Hallo zusammen, ich bin neu in diesem Forum und muss direkt mal um Hilfe bitten.
Ich habe den oben genannten Antrag erhalten und muss nun quasi Stellung dazu beziehen. Meine Frage wäre jetzt, wie ich dabei am besten vorgehe.
Mein monatliches Nettoeinkommen variiert etwas (mal 50 Euro mehr, mal 50 Euro weniger), liegt im Durchschnitt aber unter der Selbstbehaltgrenze von 1080 Euro.
Wie wird in diesem Fall genau verfahren? Ich bin da aus meinen Suchergebnissen nicht richtig schlau geworden. Erhält die Mutter dann Unterhaltsvorschuss, den ich irgendwann zurückzahlen muss? Wäre es dann nicht vielleicht besser, wenigstens anteilig Unterhalt zu bezahlen (falls überhaupt zulässig), um nicht später einen Schuldenberg abtragen zu müssen?
Über etwas Hilfe/Erfahrung würde ich mich freuen. Links zu entsprechenden Informationen würden mir schon reichen. Ich bedanke mich schon mal im voraus.
Moin,
Zunächst brauchst Du ein verlässliches Zahlenwerk.
Nimm alle Netto-Einkünfte (ich unterstelle Nicht-Selbstständige-Arbeit) der letzten 12 Monate und teile durch 12.
DAS ist Dein monatliches Einkommen, nach dem Du bemessen wirst. Liegt dies unter 1080 Europas, brauchst Du nicht weiter rechnen, dann bist Du schlicht erstmal nicht leistungsfähig.
Ein Richter wird Dir dann schon erzählen, was Du fiktiv verdienen könntest, oder Dir nen Nebenjob zurechnen. An der Grenze zum Mangelfall wirds auch mit Bereinigung eng.
Altersvorsorge zu Lasten des Kindes wird z.B. regelmäßig nicht anerkannt.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Wie wird in diesem Fall genau verfahren?
eins ist klar: wenn Du nichts tust, ist ein Titel in der Welt, der den Unterhalt gegen Dich festsetzt und jederzeit vollstreckt werden kann.
Unterhaltsvorschuss oder nicht ist nicht Dein Problem. Wenn ein Titel besteht, holen die sich ihr Geld schon bei Dir zurück.
Du musst in jedem Fall jetzt den korrekten Zahlbetrag ermitteln und wenn der festgesetzte Betrag zu hoch ist, (rechtzeitig) Einwendungen geltend machen.
Gruss von der Insel
Hallo,
es ist wichtig, dass Du die Sache sehr ernst nimmst. Wenn Du willst rechnet das Forum für Dich aus zu wieviel KU Du leistungsfähig bist.
Wieviel KU wird denn gefordert?
Du solltest auch ein Formular
<a href="http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Kindesunterhalt_Einwendung_gegen_den_Antrag_auf_Festsetzung_von_Unterhalt_Ab_Sep_2099.pdf;jsessionid=14DCF8D2706563C696130B63FD659E5D.1_cid334?__blob=publicationFile>Einwendungen" gegen den Antrag </a> erhalten haben. Da kannst Du G ankreuzen, musst dann aber ganz genau die Angaben im zweiten Abschnitt machen.
Im Abschnitt 3 sollte dann die Summe stehen, die Deiner Leistungsfähigkeit entspricht, dass kann auch wie im Formular erwähnt eine Null sein.
Mehr musst Du erst einmal nicht tun, aber die Angaben müssen vollständig sein und fristgerecht eingereicht werden.
Hier sich zu irgendwas bekennen/titulieren, was Du wirklich verdienst bringt Dir nichts außer Ärger und Schulden.
VG Susi