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Arbeitslosigkeit - Unterhalt

 
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

hallo,

heute muss ich mal eine frage für einen bekannten stellen,
was passiert in pucto unterhalt bei unverschuldeter kündigung
und arbeitslosigkeit?

KU besteht 6 monate weiter? es gibt einen titel

nachehelicher unterhalt? alg dürfte ungefähr die höhe des ek der ex haben

danke euch

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2010 12:45
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus lollipop7!
Arbeitslosigkeit wird femilienrechtlich als "vorübergehendes Ereignis" angesehen. NAch sechs Monaten Arbeitslosigkei kann eine Abändeung des Titels in Angriff genommen werden.

Wie sieht es mit dem nachehelichen Unterhalt aus, ist der auch tituliert/ausgeurteilt?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2010 13:55
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

sorry, aber eine naive frage, wann spricht man von einem titel?

ich habe bzgl. KU beim JA ein Dokument anfertigen lassen, dass ich x% KU bezahle,
die Dame im JA sagte, dass kann ich aber jederzeit ändern und das wäre nicht bindend.

d.h. mein Bekannter muss jetzt 6 Monate nachehelichen Unterhalt bezahlen, obwohl er arbeitlos ist
und weniger ALG bekommt als die Ex?

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2010 23:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau so ist es.

Ich muss zur Zeit auch 2.950,- Unterhalt bezahlen, obwohl ich nur 1.910,- ALG1 bekomme.

Er soll das aber nicht einfach so hinnehmen. Das ist nämlich kein Gesetz, sondern nur schlechte Angewohnheit der Gerichte.

Ein Titel ist genau das, was du sagst.
Ein Dokument vom JA, Notar oder Gericht mit dem man verpflichtet wird, einen ganz bestimmten Unterhaltsbetrag zu bezahlen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2010 13:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ein Titel ist genau das, was du sagst.
Ein Dokument vom JA, Notar oder Gericht mit dem man verpflichtet wird, einen ganz bestimmten Unterhaltsbetrag zu bezahlen.

Man könnte einen JA- oder Notars-Titel auch zynisch beschreiben als ein Dokument, mit dem man sich selbst verurteilt, ohne Wenn und Aber monatlich einen bestimmten Betrag abzuliefern - bevor andere einen dazu verurteilen.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2010 14:16
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

@beppo

in dem fall meines bekannten ist es so, dass er auch c.a. 1900€ algI
bekommen wird, seine frau verdient 2000€.

wenn ich dich richtig verstehe, dann muss er trotzdem den vorher bezahlten
unterhalt, glaube so c.a. 1200€ bei ihm, bezahlen?

d.h. seine frau hätte 3200€ und ihm blieben 500€?

für 6 monate?

danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2010 15:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Damit steht er ja schon weit besser da als ich!

Mir bleiben zur Zeit Minus 1.040,-€.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2010 15:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin lollipop,

in dem fall meines bekannten ist es so, dass er auch c.a. 1900€ algI
bekommen wird, seine frau verdient 2000€.

unter diesen Voraussetzungen stellt sich eher die Frage, warum überhaupt eine nacheheliche Unterhaltspflicht besteht bzw. zustandekam. Bzw. warum keine Vorkehrungen für den immer möglichen Fall von Arbeitslosigkeit oder Krankheit getroffen wurden.

Rein sachlich endet mit Arbeitslosigkeit auch nicht die Pflicht, einen Autokredit weiterzubedienen. Auch nicht mit der Begründung, der Autohausbesitzer brauche dieses Geld gar nicht wirklich; er habe ja schon Millionen verdient. Ausgerechnet von einem Ex-Partner soviel Entgegenkommen zu erwarten, dass er freiwillig auf Kohle verzichtet, von der er/sie sagen kann, sie "stehe ihm zu", wäre jedenfalls tatsächlich etwas weltfremd.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2010 15:40
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Mir bleiben zur Zeit Minus 1.040,-€.

