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Arbeitszeitkuerzungen und Kindesunterhalt

 
(@lostineurope)
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Hallo,

ich habe hier schon etwas recherchiert und fand fuer meine Suche leider kein eindeutiges Antwort (wenn das ueberhaupt gegeben ist) und wende mich deshab jetzt an die Allgemeinheit um hoffentlich zumindestens eine richtungsweisende Antwort zu bekommen. 

Ich bin der stolze Vater von drei Kinder (15, 11, 9); geschieden seit 09/2007 und zahle "uebertarifilchen" Unterhalt seit 06/2007 (fuer alle bisher €900).  Ich arbeite seit 01/2008 40Std./W. als SysAdmin einer Entwicklungs Abt. fuer einen grossen Lieferant der Autoindustrie.  Meine Firma muss jetzt sparen und hat mit dem Betriebsrat eine Arbeitszeitkuerzung definiert: alle 40 Stunden Vertraege werden auf 35 Std. gekuerzt und alle 35 auf 30.  Die Vereinbarung sollte bis Juni gelten und dann wird neu verhandelt.  In Oct wurde vom JA die KU neu berechnet: €343, €294, €294 (= €931) es wurde aber nicht betitelt (lange Geschichte).  Ende Januar wurde die Betriebsvereinbarung ausgesprochen.  Ich habe also ausgerechnet wie mein Nettogehalt fuer Febuar ausehen wuerde und musste dann feststellen dass ich dann unter die SB fuer meine Position in der Tabelle gerutscht bin.  Ich meldete mich beim JA und bekam die Aussage, dass das Kindesunterhalt erst wieder sechs Monate nach dem letzen Berechnung wieder berechnet werden kann (also in April fuer Mai) und dann auch als Durchschnitt der letzten 12 monate.  Darueber hinaus ist 35Std./W. ja nur Teilzeit (wortliche Aussage JA Verrtreterin) und damit habe ich die fehlende 5 Stunden in der Woche mit einer Teilzeitbeschaeftigung auszugleichen.  Da der Rechtsstreit und Eheunterhaltzahlungen von 2006 mir jegliche Ruecklagen genommen hatten, kann ich die kommende Zeit ohne einen nebenjob nicht ueberbruecken.  Es sollte aber auch gesagt werden dass die Betriebsregelung vorsieht dass die Mitarbeiter 3 Tage im Monat zu Hause bleiben sollen und ansonsten normal weiterarbeiten.

Ich bin Amerikaner (ehm. Soldat) und kenne ganz andere Rahmenbedingungen.  Daher bin ich eher pragmatisch und beuge mich die gegebenheiten - wenn ich es muss.
Ich moechte aber "Muss" erst klaeren und frage deshalb:
- stimmt die Aussage: 35 Sdt. ist Teilzeit?
- kann die KU Berechnug erst alle 6 Monate durchgefuehrt werden?
- bin ich gezwungen einen Nebenjob zu suchen unter obige Bedingungen (3 Tage im Monat, ggfl Samstags dazu und damit der Ausfall der Besuchzeiten in Kauf zu nehmen)?

Der Tenor von dem was ich bisher gelesen habe ist das der Gesetz nicht eindeutig ist und die Interpretationen damit zum Teil recht willkürlich ausfallen. 
Wenn ich mich auf einen Rechtstreit einlassen wuerde, wie stehen die Chancen dass ich da heil heraus komme?

Ich danke im Voraus!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2009 17:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi LostInEurope

Wenn ich Deine Zahlen überschlage scheint mir, dass bei Dir der Bedarfskontrollbetrag (eine angemessene Berücksichtigung des Verhältnisses zw. Zahler und Empfänger) nicht berücksichtigt wurde. Denn es kann nicht sein, wenn nach einer 12,5% - Gehaltskürzung Du unter den SB von 900€ rutschen tust.

