hallo beisammen,
heute habe ich post von arbeitsamt bekommen. die KM bezieht harz IV und nun soll meine verplichtung zur unterhaltszahlung für die KM geprüft werden.
ich zahle für meine tochter 125 euro (bei 1050 euro netto) also schon eine mangelfallberechnung. es dürften doch in meinem fall keine unterhaltzahlungen an die KM auf mich zukommen, oder?
und wieso fordert das arbeitsamt mich auf meinen mietvertrag offenzulegen bzw. denen eine kopie zuzusenden? ich dachte immer es gibt ein freibetrag. was passiert wenn ich keine miete zahlen muss. wird mir dann etwas vom freibetrag abgezogen?
viele grüsse illusion
Servus illusion!
Das AA wird wahrscheinlich die Angaben von EX überprüfen und erst mal versuchen, Dich zur finanziellen "Rechenschaft" heran zu ziehen (könnte ja sein, dass Du noch Kohle hast, die man Dir aus der Tasche ziehen kann, damit Vater Staat nicht in dem Maß einspringen muß).
Wer hat wie KU-Berechnung gemacht? Gibt es einen beurkundeten Titel hierzu?
Wenn ja, machst eine Kopie vom Titel, eine Kopie vom Mietvertrag, fügst diese Deinem Schreiben ans AA, in dem Du erklärst, Du seist ein Magelfall, bei .... abwarten und Tee trinken.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
danke für deine antwort. die berechnung wurde durch das jugendamt durchgeführt und es liegt auch ein titel vor. selbst dem bearbeiter der KM vom arbeitsamt liegen die unterlagen vor. nun will aber noch die leistungsstelle alle unterlagen, naja 🙁
meine frage ist aber immer noch, was geht das arbeitsamt mein mietvertrag an? hintergrund ist das ich gar keine miete bezahle da ich bei einem freund wohne. aber ob und wieviel miete ich zahle geht denen doch auch nichts an, oder? Lt. düsseldorfer bzw. berliner tabelle gilt in diesem fall ein freibetrag von 1000 euro.
Hi illusion,
ganz einfach. In deinem SB ist ein bestimmter Anteil von Miete enthalten. Zahlst du keine Miete könnte der SB herabgesetzt werden.
Davon ausgenommen sind sog. freiwillge Zuwendungen Dritter; z.B., wenn dir deine Eltern eine Wohnung zur Verfügung stellen.
Bei einem Freund wirst du da kaum so argumentieren können. Und du hast tatsächlich keinen Untermietvertrag, um die un den Freund rechtlich abzusichern?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi ihr,
Es gibt doch mittlerweile ein neueres Urteil nachdem das eben gerade nicht angerechnet werden darf, gerade wegen der Warenkorbdenke.
Es sei dem Betreffenden eben selbst zu überlassen, wie er sein knappes Geld ausgeben möchte. Wenn er selbst weniger für Miete undd dafür mehr für chicke Klamotten ausgeben möchte, so sei ihm das nicht zu verwehren.
Leider bin ich nicht gerade ein Fuchs in der Urteilssuche.
Aber irgendwas war da im letzten Jahr
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
mh, also wenn in dem freibetrag die miete mit eingerechnet ist wäre es ja nachvollziehbar warum die den mietvertrag wollen. aber als der unterhalt für meine tocher berechnet wurde, wurden diese unterlagen doch auch nicht verlangt. dort wurde nur der freibetrag zu grunde gelegt, also in diesem fall 900 euro. gibt es hier verschiedene reglungen? also unterthalt kind und unterhalt KM?
p.s. selbstverständlich besteht mit meinem freund ein mündlicher mietvertrag den wir auch schriftlich ausarbeiten können, aber komisch finde ich es schon. als nächstes wollen die noch meine kfz versicherung sehen 🙁
Servus illusion!
gibt es hier verschiedene reglungen? also unterthalt kind und unterhalt KM?
SB bei KU: 900,--
SB bei EU: 1.000,--
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Servus illusion!
Wie weiter oben schon geschrieben, Du kannst mit Deinem SB Miete zahlen oder unter einer Brücke hausen, ist Deine Sache...