Und wie bewerkstelligst du das? :puzz:

nebenbei gefragt

Erstaunte Grüsse Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2010 15:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In dem ich mich auf den Gerichtstermin vorbereite, der diesen Zustand erstmalig nach 4 Monaten zum 1.10.2010  ändern kann und lebe bis dahin von fiktivem Einkommen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2010 16:34




(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

@brille

der autokredit vergleich hinkt aber, der unterhalt berechnet sich einer differerenz und einer formel,
da sich die differenz ändert, sollte sich auch die schuld ändern.

beim auto ist es ein fixbetrag unabhängig vom einkommen.

nochmal zu den 6 monaten? gitb es diese befristung bei arbeitslosigkeit oder
muss man warten bis man eine abänderung hat?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2010 00:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin lollipop,

der autokredit vergleich hinkt aber, der unterhalt berechnet sich einer differerenz und einer formel,
da sich die differenz ändert, sollte sich auch die schuld ändern.

das tut sie ja auch - nur eben nicht augenblicklich. Es gibt hier im Forum einen gelegentlich wiederkehrenden Spruch: "Jeder ist im Zweifelsfall nur 12 Monate von Arbeitslosigkeit und Sozialleistungen entfernt". Also auch und gerade die, die damit am wenigsten rechnen.

Ob einen dann ein Autokredit, eine Immobilienfinanzierung oder eine Unterhaltsverpflichtung finanziell in die Grütze haut, ist schlussendlich wurscht. Naja, vielleicht nicht ganz: Beim Unterhalt kann man nach 6 Monaten wenigstens eine Abänderungsklage auf den Weg bringen; bei anderen finanziellen Verpflichtungen geht das nicht - da wird dann eben das Auto abgeholt und das Haus zwangsversteigert.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2010 02:51
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Das ist leider Deutche Familienrecht bzw. Gerechtigkeit. Falls der Vater (sprich Zahl-Esel) ein 10% Gehaltserhoehung bekommt kann die KM SOFORT springen und mehr Unterhalt bekommen. Aber Falls der Vater sein gehalt durch unverschuldetete Arbeitslosigkeit halbiert, dann muss er mindestens 6 Monate Lang warten!

Ehrlich gesagt wann sowas passiert, man muss sich kreativ bewegen um zu schnell wie moeglich die Unterhalt zu Abaendern lassen. Also rein in den Titel schauen um seit die Berechnungsgrunglagen etwas geaendert hatt (bei spiel. Weniger gehalt, Mehr KU, usw). Man kann auch auch nicht erwarten das die KV "aus gesundheitliche Grunden" voll beschaeftigt ist oder einfach sagen es ist ein "vorübergehendes Ereignis". Um die Arbeitslosigkeit als "vorübergehendes Ereignis" zu definieren man muss TOP FIT sein um ein mindestens Gleich bezahlten job zu finden. Das, ich glaube, ist der einzige Instanz uebrig wo man sich eine chance auf abaenderung hatt.

Die Wahrheit ist, schon gar nichts verlangt ist zu unternehmen falls die Ehe bzw. Familie noch intakt ist. Fakt ist Ledige bzw. Getrennte/Geschiedene Vaetern haben nichts in Deutschland zu suchen.

mfg

cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2010 10:42
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Noch ein Tip fuer alle Vaetern die KU zahlen und noch vollzeit angestellt sind: Schnell ein zusaetzlich Privat Arbeitslosenversicherung abschliessen! Die kostet normaleweise "nur" €50/Monat, ist Unterhalt relevant (also, man darf die Praemien von Einkommen abziehen) und dient die Kinder fuer 12 Monate bei Unverschuldete Arbeitslosigkeit. Dann kann Man zumindest sein Staatliches Arbeitslosengeld in voelle Hoehe geniessen und hatt mindestens 12 Monate Zeit Arbeit zu suchen/finden und/oder den Titel zu Abaendern.

mfg

cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2010 11:02