Und leider ja: Eine kurzzeitige (bis zu 6 Monate) Gehaltskürzung (z.B. auch Arbeitslosigkeit) wird in Deutschland als vorübergehendes Ereignis betrachtet. Erst danach kann dagegen vorgegangen werden.
Aber wegen meiner einleitenden Worte. Es macht wahrscheinlich Sinn die KU-Berechnung zu prüfen. JA's "vergessen" gerne den Bedarfskontrollbetrag, und Du zahlst schliesslich deutlich über den Mindest-KU. Dazu ist Dein altes durchschnittl. Monats-EK notwendig, ebenso arbeitsbedingte Aufwendungen und Angaben zur priv. Altersvorsorge.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2009 17:35
(@papi74)
Registriert

Hallo,

solange nichts betitelt worden ist, kann Dir erstmal nichts passieren. Sollte es jedoch einen Titel geben, so kann dieser via Gericht (als letzter Schritt) abgeändert werden.
Nun ist es allerdings so das man sagt, dass eine Arbeitslosigkeit oder wie in Deinem Fall eine Arbeitszeitreduzierung nur eine vorübergehende Maßnahme ist und dieses stellt keine Grund zur Verringerung des KU's dar.

Eher im Gegenteil: es werden Dir evtl. noch fiktive Einkommen hinzugerechnet...da sind die Gerichte recht fantasiereich 🙁

Mfg

papi74

Edit: Oldie war schneller 🙂

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2009 17:37
(@orlando)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

nur mal kurz ne Frage dazu:
Wenn die Kurzarbeit jetzt nicht eingerechnet wird, müsste sie aber doch nächstes Jahr unterhaltsmindernd wirken, weil nächstes Jahr mit dem Einkommen von diesem Jahr gerechnet wird, oder?

Und nochwas:
Das was da beschrieben wird hört sich nach Kurzarbeit an. Dann hast Du nur ca. 1/3 des Prozentualen Arbeitsausfalls als Lohnausfall.
Wenn Du von 40 auf 35 Stunden runtergesetzt wirst, hast Du etwa 12,5% Nettolohnausfall, bekommst aber davon 67% (da Du hoffentlich mindestens einen halben Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte hast, ansonsten 60%) als Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt erstattet (sofern der Arbeitgeber das beantragt hat, und wenn nicht, dann haust Du ihm sowas von über die Rübe), was normalerweise über den Arbeitgeber ausbezahlt wird.
Dir sollten also ca. 95% bis 96% von Deinem ursprünglichen Nettolohn ausbezahlt werden.

Frag dazu vielleicht einfach mal das Betriebsratsmitglied Deines Vertrauens.

Gruß
Orlando

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2009 00:00
(@lostineurope)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

erstmal danke fuer die schnelle und klaerende Antworten!

zu den Fragen:

Ich muss mich auch zuvor entschuldigen; ich habe einige Begriffe durcheinander geworfen und sorgte damit fuer Misverstaendnise (SB <> Kontrollbetrag). 

Ich habe in der Zeit zwischen 07/2006 und 12/20007 €900 an Kindesunterhalt bezahlt obwohl ich laut JA Berechnug nur €820 zahlen musste.  Ich bildete mir damals ein ich koennte den Kindern was gutes tun damit und auch etwas Anerkennung der KM dafuer bekommen (insg. ca. €1300 mehr als offiziell noetig).  Die Rechnung ist aber nicht aufgegangen wie wir ja jetzt sehen werden.

In Januar 2008 wechselte ich den Job und verdiente etwas besser.  Diese Besserung schlug aber erst nach Beendigung der 6 monatige Probezeit richtig ein und damit kann man berechtigterweise sagen dass ich ab Ende 2008 tatsaechlich €931 zahlen muesste, was ich seit November auch tue.  Die KU hatte aber zuvor mich mehrfach aufgefordert meine Gehalt offenzulegen da ich mehr verdienen wuerde.  Ich habe allerdings aber andere Kosten fuer die Kinder getragen (Schulgeld, Musikunterricht usw.) und habe es nicht so eng gesehen was ich ihr auch offen gesagt hatte und dass ich am Jahresende der Unterhalt anpassen wuerde.  Es ging ihr schnell genug und sie erwirkte ueber den Jugendamt den Beistandschaft fuer meine Kinder und es wurde Berechnet.  Der Anruf war eine Sache, doch mich zudem anzuschwaertzen fuer meine Fahrgemeinschaft war, finde ich der Gipfel, insbesonders nachdem ich zuvor ja "Grosszuegig" war.  Naja, wie gesagt die Rechnung ging nicht auf.

