Antrag auf Erteilun...
 
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Antrag auf Erteilung einen weiteren vollstreckbaren Ausfertigung der Urkunde

 
(@rollimatze)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

folgendes: meine jüngste Tochter wurde am 4.12. volljährig. Bis dahin lag ein Titel für den Unterhalt vor, befristet bis zur Volljährigkeit. Nach dem Geburtstag rief ich die Anwältin meiner Ex an und bat sie mir doch den Titel zu schicken. Das könne sie jedoch nicht, weil meine Ex den nicht findet ....

Eben hatte ich in der Post, eine Kopie, weil die Anwältin beim Amtsgericht "eine zweite vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde ..." beantragt. Ähm, ja, also vollstreckbar dürfte der Titel eh nicht mehr sein, weil der ja befristet bis zur Volljährigkeit war. Hat vielleicht jemand einen Tipp was das darstellt?

Danke fürs lesen.

Gruß
Matze

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2018 17:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

sie kann den Titel nicht finden, den Du gerne haben willst. Damit Du den Titel bekommen kannst musste also einer her!
Ob er ausgefertigt wird kann ich nicht sagen, aber wenn dann sollte aus der Ausfertigung hervorgehen, dass es die 2. ist und die 1. nicht mehr vorhanden. Damit wird Deinem Anliegen Rechnung getragen. Ansonsten müsste ein Vollstreckungsverzicht erklärt werden.
Schliesslich könnte die KM den Titel wieder finden und die Tochter könnte daraus vollstrecken lassen, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass Du immer brav gezahlt hast.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2018 17:53
(@rollimatze)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,

danke für deine Aufklärung!

Ich dachte, da der Titel eh hinfällig ist, ist es ja auch egal wenn sie den nicht findet. Da ich keine Unterhaltsrückstände habe, war mir nicht klar aus welchem Grund ein nicht mehr vollstreckbarer Titel in Kopie beim Amtsgericht angefordert wird. Daher war ich ein wenig verunsichert was denn da jetzt auf mich zukommt ... Erstrecht weil meine Tochter noch keinen Ton wegen dem Unterhalt ab Volljährigkeit hat verlauten lassen ...

Gruß
Matze

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2018 18:31
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Wenn sicher gestellt ist, dass der Titel bis zur Volljährigkeit befristet ist, verliert dieser ab da m.E. eh´ seine Gültigkeit und ist "wertlos", es kann auch nicht mehr daraus vollstreckt oder gepfändet werden.

Insofern kannst Du Dich zurücklehnen und warten, was auf Dich zukommt...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2018 18:35
(@rollimatze)
Schon was gesagt Registriert

Dankeschön Marco!

Gruß
Matze

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2018 19:18
(@inselreif)
Moderator

Ebend. Wenn aus dem Titel tatsächlich nicht mehr vollstreckt werden kann, darf auch keine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden. Dann ist aber auch Dein Herausgabewunsch ohne Grundlage. Die Herausgabe dient ja dazu, eine Vollstreckung zu verhindern.

Schreib eine kurze Stellungnahme an das Amtsgericht und gut ist.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2018 21:10
(@rollimatze)
Schon was gesagt Registriert

Alles klar, werde ich machen. Auch dir meinen herzlichen Dank!

Gruß
Matze

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2018 01:11