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Anspruch auf KU wenn ET nicht leistungsfähig

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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Wedi,

der Punkt ist der: Ich bin bereit, etwas zu unterstützen, das aus benachteiligten Vätern gleichberechtigte Väter macht.

Ich werde aber definitiv die Zähne fletschen, wenn das Ziel nicht ist, Ungerechtigkeiten zu beseitigen, sondern dass sich Männer die Vorteile verschaffen, die man der anderen Seite innezuhaben vorwirft.

Leider Gottes liest man ja auch hier, dass alleinerziehende Männer mit Macht genauso in der Lage sind selbstherrlich umzugehen, wie die Kindesbesiterinnen, gegen die wir alle hier kämpfen (und damit meine ich jetzt nicht Dich, Bart!!).

Deshalb: Ist das Ziel eine wirklich gleichberechtigte Elternschaft, bin ich dabei! Ist das Ziel nur die Vorzeichen umzudrehen, werde ich massiv gegen wirken. Denn damit zeigt jeder Vater, der sich das Kindeswohl auf die Fahne schreibt, dass es nur um billige Machtkämpfe geht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2012 20:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Diese Diskussion wird nebenan auch gerade geführt.
Zumindest etwas ähnliches.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2012 20:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hach! Jetzt weiß ich wieder, warum ich da ausgestiegen bin. Tora und Ray kann ich nur zustimmen.

Glaubst Du, einer der Vögel da würde - sofern sie das System mit den eigenen Waffen geschlagen hätten - tabula rasa machen und ein wirklich "gerechtes" System neu schaffen? Trau ich keinem von denen zu, die nun da hocken und gemeinsam ihre Unterdrückung beweinen. Im Gegenteil, es überzeugt mich davon, dass die wenigsten Menschen Macht wirklich teilen wollen sondern nur den Hebel suchen, um sie an sich zu reißen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2012 20:26
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich denke zu der Grundsatzdiskussion ist alles gesagt. Lassen wir es doch dabei.

Mich juckt es nur noch in den Fingern ein kleines Schmankerl in eigener Sache anzubringen.

Meine Ex kam kürzlich auf mich zu ob ich nicht, jetzt wo sie keinen Job mehr hat, ihr einen Teil des Kindergeldes überlassen könnte. Die Hälfte oder so.

Es seien ja  auch ihre Kinder und der Umgang verursacht  schließlich auch Kosten.

Auf der anderen Seite fand sie meinen Vorschlag es doch mal an der Kasse bei ´real´ zu versuchen unter ihrem Niveau.

Da sieht man mal wie weit wir in unseren Ansichten auseinander sind.

Gruß Bart

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2012 15:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bart,

Meine Ex kam kürzlich auf mich zu ob ich nicht, jetzt wo sie keinen Job mehr hat, ihr einen Teil des Kindergeldes überlassen könnte. Die Hälfte oder so.

Es seien ja  auch ihre Kinder und der Umgang verursacht  schließlich auch Kosten.

meine Antwort wäre gewesen: Das ist für Unterhaltszahler sogar so vorgesehen; die dürfen von den DDT-Beträgen die Hälfte des Kindergeldes abziehen..."

Dann kann sie sich ja überlegen, wie sich sich dieses Privileg verschafft...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 01.10.2012 15:31
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

beim durchlesen ist mir folgendes aufgefallen...

Falls das länger dauert, musst du aber deine auflaufende Unterhaltsforderung mindestens einmal im Jahr durch Pfändungsversuche auffrischen lassen, sonst verfallen sie.

sind es wirklich nur 12 Monate? Ich dachte immer ich muss einmal in 36 Monaten vollstrecken...

Gruß Zahltag

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Geschrieben : 01.10.2012 16:03
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