Nachdem aber die Firma auch von der Finanzkrise betroffen ist, hat Geschaeftsfuehrung und Betrriebsrat eine Sondervereinbarung fuer den Bereich  Forschung und Entwicklung getroffen (die Produktion hat richtige Kurzarbeit).  Diese Vereinbarung sieht vor dass ich z.Bsp  anstatt 40Std, 35Std der Woche.  Es ist aber nicht Kurzarbeit und wird nicht vom Arbeitsamt finanziert.  Ich habe daraufhin sofort ein voraussichtlichen Lohnbescheinigung gefordert und nach meiner Berechnung ("nettolohn.de" - 'Fahrtkosten' - '5% A.b.Aufw.') wird mein ber. Netto ca. 2000 betragen.  Wenn ich das so ueberschlage muesste ich dann ab Febuar in Pos. 2 der DT 2009 sein was dann €882 bedeutet.  Der JA will sich aber auf der 2008 Gehalt berufen und sagt ich habe jetzt 990 zu zahlen.  Es ist aber auch komplizierter - es gibt kein aktuellen Titel.  Der von 2006 war Zeitlich begrenzt auf 2006.  Daher kann laut meinem Wissen nicht ohne Klage unternommen werden.
Wenn aber die JA Recht behaelt dann bleiben mir voraussichtlichnach Abzug meiner Fixkosten €150 fuers Essen im Monat.

Jetzt raetzle ich wie ich mit dieser Situation umgehen soll. 

Ich versuche vorzubeugen und suche schon eine andere Stelle (Voll oder Teilzeit), meldete ein Gewerbe an um moeglicherweise das fehlende Geld darueber vielleicht zusammen zu bringen.  Ich habe mich auch bei der Personalbuero gemeldet und versuche auf Haertefall zu pladieren, doch bisher ist es nicht klar was daraus kommt.

Ich freue mich darauf euer Gedanke zu hoeren!

Bis dann,
LostInEurope

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2009 15:56
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi LostInEurope

Falls Du noch irgendwelche freiwilligen Zahlungen tätigst so stelle sie umgehend ein. Es ist eine Sache, sich untereinander zu einigen und abzusprechen - anders sieht es jedoch aus, wenn der Gegenpart die Rechtskeule aus der Tasche zieht und sich nicht mehr an die Vereinbarungen hält.

Und das JA  rechnet oftmals zum Vorteil der Kinder (KM). Um hier mal einen Blick drüber zu werfen stelle die notwendigen Daten hier ein.
Wann war Deine letzte Unterschrift?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2009 21:48
(@lostineurope)
Schon was gesagt Registriert

Hi Oldie,

Danke fuer die rege Unterstuetzung und hier mal die Daten.

Getrennt: 05.2005
Geschieden: 09.2007
Tochter (15J): 08.1993
Sohn (12J): 12.1997
Tochter (10J): 07.1999
Ich (40J): 09.1968

Monatliche Netto 2008: €2697,00
Voraussichtlich Netto ab 02.2009: €2360
Km z. Arbeit, einfach: 35

Unterhalt laut JA Oct.'08: €931,00 
Hierzu gibt es nur die Berechnung, noch kein Titel.
Mein Sohn ist in Dez. 12 geworden, und Saetze sehen in 2009 anders aus.  Laut dem was ich ueberschlage mit dem 2008 Gehalt und DT 2009 muesste ich 990 zahlen.  Nach dem 02.2009 Gehalt 882.
Ich zahle seit Januar €931.

