Hallo liebes Forum,
nach langer Abstinenz im Forum trete ich ´mal wieder´ als Fragesteller auf.
Seit 2008 leben meine Kinder 9/12 Jahre bei mir. Bis März habe ich für beide UHV vom JA bekommen. Seit März nur noch für die Kleine.
Die KM hatte bisher eine Teilzeiltstelle 20h. Dem JA hat sie glaubhaft versichert das sie aus gesundheitlichen Gründen nicht Vollzeit arbeiten kann.
Aus meiner Sicht ist es mehr ein nicht wollen als ein nicht können, aber egal.
Nun zur eigentlichen Frage. Ich möchte über den Anspruch auf KU für die Große gern einen Titel. Ich halte es für wahrscheinlich das die KM durch eine
Erbschaft irgendwann sehr viel Geld haben wird. Mich ärgert das im Moment nur ich der Zahlmeister für alles bin.
Die nette Dame vom JA hat mich abgewimmelt. Aus ihrer Sicht ist die KM nicht leistungsfähig, deshalb gibt es keinen Titel. Auf das Argument mit einer möglichen Erbschaft ist sie nicht eingegangen. So etwas sei unüblich.
Was ist denn eure Meinung. Lohnt es sich beim JA nachzubohren oder bleibt mir nur der Gang zum Anwalt.
Bin gespannt auf eure Antworten.
Gruß Bart
Hallo Bart.
Da das JA das ja überhaupt nicht entscheiden kann, ob die Mutter einen Titel unterschreibt, ist der Versuch wohl eher müßig.
Wenn das JA schon nicht mit spielt, kannst du dir den Umweg sparen und direkt auf Los gehen.
Ich würde die Mutter schriftlich auffordern einen Titel zu innerhalb von 14 Tagen zu erstellen und bei Fristablauf zum Gericht laufen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Ich bin Beppos Meinung, nur würde ich vorher das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abwägen.
Wie wir alle wissen, werden Mütter nur selten zu Unterhalt verpflichtet und die Erbschaft, wenn es überhaupt eine gibt, ist sicher für ein jetziges Verfahren unrelevant.
Gruss Wedi
Moin Bart!
Ich seh dass auch so, wie Beppo! Das JA wird nicht helfen, die sind ja schon der Meinung Muddi kann nicht arbeiten :gunman:
Allerdings ist eine eventuelle Erbschaft kein Argument. Erst wenn die KM wirklich geerbt hat, ist zumindest für den Mindestunterhalt bei Minderjährigen auch der Vermögensstamm zu verwenden.
Ich denke, die Baustelle ist eine andere, nämlich die gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Und da reicht es nicht, wenn KM behauptet, nicht mehr als 20 Std. arbeiten zu können. Hat sie denn ein entsprechendes Gutachten vorgelegt? Und damit meine ich nicht einen Dreizeiler vom Hausarzt.
BTW: Wenn sie wirklich nur 20 Std arbeiten könnte, müsste sie doch Erwerbsminderungsrente bekommen...
Ich wünsch dir viel Erfolg!
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
BTW: Wenn sie wirklich nur 20 Std arbeiten könnte, müsste sie doch Erwerbsminderungsrente bekommen...
Nein, warum?
Sie ist eine Frau!
Da gelten andere Gesetze. :fool:
Wenn Frau mit 20 Stunden pro Std. 4.50,- verdient, wird sie eben bei 40 Std. nur noch 2.80,- Euro verdienen, kommt am Ende das selbe raus(ich habs aber nicht nachgerechnet, nur so als Beispiel)
Unterm Strich gibt's nichts.
Gruss Wedi
Hallo,
scheinbar gibt es ärztliche Gutachten die dem JA vorliegen und jährlich neu abgefragt werden.
Ich versteh nicht warum das mit der Erbschaft irrelevant sein soll. Wenn dieser Fall in 6 Jahren Eintritt habe ich keinen Anspruch
rückwirkend KU zu bekommen. Es sei denn ich habe einen Titel. Oder?
Beppo kannst du mir den Ablauf kurz skizzieren. Ich kann direkt zum Gericht ohne vorher einen RA beauftragt zu haben?
