Hi
Mmmh, ich hatte gerade einen Text geschrieben, den ich wieder löschen musste, da:
in den Leitlinien des OLG Rostock finde ich nichts von den behaupteten 20%. Unter Punkt 21.5 wird da nur allgemein von einer möglichen Kürzung des SB geschrieben. Die Strategie sollte daher vielleicht sein, eine Kürzung abzulehnen weil ihr so wenig Geld habt, dass deine Frau trotz eines kleinen Kindes schon wieder Vollzeit arbeiten muss.
Das trifft eigentlich auch auf meinen Fall zu und ist ein guter Einwand.
Mir wurde auch der SB gekürzt, trotz eines Kleinkindes im gemeinsamen Haushalt.
Gruss Wedi
Hallo,
danke für eure Antworten.
Im konkreten Fall kann ich nachweisen, dass ich inkl. NK mehr Mieteanteil bezahle, als in meiner vorherigen Wohnung (ok - 10€ aber immerhin). Meine LG bezahlt zwar weniger als vorher, aber das steht für mich auf einem anderen Blatt. Tatsächlich beteiligt sie sich jedoch schon hälftig an der Miete, obwohl wir ein weiteres Zimmer für die Umgänge der Jungs bereithalten, was eigentlich ja auch nicht ihre Sache ist.
An anderer Stelle kann ich kein Einsparpotenzial erkennen. Wir haben übrigens nach wie vor getrennte Konten. Jeder bezahlt, was er verbraucht. Die Kosten für den Lütten werden geteilt.
Die ganze Sache ist der reine Willkürakt - ein Schlag ins Gesicht. Wozu gibt es eigentlich den Selbstbehalt, wenn man ihn so plump unterlaufen kann?!
In Anbetracht der Trennungsgeschichte und der Tatsache, dass man mit 633€ x 2 + 558€ KG = 1824€ durchaus 3 Kinder über Wasser halten kann (ich würde mir das jedenfalls zutrauen :wink:) finde ich die Forderungen der KM einfach nur maßlos. 😡
Ich lege meinem Antwortschreiben sicher auch die 20 Wünsche von Trennungskindern bei, mit Kennzeichnung der Passage zum fairen Umgang bei den Finanzen. Watt ne dummdreiste Punz! Mir könnte die Hand abfaulen, dass ich die mal berührt habe! 😡
Ich bin entschlossen, das Ding bis zum Ende auszufechten. Die Argumentation mit der Notwendigkeit, dass meine Partnerin gezwungen ist, mit Kleinkind schon wieder voll arbeiten zu müssen, gefällt mir dabei sehr gut. Ich habe den Verdacht, die gehen auf Dummenfang, damit sie den Anwalt nicht für Nichts bezahlen brauchen. Bin gespannt, ob sie sich wirklich vors Gericht trauen.
Gehe nächste Woche zu meinem Anwalt. Ich halte euch zu meinen nächsten Schritten auf dem Laufenden.
@elwu
Ich hatte auch nichts von 20% in den Leitlinien gelesen. Trotzdem habe ich Angst, dass irgend so ein lebensfremder Rechtsversprecher mein Leben noch schneller richtung Ruin deligiert.
Gruß Horschti (mit dem Rücken an der Wand und dem Messer zwischen den Zähnen) :gunman:
Hallo !
Du bist da mit deinen Erfahrungen ja noch komplett im Bereich des harmlosen.
Es gibt da noch viel wildere Konstrukte, bei denen Gerichte zu der Erkenntniss kommen das hExe zwar keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt mehr hat, aber da sie sich beharrlich weigert zu arbeiten würde der Wegfall des Unterhalts die Kinder ja benachteiligen, was ja gar nicht geht.
Also ist weiterhin Betreuungsunterhalt zu zahlen ....
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Moin zusammen,
@habakuk
Klar gibt es immer schlimmere Fälle, doch was nützt mir das. Mal anders herum gefragt: Kamen meine Beiträge als Jammern rüber? War nicht meine Absicht. Bin halt nur stinksauer und wütend.
@all
habe dieses Urteil hier gefunden:
www.hefam.de/urteile/2UF1305.html
Das hat mir etwas Mut gemacht. Kennt jemand etwas aktuelleres mit ähnlichen Ausgang?