Warmmiete seit 07.2007: €450
Summe Vers.: 205,00
Finz.Auto: 145,00  (Laeuft in 2010 aus)
ISDN/DSL.: 75,00
Benzin: 150,00
Gericht: 135,00  (Prozesskostenhilfe Rueckzahlung)
UeberzZ.: 50,00  (Eheunterhaltsstreit Wunden)

Es gibt naturlich ein paar Posten die wegfallen koennten, doch die Kuendigungsfristen sind leider da.  Ich habe das Gericht schon von der Massnahmen meiner Firma informiert, doch ein Antwort habe ich noch nicht.

Ich hoffe die Daten reichen fuer eure Gutachten 😉

bis dann und Danke!
LostInEurope

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Themenstarter Geschrieben : 05.02.2009 01:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi LostInEurope

Ja, jetzt wird einiges klarer. Du bist eigentlich bei Deinem Netto schon gut berücksichtigt (bei einem Zahlbetrag von 931€). Wenn ich es überschlage könntest Du mit Deinem Arbeitsweg knapp in die EK-Gruppen 1900-2300€ kommen.  Hast Du eine priv. Altersvorsorge bzw. kapitalbildende LV? Wenn nein - warum?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 05.02.2009 02:37
(@lostineurope)
Schon was gesagt Registriert

Hi!

wow! auch so spaet auf? 🙂

Ja ich 'habe' eine Kap.LV, doch sie ist Stillgelegt.  Sie war eine Direktvers. auf meine alte Firma laufend doch sie konnte nicht von meiner neue Arbeitstelle uebernommen werden. Da ich der Meinung war dass das mein privater Spass war und ca. €120 daher nicht leisten koenne habe ich sie erstmal stillgelegt.  Ich hoere allerdings etwas anders daraus - sie kann vor den Aemtern geltend gemacht werden?

Nach kurze Beratung mit einem Rechstbeistand ist folgendes heraus gekommen:
- kein Titel
- ich zahle ja Unterhalt, bisher "Uebertariflich" sogar

Laut dem was ich verstanden habe kann Mann/Frau/Amt mir wenig vorwerfen und mir zu nichts zwingen -ohne Klage-.  Daher die bekam ich Empfehlung erstmal kein Titel austellen zu lassen und den Unterhalt weiter wie bisher zu bezahlen, ggf. anpassen an den aktuellen Bedingungen.

Eure Meinung dazu?

Danke und bis dann,
LostInEurope 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2009 09:27
(@lostineurope)
Schon was gesagt Registriert

Hi Oldie,

ich habe die Leinlinien durchgelesen und sehe dass Vorsorgeleistungen durchaus beruecksichtigt werden koennen.  Ich behaupte das dies in 2006 nicht der Fall war, zumindestens hat die JA-Vetreterin mein LV damals nicht anerkannt.  Ist es heute Anders, oder gibt es dafuer bestimmte Voraussetzungen dafuer?

Danke im Voraus!
LostInEurope

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2009 16:00




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Der BGH hat mit Urteil  >>XII ZR 211/02<<vom 10.05.2005 anerkannt, dass die gesetzl. Rente alles andere als sicher ist und zusätzl. private Altersvorsorge daher sinnvoll. Auch bei der Art der Vorsorge hat er einen grossen Spielraum gelassen (siehe Seite 18 letzter Satz und folgender Abschnitt).

Somit geht auch eine Kapital-LV als Altersvorsorge, zu berücksichtigen mit bis zu 4% vom Brutto (wenn auch geleistet).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2009 16:11
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sag doch nochmal den OLG-Bezirk. Es gibt nämlich welche, die den Bedarfskontrollbetrag benutzen und solche, die das nicht tun, und Du kommst eher über den Bedarfskontrollbetrag unter die Stufe 3 als über das Einkommensfenster.