Ich habe mich entschlossen das Thema anzugehen da KM (leider) im Rahmen der Schlecker Pleite ihren Job verloren hat. Ich habe ihr
beim Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen geholfen. Allerdings schließt sie kategorisch aus sich um eine Vollzeitstelle zu bemühen.
Hat mich doch sehr geärgert. Vor allem da ich kürzlich meine AZ um 5h aufgestockt habe um nicht immer von der Hand in den Mund zu leben.
Gruß Bart
Doch, einen RA brauchst du vermutlich.
Anwaltszwang in allen Unterhaltssachen, dank der Anwaltsministerin Zypries von der SPD.
Theoretisch kannst du dich, als Vertreter der Kinder, auch vom JA begleiten lassen, dann brauchst du keinen Anwalt aber ob du die dabei haben willst...
Vom Ablauf ist es so, dass du das Gericht davon überzeugen musst, dass deine Ex genug verdienen könnte damit dieses KU auf Basis von fiktivem Einkommen ausurteilt.
Bei Männern die Regel, bei Frauen eher selten.
Eine evtl. Erbschaft spielt dabei überhaupt keine Rolle und solltest du auch nicht weiter thematisieren.
Erst wenn du daraufhin einen Titel erwirkt hast, laufen Schulden bei Ex auf, die du dann, bei Eintritt des Erbfalles vollstrecken lassen kannst.
Falls das länger dauert, musst du aber deine auflaufende Unterhaltsforderung mindestens einmal im Jahr durch Pfändungsversuche auffrischen lassen, sonst verfallen sie.
Die Kosten dafür gehen zwar, theoretisch, zu Lasten den Schuldners, nur wenn sie nicht zahlen kann, musst du das bezahlen.
Alles in Allem also ein langer und schmaler Pfad, der mit Aufwand, Kosten und geringen Erfolgschancen gepflastert ist.
Hattest du beim JA eigentlich ne Beistandsschaft eingerichtet oder nur informell mit denen geplaudert?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Anwaltszwang in allen Unterhaltssachen
Würde die KM einer Festsetzung im vereinfachten Verfahren widersprechen? Das geht weiterhin ohne Anwalt.
Gruss von der Insel
Hallo,
ich habe mit dem JA nur geplaudert. Die Dame meinte es gibt ein internes Gremium das über die Einrichtung einer Beistandschaft berät bzw entscheidet. In meinem Fall sei eine Ablehnung der Beistandschaft wahrscheinlich.
Beppo, meinst du ich soll eine formale Bitte um Einrichtung einer Beistandschaft stellen?
@Inselreif: Verstehe ich nicht ganz. Du meinst ob die KM freiwillig bereit wäre eine Vereinbarung zu unterschreiben die sie nicht
einhalten kann und will?
Gruß Bart
Die Dame meinte es gibt ein internes Gremium das über die Einrichtung einer Beistandschaft berät bzw entscheidet. In meinem Fall sei eine Ablehnung der Beistandschaft wahrscheinlich.
Das ist ja erstaunlich. Ich wusste gar nicht, dass sdie sich sowas aussuchen können?
Viele Grüße,
MalteW
Moin
Das JA hat kein Wahl- oder Ausschlussrecht, wenn ein ET eine Beistandschaft beantragt (§§1712-1717 BGB), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
(1) Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben:
1. die Feststellung der Vaterschaft,
2. die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche; ist das Kind bei einem Dritten entgeltlich in Pflege, so ist der Beistand berechtigt, aus dem vom Unterhaltspflichtigen Geleisteten den Dritten zu befriedigen.(2) Der Antrag kann auf einzelne der in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben beschränkt werden.
Abs. 2 dürfte für den Antragsteller gelten, da die allg. Aufgaben des JA im SGB 8 geregelt sind.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
danke für den Link. Wenn ich das richtig lese kann das JA eine Beistandschaft für die 12 jährige nicht ablehnen.
Auch wenn sie eine Eintreibung des KU als nicht erfolgversprechend ansehen.
Die Frage ist ob mir eine Beistandschaft vom JA in dem Fall hilft.
