Ja.
Erst wenn das Kind exakt 50% bei jeden Elternteil verbringt wird der KU nach dem Einkommen beider ELternteil berechnet und am Betrag ändert sich etwas
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Okayyy ... wird natürlich schwierig, das Kind genau 50 % des Monat bei sich zu haben - als arbeitender KV!
Hallo Luke,
Okayyy ... wird natürlich schwierig, das Kind genau 50 % des Monat bei sich zu haben - als arbeitender KV!
Das ist nicht einmal dein größtes Problem, sondern allenfalls dein drittgrößtes Problem.
Dein zweitgrößtes Problem ist, dass die KM schon dafür sorgen wird, dass es eben nur 48% und nicht 50% sind.
Und dein erstes und allergrößtes Problem ist, dass Politik und Justiz der Bananenrepublik Deutschland diesen Unsinn auch noch ganz, ganz toll finden ;-(
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Aber gibts da nicht irgendwelche Sonderreglungen, evtl. entsprechende Gerichtsurteile ...?
Kann ja nicht angehen, dass diesbzgl. der KV übervorteilt wird, weil er gar nicht in der Lage sein kann, das Kind zu 50 % haben zu können. Dafür müsste manN ja schon nur noch zur Teilzeit arbeiten. Doch dann hat manN weniger oder gar kein Geld, nicht nur für KU! Meist ist KM ja sogar AlG II-Bezieherin oder arbeitet nur Teilzeit!
Wie kann es sein, dass, wenn das Kind z. B. 1/3 der Zeit beim KV ist, aber der KV an die KM den vollen KU zahlen muss? Das Kind kostet in der Zeit doch auch dem KV Geld, welches mit dem KU verrechnet werden müsste!
Genauso bzgl. Kindergeld! Das müsste dann beiden Elternteilen jeweils anteilig zustehen!
Super ... ganz toller Sozialstaat! Wenns um Umgang oder sogar Sorgerecht geht, hat manNs so schwer. Wenns aber ums Zahlen geht, darf manN gleich ran!
Wie sieht es eigentlich mit Zeiten aus, in denen sich das Kind z. B. im Kindergarten befindet? Die dürften doch neutral sein und keinem Elternteil angerechnet werden, da sich das Kind außerhalb dieser befindet?!
Moin,
nein, weder das eine noch das andere. KU ist ja kein Stundenlohn für die Betreuung des Kindes, sondern eine Leistung für sämtlichen Bedarf des Kindes. Und der reduziert sich ja nicht durch die Anwesenheit in der Kita. Eingeschlossen ist anteilig Miete, Strom, Wasser, Nahrung, Kleidung und aller einzelner Kleinkram vom Tuschkasten bis zum Geburtstagsgeschenk des Kitakumpels, was normalerweise so anfällt.
Die Argumentation ist im Wesentlichen Folgende: Für den üblicherweise "normalen" Umgang 14tägig übers WE darfst das halbe KG vom Bedarf in Abzug gebracht werden. Das steht euch somit anteilig zu. Alles was Du darüber hinaus an Umgang pflegst ist Dein Privatvergnügen, solange es eben nicht haargenau 50/50 ist.
Du kannst also nix verrechnen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin DML,
die obenstehenden Fragen solltest Du besser an den Bundestagsabgeordneten Deines Vertrauens richten. Beschwerden, die mit "wie kann es sein?" beginnen, können wir nicht beantworten; wir beschreiben nur die geltende Rechtslage. Und ja: Die unterscheidet sich in vielen Punkten vom gesunden Menschenverstand.
Mal abgesehen von irgendwelchen zeitlichen Prozentsätzen: Ein Wechselmodell habt Ihr genau dann (und nur dann!), wenn Ihr beide beschliesst, es haben zu wollen und die daraus resultierenden finanziellen Folgen gemeinsam zu tragen. Wenn Deine Ex den vollen KU fordert mit der Begründung "wir haben doch kein WM", ist es am Ende egal, ob Du das Kind zu 70% betreust und sie trotzdem kassiert. Zum Beweis des Gegenteils müsstest Du dem Kind vermutlich eine elektronische GPS-Fussfessel ans Bein binden, deren Ergebnisse aber niemanden interessieren, weil das WM juristisch gar nicht existiert.
