Hallo ihr Lieben!
Ich hab mal eine kurze - für uns aber wichtige - Frage.
Die KM von meiner Stieftochter (10) zahlt jetzt nach langem hin und her 160€ Unterhalt.
Dies ist ja nun weit entfernt vom Mindestunterhalt, aber wir sind froh, das wir nach 1,5 Jahren Kampf überhaupt
was bekommen.
Nun liegt aber eine Klassenfahrt an und im September direkt die nächste!
Kann man sie dazu auffordern, einen teil der Summe mitzutragen?
Wenn ja, gibt es da irgendwas, was man ihr da vorlegen kann? (Gesetzt oder Urteil)
Für eure Antworten möchte ich schon jetzt danke sagen!
Lieben Gruss
Lollipop
Recht haben heißt nicht Recht bekommen...
Moin,
wenn ihr schon keinen Mindestunterhalt durchsetzen könnt, werdet ihr die Klassenfahrtkosten erst recht nicht durchsetzen können.
Zumal Aufwand und Ertrag hier in wesentlich schlechterem Verhältnis stehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo!
Naja, die 160 € waren jetzt eine Art Kompromiss.
Sie zahlt die, dafür fordert das Amt keine weiteren Erwerbsbemühungen mehr.
Die KM hat 2 Jobs (wobei sie einen gar nicht angegeben hat!) und kann sich auch
drei Wochen Kuba leisten...
Gebe es den was, womit man Argumentieren kann?
Auf einen Versuch kommt es jedenfalls an!
Recht haben heißt nicht Recht bekommen...
Hallo,
Ich würde den anfallenden "Mehrbedarf" der entsteht durch die Klassenfahrt über die Beistandschaft, bzw. das Amt fordern lassen von Ihr und zwar zeitnah. Die Km anschreiben mit Fristsetzung die Kosten darlegen und um eine anteilige Zahlung bitten. Abdruck des Schreibens an die Beistandschaft, wenn die KM ned reagiert die Beistandschaft anheizen und verweisen darauf das sie dies zu leisten hat.
Wundert mich das sie keinen Nachweis zur erbringen hat das sie nen Job sich suchen soll ...... dachte es gibt gesteigerte Erwerbsobliegenheit wegen Unterhalt ....
siehe:
OLG Hamm v. 19.11.1991 – 2 WF 409/91, FamRZ 1992, 346
"Der Sonderbedarf ist von beiden Elternteilen angemessen im Verhältnis ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu tragen."
und auch
AG Grevenbroich v. 27.11.1991 – 8 F 269/91, FamRZ 1992, 346
Kommunionkosten und Kosten für eine Klassenfahrt sind Sonderbedarf gem. § 1613 Abs. 2 BGB. Dies gilt auch dann, wenn Unterhalt nach der vierten Gruppe der Düsseldorfer Tabelle geleistet wird.
Gibt aber auch wiederum Entscheidungen die dies ausschliessen....... is im Moment ein Feld das die JA noch am beackern sind.
Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.
Hallo Schattendad!
Tja, warum hat das Amt diesen Kompromiss ausgehandelt???
Um es kurz zu sagen: Die MA hatte keinen Bock auf weiteren Stress mit der KM und auch keine Lust da weiter nachzuhacken...
Die haben sich auf 160 € geeinigt und gut war!
Auf der einen Seite ist es besser als nichts - auf der anderen Seite ist es schon gemein, das sie so da rumkommt!
Hier kann man von Vätern lesen, sie bis auf das letzte Hemd ausgezogen werden und die kommt da so mit durch!
Wir werden das auf jeden fall bei der Beistandschaftstelle einreichen und mal schaun was dann rauskommt.
Halte euch dann mal auf dem laufenden.
LG
Lollipop
Recht haben heißt nicht Recht bekommen...
Hi,
ist die typische "verschwiegene" Praxis des JA und deren SG und MA's, wenn es darum geht das Frauen zahlen sollen für Unterhalt weil es auch "ned typisch" ist und hofft wenn ein "friedlciher Kompromiss" geschlossen worden ist, den Akt nicht mehr so schnell hervorholen zu müssen.
Auch ein wesentlicher Punkt denke ich bei solchen Fällen ist, dass man gezielt versucht keine endgültige sowie eindeutige Entscheidung von Gericht zu erwirken auf die sich andere in einer ähnlichen Situation berufen könnten, weil dass dann vermehrte Arbeit nachziehen kann und den "sozialen System" mehr Schaden zufügen könnte durch Mehrausgaben.