Ich habe jetzt:
Variante 1: Beistandschaft JA. Bringt nichts, kostet aber auch nichts.
Variante 2: Anstrebung eines Titels über RA/ Gericht. Kostet viel und bringt vermutlich auch nichts.
Korrigiert mich wenn ich täusche.
bis dahin mal Danke für eure Tipps
Gruß Bart
Hi Bart,
Du meinst ob die KM freiwillig bereit wäre eine Vereinbarung zu unterschreiben die sie nicht einhalten kann und will?
Nee. Beim vereinfachten Verfahren wird der Unterhalt vom Gericht nur aufgrund Deines Antrags festgesetzt und wenn der Unterhaltsschuldner nicht widerspricht (also gar nichts tut), hast Du nach einem Monat den vollstreckbaren Titel.
Sollte die KM aber wirklich leistungsunfähig sein, geht die Barunterhaltspflicht auf Dich über. Da hilft auch eine Vielleicht-Erbschaft irgendwann nicht. Das ist blöde aber ist leider so.
Die zwei Methoden das herauszufinden hast Du schon zutreffend identifiziert...
Gruss von der Insel
Moin.
Der Unterschied zwischen den Methoden ist, dass der RA Geld kostet und die JA-Tante offensichtlich mit wenig Begeisterung dabei wäre, Geld von einer Mutter einzufordern.
Ob das vereinfachte Verfahren kostet zumindest nichts.
Die Erfolgsaussichten hängen davon ab, wie sich deine Ex vor Gericht schlägt und vor Allem, welcher Ideologie der Richter anhängt.
Es gibt viele Richter einer Frau nicht zumuten wollen, auch noch Unterhalt zu bezahlen, nachdem sie schon die Kinder verloren hat.
Es soll aber auch Richter geben, die das anders sehen.
Was draus wird?
Who knows?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich würde das Projekt "Beistandschaft" noch extremer bewerten:
Die übliche Beistandschaft macht schon nix wenn ein KV keinen Bock hat zu zahlen, denn dagegen vorzugehen wäre ja Arbeit, und das zu vermeiden ist oberstes Gebot der Beistandschaften.
Jetzt kommt auch noch ein KV an der Geld von der KM will. Sowas gibt es ja erstens mal gar nicht, und zweitends kann das gar nicht sein.
Das Problem: Die Beistandschaft hat, als Teil des Jugendamtes, keinerlei Fachvorgesetzte Stelle. Ergo können die tun was sie wollen, oder eben auch lassen was sie wollen ohne das einem unzufriedenen Elternteil irgend ein Beschwerdeweg zur Verfügung stände.
In dem Fall hat die Beistandschaft wohl schon erklärt das die einen KV der Unterhalt will ablehnt.
Das wäre eher ein Fall für die Presse als das es wert wäre sich damit auch nur im Ansatz auseinander zu setzen.
Hi,
andere Frage: Glaubst Du, dass eine ehemalige Schleckerverkäuferin in Vollzeit arbeitend wirklich leistungsfähig sein wird? Gerade die Verkäuferbranche ist ja nun - wenn nicht gerade verdi- oder sonstwie tarifvertraglich gut eingebunden, ein Hungerlohnsektor.
Ich würde daher abschätzen, ob es überhaupt erreichbar ist, sie leistungsfähig zu einem Titel zu bekommen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
andere Frage: Glaubst Du, dass eine ehemalige Schleckerverkäuferin in Vollzeit arbeitend wirklich leistungsfähig sein wird?
Gegenfrage: Nein, glaube ich nicht; aber warum wird dann immer wieder gerne versucht, Männer mit ähnlichem Einkommen mittels fiktiven Einkommens und/oder Absenkung des Selbstbehaltes als leistungsfähig zu deklarieren?
Ja, ich weiß - Grundsatzdiskussion, und daher ziemlich sinnlos. Es geht mir nur gewaltig auf den Senkel, mit welcher Selbstverständlichkeit hierzulande mit zweierlei Maß gemessen wird.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
ich glaube Du siehst langsam alles durch die antifeministische Kampfbrille!
Ja, ich weiß - Grundsatzdiskussion, und daher ziemlich sinnlos. Es geht mir nur gewaltig auf den Senkel, mit welcher Selbstverständlichkeit hierzulande mit zweierlei Maß gemessen wird.