Wenn Du deshalb ein Fass aufmachst, wird Deine Ex auf Anraten von Anwalt und/oder Freundinnen höchstens dafür sorgen, dass Deine zeitlichen Anteile an der Betreuung so klein werden, dass Du gar nicht mehr in Versuchung kommst, von 50:50 zu reden. Finanziell kommt's auf's gleiche raus; zeitlich schaust Du in die Röhre.
Aber nach Deiner Schilderung ist das Kind ja eh nur "ein paar Tage pro Monat" in Deinem Haushalt; insofern stellen sich diese Fragen ja gar nicht. Dafür hat der Gesetzgeber die hälftige Anrechnung des Kindergeldes vorgesehen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi luke,
Genauso bzgl. Kindergeld! Das müsste dann beiden Elternteilen jeweils anteilig zustehen!
Dir ist aber schon bewußt, dass duderzeit das KG hälftig vom reinen Tabellenbetrag der DT abgezogen bekommst und somit 92 € weniger zahlst.
In deinem Bsp. 1/3 KV, 2/3 KM Betreuung wären es dann nur noch 64 € für dich.
Wie sieht es eigentlich mit Zeiten aus, in denen sich das Kind z. B. im Kindergarten befindet? Die dürften doch neutral sein und keinem Elternteil angerechnet werden, da sich das Kind außerhalb dieser befindet?!
Das wird dem Elternteil "zugeteilt" der das Kind zum Kiga bringt....
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ja, ich verstehe alles ... kann aber das Wenigste nachvollziehen! Aber da bin ich wohl nicht der einizge (KV)?!
Aber ihr habt mir schon einmal diesbzgl. weitergeholfen, dass das KG zur Hälfte bzgl. der KU-Berechnung angerechnet wird.
D. h. also, wenn mein Kind an allen zwei WEn bei mir ist, werden 92 € der KU-Berechnung zu meinem Vorteil angerechnet?!
Ah, mein Beitrag mit deinem, midnightwish, haben sich überschnitten!
Wie genau wird denn das anteilige KG berechnet - wenn das Kind z. B. an allen zwei WEn beim KV ist und zusätzlich vielleicht noch an zwei Tagen in der W für mehrere Stunden? Geht das nur nach vollen Tagen (bei einem WE also zwei Tage!)?
Moin,
NEIN! Das KG wird hälftig vor KU Zahlung abgerechnet, unabhängig ob Du das Kind an allen, jedem 2. oder keinem WE bei Dir hast. Das wird nicht irgendwie taggenau berechnet. Wer sollte das auch genau tun?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi luke,
nein. generell darf beim KU das hälftige KG abgezogen werden. Das steht auch so immer in den Titeln (die weisen meist den reinen Zahlbetrag aus, d.h. das hälftige KG ist schon abgezogen). Dabei ist es völlig egal, ob ein KV durch den Umgang Kosten für das Kind hat, wie häufig er das Kind sieht, oder ob er sich, wie bei meinen, weigert das Kind zu sehen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zusammen,
Wie sieht es eigentlich mit Zeiten aus, in denen sich das Kind z. B. im Kindergarten befindet? Die dürften doch neutral sein und keinem Elternteil angerechnet werden, da sich das Kind außerhalb dieser befindet?!
Das wird dem Elternteil "zugeteilt" der das Kind zum Kiga bringt....
Nur der Vollständigkeit halber: Bezahlt werden darf diese Zeit seit dem BGH-Schandurteil vom vorigen Jahr allerdings durchaus von jenem Elternteil, der das Kind nicht zum Kiga bringt ...
Ja, ich verstehe alles ... kann aber das Wenigste nachvollziehen! Aber da bin ich wohl nicht der einizge (KV)?!
Ich sag's mal so: Es gibt da eine Asterix-Folge, in der eine römische Behörde vorkommt, und die heißt im allgemeinen Sprachgebrauch: "Das Haus, das Verrückte macht". Das deutsche Familienrecht arbeitet nach ähnlichen Prinzipien 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