Eine weiter Frage habe ich noch: Wie stehen meine Chancen, einen Beratungsschein zu bekommen?
Habe mich dazu entschieden, mir eine Anwältin zu nehmen, die hier im Ort als besonders streitlustig gilt. Als ich heute in ihrem Vorzimmer anrief, um nach einem Termin zu fragen, bin ich bei der Anfrage bezülich der Kosten kurz mental ins Straucheln gekommen.
190 Tacken max. für ein Beratungsgespräch ... ist das nur beim ersten Gespräch so teuer oder bleibt das so?
Muss auf jeden Fall mit meiner LG darüber sprechen. Ich denke sie wird ihr Geld sogar leiber einer Anwältin geben, als es in Form einer "Haushaltsersparnis" Richtung KM und ihres Drachen versickern zu lassen.
Mal sehen, ob wir da die Woche noch hinkommen.
Gruß Horschti
Hi Horschti
Mit der Haushaltsersparnis ist es eher schlimmer geworden, was die Kriterien betrifft. Seit 2008 gilt ein neues UH-Recht - gemeint ist die gestiegende Eigenverantwortung. Zumindest auf dem Papier. Und auch sogenannte überobligatorische Einkünfte sind nach einigen Urteilen eben genau das nicht, wenn es eben tatsächlich machbar ist (z.B. OLG Düsseldorf). Nach meiner Einschätzung wird es schwierig, eine Haushaltsersparnis zu negieren.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldi,
das heißt nich zum Anwalt und sich den Selbstbehalt um 15% mindern lassen?
Wie würdest du jetzt agieren?
Gruß Horschti
Hi
Bei welcher konkreten Forderung für KU ist der gegn. RA denn jetzt angelangt? Besteht er immer noch auf den Mindets-KU? Haushaltsersparnis hin oder her: die Zahlbeträge sind wichtig.
Geht euer Kind in die KiTa? Wenn ja, welche Kosten (ohne Futtergeld) fallen da an? Was verdient Deine LG genau?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Oldi,
Bei welcher konkreten Forderung für KU ist der gegn. RA denn jetzt angelangt? Besteht er immer noch auf den Mindets-KU? Haushaltsersparnis hin oder her: die Zahlbeträge sind wichtig.
....habe die Unterlagen z.Z. bei meiner Anwältin. Mal sehen, ob ich es trotzdem hinbekomme...
Das monatliche Einkommen hat er auf 1752,84 € berechnet.
Den Selbstbehst will er um 15% redutzieren, d.h. auf 807 €.
Daraus errechnet er dann die Verteilungsmasse von 946 €.
Das bedeutet dann laut Dreisatz (oder für uns Ossis - laut Verhältnisgleichung :wink:):
334,00€ => 288,00€ bislang 228,00€
272,00€ => 233,00€ bislang 228,00€
269,00€ => 231,00€ bislang 177,00€
------------------------------
875,00€ => 752,00€ wären jetzt fällig an Stelle der bislang 633,00€
225,00€ => 194,00€ wären dann für meinen Lütten übrig
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1100,00€ => 946,00€
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Geht euer Kind in die KiTa? Wenn ja, welche Kosten (ohne Futtergeld) fallen da an? Was verdient Deine LG genau?
Er geht zur Tagesmutter. Vertrag etc. laufen jedoch über seine Mama. Bis Febr. diesen Jahres hat das 113€ für einen Halbtagsplatz gekostet. Nun sind es 154€ für einen Volltagsplatz.
Meine LG bekommt in der gegenwärtigen Probezeit etwas mehr netto als ich. Es gibt aber noch Nacht- und Feiertagszuschläge und ab August 500€ brutto mehr (genauer möchte ich nicht ausführen - reicht das an Info?).
Die vorläufige Einschätzung meiner Anwältin sieht so aus:
Eine Haushaltsersparnis ist aus ihrer Sicht nicht gegeben, da ich jetz nachweislich einen höheren Mietkostenanteil (bei 50/50) habe im Vergleich zur Miete in meiner alten Wohnung. Es handelt sich hierbei um 13% (vorher 299€ jetzt 340€).
Allerdings regt Sie an, die Aufwandsentschädigung als Übungsleiter zu 1/3 (entspricht 43€) zum Einkommen zu rechnen. Dann rechnet sich die Sache wie folgt.