Paar Tips/Mutmachungen zur kurzfristzigen Liqididät:

nach meiner Rechnung ist die Netto-Differenz 50€ geringer als nach Deiner.

die 35km (sind es nicht 40 für die schnellste Strecke?) auf die Steuerkarte eintragen bringt ca 50€ im Monat. Steuererklärung für 2007 und 2008 schon gemacht? Wenn nein: machen. Nach dem BVerfG-Urteil zur Pendlerpauschale lohnt das. Wenn ja: da kommt demnächst noch eine Nachzahlung für 2007.

Den Kinderbonus kannst Du wie's aussieht im März oder April mit dem Unterhalt verrechnen (3*50 = 150€):

Auf den Barunterhaltsanspruch von Kindern ist der Einmalbetrag in entsprechender Anwendung der Regelungen zur Berücksichtigung des Kindergeldes (§ 1612b BGB) anzurechnen.

Was ist mit Orlando's Einwand zum Thema Kurzarbeiter-Geld? Hast Du das geprüft?

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2009 17:50
(@lostineurope)
Schon was gesagt Registriert

Hi pappasorgelos,

danke fuer die Anwort und damit deine Anteilnahme.

Ich wohne in Landkreis Wuerzburg.  Welche OLG das ist weiss ich nicht.

Ich versuche mir schon selbst mut zu machen ... Johanniskrauttee funktioniert ganz gut soweit 😀
Ich lass den Kopf nicht haengen und versuche auch wie schon angedeutet entgegen zu steuern (Bewerbungen, Gewerbe anmelden etc.)
Die Berechung ist insgesamt sehr wacklig da ich 'nur' eine voraussichtliche Lohnbescheinigung bekommen habe die laut Personal buero auch 'Fiktiv' ist, und dann die Netto per nettolohn.de ausgerechnet.  Wir werden sehen.

Die KM hat schon dafuer gesorgt dass die JA meine Kilometer nicht voll anerkennt da sie mein Fahrgemeinschafft anschwaertzte. >:-(

Kinderbonus?  nix verstehen, ami bin

Am 04. Februar 2009, 13:56:25 hatte ich schon mitgeteilt dies nicht Kurzarbeit sei sonder Arbeitzeitkuerzung ohne Finanzielle unterstutzung vom Arbeitsamt.
"Entwickler kann man ja nicht einfach in die Kurzarbeitschicken!  Die Projekte muessen ja weiterlaufen!" :-/

Insgesamt bin etwas gelassener nachdem ich etwas schlauer bin.  Da es kein Titel gibt, muss entweder eine Klage kommen oder ich freiwillig Unterschreiben um den KU Unterhalt rechtliche bestimmen und ggf zu holen.  Da ich aber in der Vergangenheit mehr als mein Pflicht erfuellt habe und grundsaetzlich auch zahle ist im Falle einer Klage die Schwere nicht gegeben.  Ich habe also vor die KM mitzuteilen dass ich fuer die kommende Monaten einen angepassten KU bezahlen werde und zwar nur so lange diese Situation andauert.  Nach Beendigung dieser Misslage, zahle ich die volle Hoehe was mit meinem normalen Gehalt 990 waere.  Obwohl es rechtlich nicht Bestand hat und vielleicht auch in manchen Augen auch verwerflich ist, habe ich ich kein grossen Problem damit den KU an meine aktuelle Situation anzupassen.  Die Kindesmutter ist selbststaendig und im Hausbesitz.  Sie ist anscheinend in der Lage sich und den Kinder sehr viel Materielles zu besorgen (viel Urlaub, Beamer, Moebel usw.).  Den Kinder geht es daher finanziell gut.  Emotional ist es denke ich aber anders.  Die KM hat keine Hemmungen mich vorm JA anzuschwaerzen von wegen Fahrgemeinschaft und sich andere Gemeinheiten leistet und das obwohl ich ihr, bloed wie ich war, mehr als €1300 'zu viel' an KU bezahlt hatte.  Die Kinder haben nichts davon gehabt und ich erst recht nicht.  Ich versuche es allerdings so zu verpaclen dass die gute Frau nicht beleidigt ist und dann womoeglich die Beistandschaft (JA) um Unterstutzung bei einer Klage bittet.

