Hallo zusammen,
ich hatte mich ja bereits bei Zugang des Schreibens vom JA schon mal an Euch gewannt und tolle Antworten bekommen.
Gestern habe ich nun das Antwortschreiben vom JA erhalten mit der Berechnung des Unterhaltes. Da ich ja selbständig bin, wird ja wie bekannt das Einkommen der letzten drei Jahre angesetzt. Meine Frau und ich haben nun zusammen das Schreiben vom Jugendamt genau durchgelesen und es sind uns einige Sachen direkt aufgefallen. Die Dame vom JA hat zwar die Einnahmen der letzten drei Jahre genommen, aber bei den Ausgaben hat Sie lediglich das letzte Jahr angesetzt. Nach meinem Verständnis ist das aber nicht richtig, denn in 2008 & 2009 war der Gewinn höher als in 2010 wo sie jetzt nur diese Ausgaben angesetzt hat. Wenn ich mehr verdiene, kann ich logischerweise auch mehr für meine Altersvorsorge tun. Im Speziellen Fall ging es bei mir um Sondertilgungen im Jahr 2008&2009 für das Haus. Die wurden also einfach außen vor gelassen. Das selbe wurde beim wohnwerten Vorteil gemacht. Hier wurde der Zinsanteil, welcher den wohnwerten Vorteil mindert ja auch nur von 2010 genommen obwohl er in 2008 & 2009 natürlich vor Sondertilgung höher war. Nach meinem Verständnis muss ich sowohl Einnahmen als auch Ausgaben der letzten drei Jahre nehmen und dann dritteln, nur so kann ich auf mein durchschnittliches verfügbares Einkommen kommen, oder wie seht ihr das?
So habe ich es gestern auf jedenfall der Dame vom JA auch gesagt, sie will dies prüfen.
Aber damit nicht genug. Nun habe ich mir die Mühe gemacht und das Nettoeinkommen, also Gewinn aus Gewerbebetrieb abzgl. Steuern vor Abzug der Aufwendungen auch nachgerechnet. Die Dame vom JA hatte mir bereits gesagt, das sie, da sie nur einen Steuerbescheid von meiner Frau und mir zusammen hat, diesen im Verhältnis aufteilt. Auch hier hat Sie das Verhältnis gebildet, bevor die Werbungskosten das Einkommen meiner Frau geschmälert haben, die meiste Steuer die wir zahlen verfällt nämlich alleine auf mein Einkommen. Aber das war noch nicht das Einzige. Die Dame vom JA hat die von uns gezahlte Gewerbesteuer einfach gar nicht berücksichtigt, obwohl ich ihr bei unserem ersten Telefonat bereits gesagt hatte, das diese seit 2008 nicht mehr beim Gewinn aus Gewerbebetrieb berücksichtigt wird. Geglaubt hat sie mir demnach nicht, sie hat sie einfach außen vor gelassen, für uns bedeutet dies jedoch pro Monat mehr als 100,-€ weniger zu haben was ja nicht gerade wenig ist. Also habe ich angerufen und sie gebeten dies doch bitte mit dem FA abzuklären wenn sie mir nicht glaubt. Dies wollte Sie tun und sich mit allen Ergebnisse dann wieder melden. Es ist echt unfassbar das sowas passieren kann. Seit 2008 ist das so und ich will gar nicht wissen wie viele vor mir immer brav die Berechnung hingenommen haben.
Meine Frage ist nun, was mache ich wenn ich den neuen Bescheid bekomme (ich gehe davon aus, dass wir dann von zur Zeit 110% / 377€ pro Kind für 2 Kinder auf 105% runter kommen). Kann ich den dann unterschreiben bzw. welche Alternativen habe ich? Grundsätzlich ist es bei mir absehbar, da meine Große nächstes Jahr Ausbildung macht und der Kleine in zwei Jahren, also dürfte bei einer Unterschrift doch eigentlich nichts passieren. Die Dame vom JA, der ich allerdings nicht mehr viel glaube, sagte, dass ab Beginn der Ausbildung der Großen nächstes Jahr das JA automatisch das Einkommen aus der Ausbildung anrechnet und meinen Unterhalt entsprechend kürzt, ist dem so?
Sorry das es so lange geworden ist, aber vielleicht achtet der ein oder andere jetzt ja auch genauer auf seine Berechnung vom JA, die versuchen es halt doch 🙂
Danke für Eure Hilfe!
Moin Gustav,
vielleicht achtet der ein oder andere jetzt ja auch genauer auf seine Berechnung vom JA, die versuchen es halt doch 🙂
Grundsätzlich wird in diesem Forum jeder User darauf hingewiesen, dass jedwede Berechnung eines JAs als nichts anderes als ein Vorschlag zu betrachten ist.
Festsetzen können und dürfen die Mitarbeiter des JA rein garnichts.
Es ist echt unfassbar das sowas passieren kann.
Dass die JA-Tante keine Steuerexpertin ist, finde ich absolut nicht unfassbar. Unser Steuerrecht ist so komplex, dass selbst Steuerberater so ihre Probleme damit haben ...
Zu den Berechnungen im Einzelnen:
- Altersvorsorge:
Die AV an sich hat mit der Überschussermittlung nichts zu tun. Nichts desto trotz gebe ich Dir Recht mit der These, dass die AV vom Überschuss abhängt, insofern sollte auch vertretbar sein, für die AV den Dreijahresdurchschnitt anzusetzen.