Diese Aussage folgt ja auf meinen Beitrag von gestern, daher deutliche Antwort: Nein, ich messe nicht mit zweierlei Maß. Ich habe einen Ex, der bei damals "gutem Verdienst" 1.300 Netto im Monat hatte. Jetzt lebt er von Hartz 4 und selbst WENN er jetzt einen Job hätte (Fleischer oder Sicherheitsfuzzi nach § 34 GewO) würde er so wenig verdienen, dass nach Abzug berufsbedingter Kosten und Aufteilung auf zwei privilegierte Kinder nix nennenswert um die Ecke kommt.
Also mache ich mir bewusst, dass ich bei einem solchen Kampf "ums Prinzip" gutes Geld verbrennen würde. Da ich nicht vollkommen mit dem Klammerbeutel gepudert bin, lasse ich das schön bleiben. Ich erinnere mich daran, dass im § 1602 (2) BGB steht: Ein minderjähriges unverheiratetes Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalte nicht ausreichen.
ELTERN bin ich. Also kümmere ich mich selbst darum.
So viel zu "zweierlei Maß". Das besiegt man übrigens im Kopf der Menschen nicht, indem man mit dem Fuß aufstampft und sagt: "Wenn die das darf, darf ich das auch!" Vielleicht sollte MANN sich da mal entscheiden, ob er die bestehenden "Fehler" im System überwinden will oder sie mit umgedrehten Vorzeichen so weiter macht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@ LBM,
erst mal: :applaus1:
Auch ich halte nichts von Geschlechterkriegen - und schon garnix von solchen, in denen die Vorzeichen umgekehrt werden sollen mit der Begründung "die Frauen haben jetzt jahrzehntelang XXX bekommen, und deshalb müssen die Männer jetzt endlich auch mal YYY dürfen".
Die Welt ist nicht gerecht; das hat auch niemand versprochen. Sonst müsste man sich auch darüber aufregen, dass manche Menschen, die ambitionierte und tolle Eltern wären, keine Kinder bekommen können - während andere sich gedankenlos fortpflanzen wie die Karnickel und dabei die nächste Generation von Sozialhilfeempfängern in die Welt setzen.
In der "Zeit" stand neulich einmal ein interessanter Beitrag (Link habe ich gerade nicht zur Hand), in dem die aktuellen Zerwürfnisse zwischen den Geschlechtern unter anderem damit begründet wurden, dass nicht wenige Männer in den vergangenen zwei oder drei Jahrzehnten fast krampfhaft versucht hätten, die schlechteren Frauen zu sein. Das fand ich recht erhellend...
Grüssles
Martin
(der noch nie das Ziel absoluter "Gleichberechtigung" verfolgt hat, mit den Unterschieden zwischen Männlein und Weiblein gut zurechtkommt - und sie in vieler Hinsicht sogar für erfrischend hält)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
andere Frage: Glaubst Du, dass eine ehemalige Schleckerverkäuferin in Vollzeit arbeitend wirklich leistungsfähig sein wird? Gerade die Verkäuferbranche ist ja nun - wenn nicht gerade verdi- oder sonstwie tarifvertraglich gut eingebunden, ein Hungerlohnsektor.
Sie ist eine Frau!
Da gelten andere Gesetze. :fool:
Wenn Frau mit 20 Stunden pro Std. 4.50,- verdient, wird sie eben bei 40 Std. nur noch 2.80,- Euro verdienen, kommt am Ende das selbe rausUnterm Strich gibt's nichts.
Und ja, ich sehe das wie Malachit:
Gegenfrage: Nein, glaube ich nicht; aber warum wird dann immer wieder gerne versucht, Männer mit ähnlichem Einkommen mittels fiktiven Einkommens und/oder Absenkung des Selbstbehaltes als leistungsfähig zu deklarieren?
Das ist eben das ungerechte.
Väter müssen Unterhalt zahlen, und wenn sie nicht können wird eben ein Einkommen erdacht um die Unterhaltszahlungen rechtsmässig zu begründen.
Gruss Wedi