Ich bin auf jedenfall dankbar fuer die Unterstutzung soweit und hoffe es irgenwie wieder gut machen.

bis dann,
LostInEurope

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2009 19:09
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich wohne in Landkreis Wuerzburg.  Welche OLG das ist weiss ich nicht.

Tipp auf Nürnberg, aber die süddeutschen Leitlinien sind ja alle mehr oder weniger gleich. Darin

"Zur Eingruppierung können auch die Bedarfskontrollbeträge herangezogen werden."

( http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1466.html )

Die relevante Hürde für KU-Stufe 3 ist also der Bedarfskontrollbetrag von 1100€, die könntest Du knacken, so dass es Stufe 2 wird.

Die KM hat schon dafuer gesorgt dass die JA meine Kilometer nicht voll anerkennt da sie mein Fahrgemeinschafft anschwaertzte. >:-(

Für das JA mag das ja korrekt sein ("Nicht voll" darf aber auch nicht heissen halb, denn es gibt Urlaubsausfälle der Fahrgemeinschaft und Abholumwege.) Beim Finanzamt spielt es seit Einführung der Pendlerpauschale aber keine Rolle mehr, wie Du die Strecke zurücklegst, die steuerliche Pendlerpauschale ist also von einer Fahrgemeinschaft unberührt. Also kümmer Dich um den Steuerkram, hast' ja bald 3 freie Tage im Monat...

Kinderbonus?  nix verstehen, ami bin

Chances are that you can cut the March or April KU by 50€ per Kid. Look in the following thread before doing the next payments:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-14860.html

Da es kein Titel gibt, muss entweder eine Klage kommen oder ich freiwillig Unterschreiben um den KU Unterhalt rechtliche bestimmen und ggf zu holen.

Da wäre ich etwas vorsichtiger, es gibt ein Titulierungsinteresse und wenn Du zur Titulierung aufgefordert wirst und Dich verweigerst, hast Du am Ende Anwalts und Gerichtskosten am Hals, selbst wenn das Gericht nur den Betrag ausurteilt, den Du bereit warst zu akzeptieren. Also wenn Du Stufe 2 (=885€) auch unter den neuen Bedingungen akzeptierst solltest Du die auch titulieren, wenn Du dazu aufgefordert wirst.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2009 19:52
(@orlando)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

was heißt, man kann Entwickler nicht in Kurzarbeit schicken?
Reduziert Ihr Eure Stunden nun, oder nicht.
Wenn nicht, gibts auch nicht weniger Geld, wenn doch, warum dann kein Kurzarbeitergeld?
Kannst Du mal die Betriebsvereinbarung hier einstellen? (Bin auch Betriebsrat, und wir arbeiten auch kurz, und auch die Entwickler!)

VERLANGT von Eurem Betriebsrat, dass er für Euch Kurzarbeit anmeldet, oder dass es der Arbeitgeber tut.
10% Bruttokürzung habt Ihr schon mal als eine der Voraussetzungen.

Gruß
Orlando

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2009 11:30
(@lostineurope)
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Hi.

@ pappasorgelos
Habe ich das richtig verstanden/intepretiert dass das JA durch die ausgesprochene Beistandschaft selbststaendig handlen kann und mich dabei zwingen den Titel zu unterschreiben oder den Titel per Gerichtsbeschluss verorden?  Kann die KM diese Beistandschaft absagen?

@orlando
Ich weiss nicht warum die Vereinbarung so lautet.  Fuer die Prod ist es ja moeglich, doch es wurde nicht fuer die Entwicklung angewand.  Ich habe die Frage an ein Betriebsratsmitglied der bei uns in der Abteilung ist weitergeleitet.  Verlangen ist denke ich eher schwierig da es sich um eine bestehende Vereinbarung die fuer ueber 2000 Mitarbeiter gilt.

