Hallo zusammen,
es geht um foglendes:
KM hat Klage eingereicht auf Unterhalt für meine Tochter. Prozess wurde geführt und ich habe mit KM einen Vergleich geschlossen. Hier sind nun weniger zu zahlen als der Unterhaltsvorschuss des Jugendamts beträgt. D.h. das Jugendamt zahlt an die KM noch einen Restbetrag aus. Laut Aussage mit dem Sachbearbeiter des JA würde sich dieser nicht ansammeln und Sie würden keine Forderung an mich stellen.
Stellen sich mir die Fragen:
1. Muss die KM eine Abänderungsklage einreichen, wenn sie von "Spesen, Weihnachtsgeld, etc." hört, oder prüft dies das Jugendamt von Amts wegen?
2. Ist Unterhaltsvorschuss, welcher nach einem Vergleich gezahlt wird, wirklich nicht nachzuzahlen an das Jugendamt, also keine Ansammlung im negativen Sinne?
Moin,
1. Muss die KM eine Abänderungsklage einreichen, wenn sie von "Spesen, Weihnachtsgeld, etc." hört, oder prüft dies das Jugendamt von Amts wegen?
Der Vergleich unterliegt grds. zunächst den selben Regularien wie ein Urteil. Die Frage ist daher grob mit "Nein" zu beantworten.
2. Ist Unterhaltsvorschuss, welcher nach einem Vergleich gezahlt wird, wirklich nicht nachzuzahlen an das Jugendamt, also keine Ansammlung im negativen Sinne?
Jep. Allerdings empfehle ich dir dringlich, dir dieses von der UVK schriftlich gegen zu lassen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
