Gesetz so verstehen das es mehr Löcher hat, als ein Schweizer Käse
b) Die Beamten sich nicht auskennen, oder:
c) schlafen, was am möglichsten ist, oder :

d) seinen Standpunkt vertreten können und die Weichmacher ein bissi hart machen in Sachen Menschenkunde.

oder aber man stellt sich den Gesetzen, findet sie unfahr, erkennt Schwachstellen nicht und ist weitaus folgsam.. cool.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 22:16




 sky
(@sky)
Registriert

Ja und? Wo habe ich etwas anderes behauptet?

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 22:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin suffering_d,

Verfahren aus den Gegenheiten nehmen lassen
[...]
einen Schnitt diesem Ganzen schicken
[...]
Das Gestetz hat Mitarbeiter
[...]
schlafen, was am möglichsten ist
[...]
ist weitaus folgsam.. cool.

Hast Du was getrunken? Oder schlechten Stoff geraucht? Deine "Beratung" ist im Moment jedenfalls ziemlich kryptisch und nicht unbedingt hilfreich...

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 22:32
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja und? Wo habe ich etwas anderes behauptet?

Naja, Du ratterst immer Gesetze so runter, als wären sie manifestiertes Gut. Macht ein bisi unsicher, manche zumindest. Da steht denn §§ Blabla und Punkt. Ist aber meist nicht der Punkt der am Ende steht, sondern ein Ausgleich, ein Versuch die Kläger durch Verfahrensfragen zu behindern - ob es auch nur ein klarer Kopf ist den man braucht - anstatt gleich alles aufzugeben und sich zu beugen. Ohne Kampf ist alles verloren und wie widersinnig Gesetze sind, - das kennen sehr viele hier - aber kämpfen soll man.....

Yours
Keine Ursache

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 22:35
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

So, nach viel Text:

Was soll ich denen nu antworten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2007 22:36
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin suffering_d,

Hast Du was getrunken? Oder schlechten Stoff geraucht? Deine "Beratung" ist im Moment jedenfalls ziemlich kryptisch und nicht unbedingt hilfreich...

Just my 2 cents
Martin

Kryptisch ist lediglich Deine Art des Quotings was allerdings auch Gründe hat, Du kannst nicht quoten ...

ergo stand dort:

Das Gestetz hat Mitarbeiter und auch wenn das Gesetz selbst mehr Löcher im Käse hat, so sollte man seinen eigenen Weg einschlagen und

a) Das Gesetz so verstehen das es mehr Löcher hat, als ein Schweizer Käse
b) Die Beamten sich nicht auskennen, oder:
c) schlafen, was am möglichsten ist, oder :

d) seinen Standpunkt vertreten können und die Weichmacher ein bissi hart machen in Sachen Menschenkunde.

oder aber man stellt sich den Gesetzen, findet sie unfahr, erkennt Schwachstellen nicht und ist weitaus folgsam.. cool.

Bis auf ein paar Dreher seh ich da nix, ausser in Deinem gequote:

[...]

(/quote]

Vielleicht belässt Du die Dinge in ihrem Zusammenhang, statt das Du belanglos und unhaltlos ein

(quote)
[....]
(/quote)

als Kommentar Deinerseits sendest.

Danke

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 22:40
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

So, nach viel Text:

Was soll ich denen nu antworten?

Was Du sollst kann Dir wohl wirklich niemand schreiben. Ich würd denen schreiben das ich meinen Einkommenssteuerbescheid auf Verlangen nachreichen werde.

Per Einschreiben / Rückschein.

Erstmal, reagiert hast Du und gut ists.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 22:44
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Achso @ Brille, ich kenne Mitarbeiter von der Arge die sich durchaus beindruckt zeigten, aber gleich  - verwirrt waren sie auch.....  :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 22:47
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo,

Naja, Du ratterst immer Gesetze so runter, als wären sie manifestiertes Gut. Macht ein bisi unsicher, manche zumindest. Da steht denn §§ Blabla und Punkt. Ist aber meist nicht der Punkt der am Ende steht, sondern ein Ausgleich, ein Versuch die Kläger durch Verfahrensfragen zu behindern - ob es auch nur ein klarer Kopf ist den man braucht - anstatt gleich alles aufzugeben und sich zu beugen. Ohne Kampf ist alles verloren und wie widersinnig Gesetze sind, - das kennen sehr viele hier - aber kämpfen soll man.....

Dein Tonfall wird langsam bedenklich. Im Übrigen gehe ich bei jedem Fragesteller von einem mündigen Bürger aus, der eigenständig denken und seine Entscheidungen selbst treffen kann. Im Gegensatz zu Dir zwinge ich keinem Fragesteller meine Meinung auf.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 22:48
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Dein Tonfall wird langsam bedenklich. Im Übrigen gehe ich bei jedem Fragesteller von einem mündigen Bürger aus, der eigenständig denken und seine Entscheidungen selbst treffen kann. Im Gegensatz zu Dir zwinge ich keinem Fragesteller meine Meinung auf.

Grüsse
sky

Komisch, ich sage nur meine Meinung, aber zwinge mündigen Bürger keineswegs meine selbige auf. Du redest Dich auf Gesetze heraus, ohne zu wissen wie man mit Gesetzen umgehen kann, oder weisst Du wie alle auf Gesetze reagieren? Du schreibst starr Deine §§ hier rein und meinst alles zu wissen, aber Du weisst nicht alles, auch mit Rückendeckung der Gesetze nicht die Du kundtust. Verstehe mich nicht falsch, aber nicht jeder fühlt sich der Gesetze gebunden, man kann auch gegen sie gehen, warum auch nicht - was allerdings meine Wortwahl betrifft, so ist sie keineswegs gegen Dich, noch empfinde ich meinen Tonfall unausgesprochen " bedenklich" , wozu auch.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 22:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ach suffering,

Kryptisch ist lediglich Deine Art des Quotings was allerdings auch Gründe hat, Du kannst nicht quoten ...

Bist Du Anhänger der These, dass eine starke Behauptung besser sei als ein schwacher Beweis?  😉

Vielleicht belässt Du die Dinge in ihrem Zusammenhang, statt das Du belanglos und unhaltlos ein

(quote)
[....]
(/quote)

als Kommentar Deinerseits sendest.

Es würde in diesem Zusammenhang keinen Sinn machen, zwei komplette Postings zu quoten. Also wählt man die entsprechenden Passagen aus und zeigt mit dem allgemein bekannten Kürzel "[...]", dass hier im Original noch weiterer Text stand, der aus Gründen der Übersichtlichkeit jedoch gekürzt wurde. Diese Methode ist aber vielleicht noch nicht bis Wien durchgedrungen...  😉

Grüssles
Martin
(der seit Jahren einwandfrei quoten kann - und überdies sicher ist, das Gesetze keine Mitarbeiter haben)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 23:02




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