@alle
Danke fuer die rege Unterstuetzung soweit!  Es ist wirklich schoen selbst zu erfahren dass man wirkliche sachliche und verwendbare Hilfe bekommen kann.  Ich habe schon einiges Andere hier in DE in den letzten 20 Jahre erlebt.

bis dann,
LostInEurope

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2009 14:55
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Habe ich das richtig verstanden/intepretiert dass das JA durch die ausgesprochene Beistandschaft selbststaendig handlen kann und mich dabei zwingen den Titel zu unterschreiben oder den Titel per Gerichtsbeschluss verorden?

Im Prinzip, nur halt nicht "den" Titel, sondern "einen" Titel mit von Dir bestimmten Inhalt. Das JA hat dann zwar immer ganz zufällig nur vorgefertigte Formulare an denen sie garnicht wissen, wie sie was ändern können, z.B. bzgl. Dynamisierung oder Befristung, aber sie haben auch Textverabeitungsprogramme auf ihren Rechnern...

Es funktioniert so: wenn JA sagt, Stufe 4, Du aber nur Stufe 2 anerkennst und daher die Titulierung ablehnst, und das JA dann klagt, dann gilt die gesamte Forderung als strittig. Wenn das Gericht dann auch sagt, Stufe 2, zahlst Du trotzdem den grössten Teil der Prozesskosten, weil das Gericht ja dem JA grösstenteils mit seiner "strittigen" Forderung recht gegeben hat. Wenn Du aber Stufe 2 tituliert hast, ist eine mögliche strittige Forderung nurnoch die Differenz.

Kann die KM diese Beistandschaft absagen?

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Publikationen/beistandschaft/8-wann-endet-die-beistandschaft-.html

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2009 15:13
(@orlando)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi LostInEurope,

kannst Du mal die Betriebsvereinbarung einscannen und hochladen? Firmenname und unterschriften natürlich schwärzen.
Ich schau dann mal drüber, was sich evtl. machen lässt.

Gruß
Orlando

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2009 14:42
(@lostineurope)
Schon was gesagt Registriert

Hi ,

@Orlando, habe deine Bitte erst jetzt mitbekommen.  Ich schau was sich machen laesst.  Es ist leider als Aushang hinter Glas zu finden, vielleicht kann mein verbotener Handykamera ein genugend scharfes Bild liefern. 😉

Die Geschichte ist inzwischen etwas weitergekommen.  Mein primaeres Ziel im Augenblick ist/war zu versuchen die KM dazu zu bewegen den Beistandschaft zu kuendigen und damit mich wieder aus die Schusslinie zu bringen.  Ich waere dann naturlich in der Lage das KU anzupassen an "schlechte" Zeiten wie sie gerade anbrechen und wie auch zuvor an gute Zeiten.  Freiwillig und aus Menschensguete wird sie sie dass naturlich nicht tun.  Mein "Druckmittel": KU-Ansprueche meinerseit an sie.  Meine aelteste Tochter hatte im letzten Jahr naemlich bei mir ca. 10 Monate gewohnt.  Ich habe naturlich die Unterhaltszahlungen fuer sie damals eingestellt, doch keine Unterhalt von der KM verlangt da ich auch hier die Wellen klein halten wollte.  Doch die KM versteht anscheinend wenig von Wellen klein halten, daher handele ich inzwischhen entegen meine normale Gesinnung und drohe - Kuendige die Beistandschaft oder ich Beantrage auch die Beistandschaft.

Inzwischen will der JA mit der KM zusammen meine Kosten wissen um offensichtlich mich dann zu belehren, dass und wie ich meine Kosten zu reduzieren habe (siehe oben).  Tja, wenn sie sich dabei besser fuehlen.

Ein Frage habe ich ja, wahrscheinlich auch einen offensichtliche, kann ich denn ueberhaupt damit real durchkommen die KM zum KU-Zahlungen nachtraeglich belangen?

Nochmals, danke fuer die Antworten!
LostInEurope

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2009 13:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi lie,

du wirst es schon befürchtet haben. Aber KU für die Vergangenheit kannst du nicht nachfordern.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2009 14:10