Ich weiss ned wie eure Vereinbarung aussieht mit denen auch wie das mit dem Sorgerecht geregelt ist, sowie auch eure persönlichen Verhältnisse wegen Job und Lohn sowie der Umgang des Kindes mit der ehemaligen Kindsmutter , aber wenn man wirklich fies wäre, dann ne Klage auf Abänderung des Titels und das ganze nochmals durchziehen,.....Schreiben erstellen mit der Bitte um Offenlegung der Verdienste, sowie auch der Steuerrückerstattung.....
Aber wie gesagt kommt auf das Verhältnis an das man hat zur KM und was man sich selbst zumuten möchte an nervlichen Belastenungen
Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.
Hi,
das Verhältnis zur KM?!
Schlecht - gaaaaanz schlecht!
Aber momentan haben wir eine andere Baustelle vor Gericht laufen, weil sie mit der Tochter nach Kuba fliegen und mein Mann
der das ABR inne hat erlaubt dies nicht.
Da auch noch der Opferschutzbund eingeschaltet ist bzgl. Bedrohung von seitens der KM ist das momentan erstmal genug.
Und die Beistandschaft will natürlich nicht vor Gericht, obwohl die so oft gelinkt worden ist von der KM (z.B. Gelogen bzgl der Flugbuchungen,
400€-Job verschwiegen)!
Die lässt sich eh viel zu viel gefallen, aber wenn wir das vor Gericht bringen wollen, müssen wir selber zahlen... :thumbdown:
Es besteht GSR, ABR bei Vater, Besuchsrecht alle 14 Tage von Mi-So!
Schönen Abend noch!
Lollipop
Recht haben heißt nicht Recht bekommen...
Hi
Is ne ziemlich dumme Lage bei euch
Betreffend Beistandschaft, diese hat einen gewissen rechtlichen Rahmen in dem Sie sich bewegen kann, dieser wird vorgegeben durch das BGB, SGB und all das andere Zeug was in deren Tätigkeitsbereich fällt.
Wie diese gehandhabt werden ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland verschieden, dieses regeln die internen Verwaltungsvorschriften ( VV’s) und die IM’S ( inoffiziellen Mitteilungen der übergeordneten Behörden ).
Wenn Ihr Probleme mit eurer Beistandschaft habt, die auf einer rechtlichen Benachteiligung für euch führen und sich rechtlich nachhaltig auswirken gibt es mehrere Wege bzw. Möglichkeiten.:
Akteneinsicht verlangen
gezielte Nachfragen zu tätigen ( macht mehr Druck auf dem SB im JA )
( Bezug nehmend auf meine Fragen ersuche ich Sie um zeitnahe Stellungnahme, bzw. Darlegung Ihrer Handlungsweise ….blabla. )
Dienstaufsichtsbeschwerde ( die allerletzte )
Diese richtet man nicht gewohnt an die Leitung des Referates, oder der Abteilung, oder dem Sachbearbeiter, da diese dann gerne „gebügelt, bzw. geschönt werden, sondern immer direkt, an die Geschäftsführung, das heißt Landrat, Bürgermeister.
Wegen der anderen Sache
Bei jedem Gericht gibt es Rechtspfleger, die gegen einen geringen Kostenbeitrag zur neutralen Beratung verpflichtet sind. Wenn Ihr sozialen Leistungsbezug habt, könnt Ihr euch einen Beratungsschein geben lassen
http://www.igfm.de/Wo-finde-ich-rechtliche-Hilfe.1234.0.html
Wenn die KM auch dem Kind etwas angetan hat, dann habt ihr gute Möglichkeiten sie einzuschränken, insbesondere wenn dies aktenkundig geworden ist.
Auch wenn es ein harter Weg ist, beschreitet Ihn
Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.
Hallo Schattendad!
Ersteinmal vielen Dank für deine Tip´s!
Den Weg beschreiten... wir sind schon sooo weit gelaufen und ein wenig müde des gehens...
Und was man halt echt nicht vergessen darf - wir haben den ganz ganz großen Vorteil, das die Kurze bei uns lebt
und mein Mann das ABR zugesprochen bekommen hat!
Und eigendlich wollen wir nurnoch unsere Ruhe haben...
Soll sie halt nur diese 160 € zahlen und uns sonst in Ruhe lassen!
Wir warten jetzt mal ab was mit der Kuba-Reise wird und ob wie sie auf die Aufforderung reagiert, sich anteilig an
der Klassenfahrt zu beteiligen..
Schönen Abend noch!
Lollipop
Recht haben heißt nicht Recht bekommen...
Drück euch die Daumen -)
Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.