- Wohnvorteil:
Hat mit der Überschussermittlung nichts zu tun. Da die Tilgung erfolgt ist, halte ich den Ansatz der JA-Mitarbeiterin, diesen auf Basis der aktuellen Verhältnisse anzusetzen für legitim (es geht um eine Einkommensprognose und von einem Absinken des Wohnvorteils ist dabei eher nicht auszugehen).
- Gewerbesteuer/EKSt-Split:
Wie gesagt, Du hast es nicht mit einer Steuerfachangestellten zu tun und solltest das vor diesem Hitnergund eher gelassen sehen.
Meine Meinung zur weiteren Vorgehensweise:
Du solltest die Berechnung abwarten und prüfen.
Wenn das Ergebnis aus Deiner Sicht nicht in Ordnung ist, machst Du einen Gegenvorschlag, den Du ggf. zu titulieren bereit bist (lässt es bei Verweigerung des JA ggf. beim Notar titulieren).
Das JA könnte Dich dann im Rahmen einer Beistandschaft ggf. auf den Differenzbetrag verklagen.
Besten Gruß
United
"Meine Frage ist nun, was mache ich wenn ich den neuen Bescheid bekomme "
Zunächst einmal ganz dringend dein Wissen über das JA auf Vordermann bringen!
Richtig ist: Das JA vermittelt gerne den Eindruck es hätte die Befugniss irgendwas zu entscheiden.
ABER: Auch wenn diese Einrichtung "Amt" heißt, habenden die keinerlei Befugnisse.
Anders gesagt: Eine Unterhaltsberechnung das JA hat genau so viel Verbindlichkeit als käme sie vom Friseur deiner Ex.
Entsprechend kann das JA keinerlei 'Bescheide' verschicken, sondern immer nur deren Vorschläge bzw. Forderungen.
Ob man diesen dann nachkommt ist einem selber überlassen. Wie du ja selber siehst verrechnen sich die Herrschaften dort gerne, und komischerweise irgendwie immer zu Ungunsten des UH-Pflichtigen.
Das wirklich perfide daran ist das das JA in keinster Weise für irgendwelche Fehler haftet. Einem KV, der im Nachhinein festgestellt hat das das JA sich eindeutig verrechnet hat (bzw. es hat die Erhöhung der Tabellenwerte in 2010 umgesetzt, aber "vergessen" das die DDT nunmehr nur von 2 UH-Berechtigten ausgeht, also alle Fälle im Vergleich zu den Tabellen davor eine Stufe niedriger angesetzt werden), hat das Gericht im Rahmen der Abänderungsklage mitgeteilt das es doch sein Problem sei wenn er einen zu hohen Betrag tituliert hat. Er hätte sich ja umfassend informieren können. Das JA träfe da keinerlei Schuld, und entsprechend ist eine Abänderung des Titels abzulehnen.
Gehe einfach von dem Ansatz aus das JA ist der Anwalt von hExe - würdest du von dem alles Unterschreiben, da der ja Anwalt ist also wissen muss was richtig ist?
Also: Nimm die Berechnungen des JA, stell sie hier ein, und die UH-cracks hier rechnen dir genau aus wie hoch der UH ist denn du dann titulierst.
Wichtig: Das JA ist verpflichtet exakt das zu tutilieren was DU willst (und nicht was irgend ein JA-Schwengel für richtig hält). Sollte sich der SB weigern, hilft ein sehr deutliches Gespräch mit dessen Vorgesetzten.
Hallo zusammen,
erstmal möchte ich Euch danken für Eure Einschätzung!
Ich habe zwischenzeitlich mit dem Onkel meiner Frau gesprochen, der Rechtsanwalt ist und sich unser Schreiben vom JA genau angesehen hat. Er sieht es genauso wie Ihr und natürlich muss die Gewerbesteuer einkommensmindernd berücksichtigt werden, was dazu führt, dass wir auf jedenfall eine Stufe niedriger kommen (also auf 105% anstatt auf 110%) Nun meinte er aber auch, wir sollte dem Jugendamt mitteilen, dass wir bereit sind einen Unterhaltsanspruch über 100% der Regelleistungen zu akzeptieren und dies auch unterschreiben würden.
Ich denke ich werde es jetzt genau so dem JA mitteilen und schauen zu welchem Ergebnis das JA kommt und ob Sie den Vorschlag entsprechend auf 100% anpassen.
Wie oft kommt es eigentlich vor das das das JA im Rahmen der Beistandschaft den Differenzbetrag, in unserem Fall ja dann die max. 5%, einklagen würde? Einen Gerichtsstreit möchte ich wenn möglich vermeiden, denn neue Kosten und weiterer Ärger.
Der Vorschlag mit den 110% ist ja, wenn die Dame vom JA sich erstmal beim FA informiert, auch aus Ihrer Sicht nicht mehr zu halten.
Danke Euch nochmal für die Unterstützung.
Grüße
Gustav
Hallo Gustav
Denk daran den Titel auf dann 18 geburstag zu beschrenken.
Dann neu verhandeln.
Gruß Don
Hallo Gustav32.
Ich würde da anders vorgehen: Du gehst zum JA, erstellst den Titel nach deinen Vorstellungen, und fertig.
Wenn das JA der Meinung ist es will mehr, dann muss die Beistandschaft klagen.
DAS wird sie aber nicht tun, denn das würde ja Arbeit bedeuten, und das scheuen die Beistandschaftsbeamten wir der Teufel das Weihwasser.
Auch ein eigener Anwalt den die KM sich vielleicht nimmt wird da wegen des geringen Streitwertes = geringen Verdienstes kein großes Interesse dran haben.