Hallo,
ich heißte Tom und lebe seit einigen Jahren getrennt von meiner Frau, wir haben auch gemeinsame Kinder. Die Trennung war sehr hart und ich bin in eine Lebenskrise gerutscht und dementsprechend in Behandlung, daher beziehe ich auch seit jeher Krankengeld.
Nachdem mich auch noch finanzielle Probleme ereilten, habe ich die Unterhaltszahlung eingestellt bzw. den Dauerauftrag gelöscht.
Nun hat meine Ex wohl Anzeige gegen mich gestellt wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Warum sie das ohne Vorwarnung sondern das nur bei der Übergabe der Kinder beiläufig erwähnt, weiß ich nicht, aber wie geht es nun weiter?
Bekomme ich Post oder Besuch von den Beamten?
Mich erschreckt auch dass wohl recht schnell eine Hausdurchsuchung droht.
Hat irgendjemand Erfahrungen wie ich mich am besten verhalte? Die aufgestaute Summe ist mittlerweile eh so groß dass ich das garnicht mehr zahlen kann.
Wie schon erwähnt beziehe ich zwar Krankengeld aber ich hätte trotzdem einen Teil davon laut Tabelle bzw. bis zum Selbstbehalt bezahlen können.
Ja ok war vielleicht auch nicht die feine Art von mir das einfach einzustellen. Aber dass sie gleich zur Polizei geht hätte ich auch nicht gedacht 🙁
Danke für eure Hilfe,
Gruß Tom
Hallo Tom,
und willkommen im Forum.
Nachdem mich auch noch finanzielle Probleme ereilten, habe ich die Unterhaltszahlung eingestellt bzw. den Dauerauftrag gelöscht.
Wie du inzwischen gemerkt hast, war es vielleicht nicht die allerbeste Idee, hier den Kopf einfach in den Sand zu stecken, aber die erste und wichtigste Frage lautet hier: Ist der Unterhalt tituliert?
Anders gefragt, gibt es entweder (a) einen Beschluss des Familiengerichtes, in der du zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wurdest, oder (b) eine Urkunde, in der du dich zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet hast, und die du typischerweise beim Jugendamt unterschrieben hattest?
Nun hat meine Ex wohl Anzeige gegen mich gestellt wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.
Ich weiß natürlich nicht, ob sie tatsächlich Anzeige erstattet hat und wenn ja, mit welcher Begründung - oder ob sie das "nur" flapsig dahin gesagt hat und eigentlich gemeint hat: Sie ergreift jetzt Maßnahmen, um dich nachdrücklich an deine Unterhaltspflicht zu erinnern.
Mit einer Anzeige würden wir uns nämlich im Bereich des Strafrechts tummeln, aber der übliche Weg bei Unterhaltsstreitigkeiten geht nicht über das Strafrecht, sondern über das Familienrecht. Das heißt konkret:
Bekomme ich Post oder Besuch von den Beamten?
Mich erschreckt auch dass wohl recht schnell eine Hausdurchsuchung droht.
Da sind i.W. zwei Fälle zu unterscheiden.
Wenn der Unterhalt tituliert ist (siehe meine obige Frage), dann kommt da nicht die Polizei bei dir vorbei, sondern der Gerichtsvollzieher, und der wird dir die vollstreckbare Ausfertigung des betreffenden Dokuments unter die Nase halten und dir sagen, dass es da Unterhaltsschulden gibt, die du noch zu begleichen hast. Da du Krankengeld beziehst, dürfte eine Gehaltspfändung direkt beim Arbeitgeber ins Leere laufen; ob Krankengeld direkt an der Quelle gepfändet werden kann weiß ich nicht so genau (vermutlich kommt es auf die Höhe des Krankengeldes an); was dir auf alle Fälle blühen kann, ist eine Kontopfändung. Auch besteht die Möglichkeit, dass sich der Gerichtsvollzieher in deiner Wohnung nach Wertsachen und Bargeldbeständen umsieht, um sie zu pfänden. Vielleicht ist es das, was du als "Hausdurchsuchung" bezeichnet hast?
Wenn der Unterhalt nicht tituliert ist, dann wird es für deine Ex ein bisschen schwieriger (und für dich zumindest ein bisschen entspannter). In diesem Fall führt ihr Weg aber normalerweise auch nicht zur nächstgelegenen Polizeidienststelle, sondern entweder zum Jugendamt oder zu einem Anwalt. In beiden Fällen wirst du schriftlich aufgefordert werden, deine Einkommenssituation offenzulegen, damit der korrekte Unterhalt berechnet werden kann (für die Zukunft, und ggf. auch für eine gewisse Zeit rückwirkend). Kommt es zu keiner Einigung über die Höhe des Unterhalts, wird das Jugendamt bzw. der Anwalt ein Verfahren vor dem Familiengericht starten, damit der Unterhalt in einem richterlichen Beschluss festgelegt wird. Mit diesem Beschluss hast du dann definitiv einen Titel an der Backe, und wie es dann weitergehen würde, falls du immer noch nicht zahlst - siehe voriger Abschnitt.
Die aufgestaute Summe ist mittlerweile eh so groß dass ich das garnicht mehr zahlen kann.
Wenn alle Stricke reißen, dann läuft das auf eine Privatinsolvenz hinaus, wobei ich dir aber gleich sagen muss, dass das bei Unterhaltsschulden seit einer Gesetzesänderung vor ein paar Jahren nur noch bedingt hilft.