Anrechenbares Gehalt = 1732€ (hier hat sie etwas weniger ausgerechnet als die Gegner - warum, muss ich noch erfragen) +43€=1775€-950€=825€.
Daraus folgt:
334,00€ => 251,00€ bislang 228,00€
272,00€ => 204,00€ bislang 228,00€
269,00€ => 202,00€ bislang 177,00€
------------------------------
875,00€ => 657,00€ wären jetzt fällig an Stelle der bislang 633,00€
225,00€ => 169,00€ wären dann für meinen Lütten übrig
------------------------------
1100,00€ => 826,00€
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Die Infos meiner Anwältin waren vorab als mail, das eigentliche Beratungsgespräch ist diesen Do., die Frist für die Nachzahlung für April und Mai endet Fr..
Die Strategie könnte sein, die Anrechnung des Aufwandsentschädigung zu 1/3 (laut Leitlinien OLG Rostock) gerne auch" ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" jetzt anzubieten. Tatsächlich könnte in einem Gerichtsverfahren ja weniger als 1/3 angerechnet werden, da der entschädigte Aufwand ja überwiegend aus Kilometergeld für den Trainings- und Spielbetrieb besteht.
Nehmen sie das nicht an und bekommen sie außer der 1/3 - Anrechnung nichts anderes vor Gericht gebacken, würden Sie nach meinem Verständnis die Gerichtskosten tragen. Immerhin haben sie sich dann ja einer außergerichtlichen Einigung versperrt und somit unnötig Kosten verursacht.
Verstehe ich das jetzt falsch?
Aber das sind jetzt nur Mutmaßungen von mir. Genaueres weis ich Do.abend.
Könnt ihr meinen Ausführungen so weit folgen? Wie bewertet ihr die Sache angesichts der neuen Erkenntnisse?
Gruß Horschti
Hallo Hortschi,
habe deinen Beitrag nicht weiter gelesen (hol ich morgen nach). Aber ein kleiner Tipp, falls er nicht genannt wurde. Das mit der Zahnspange. Da bekommt die KM die Kosten, die sie selbst zahlen musste (20 % bzw. 10%) nach erfolgreich abgeschlosener Behandlung wieder (es sei denn, es sind Sachen gemacht wurden, die privat gezahlt werden dürfen, weil sie nicht so notwensig sind) erstattet.
hier als kleiner Nachtrag noch ein Auszug aus der mail meiner Anwältin:
"c) Das Urteil des OLG Rostock vom 06.10.2004, Az. 10 UF 33/04, das eine pauschale Herabsetzung um 25% vorsah, betraf einen Sonderfall, bei dem die mit einem neuen ebenfalls erwerbstätigen Lebensgefährten zusammen lebende unterhaltspflichtige Mutter aus einer halbschichtigen Tätigkeit lediglich ein Erwerbseinkommen (670,00 €) unterhalb des Selbstbehaltes (750,00 €) erzielte und sich damit einer Unterhaltspflicht gänzlich entziehen wollte. Hier wurde dann über die pauschale Herabsetzung des SB und die Hinzurechnung fiktiven Erwerbseinkommens die Leistungsfähigkeit der Mutter für ihr minderjähriges Kind in Höhe des Mindestunterhalts bejaht."
....
Hallo Burzel
Das mit der Zahnspange. Da bekommt die KM die Kosten, die sie selbst zahlen musste (20 % bzw. 10%) nach erfolgreich abgeschlosener Behandlung wieder (es sei denn, es sind Sachen gemacht wurden, die privat gezahlt werden dürfen, weil sie nicht so notwensig sind) erstattet.
... kenne ich auch so. Die Behandlung des Großen war standardt und erfolgreich.
Bei den Spangenkosten war meine Anwältin übrigens der Meinung, es handelt sich um Sonderbedarf. Dass es unter den o.g. Bedingungen eine Kostenrückerstattung gibt, war ihr jedoch nicht bekannt.
Zum Thema Klassenfahrten war ihre Antwort jedoch klar nein, da nicht plötzlich und unerwartet. Also kein Sonderbedarf und somit durch den KU abgedeckt. Zu holen gibt´s ja eh nichts bei mir...
Gruß Horschti