Ich würde dem AA zurückschreiben, dass Du Mangelfall bist (KU-Berechnung + Titel in Kopie beilegen) und mit welcher rechtlichen Grundlage sie eine Kopie des Mietvertrages fordern.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Moin,
Es gibt doch mittlerweile ein neueres Urteil nachdem das eben gerade nicht angerechnet werden darf, gerade wegen der Warenkorbdenke.
Jep, siehe >BGH<:
Das Berufungsgericht hat es hier letztlich offen gelassen, ob der Selbstbehalt des Beklagten mit Rücksicht auf die geringe Höhe der ihm entstehenden Wohnkosten herabzusetzen ist (für eine Herabsetzung allerdings in FamRZ 1999, 1522 f.). Eine solche Herabsetzung dürfte indessen rechtlichen Bedenken begegnen. Es unterliegt grundsätzlich der freien Disposition des Unterhaltspflichtigen, wie er die ihm zu belassenden, ohnehin knappen Mittel nutzt. Ihm ist es deshalb nicht verwehrt, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu gewichten und sich z.B. mit einer preiswerteren Wohnung zu begnügen, um zusätzliche Mittel für andere Zwecke, etwa für Bekleidung, Urlaubsreisen oder kulturelle Interessen, einsetzen zu können (Senatsurteil vom 25. Juni 2003 - XII ZR 63/00 - FamRZ 2004, 186, 189 m.w.N.). Diese Lebensgestaltungsautonomie kann dem Unterhaltsschuldner auch gegenüber Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind nicht verwehrt werden. Denn auch insoweit ist ihm der notwendige Selbstbehalt zu belassen, über den er unter Berücksichtigung seiner eigenen Belange verfügen kann.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
ist es egal das sich dieses urteil auf den KU bezieht? in meinem fall geht es ja um den unterhalt für die mutter. bei der berechnung zum KU haben die normal mit dem selbstbehalt gerechnet.
also gibt es dort ein unterschied bei der berechnung? ausser das es 100 euro mehr selbstbehalt sind....
ich habe jetzt dem arbeitsamt geschrieben mit welcher rechtsgrundlage sie meinen mietvertrag anfordern. nun wurde mir lapida geantwortet das dieses zur korrekten unterhaltsberechnung benötigt wird.
nun die frage, soll ich denen mein mietvertrag (mein kumpel kann mir ja einen schreiben) zusenden oder soll ich mich auf das urteil beziehen? handelt es sich hierbei um ein senatsurteil oder um ein bgh urteil? im text seht ja etwas von Senatsurteil vom 25. Juni 2003 - XII ZR 63/00 - FamRZ 2004, 186, 189 m.w.N.
die frage ist nur ob dieses ein "grundsatzurteil" ist oder ob ein anderes gericht evt. anders entscheiden könnte.
danke für eure antworten.
Moin,
Deep hat Dir einen entsprechenden Link mit dem BGH-Urteil gepostet.
Der Mietvertrag hat nichts mit dem Unterhalt zu tun, da Du gemessen an Deinem SB Ausgaben nach eigenen Gutdünken tätigen kannst. Es gibt keine Rechtsgrundlage, weshalb sie Dir auch keine nennen können.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
soweit sogut 🙂 aber ich habe im netz hinweise wie diese gelesen:
Mietfreies Wohnen beim Unterhaltszahler wird dann unterhaltserhöhrend berücksichtigt, wenn Du ein Mangelfall bist (d.h. unter den Selbstbehalt gerätst). Das ist hier aber nicht der Fall. Daher bleibt das unberücksichtigt.
da es sich bei mir um eine mangelfallberechnung handelt bin ich etwas verunsichert 🙁
Servus illusion!
Ich würde mir keinen großen Kopf machen:
schreib genau so lapidar zurück, dass entrichteter oder zu entrichtender Mietzins bei der Unterhalstberechnung nicht berücksichtigt wird, da im SB enthalten. Dazu der Verweis zu dem BGH-Urteil.
Damit betrachtest Du die Angelegenheit als erledigt.
Schönes Wochenende
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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