Im Moment hast du m.E. zwei Möglichkeiten: Entweder, du wartest ab, was deine Ex tatsächlich in die Wege geleitet hat (und kannst dann mit dieser Information hier im Forum gezieltere Hinweise bekommen als die eher allgemeine Schilderung, die ich hier gerade aufschreibe) - oder, du kriechst bei deiner Ex zu Kreuze, erklärst ihr, dass die Nicht-Zahlung von Unterhalt ein saudummer Fehler von dir war, und bittest sie, ob ihr die Sache nicht doch noch irgendwie friedlich lösen könnt.
Für letzteres solltest du ihr natürlich ein realistisches Angebot machen, wie viel Unterhalt du unter den aktuellen Randbedingungen tatsächlich zahlen könntest. Wenn du uns schreibst, wie hoch das Krankengeld in etwa ist, und um wie viele Kinder in welchem Alter es geht, dann können wir hier im Forum mal eine erste Einschätzung abgeben, wie viel Unterhalt da nach dem derzeitigen Regelwerk fällig wäre.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
erstmal besten Dank für deine Antwort. In der Tat habe ich schon vor Jahren eine Urkunde beim Jugendamt unterschrieben und mich zur Unterhaltszahlung verpflichtet.
Dass sie Anzeige erstattet hat, dürfte keine leeren Worte sein, so gut kenne ich sie. Ich rechne also damit dass tatsächlich was kommt.
Ja ich habe auch die ganze Zeit überlegt was ich nun mache, ich denke es geht kein Weg vorbei mit ihr darüber zu sprechen. Ist halt alles sehr konfliktgeladen, ob sie noch generell darüber reden will weiß ich nicht. Wir reden schon seit Jahren nicht mehr und wenn dann nur das nötigste wegen den Umgängen.
Naja ich warte mal ab was passiert und wenn die Anzeige da ist muss ich wohl oder übel den Gang suchen mit ihr eine Lösung zu finden. Ich bin ja normalerweise nicht so dass ich konflikte suche und einfach nicht mehr meinen Verpflichtungen nachkomme, aber ich weiß einfach nicht wo mir der Kopf grade steht.
Danke nochmal.
Servus!
Naja ich warte mal ab was passiert und wenn die Anzeige da ist muss ich wohl oder übel den Gang suchen mit ihr eine Lösung zu finden.Ich würde nicht abwarten (es wird keine Anzeige geben sondern ein Gerichtvollzieher wird eingeschaltet), sondern proaktiv auf KM zugehen, die Lage schildern, Lösungen anbieten und auf Verständnis hoffen; wenn die Maschinerie Pfändung erst mal in Gang gesetzt ist wirst Du recht wenig ausrichten können.
Meine Meinung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Tom,
In der Tat habe ich schon vor Jahren eine Urkunde beim Jugendamt unterschrieben und mich zur Unterhaltszahlung verpflichtet
Und damit sind die nicht gezahlten Unterhaltsbeträge als Unterhaltsschulden aufgelaufen, die jederzeit eingetrieben werden können - d.h. so wie Marco es vorhin ja auch schon geschrieben hat, wird da nicht die Polizei an dich herantreten, sondern der Gerichtsvollzieher.
Das ist aber nur unwesentlich besser - und ja, unternimm wenigstens einen Versuch, mit deiner Ex zu reden. Wenn du viel Glück hat, ist sie erst mal zufrieden, wenn zunächst einmal wenigstens der laufende Unterhalt wieder zuverlässig gezahlt wird, und über die Unterhaltsschulden wäre dann später zu reden, wenn es dir auch finanziell hoffentlich irgendwann wieder besser geht. Verjähren tun solche Schulden sowieso nicht in überschaubarer Zeit - wenn ich mich recht erinnere, dann gilt für rückständigen Unterhalt, der wie bei dir durch einen Titel abgesichert ist, eine Verjährungsfrist von dreißig Jahren.
Unabhängig davon - wie lange geht das mit dem Krankengeld schon? Deutsche Familiengerichte stellen sich auf den Standpunkt, dass bis zu sechs Monate krankheitsbedingte Einkommensminderung das alleinige Problem des Unterhaltszahlers ist, was aber im Umkehrschluss bedeutet: Wenn's sechs Monate oder mehr sind, dann muss man auch mal versuchen, den Unterhalt mit der Begründung "krankheitsbedingt verminderte Leistungsfähigkeit" nach unten abändern zu lassen. Das ist definitiv kein Selbstläufer, wenn die Ex da nicht freiwillig mitmacht, aber nur so kann man verhindern, dass man immer tiefer in die Unterhaltsschulden rutscht (und wie soeben schon geschrieben: titulierte Unterhaltsschulden haben ein extrem weit entferntes Mindesthaltbarkeitsdatum).
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Da kann ich den Anderen nur zustimmen. Der Titel ist direkt eine Möglichkeit für den Gerichtsvollzieher um die Kohle einzutreiben
Danke für eure Antworten.
Ich glaube sie unterstellt mir Betrug, weil ich ja eigentlich zahlen kann, aber wissentlich die Zahlung eingestellt habe. Bis zur Untergrenze bis zum Mindestunterhalt sind es ja einige Hundert Euro, daher hätte ich auch zahlen können. Sie geht also von Vorsatz aus und daher dachte ich, wird auch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft in der Hinsicht ermitteln.
Darauf steht ja Strafe wie mir auch erst mit der Anzeige klar geworden ist.
Ja vielleicht muss ich in diesen sehr sauren Apfel beißen und versuchen eine Lösung mit ihr zu finden.
Tom
Bei allen Ausgaben die so anfallen, ist der Unterhaltstitel das erste was zu bedienen ist. Der Rest ist privater Spaß. Auch wenn es einfach erscheint erst einmal den größten Posten zu streichen. Solange dieser Titel gültig ist, werden die Schulden jeden Monat höher, egal ob du noch leistungsfähig bist oder nicht.